Was ist das Vertragsende?
Das Vertragsende spielt besonders bei der Lebensversicherung eine wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um den Zeitpunkt, in dem die Versicherung bei ordnungsgemäßem Auslauf (also ohne vorzeitige Kündigung) zur Auszahlung kommt. Bei nicht-kapitalbildenden Versicherungen ist das Vertragsende der Tag, an dem der Versicherungsschutz erlischt. Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Police aber auch jederzeit kündigen und so das Vertragsende selbst festlegen.
Ordentliches Vertragsende bei kapitalbildenden Lebensversicherungen
Das ordentliche Vertragsende ist der im Versicherungsschein genannte Zeitpunkt. Er wird in der Regel absolut bestimmt, etwa in Form eines festen Alters, zu dem die Versicherungsleistung fällig wird. Alternativ kann der Auszahlungszeitpunkt (= Ablauftermin) der Versicherung an ein Lebensereignis, etwa den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder das Erreichen der Regelaltersgrenze, geknüpft werden. In letzterem Fall trägt der Versicherungsnehmer das Risiko, dass sich der Ablaufzeitpunkt etwa durch gesetzliche Änderungen nach hinten verschiebt.
Die sogenannte Ablaufleistung, also die volle Auszahlung der Versicherungssumme, wird nur fällig, wenn der Vertrag ordnungsgemäß beendet wird. Entscheiden Sie sich etwa für eine vorzeitige Kündigung, kann der Versicherer Abzüge vornehmen.
Die Summe, die Sie bei einer Kündigung der Lebensversicherung erhalten, ist der Rückkaufswert. Er steigt mit jedem Jahr immer weiter an, was durch eingezahlte Beiträge, Überschüsse und Zinsen bedingt ist. So kann es auch passieren, dass der Rückkaufswert über der eigentlichen Ablaufleistung liegt, etwa wenn Ihre Geldanlage besonders gute Renditen erwirtschaftet hat oder der Überschuss der Versicherungsgesellschaft deutlich höher als erwartet ausgefallen ist.
Liegt der Rückkaufswert über der Ablaufleistung, können Sie Ihren Vertrag zu besseren Konditionen beenden, als Sie es könnten, wenn Sie ihn normal weiterlaufen lassen würden. Daher sind Versicherungsgesellschaften verpflichtet, Sie mindestens einmal jährlich über den aktuellen Stand der Police zu informieren.
Im letzten Jahr der Versicherungslaufzeit können Sie Ihren Vertrag ebenfalls ohne Nachteile auflösen. Der Versicherer zahlt dann die Ablaufleistung aus, zieht von ihr aber noch die für das letzte Jahr anfallenden Beiträge ab. Weitere Abzüge sind unzulässig.
Außerordentliches Vertragsende bei kapitalbildenden Lebensversicherungen
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre kapitalbildende Lebensversicherung jederzeit zum Ablauf der Versicherungsperiode kündigen (§ 168 Abs.1 VVG). In diesem Fall erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt, der sich nach folgender Formel berechnet:
Rückkaufswert = Summe der Beiträge + Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale bzw. Kündigungsgebühr
Besonderheit: Der Widerruf der Lebensversicherung
Auch der Widerruf der Lebensversicherung führt zu einem Vertragsende, wenngleich er rein rechtlich keines darstellt. Denn hier widerrufen Sie Ihre Willenserklärung und werden daher so gestellt, als hätten Sie den Vertrag niemals abgeschlossen – anders als bei der Kündigung, bei der die Police im Nachhinein beendet wird.
Bei vielen Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, ist der Widerruf auch Jahrzehnte später noch möglich. Grund sind Fehler in der Widerrufsbelehrung, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist niemals wirksam zu laufen begann.