Bei Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr begangen werden, taucht der Zeugenfragebogen regelmäßig auf. Es handelt sich um ein Dokument, welches im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verwendet wird. Ordnungsbehörden nutzen den Zeugenfragebogen zur Ermittlung der Person des Fahrers.
Es ist im Straßenverkehr nicht selten, dass statt dem Halter eine andere Person ein Fahrzeug führt. Dies kann beispielsweise in Verbindung mit einer Fahrzeugleihe der Fall sein oder wenn Großeltern ein Fahrzeug auf sich zugelassen haben – der Enkel das Auto im Alltag aber nutzt (die günstige Einstufung in der Kfz-Versicherung bietet Einsparmöglichkeiten.
Warum wird der Zeugenfragebogen verschickt?
Damit Ordnungsämter bzw. Bußgeldstellen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren das Bußgeld rechtskräftig verhängen können, muss die Person des Fahrers zweifelsfrei feststehen. In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass der Halter das Führen seines Fahrzeugs zum kritischen Zeitpunkt bestreitet – er im Verfahren erklärt, den Verstoß nicht begangen zu haben.
Oder es ist bei der Auswertung der Unterlagen – in den meisten Situationen handelt es sich um Aufnahmen aus bildgestützten Geschwindigkeitsmessungen (Blitzer-Fotos) – direkt zu erkennen, dass Halter und Fahrer nicht identisch sein können. Sitzt eine männliche Person hinterm Steuer, das Auto ist aber auf eine weibliche Person zugelassen, kann die Täterschaft nicht beim Halter liegen.
Halter eines Fahrzeugs, die den Verstoß nicht begangen haben, dürfen den Fragebogen übrigens nicht einfach ignorieren. Wer dies dennoch tut, muss im Rahmen weiterer Ermittlungen damit rechnen, auch durch die Polizei befragt zu werden.
Gilt für den Zeugenfragebogen ein Verweigerungsrecht?
Halter eines Kraftfahrzeugs, die einen Zeugenfragebogen erhalten, sollten diesen nicht ignorieren, haben aber ein Zeugnisverweigerungsrecht – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Dies gilt für den Fall, dass betroffene Halter:
- mit dem Beschuldigten verlobt sind.
- der Ehepartner/die Ehepartnerin sind (gleiches gilt für Lebenspartnerschaften).
- mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert ist.
Was passiert nach dem Ausfüllen des Zeugenfragebogens?
Für den befragten Halter ist mit dem Zurücksenden des Zeugenfragebogens in der Regel alles soweit erledigt. Die zuständige Bußgeldstelle bzw. das Ordnungsamt setzt sich mit dem benannten Fahrer in Verbindung. Dieser erhält einen Anhörungsbogen.
In einem weiteren Schritt ergeht der Bußgeldbescheid, aus dem sich auch Punkte in Flensburg ergeben können. Es bringt im Übrigen nichts, das Verfahren durch geschicktes Ausnutzen von Fristen oder unvollständige Angaben zu verzögern, um damit die Tilgungsfrist bestehender Punkte im Fahreignungsregister zu erreichen. Punkte für Ordnungswidrigkeiten werden nicht erst mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids wirksam, es gilt in diesem Zusammenhang das Tattagprinzip.