Vor kurzem, am 15.03.2023, hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut zum „ewigen Widerruf“ von Lebensversicherungen geäußert. Im Fokus stand dabei die Klarstellung, dass auch geringfügige Fehler in der Widerrufsbelehrung bereits zu einem zeitlich unbeschränkten Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers führen können. Damit konkretisiert er die Entscheidung vom 15.02.2023 und stellt klar, dass Versicherungsnehmer viele Fehler nicht ohne Weiteres hinnehmen müssen.
Zahlreiche Versicherungsverträge, insbesondere solche aus den Jahren 1994 bis 2007, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Der Versicherer hat entweder eine kaum erkennbare Belehrung abgedruckt, diese enthält rechtliche Fehler oder ist schlichtweg unvollständig. Auch undeutliche Formulierungen können dazu führen, dass die Belehrung insgesamt als unwirksam einzustufen ist. Derartige Fehler können sich Verbraucher zunutze machen.
Denn: Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Lebensversicherungen beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Gleichzeitig hat sie kein Ende, sodass ein „ewiges Widerrufsrecht“ besteht. Selbst Jahrzehnte nach Abschluss haben Verbraucher also die Möglichkeit, ihre Lebensversicherung noch zu widerrufen.
Teilweise war allerdings unklar, in welchen Fällen das „ewige Widerrufsrecht“ bei Lebensversicherungen tatsächlich besteht. Versicherer und gegnerische Anwälte argumentierten beispielsweise, dass dem Betroffenen ein Widerruf trotz unwirksamer Widerrufsbelehrung möglich war, weil alle notwendigen Informationen deutlich erkennbar übermittelt wurden.
Im Mittelpunkt des aktuellen Urteils zur Lebensversicherung stand die Frage: „Reicht es aus, wenn der Versicherer den Kunden auf die rechtzeitige Absendung des Widerrufs hinweist, ohne klarzustellen, in welcher Form dies zu erfolgen hat?“
Die Antwort des BGH hierzu lautet Nein. Denn der Verbraucherin oder dem Verbraucher ist es, wenn die Angabe der einzuhaltenden Form fehlt, nicht möglich, den Widerruf zweifelsfrei in der richtigen Form auszuüben. Damit ist die Widerrufsbelehrung insgesamt unwirksam – und der Kunde hat ein „ewiges Widerrufsrecht“.
Gerade durch das aktuelle Urteil des BGH zur Lebensversicherung lohnt es sich, die eigene Police noch einmal genau auf mögliche Fehler in der Widerrufsbelehrung zu prüfen. Denn möglicherweise steht auch Ihnen ein „ewiges Widerrufsrecht“ zu, wenn der Versicherer seine Auskunftspflichten nur unzureichend oder gar nicht erfüllt hat.
Der Widerruf hat – insbesondere auch im direkten Vergleich mit der oft teuren Kündigung – gleich mehrere Vorteile:
- Sie erhalten alle Beiträge, die Sie an den Versicherer entrichtet haben, wieder ausgezahlt
- Der Versicherer muss die mit Ihren Prämien erwirtschafteten Zinsen als Nutzungsentschädigung ebenfalls auszahlen
- Der Abzug von Kosten ist unzulässig, insbesondere darf keine Stornopauschale einbehalten werden. Hat der Versicherer bereits Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen, so muss er diese in voller Höhe wieder auszahlen. Außerdem sind diese Beträge ebenfalls zu verzinsen
- Der Widerruf wird sofort und ohne Einhaltung besonderer Fristen oder Wartezeiten wirksam. So kommen Sie schlichtweg schneller an Ihre Auszahlung
Die erfahrenen Partneranwälte von helpcheck prüfen Ihre Lebensversicherung kostenfrei. Dabei beachten wir selbstverständlich auch die aktuelle Rechtsprechung des BGH. Am Ende machen wir den Widerruf beim Versicherer geltend. Ein Honorar fällt nur an, wenn wir erfolgreich sind und Sie eine höhere Auszahlung als bei einer vergleichbaren Kündigung erhalten. So tragen Sie keine Risiken.