Was ist das Versicherungsvertragsgesetz?
Das Versicherungsvertragsgesetz – kurz VVG – regelt die konkrete Ausgestaltung von Versicherungsverträgen, insbesondere mit Blick auf Rechte und Pflichten von Verbrauchern auf der einen und Versicherungsgesellschaften auf der anderen Seite. Das VVG ist die wichtigste Rechtsgrundlage bei sämtlichen Policen und wird durch verschiedene Verordnungen, etwa der VVGInfoV, ergänzt. Das VVG ist in einen allgemeinen Teil und mehrere Unterabschnitte für einzelne Versicherungsarten unterteilt.
Grundlagen des Versicherungsvertragsgesetzes
Das VVG wurde in seiner ersten Fassung 1908 verabschiedet. Zu Beginn waren die Vorschriften in erster Linie zugunsten der Versicherer ausgerichtet, da es durch eine wenig fortgeschrittene Versicherungsmathematik schwer möglich war, Risiken der Versicherungsnehmer richtig einzuschätzen. Über die Zeit – also bis heute – hat sich aber ein ausgeglicheneres Verhältnis zwischen den beiden Seiten entwickelt, sodass insbesondere die Rechte der Versicherungsnehmer stärker in den Mittelpunkt gerückt sind.
Das VVG legt die Schwerpunkte auf folgende Aspekte rund um Versicherungsverträge:
- Informationspflichten: Der Versicherer muss seine Kundinnen und Kunden umfassend über die Police selbst, die versicherten Leistungen, Rücktrittsrechte und Prämien aufklären. Zu den Informationspflichten gehört auch die Belehrung über das Widerrufsrecht
- Dokumentationspflichten: Versicherungsmakler und Versicherer müssen die Absicherungswünsche des Kunden sowie sämtliche Vertragsanpassungen dokumentieren
- Widerruf und Kündigung: Das VVG enthält allgemeine sowie spezifische Regelungen zum Kündigungs- und Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers auf der einen und des Versicherers auf der anderen Seite
- Gefahrerhöhungen: Ferner regelt das VVG, wann eine Gefahrerhöhung vorliegt und unter welchen Voraussetzungen der Versicherer die Prämie erhöhen und Leistungen ausschließen darf
- Rückkaufswert und Ablaufleistung: Im VVG ist detailliert geregelt, wie sich der Rückkaufswert bei Renten- und Lebensversicherungen zusammensetzt und welche Auskunftsrechte Versicherte haben
Durch das VVG wird eine Chancengleichheit zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern hergestellt. Da Versicherungsgesellschaften ihre Kunden alleine wegen ihrer rechtlichen Kenntnisse leicht „über den Tisch ziehen“ können, haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer das Recht, über das Wissen des Versicherers informiert zu werden. Denn nur so können Sie selbst nachprüfen, ob die Police zu Ihrem Bedarf passt und ob die gewählte Versicherung rentabel ist.
Das VVG bei der Lebensversicherung
Die Vorschriften zur Lebensversicherung finden sich in den §§ 150 bis 171 des VVG. Von besonderer Bedeutung ist dabei § 154 VVG, denn er regelt, dass der Versicherer Sie über die erfahrungsgemäß zu erwartende Rendite und die schlussendliche Auszahlung der Versicherungsleistung informieren muss. Außerdem enthält die Vorschrift eine Informationspflicht bezüglich der Abschluss-, Verwaltungs- und sonstigen Kosten.
In den §§ 168 und 169 VVG sind die Modalitäten einer Kündigung geregelt. Der Rückkaufswert, den Sie im Falle der wirksamen Kündigung erhalten, muss nach versicherungsmathematischen und damit objektiven Grundsätzen berechnet werden. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass Kunden nicht rein wegen Ihres Kündigungswunsches schlechter als Verbraucher, deren Vertrag aus anderen Gründen endet, gestellt werden.