Der Verkehrsrechtsschutz ist ein Teilgebiet des Rechtsschutzes, den die Rechtsschutzversicherung abdeckt. Zu den Kernleistungen gehört die Abdeckung finanzieller Risiken, welche durch juristische Auseinandersetzungen in Verbindung mit Verkehrsrechtsfragen entstehen.
Über den Einschluss des Verkehrsrechts in eine Rechtsschutzversicherung können sich Verbraucher nicht nur in ihrer Eigenschaft als Autofahrer absichern. Das Leistungsspektrum im Verkehrsrechtsschutz deckt auch Motorräder und Krafträder sowie das Fahren mit dem Fahrrad ab. Selbst Fußgänger sind im Verkehrsrechtsschutz abgesichert.
Welche Leistungen versichert der Verkehrsrechtsschutz?
Im Rahmen des Verkehrsrechtsschutzes kombinieren Versicherungsunternehmen verschiedene Leistungen miteinander. Zu den wichtigen Leistungselementen gehören die Übernahme:
- der Kosten für Anwälte und gerichtliche Verfahren
- die Gutachterkosten
- die Beteiligung eines Mediators zur außergerichtlichen Streitbeilegung.
Zu den Kosten im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren zählen auch die Auslagen für Zeugen oder vom Gericht bestellte Gutachter.
Ein umfassender Rechtsschutz schließt weitere Leistungselemente ein. Im Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen sind Verfahren abgedeckt, die im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Verkehrsrecht stehen und auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Um sich gegen Ansprüche zu schützen, die mit Kauf- oder Leasingverträgen in Verbindung stehen oder Reparaturen betreffen, dehnt sich der Verkehrsrechtsschutz auch auf das Vertragsrecht aus.
Schützt der Verkehrsrechtsschutz auch bei Bußgeldern?
Im Rahmen des Verkehrsrechtsschutzes taucht regelmäßig die Frage auf, wie bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht mit Bußgeldern oder Strafzetteln verfahren wird. In diesem Zusammenhang gilt folgender Grundsatz: Im Verkehrsrechtsschutz werden die Verfahrenskosten gedeckt, die mit dem Einspruch gegen Punkte und den Führerscheinentzug oder einer MPU sowie einem eventuell anstehenden Gerichtsverfahren in Zusammenhang stehen.
Was nicht zu den versicherten Leistungen gehört, sind die eigentlichen Bußgelder und Geldstrafen. Diese werden von den Versicherungen (wenn das Verfahren zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausgeht) nicht übernommen, sondern sind aus eigenen Mitteln zu tragen. Ein sehr wichtiger Punkt betrifft Bußgelder bei Parkverstößen. Diese sind im Verkehrsrechtsschutz kein Leistungselement mehr, sondern gehören zu den Leistungsausschlüssen.