Zeugnisverweigerungsrecht

Im Straßenverkehr gelten klare Regeln: Verstöße werden mit einem Verwarnungsgeld oder einem Bußgeld geahndet. Nicht immer sind Halter, die einen Anhörungsbogen erhalten, auch der Fahrer gewesen. Im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten werden Zeugenfragebögen für den Fall verschickt, dass Halter und Fahrer nicht identisch sind.

Häufig ist eine solche Situation in Familien anzutreffen, wenn Erst- und Zweitwagen auf einen der beiden Ehe- oder Lebenspartner zugelassen sind. Aber auch im Fall von Großeltern, die das erste eigene Auto ihres Enkels auf sich zulassen oder in Unternehmen mit Fahrzeugflotten ist die Person des Fahrers mit dem Halter nicht identisch. Letzterer hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Auskünfte aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts zu verweigern.

Wer kann das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen?

Das Zeugnisverweigerungsrecht stellt einen wichtigen Bestandteil des deutschen Prozessrechts dar. Es erfüllt eine besondere Schutzfunktion, da es vor allem Personen erfasst, die im Zusammenhang mit einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren in einer besonders engen Beziehung zu der beschuldigten Person stehen.

Mit dem Zeugnisverweigerungsrecht wird diesem Personenkreis die Möglichkeit zur Verweigerung einer Aussage zugestanden – was unter anderem auch für das Verkehrsrecht von Bedeutung ist. Die gesetzliche Grundlage des Verweigerungsrechts bilden § 52 Strafprozessordnung (StPO, für Angehörige) sowie § 55 StPO (für den Fall, das eine Aussage zur Selbstbelastung) führt. Letzteres greift für den Fall, dass sich ein Fahrzeughalter durch die Aussage selbst belasten würde.

Das Verweigerungsrecht in nahen Verwandtschaftsverhältnissen

Im Rahmen der Strafprozessordnung wird besonders nahen Angehörigen ein Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden. Dazu gehören unter anderem:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • Eltern oder Kinder (Angehörige mit einer Verwandtschaft in gerader Linie)
  • Geschwister
  • Verlobte des Beschuldigten

§ 52 StPO geht in diesem Zusammenhang so weit, dass selbst miteinander verschwägerte Personen unter Umständen (bis zum zweiten Grad) ein Verweigerungsrecht haben. In der verwandtschaftlichen Seitenlinie greift das Zeugnisverweigerungsrecht bis zum dritten Grad. Damit können sich auch Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Die Zweckbestimmung des Zeugnisverweigerungsrechts ist es, engen Verwandtschaftsbeziehungen Rechnung zu tragen. Es wird verhindert, dass Ehe- oder Lebenspartner und Kinder zu einer Aussage bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht wie Fahrerflucht (§ 142 StGB) oder in Verbindung mit einer Alkoholfahrt (§ 316 StGB) zu belastenden Aussagen gezwungen werden.

Das Verweigerungsrecht und der Zeugenfragebogen

Im Verkehrsrecht spielt das Zeugnisverweigerungsrecht mit dem Zeugenfragebogen eine besondere Rolle. Sollte der Ehepartner mit dem Auto zu schnell unterwegs gewesen sein und ist das Fahrzeug auf einen selbst zugelassen, erhält man den Anhörungs-/Zeugenfragebogen

Gut zu wissen:

Angaben, die den Partner belasten, dürfen verweigert werden. Komplett ignorieren werden sollte der Schriftverkehr mit der Bußgeldstelle trotzdem nicht. Es besteht nicht nur die Gefahr einer Ermittlung im näheren Umfeld des Halters. Unter Umständen kann bei fehlender Mitwirkung die Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. 

Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Albingia Lebensversicherung direkt zu kündigen. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Anwalt prüfen und treffen Sie erst dann Ihre Entscheidung! 

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