Was sind Versicherungsleistungen?
Die Versicherungsleistung spielt bei allen Policen eine, genauer die, entscheidende Rolle. Denn ohne einen Leistungsanspruch würde niemand eine Versicherung abschließen und laufend Prämien einzahlen. Dabei bezeichnet der Begriff die Auszahlung, die die begünstigte Person erhält, wenn der Versicherungsfall eintritt.
Definition: Versicherungsleistung
Die Versicherungsleistung ist in der Regel ein Geldbetrag. Er wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person einen Schaden erleidet (Lebensversicherung) oder wenn ein versichertes Ereignis, etwa ein Sachschaden, eintritt (Sachversicherung).
Grundsätzlich gilt also: Tritt der Versicherungsfall (Personen- oder Sachschaden), kommt die Versicherungsleistung (Einmalbetrag oder Rente) zur Auszahlung.
Das versicherte Ereignis ist der Versicherungsfall. Er muss so konkret bestimmt sein, dass er sowohl gewollte Sachverhalte einschließt als auch ungewollte Vorfälle ausschließt. Ist der Versicherungsfall nicht eindeutig bestimmt, wird die vertragliche Regelung von den Gerichten zugunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt.
Wer erhält die Versicherungsleistung?
Die Auszahlung der Versicherung steht der Person zu, die im Vertrag begünstigt wurde. Dabei können sowohl natürliche (= Menschen) als auch juristische Personen (etwa eine GmbH) begünstigt werden. Neben der oder dem Begünstigten gibt es den Versicherungsnehmer und die versicherte Person:
- Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Vertrag abgeschlossen, also unterschrieben, hat. Er kann alle Rechte und Pflichten aus der Police geltend machen, sie etwa anpassen, stilllegen oder kündigen
- Versicherter ist die Person, bei der der Versicherungsfall eintreten muss. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Person Versicherter, die berufsunfähig werden muss, damit die Rente gezahlt wird
Fehlt im Versicherungsvertrag eine Vereinbarung, wer im Versicherungsfall die Versicherungsleistung erhält, ist automatisch der Versicherungsnehmer begünstigt.
Beachten Sie, dass Sie – sollten Sie etwa in Ihrer Lebensversicherung eine andere Person begünstigt haben – die Klausel regelmäßig auf ihre Aktualität prüfen. Leider kommt es immer wieder vor, dass nach einer Trennung vergessen wird, den neuen Partner in der Versicherung zu begünstigen. Das kann, sollte der Versicherungsfall tatsächlich eintreten, fatale Folgen und langjährige Streitigkeiten nach sich ziehen.
Versicherungsleistung im Todesfall
Sogenannte Todesfallversicherungen leisten, wenn die versicherte Person stirbt. Der Versicherungsfall ist also der Tod des Versicherten. Hier macht es natürlich keinen Sinn, sich selbst zu begünstigen. Daher sind im Regelfall die nächsten Angehörigen, also der Ehepartner, die Kinder und gegebenenfalls die Eltern, begünstigte Personen.
Wurde bei der Risikolebensversicherung oder einer anderen Versicherung auf den Todesfall (etwa der Unfallversicherung mit Leistung bei Unfalltod) vergessen, einen Begünstigten festzulegen, ist der Versicherungsnehmer, sofern er auch versicherte Person ist, begünstigt. Die Folge ist, dass die Auszahlung der Versicherungsleistung in die Erbmasse des Verstorbenen fällt und den Erben zusteht.