Aspecta Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Als Versicherungsnehmer haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Aspecta Lebensversicherung zu kündigen. Der Versicherer darf das Kündigungsrecht nicht einschränken, allerdings kann er Formund Frist der Kündigung vorschreiben
Bei der Kündigung erhalten Sie nur den sogenannten Rückkaufswert der Lebensversicherung, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet wird, ausgezahlt. Durch die hohen Kosten ist er oft niedriger als die Summe Ihrer Beiträge
Mehr rausholen lässt sich mit dem Widerruf, der wegen rechtlicher Fehler auch noch Jahrzehnte nach dem Abschluss der Police möglich sein kann. Hier darf der Versicherer wesentlich weniger Gebühren in Abzug bringen
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Aspecta Lebensversicherung kündigen: So sollten Sie vorgehen
Wenn Sie Ihre Aspecta Lebensversicherung kündigen möchten, müssen Sie dabei die vom Versicherer vorgegebene Form einhalten. Sie findet sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unter dem entsprechenden Abschnitt zur Kündigung. Möglich sind Schrift- und Textform, wobei erstere nur Brief und Fax, letztere zusätzlich Kündigungen per E-Mail umfasst.
Beachte:
Die Aspecta Lebensversicherung kann grundsätzlich nur per Brief oder Fax gekündigt werden. Eine Kündigung per Mail entfaltet keine rechtliche Wirkung.
Verstöße gegen die Formvorgaben führen generell dazu, dass Ihre Kündigung unwirksam ist. Seien Sie daher an dieser Stelle vorsichtig und halten Sie sich genau an die Vorgaben der Versicherungsgesellschaft. Denn der Versicherer wird Sie kaum auf die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung hinweisen – schließlich verdient er Geld, wenn Sie den Vertrag weiterlaufen lassen.
Denken Sie bei Ihrem Kündigungsschreiben insbesondere an folgende Punkte:
Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“; so verhindern Sie, dass der Versicherer Ihr Schreiben anders auslegt, als es gemeint ist.
Achten Sie auf die zutreffende Adressierung des Kündigungsschreibens und teilen Sie dem Versicherer Ihre Vertragsdaten mit, um eine schnelle Zuordnung zu ermöglichen.
Nennen Sie den Kündigungstermin. Sie können alternativ auch zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, Ihre Kündigung wird dann zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.
Bitten Sie den Versicherer, Ihnen die Kündigung zeitnah zu bestätigen.
Bitten Sie ihn außerdem, den Rückkaufswert zu berechnen und an Sie auszuzahlen. Teilen Sie zur Sicherheit nochmal Ihre Bankverbindung mit oder verweisen Sie auf die gespeicherte.
Unterschreiben Sie die Kündigung persönlich.
Sorgen Sie unbedingt für einen Zugangsnachweis. Denn im Zweifel müssen Sie als Absender beweisen, dass das Schreiben angekommen ist. Beim Fax bietet sich der Faxbericht an, bei einer Kündigung auf dem Postweg sollten Sie das Einschreiben mit Rückschein wählen. So sind Sie auf der sicheren Seite. Den Nachweis können Sie entsorgen, sobald Sie die Kündigungsbestätigung der Versicherungsgesellschaft in den Händen halten.
2Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Der Versicherer kann die Kündigungsfrist grundsätzlich selbst bestimmen, muss sich dabei aber im Rahmen des § 11 Abs.3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bewegen. Die Frist muss mindestens einen und darf maximal drei Monate dauern.
Bei der Aspecta Lebensversicherung ist eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Ihr Schreiben muss daher spätestens drei Monate vor dem Ende der Versicherungsperiode beim Versicherer eingehen.
Denn eine Lebensversicherung kann immer zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden (§ 168 Abs.1 VVG). Diese dauert ein Jahr und beginnt mit dem Abschluss der Police (§ 12 VVG). Haben Sie Ihre Lebensversicherung etwa am 01.08. eines Jahres abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode am 31.07. des Folgejahres. Daher muss Ihre Kündigung bis zum 30.04. beim Versicherer eingehen (drei Monate vorher).
Kommt Ihre Kündigung zu spät an oder können Sie den Zugang – sollte ihn der Versicherer abstreiten – nicht beweisen, wird die Kündigung erst mit dem Ende der nächsten Versicherungsperiode wirksam.
Keine Kündigungsfrist ist lediglich bei der außerordentlichen Kündigung einzuhalten. Sie ist nach § 40 Abs.1 VVG möglich, wenn der Versicherer Ihre Beiträge anhebt, Sie im Gegenzug aber nicht mehr Leistungen erhalten. In diesem Fall muss der Versicherer Sie einen Monat vor der geplanten Anpassung auf diese und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht hinweisen (§ 40 Abs.2 VVG).
3Die Gründe für die Kündigung der Lebensversicherung
Dafür, dass besonders in den letzten Jahren immer mehr Kunden ihre Aspecta Lebensversicherung kündigen, gibt es verschiedenste Gründe – sie sind so vielfältig wie die Motivationen für den Abschluss selbst. Besonders auffällig sind aber folgende Kündigungsgründe:
Fehlende Flexibilität: Klassische Kapitallebensversicherungen lassen sich nur eingeschränkt oder gar nicht an geänderte Lebensverhältnisse und Wünsche anpassen. Selbst wenn eine Anpassung möglich ist, ist diese mit hohen Kosten verbunden. Auf der anderen Seite stehen immer mehr günstige und renditestarke Geldanlagen, die für viele Kunden die bessere Investition sind. So entsteht der nachvollziehbare Wunsch, die Lebensversicherung schnell loszuwerden.
Hohe Kosten: Lebensversicherungen verursachen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die in den ersten Jahren und weit darüber hinaus dafür sorgen, dass das Vertragsvermögen sogar negativ ist. Angesichts der niedrigen Zinsen entsteht bei zahlreichen Policen selbst über die gesamte Vertragslaufzeit ein Totalverlust, spätestens nach Abzug der Inflation.
Niedrige Zinsen: Die Zinsen sinken seit 2000 kontinuierlich ab. Hintergrund ist, dass Lebensversicherer mit den von der EZB vorgegebenen Garantiezinsen bzw. Höchstrechnungszinsen kalkulieren müssen und ihren Kunden keine höheren Renditen versprechen können. Außerdem fallen die Überschussbeteiligungen niedrig aus, weil Versicherer einen großen Teil ihrer Gewinne für hoch verzinste Altverträge zurücklegen müssen.
Daher ist heute davon abzuraten, sich für eine klassische kapitalbildende Lebensversicherung zu entscheiden. Sie verursacht in den meisten Fällen höhere Kosten als sie an Ertrag einbringt.
Lassen Sie Ihre Aspecta Lebensversicherung daher noch heute kostenfrei von einem helpcheck-Partneranwalt prüfen. So erfahren Sie, wie Sie den Vertrag am besten auflösen können.
4Aspecta Lebensversicherung kündigen: Der vertragliche Rückkaufswert
Wenn Sie Ihre Aspecta Lebensversicherungkündigen, ist der Versicherer nach § 169 Abs.1 VVG dazu verpflichtet, Ihnen den sogenannten Rückkaufswert auszuzahlen. Dabei handelt es sich um den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen transparent und nachvollziehbar zu berechnen ist (§ 169 Abs.3 VVG). Vereinfacht lässt sich die Berechnung mit folgender Formel darstellen:
Eine Kündigungsgebühr (= Stornopauschale) darf der Versicherer aber nur aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung abziehen. Die Pauschale muss also in den AVB oder im Versicherungsschein vorgeschrieben, beziffert und der Höhe nach angemessen sein (§ 169 Abs.5 VVG). Der Rückkaufswert muss mindestens die Hälfte der eingezahlten Versicherungsprämien betragen. Bei der Berechnung der Auszahlungssumme gilt das Stichtagsprinzip. Der Rückkaufswert ist also auf den letzten Tag der Versicherungsperiode, den Wirksamkeitstag der Kündigung, zu berechnen. Daher kann ihn der Versicherer auch erst hier auszahlen, in der Regel dauert es rund eine Woche, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht.
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Versicherungsnehmer verstorben: Was muss jetzt beachtet werden?
Stirbt der Versicherungsnehmer, geht die Lebensversicherung im Rahmen der Erbfolge auf den Erben über. Er tritt in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Damit übernimmt er alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben, vollständig. Während er auf der einen Seite Prämien zu zahlen hat, besteht auf der anderen Seite ein Anspruch auf die vertraglich garantierten oder vereinbarten Versicherungsleistungen.
Wenn Sie eine geerbte Aspecta Lebensversicherung kündigen möchten, sollten Sie zusätzlich folgende Punkte beachten:
Informieren Sie den Versicherer grundlegend über den Erbfall und legen Sie die Sterbeurkunde bzw. den Erbschein vor
Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern es sich um ein widerrufliches Recht handelt
Teilen Sie dem Versicherer Ihre Bankverbindung für die Auszahlung des Rückkaufswerts mit
So gibt es bei der Kündigung der Lebensversicherung keine größeren Probleme und Sie vermeiden zeitaufwendige Rückfragen der Versicherungsgesellschaft, die den Prozess verzögern.
6Aspecta Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?
Die Kündigung ist der wohl bekannteste Weg, eine laufende Lebensversicherung loszuwerden. Etwas weniger bekannt, dafür aber rein finanziell deutlich vielversprechender, ist der Widerruf der Lebensversicherung. Wir stellen beide Wege kurz vor.
Die Kündigung der Police
Indem Sie Ihre Aspecta Lebensversicherung kündigen, sind Sie den Vertrag relativ schnell los. Dafür reicht bereits ein Schreiben an den Versicherer, was die Kündigung vergleichsweise komfortabel macht. Aber: Auch wenn der Rückkaufswert nachvollziehbar und transparent berechnet werden muss, entstehen durch die Kündigung hoheKosten. In vielen Fällen erhalten Sie deutlich weniger ausgezahlt, als Sie eingezahlt haben.
Das folgendeBeispiel zeigt, mit welchen Kostenpunkten Sie bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung rechnen müssen und wie sich diese auf den Rückkaufswert auswirken:
Sie kündigen nach 10 Jahren Laufzeit. Eingezahlt wurden 20.000 Euro. Zinsen gutgeschrieben wurden 2.200 Euro. Die Abschluss- und Verwaltungskosten betragen 3.500 Euro, die Stornopauschale liegt bei weiteren 700 Euro. Sie erhalten als Rückkaufswert lediglich 18.000 Euro und realisieren (vor Inflation) einen Verlust in Höhe von 2.000 Euro!
Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Aspecta Lebensversicherung vorschnell zu kündigen. Denn so oder ähnlich sieht es bei den meisten kapitalbildenden Policen aus. Lassen Sie Ihren Vertrag zunächst vom Experten prüfen und treffen Sie erst dann eine Entscheidung!
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen (§§ 8 Abs.1, 152 Abs.1 VVG). Diese Frist beginnt mit dem Zugang aller relevanten Vertragsunterlagen; kommen diese zeitversetzt bei Ihnen an, beginnt sie erst mit Erhalt des letzten Dokuments. Außerdem müssen Sie nach § 8 Abs.2 Nr.2 VVG über das Widerrufsrecht belehrt werden.
Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, etwa weil sie nicht deutlich genug hervorgehoben ist, kommt es nicht zu einem wirksamen Beginn der Widerrufsfrist. Die Folge daraus ist wiederum, dass es auch kein Ende der Frist gibt – und Sie Ihre Police noch Jahrzehnte nach dem Abschluss widerrufen können!
Besonders betroffen sind Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007, da hier zahllose Lebensversicherungen mit unwirksamen Widerrufsbelehrungen verkauft wurden. Die Versicherer haben meist einheitliche Textbausteine für alle Verträge genutzt, die insgesamt fehlerhaft waren. So können möglicherweise auch Sie Ihre Lebensversicherung noch heute widerrufen.
Der Widerruf ist – besonders gegenüber der Kündigung – mit einigen Vorteilen verbunden:
Der Versicherer darf nur Beitragsanteile, die auf eine Risikoabsicherung entfallen, sowie die laufenden Verwaltungskosten vom Vertragsvermögen abziehen
Der Abzug von Abschlusskosten oder einer Stornopauschale ist unzulässig, da es sich nicht um eine Kündigung handelt
Sie haben Anspruch auf die tatsächlich vom Versicherer mit Ihren Beiträgen erzielte Rendite und nicht nur auf den Garantiezins
Der Widerruf wird nicht erst mit Ablauf der Versicherungsperiode, sondern sofort mit Eingang beim Versicherer wirksam
So erhalten Sie bis zu 150 Prozent der eingezahlten Prämien wieder ausgezahlt. Je nach Vertragsvermögen und Anlagedauer kommen hier schnell mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro zusammen!
Die erfahrenen helpcheck-Partneranwälte prüfen anhand der von Ihnen eingereichten Vertragsunterlagen, ob der Widerruf Ihrer Lebensversicherung möglich ist. Ist das der Fall, machen wir den Widerruf gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend. Dabei beziehen wir uns auf die entsprechenden Vorschriften im VVG, die Rechtssprechung des BGH und die versicherungsmathematischen Grundsätze der Berechnung.
Dabei gilt: Nur wenn die Auszahlung des Versicherers infolge des Widerrufs höher ist als der Rückkaufswert, fällt ein Honorar für unsere Leistungen an. In allen anderen Fällen arbeiten wir zu 100 Prozentkostenfrei und ohne versteckte Gebühren!
Ihr entscheidender Vorteil: Sie tragen während des gesamten Prozesses keinerlei Kostenrisiko. Denn Sie wissen, dass Sie nur gewinnen können!
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