Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre Bayern-Versicherung Lebensversicherung jederzeit kündigen. Der Versicherer darf nur bezüglich Form und Frist Einschränkungen vornehmen, die Kündigungsmöglichkeit aber nicht weiter beschneiden
Wenn Sie kündigen, erhalten Sie nur den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Er liegt in den meisten Fällen unter Ihren Einzahlungen, sodass Sie insgesamt einen Verlust erwirtschaften – selbst wenn das Vertragsvermögen auf den ersten Blick hoch aussieht
Mit dem Widerruf der Lebensversicherung, der bei einer unwirksamen Widerrufsbelehrung auch Jahrzehnte später noch infrage kommen kann, holen Sie sich bis zu 150 Prozent der Beiträge zurück. Mit helpcheck ohne jedes Kostenrisiko!
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Bayern-Versicherung Lebensversicherung kündigen: Welche Gründe gibt es?
Dafür, dass immer mehr Kundinnen und Kunden ihre Bayern-Versicherung Lebensversicherung kündigen, gibt es gleich mehrere Gründe. In den letzten Jahren besonders zugenommen haben Beitragsfreistellungen und Kündigungen infolge der Zinspolitik der EZB:
Sinkende Überschüsse und Zinsen: Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank hat zur Folge, dass es auf Lebensversicherungen immer weniger Zinsen gibt. Auch die Versicherungsgesellschaften können die Beiträge ihrer Kunden nur noch mit schlechteren Renditeaussichten anlegen. Beides wirkt sich negativ auf Überschüsse und Zinsen aus, wobei erstere zusätzlich für teure Altverträge in Rücklagen eingestellt werden müssen.
Steigende Kosten: Mit höheren Abschluss- und Verwaltungsgebühren gleichen einige Versicherer die niedrigen Zinsen aus. Als Kundin oder Kunde schauen Sie dann gleich doppelt in die sprichwörtliche Röhre.
Fehlende Flexibilität: Kapitalbildende Lebensversicherungen lassen sich nur sehr eingeschränkt an geänderte Lebensumstände anpassen. Viele Kunden möchten ihr Geld lieber anders investieren – beispielsweise am Kapitalmarkt – oder umschichten. Beides ist kaum möglich.
Möchten Sie Ihre Lebensversicherung aber nur aus Geldnot kündigen, gibt es bessere Alternativen. Dazu gehört etwa das Policendarlehen, bei dem Sie Ihre Lebensversicherung beleihen. Auch der Verkauf der Versicherung ist eine echte Option.
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Wenn Sie Ihre Bayern-Versicherung Lebensversicherung kündigen möchten, müssen Sie in erster Linie auf die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorgeschriebene Form achten. Möglich sind:
Die Schriftform: Hier können Sie nur per Fax oder auf dem Postweg kündigen. Mails sind ausgeschlossen
Die Textform: Hier können Sie sowohl per Brief als auch per Fax und Mail kündigen. Sie entscheiden selbst
Merke:
Kündigungen, die Sie am Telefon aussprechen, sind grundsätzlich nicht wirksam! Außerdem hat die Bayern-Versicherung zwingend die Schriftform vorgeschrieben.
Beachten Sie bei Ihrem Kündigungsschreiben besonders die folgenden Punkte:
Nennen Sie Ihre Vertragsdaten, insbesondere die Versicherungs- und Kundennummer
Verwenden Sie explizit den Begriff „Kündigung“, damit der Versicherer Ihr Schreiben nicht „falsch“ auslegen kann
Nennen Sie den gewünschten Kündigungstermin, wobei Sie sich auch auf den „nächstmöglichen Zeitpunkt“ beziehen können
Bitten Sie den Versicherer um eine Kündigungsbestätigung und darum, Ihnen den Rückkaufswert auszuzahlen
Unterschreiben Sie die Kündigung händisch
Sorgen Sie außerdem für einen wirksamen Zugangsnachweis (Einschreiben oder Faxbericht). Denn im Zweifel müssen Sie beweisen, dass der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat!
3Bayern-Versicherung Lebensversicherung kündigen: Die einzuhaltenden Fristen
Bei der KündigungIhrer Lebensversicherung müssen Sie – wie von anderen Verträgen bekannt – bestimmteFristen einhalten. Sie ergeben sich ebenfalls aus den AVB auf der einen und aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf der anderen Seite. In § 11 Abs.3 VVG ist vorgeschrieben, dass die Kündigungsfrist grundsätzlich frei bestimmt werden darf, sie aber zwischen einem und drei Monaten liegen muss.
Die Bayern-Versicherung hat sich analog zu den meisten anderen Versicherungsgesellschaften für eine dreimonatige Kündigungsfrist entschieden.
Entsprechend der AVB muss Ihre Kündigung drei Monate vor dem Ende der aktuellen Versicherungsperiode beim Versicherer eingehen, um zu ebendiesem wirksam zu werden. Die Versicherungsperiode dauert ein Jahr (§ 12 VVG) und beginnt mit dem Abschluss der Lebensversicherung. War dieser etwa am 01.08., beginnt hier die Versicherungsperiode. Sie endet am 31.07. des Folgejahres, weshalb Ihre Kündigung bis zum 30.04. (drei Monate vorher) beim Versicherer eingehen muss.
Ausnahme: Fristlose Kündigung. Sie ist nach § 40 Abs.1 VVG möglich, wenn der Versicherer ohne Leistungsanpassung die Beiträge erhöht, Sie also für Ihr Geld keinen Mehrwert erhalten. Auf die Anpassung und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht muss Sie der Versicherer hinweisen (§ 40 Abs.2 VVG).
4Die Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes
Durch die Kündigung der Lebensversicherung wird der Versicherer nach § 169 Abs.1 VVG verpflichtet, Ihnen den vertraglichen Rückkaufswert auszuzahlen. Dieser wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet (§ 169 Abs.3 VVG) und grundsätzlich zum Ende der Versicherungsperiode ausgezahlt.
Hilfsformel:
Rückkaufswert = eingezahlte Beiträge – Risikoanteile (etwa für den Todesfallschutz) + Zinsen und Überschüsse – Abschluss- und Verwaltungskosten – ggf. Stornoabzug
Einen Stornoabschlag darf der Versicherer aber nur vornehmen, wenn er von vorne herein vereinbart wurde und der Höhe nach angemessen ist (§ 169 Abs.5 VVG). Die umstrittene Kündigungsgebühr, die prozentual anhand des Vertragsvermögens berechnet wird, wird von einigen Versicherern aber gar nicht erst erhoben. Werfen Sie am besten vor der Kündigung einen Blick in die beim Abschluss geltenden AVB der Bayern-Versicherung, die Sie als Auszug erhalten haben.
Durch die Berechnung auf das Ende der Versicherungsperiode erfolgt die Auszahlung in der Regel einige Tage nach Ablauf der Versicherung. Der Betrag wird in einer Summe auf das gewünschte Konto überwiesen.
5Todesfall beim Versicherten: Was gibt es jetzt zu beachten?
Stirbt der Versicherungsnehmer, gehört eine laufende Lebensversicherung automatisch zur sogenannten Erbmasse. Sie geht im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin oder den Erben über, die oder der die Versicherung als „neuer“ Versicherungsnehmer weiterführt. Dabei übernehmen Sie die Police grundsätzlich mit allen Rechten und Pflichten, soweit sie sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Sie können Ihre geerbte Bayern-Versicherung Lebensversicherung daher kündigen, den Vertrag widerrufen oder beitragsfrei stellen. Achten Sie in jedem Fall auf das Bezugsrecht. Liegt dieses nicht beim Versicherungsnehmer selbst, sondern bei einer anderen Person, behält diese es. In diesem Fall sollten Sie das Bezugsrecht entsprechend anpassen, da sonst ein anderer die Leistung aus der Lebensversicherung erhält.
Wenn Sie Ihre geerbte Bayern-Versicherung Lebensversicherung kündigen, beachten Sie dabei zusätzlich folgende Punkte:
Legen Sie dem Versicherer einen Nachweis über die Erbschaft in Kopie vor. Dafür besonders geeignet ist der Erbschein
Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, sofern Sie es nicht bereits übertragen bekommen haben
Teilen Sie dem Versicherer die „neue“, also Ihre, Bankverbindung mit, um eine Überweisung auf das nicht mehr existente Konto des Verstorbenen zu verhindern
Durch die Beachtung der Tipps stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung reibungslos über die Bühne geht. Denn sowohl Sie als auch der Versicherer sparen sich zeitaufwendige Rückfragen.
6Bayern-Versicherung Lebensversicherung: Kündigen oder widerrufen?
Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer mehrere Möglichkeiten, Ihre bestehende Police loszuwerden. Auf der einen Seite können Sie die Bayern-Versicherung Lebensversicherung kündigen – der wohl bekannteste Weg. Auf der anderen Seite haben Sie unter Umständen ein Widerrufsrecht. Diese Alternative ist weniger bekannt, dafür aber mit erstklassigen Gewinnchancen verbunden. Ein Überblick.
Die Kündigung der Lebensversicherung
Bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung muss der Versicherer den Rückkaufswert auszahlen – so weit, so bekannt. Dass es hier schnell zu einem Verlust kommt, ist einem Großteil der Versicherungskunden leider nicht bekannt. Das folgende Beispiel zeigt, wie schnell hohe Kosten und Gebühren die erzielte Rendite wieder zunichte machen:
Ihr Vertrag läuft seit 10 Jahren, Sie haben 25.000 Euro eingezahlt. Davon entfallen 5.000 Euro auf den mitversicherten BU-Schutz, der Rest auf die Geldanlage selbst. Insgesamt haben Sie eine Rendite von 4.000 Euro erwirtschaftet, die Abschluss- und Verwaltungskosten liegen in der Summe bei 4.500 Euro und der Stornoabschlag bei 900 Euro. Der Rückkaufswert beträgt 18.600 Euro – und das bei 25.000 Euro Beiträgen!
Selbst wenn die Lebensversicherung auf den ersten Blick eine solide Rendite erwirtschaften konnte, ist das nur der oberflächliche Eindruck. Denn die verschiedenen Kostenpunkte werden besonders bei einer frühzeitigen Kündigung der Lebensversicherung sichtbar und überraschen viele Kunden.
Tipp:
Auch bereits gekündigte oder ausgelaufene Lebensversicherungen können noch widerrufen werden. Der Versicherer muss die entstehende Differenz dann nachzahlen.
Der Widerruf: Nutzen Sie Ihren Joker!
Als Versicherungskundin oder Versicherungskunde können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Lebensversicherung zurücknehmen. Dabei handelt es sich um den sogenannten Widerruf nach § 8 Abs.1 VVG, der dafür sorgt, dass Sie so gestellt werden, als hätten Sie die Police niemals abgeschlossen. Der Versicherer muss alle Beiträge inklusive der einbehaltenen Kosten wieder auszahlen.
Die Widerrufsfrist beginnt nach § 8 Abs.2 VVG erst, wenn Ihnen folgende Unterlagen bzw. Informationen zugegangen sind:
Auszug aus den AVB und Versicherungsschein
Pflichtinformationen nach der VVG-Infoverordnung (InfoV)
Deutlich sichtbare (fettgedruckte), vollständige Widerrufsbelehrung
Macht der Versicherer hier einen Fehler, etwa weil er eine Widerrufsbelehrung nutzt, die gegen den Deutlichkeitsgrundsatz verstößt, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Da eine Frist, die nicht beginnt, auch nie enden kann, haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher ein „ewiges Widerrufsrecht“.
Der Clou: Inden Jahren 1994 bis 2007 wurden Schätzungen zufolge mehr als 100 Millionen Lebensversicherungsverträge mit unwirksamen Widerrufsbelehrungen verkauft. Die Belehrung war etwa nicht fettgedruckt oder enthielt ungenaue Angaben zu Beginn und Ende der einzuhaltenden Frist. Diese Policen können noch heute widerrufen werden.
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Beim Widerruf der Bayern-Versicherung Lebensversicherung kommen Sie in den Genuss verschiedenster Vorteile:
Der Versicherer muss die tatsächlich mit Ihren Beiträgen erwirtschaftete Rendite auszahlen, auch und insbesondere, wenn diese über dem Garantiezins lag
Es dürfen keine Abschluss- und Stornokosten in Rechnung gestellt werden. Zulässig ist nur der Abzug der Verwaltungskosten und anteilig für entsprechende Risikobausteine wie den Todesfallschutz
Beim Widerruf ist keine Frist einzuhalten. Er wird sofort und nicht wie die Kündigung erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam
Auch bereits ausgelaufene oder gekündigte Lebensversicherungen können vollumfänglich widerrufen werden. Eine Differenz muss der Versicherer nachzahlen
Lassen Sie den Widerruf anwaltlich prüfen! Die Auszahlung beträgt bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge und damit tausende, wenn nicht sogar zehntausende Euro mehr als bei der Kündigung. Verschenken Sie dieses Geld nicht & nutzen Sie den kostenfreien helpcheck-Service!
Eine laufende Bayern-Versicherung Lebensversicherung zu kündigen, lohnt sich kaum. Die Kündigung ist nur dann sinnvoll, wenn tatsächlich keine andere Möglichkeit mehr besteht, den Vertrag loszuwerden. Letzteres ist aber fast nie der Fall.
Unsere erfahrenen Partneranwälte nehmen Ihre Lebensversicherung genau unter die Lupe. Dazu stellen Sie uns online einfach alle Dokumente, die zu Ihrem Vertrag gehören, zur Verfügung. Nachdem die anwaltliche Prüfung abgeschlossen ist, teilen wir Ihnen den erzielbaren Auszahlungsbetrag mit und machen den Widerruf beim Versicherer geltend. Gleichzeitig legen wir eine versicherungsmathematische Berechnung vor.
Akzeptiert der Versicherer unsere Forderung oder gewinnen wir vor Gericht, erhalten Sie die geforderte Summe. Erst und nur dann fällt ein Honorar für unsere Leistungen an. Es liegt zwischen 29,75 und 39,75 Prozent der Differenz zwischen tatsächlicher Auszahlung und Rückkaufswert und wird direkt von der Überweisung der Versicherungsgesellschaft einbehalten.
Ihr Vorteil: Sie lassen Ihre Lebensversicherung ohne jedes Kostenrisiko prüfen. Ein Honorar fällt nur im Erfolgsfall an – tritt dieser nicht ein, sind unsere Leistungen zu 100 Prozent kostenfrei!
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
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Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
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“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
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“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
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“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
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