Deutsche Lebensversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Als Kundin oder Kunde entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre Deutsche Lebensversicherung kündigen. Einschränkungen des Kündigungsrechts, die über die Festlegung von Form und Frist hinausgehen, sind unzulässig
Bei einer Kündigung zahlt der Versicherer den vertraglichen Rückkaufswert der Police aus. Hier entsteht meist ein Verlust, weil neben den Abschluss- und Verwaltungskosten noch Kündigungsgebühren vom Vertragsvermögen abgezogen werden
Der Widerruf ist – wenn der Versicherer bei der Belehrung Fehler gemacht hat – oft noch Jahrzehnte nach dem Abschluss möglich. Er führt in der Regel zu einer Auszahlungvon mehreren tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Deutsche Lebensversicherung rechtssicher kündigen: Die Grundlagen
Möchten Sie Ihre Deutsche Lebensversicherung kündigen, können Sie das jederzeit tun. Der Versicherer kann allerdings die Form, die Sie bei der Kündigung einhalten müssen, in den Allgemeinen Versicherungsbedingung (AVB) und im Versicherungsschein (= der eigentlichen Police) verbindlich vorgeben:
Ist die „Schriftform“ vorgegeben, sind Kündigungen nur schriftlich – also per Fax oder auf dem Postweg – möglich
Gibt der Versicherer hingegen die „Textform“ vor, können Sie neben Brief und Fax auch elektronisch, beispielsweise per E-Mail oder Online-Formular, kündigen
Wichtig:
Die Deutsche Lebensversicherung kann nur schriftlich gekündigt werden. Der Versicherer muss ein „echtes Schreiben“ vom Versicherungsnehmer erhalten.
Halten Sie sich unbedingt an die Form, die der Versicherer vorgibt. Denn Ihre Kündigung ist bei einem Formmangel auch dann unwirksam, wenn sie fristgerecht eingeht. Von der Versicherungsgesellschaft erhalten Sie in der Regel nur auf Nachfrage einen Hinweis darauf, dass Ihre Kündigung unwirksam war. Bis Sie den Fehler also bemerken, kann es passieren, dass die einzuhaltende Kündigungsfrist bereits verstrichen ist und der Vertrag mit allen Kosten weiterläuft.
Was den Inhalt von Kündigungsschreiben angeht, gibt es weder in den AVB noch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) spezifische Vorgaben. In der Praxis ist es aber sinnvoll, den Versicherer mit möglichst vielen Informationen zu versorgen, um Rückfragen zu vermeiden. helpcheck empfiehlt daher, mindestens folgende Punkte in die Kündigung aufzunehmen:
Achten Sie auf die korrekte Adressierung und nennen Sie Ihre persönlichen sowie die Vertragsdaten, vor allem also Kunden- und Versicherungsnummer.
Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, denn so lässt sich vermeiden, dass der Versicherer Ihr Schreiben falsch auslegt.
Geben Sie bei außerordentlichen Kündigungen der Lebensversicherung den Kündigungsgrund nach § 40 VVG an, da er eine zwingende Voraussetzung für die Kündigungsmöglichkeit darstellt.
Nennen Sie einen konkreten Kündigungstermin. Sie können auch den Passus „Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ nutzen, um den Vertrag direkt mit der nächsten Versicherungsperiode zu beenden.
Bitten Sie den Versicherer neben einer Kündigungsbestätigung um Auszahlung des Rückkaufswerts und nennen Sie gegebenenfalls die Bankverbindung, an die er überwiesen werden soll.
Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich.
Die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang des Kündigungsschreibens liegt grundsätzlich beim Absender. Sie sollten daher für einen Zugangsnachweis sorgen, etwa indem Sie den Faxbericht aufheben oder die Kündigung unmittelbar per Einschreiben versenden. Den Nachweis können Sie entsorgen, wenn der Versicherer die Kündigung bestätigt hat.
2Außerordentliche und ordentliche Kündigung der Lebensversicherung
Wie andere Verträge, können Sie auch Ihre Deutsche Lebensversicherung sowohl außerordentlich als auch ordentlich kündigen. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen finden sich im VVG, werden aber durch den Versicherer in der Police selbst und in den Vertragsbestimmungen konkretisiert. Ein Überblick über die wichtigsten Grundlagen.
Die außerordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigungensind bei Lebensversicherungen immer dann möglich, wenn der Versicherer
den Beitrag erhöht, ohne dass Sie mehr oder bessere Leistungen erhalten, oder
die Leistungen reduziert bzw. andere Vertragsbestandteile zu Ihrem Nachteil anpasst, Sie aber denselben oder einen höheren Beitrag zu zahlen haben.
Rechtsgrundlage ist § 40 Abs.1 und 2 VVG. Nach § 40 Abs.1 Satz 2 VVG haben Sie außerdem einen Informationsanspruch, der Versicherer muss Sie also mindestens einen Monat vor Umsetzung der Änderung darauf hinweisen, dass er Ihren Vertrag anpassen möchte. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie dann – mindestens einen Monat – Zeit, ihre Deutsche Lebensversicherung außerordentlich zu kündigen.
Tipp:
Der Versicherer muss Sie neben der Anpassung auch über das mit ihr verbundene Sonderkündigungsrecht informieren. Geben Sie daher unbedingt den Kündigungsgrund an, damit er nicht von einer ordentlichen Kündigung des Vertrags ausgeht!
§ 40 VVG ist bei Lebensversicherungen in erster Linie dann relevant, wenn der Vertrag mit ergänzenden Bausteinen, etwa einem BU-Schutz, kombiniert wurde. Lässt sich dieser Baustein nicht lösen, ohne auch die Hauptversicherung zu kündigen, gilt das Sonderkündigungsrecht für die gesamte Police (= Kombiversicherung). Auch hier erhalten Sie dann den Rückkaufswert nach § 169 Abs.1 VVG zum entsprechenden Zeitpunkt ausgezahlt.
Die ordentliche Kündigung
Anders als für die außerordentliche brauchen Sie für die ordentliche Kündigung keinen spezifischen Grund. Sie ist jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich, wobei Sie die entsprechende Frist einhalten müssen (§ 168 Abs.1 VVG). Die Kündigungsfrist kann der Versicherer im Rahmen von ein bis drei Monaten selbst festlegen (§ 11 Abs.3 VVG).
Hinweis:
Bei der Deutschen Lebensversicherung dauert die Kündigungsfrist – wie bei fast allen Versicherungsgesellschaften – drei Monate.
Die Versicherungsperiode (auch „Versicherungsjahr“ genannt) beginnt mit dem Abschluss der Lebensversicherung. Sie endet grundsätzlich 12 Monate später (§ 12 VVG), wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Kündigungsfrist bezieht sich immer auf das Ende des Versicherungsjahres, was bei einer dreimonatigen Frist etwa bedeutet, dass Ihre Kündigung drei Monate vor dem Ende der Versicherungsperiode beim Versicherer eingehen muss.
Beispiele:
Abweichendes Versicherungsjahr: Mit dem Versicherer wurde vereinbart, dass die Versicherungsperiode mit Abschluss der Police am 01.06. beginnt, aber nur sechs Monate dauert und daher am 31.12. des Abschlussjahres endet. Alle weiteren Versicherungsperioden dauern 12 Monate und entsprechen dann dem Kalenderjahr. Sie müssen bis 30.09. des jeweiligen Jahres kündigen.
Reguläres Versicherungsjahr: Wie Beispiel 1, eine abweichende Vereinbarung gilt allerdings nicht. Das Versicherungsjahr beginnt am 01.06. und endet am 31.05. des Folgejahres. Sie müssen daher jeweils bis 28.02., also drei Monate vorher, gekündigt haben. Nur dann wird die Kündigung noch im selben Jahr wirksam.
Dazu:
Um sicherzustellen, dass Sie nicht zur „falschen“ Versicherungsperiode kündigen, sollten Sie immer einen Blick in den Versicherungsschein werfen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Versicherungsgesellschaft, nicht aber dessen Bearbeitung oder der Versand. Im Zweifel kommt es auf das Datum des Einschreibens oder Faxberichts an.
Geht Ihre Kündigung zu spät beim Versicherer ein, verlängert sich die Deutsche Lebensversicherung automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr. Ihre Kündigung wird dann zwar wirksam, Sie sind aber noch ein Jahr länger an die Police gebunden. Achten Sie daher besonders darauf, die Kündigungsfrist nicht zu verpassen, und denken Sie an den Zugangsnachweis!
3Warum immer mehr Kunden ihre Deutsche Lebensversicherung kündigen
Rund ein Drittel aller laufenden Lebensversicherungen ist aktuell von der Beitragszahlung befreit (Beitragsfreistellung), Stand 2022. Diese Verträge werden vom Kunden nicht mehr aktiv bespart, sondern das Vertragsvermögen vermehrt sich nur noch durch Überschüsse und Zinsen, die der Versicherer gutschreibt. Rund ein Viertel der Policen wird außerdem vor Erreichen des Auszahlungszeitpunkts gekündigt.
Insgesamt sind es also mehr als 50 Prozent der Lebensversicherungen, die nicht wie vertraglich vereinbart bis zum Ende „durchlaufen“. Die Top-drei-Gründe dafür, die immer wieder in Statistiken auftauchen, sind:
Die hohen Kosten: Lebensversicherungen kosten jede Menge Geld, bei vielen Kunden erreichen die Gebühren sogar den fünfstelligen Bereich. Nicht nur in den ersten Jahren, sondern auch weit darüber hinaus zieht der Versicherer Jahr für Jahr laufende Kosten vom Vertragsvermögen ab, wobei durch die niedrigen Zinsen auf der anderen Seite kaum etwas dazukommt. Am Ende liegt die Ablaufleistung von immer mehr Verträgen unter der Summe der eingezahlten Beiträge, was zu einem Gesamtverlust führt.
Die niedrigen Zinsen: Die EZB hat den sogenannten Leitzins, der für Versicherungsgesellschaften maßgeblich ist, zwischen 2000 und 2022 von etwa vier auf rund 0,25 Prozent gesenkt. Die Zinsen, die Sie auf Ihr eingezahltes Kapital erhalten, sind daher kaum mehr der Rede wert. Hinzu kommen sinkende Überschussbeteiligungen, denn die Versicherer müssen ihre Jahresgewinne zu großen Teilen in Rücklagen einstellen, um höher verzinste Altverträge weiterhin entsprechend der Vereinbarung bedienen zu können.
Die fehlende Flexibilität: Als Kundin oder Kunde haben Sie allen Grund, mit der aktuellen Entwicklung Ihrer Lebensversicherung unzufrieden zu sein. Sie können Ihr Vertragsvermögen aber nicht einfach umschichten, sondern sind bei kapitalbildenden Lebensversicherungen an die Anlageentscheidung Ihres Versicherers gebunden.
Unser Tipp:
helpcheck rät wegen dieser und vieler weiterer Nachteile vom Abschluss einer heute nicht mehr zeitgemäßen kapitalbildenden Lebensversicherung ab. Haben Sie bereits einen solchen Vertrag, sollten Sie ihn in jedem Fall prüfen lassen – möglicherweise besteht ein „ewiges Widerrufsrecht“!
4Versicherungsnehmer verstorben – wie geht es mit der Versicherung weiter?
Beim Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung legen Versicherungsnehmer und Versicherer im Versicherungsvertrag fest, wann die sogenannte Ablaufleistung zur Auszahlung kommt. In der Regel gibt es hier ein festes Alter, etwa das 60. Lebensjahr, das für die Auszahlung maßgeblich ist. Wird dieses Alter erreicht, handelt es sich hierbei um den Versicherungsfall und der Versicherer zahlt das Vertragsvermögen aus.
Policen wie eine Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung enden automatisch, wenn der Versicherte stirbt, da sie nicht übertragbar sind. Anders sieht es bei kapitalbildenden Lebensversicherungen aus, denn bei ihnen handelt es sich um „normales“, übertragbares Vermögen. Daher können Sie frei über Ihre Lebensversicherung verfügen und diese vererben, verschenken oder gegen Entgelt verkaufen.
Stirbt also der Versicherungsnehmer, geht der Vertrag auf den Erben über. Er führt die Lebensversicherung mit allen Rechten und Pflichten fort und übernimmt auch das Bezugsrecht im Versicherungsfall. Zu den Rechten des „neuen Versicherungsnehmers“ gehört auch, die Deutsche Lebensversicherung zu kündigen – hier sollten Sie aber zusätzlich folgende Punkte beachten:
Weisen Sie den Versicherer rechtzeitig auf den Erbfall hin und legen Sie einen entsprechenden Nachweis, etwa den Erbschein in Kopie, vor
Ändern Sie die Bankverbindung, wenn noch die des Verstorbenen gespeichert ist und der Rückkaufswert auf Ihr Konto überwiesen werden soll
Passen Sie außerdem das Bezugsrecht an, wenn der Versicherungsnehmer es von seiner eigenen Person auf eine andere übertragen hat (§ 159 VVG), da es auch für den Rückkaufswert gilt
So vermeiden Sie nicht nur Rückfragen, sondern auch den mit ihnen verbundenen Zeitaufwand. Versorgen Sie den Versicherer also auch bei der Kündigung einer geerbten Lebensversicherung mit allen notwendigen Informationen.
5Deutsche Lebensversicherung kündigen: Der vertragliche Rückkaufswert
Wenn Sie Ihre Deutsche Lebensversicherung kündigen, zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus. Dabei handelt es sich um den Wert der Police aus Sicht des Versicherers. Er wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, die sich mit folgender Formel vereinfacht zusammenfassen lassen, berechnet (§ 169 Abs.1 und 3 VVG):
Formel:
Rückkaufswert = Summe der Beiträge ohne Risikoanteile – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale
Die Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) wird nach der Ermittlung des Rückkaufswerts von dieser Summe abgezogen. Der Abzug ist aber nur dann zulässig, wenn er angemessen, beziffert und vereinbart ist (§ 169 Abs.5 VVG). Außerdem muss der Auszahlungsbetrag nach allen Abzügen bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge, ebenfalls ohne enthaltene Risikoanteile, liegen.
6Deutsche Lebensversicherung kündigen vs. „ewiges Widerrufsrecht“
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Deutsche Lebensversicherung kündigen, verkaufen oder widerrufen. Ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen allerdings dabei helfen, die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden und kein Geld im wahrsten Sinne des Wortes auf der Straße liegen zu lassen.
Die Kündigung: Sie nehmen hohe Abzüge in Kauf
Wenn Sie Ihre Deutsche Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert, der gegebenenfalls um eine Kündigungsgebühr reduziert wird. All diese Abzüge sind zulässig, da es nur die 50-Prozent-Schwelle als Untergrenze gibt. Theoretisch liegt der Verlust, den Sie durch die Kündigung Ihrer Lebensversicherung machen, also bei bis zu 50 Prozent, gemessen an den eingezahlten Beiträgen.
Besonders die Abschlusskosten fallen bei einer Kündigung schwer ins Gewicht, da sie den größten „Kostenblock“ bilden. Der Versicherer kalkuliert die Abschlussgebühren bei Vertragsunterzeichnung auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens Ihrer Lebensversicherung. Kündigen Sie den Vertrag nun vorzeitig, werden die Kosten nicht mehr entsprechend des tatsächlichen Vertragsguthabens angepasst, sondern in voller Höhe abgezogen.
Das folgende Beispiel zeigt, wie sich der Verlust bei Kündigung einer Lebensversicherung zusammensetzt. Dabei gilt allgemein der Grundsatz: Je früher Sie Ihre Deutsche Lebensversicherung nach dem Abschluss kündigen, desto schlechter ist das Verhältnis zwischen Abzügen und Beitragszahlungen:
Beispiel:
Sie lösen Ihre Deutsche Lebensversicherung nach 15 Jahren auf. Eingezahlt wurden 20.000 Euro, wobei Sie weitere 2.000 Euro als Zinsen erhalten haben. Ihr Vertragsguthaben liegt vor Abzügen damit bei 22.000 Euro. An Abschluss- und Verwaltungskosten fallen 4.800 Euro an, außerdem zieht der Versicherer eine Stornopauschale von 1.200 Euro ab. So erhalten Sie nur 17.000 Euro – und machen einen Verlust von 3.000 Euro!
Obwohl Sie einen Gewinn von 2.000 Euro erzielt haben, läuft Ihr Vertrag durch die Kündigung mit einem vierstelligen Verlust aus. Daher sollten Sie Ihre Deutsche Lebensversicherung keinesfalls unüberlegt kündigen.
Lassen Sie mögliche Alternativen zur Kündigung kostenfrei von erfahrenen helpcheck-Partneranwälten prüfen und treffen Sie erst auf dieser Grundlage eine Entscheidung. So vermeiden Sie hohe Verluste!
Generell ist der Widerruf einer abgeschlossenen Lebensversicherung, also die vollständige Rücknahme der Vertragserklärung, nur innerhalb der ersten 30 Tage nach Zugang der Vertragsunterlagen zulässig (§§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG). Dazu gehören:
Der Versicherungsschein (= die eigentliche Police)
Die Widerrufsbelehrung muss dem Deutlichkeitsgrundsatz entsprechen (§ 8 Abs.2 Nr.2 VVG). Sie muss insbesondere fettgedruckt sein und Informationen zu Beginn und Ende der Widerrufsfrist enthalten. Außerdem muss der Versicherer rechtlich klar und deutlich über sein Recht und dessen Ausübung informiert werden.
Der „Joker“:
Macht der Versicherer bei der Widerrufsbelehrung einen Fehler, etwa weil er gegen das Deutlichkeitsgebot verstößt, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Dadurch kann sie auch nicht enden und die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer hat ein „ewiges Widerrufsrecht“.
In den Jahren 1994 bis 2007 wurden Expertenschätzungen zufolge über 100 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen mit unwirksamer Widerrufsbelehrung verkauft. Diese Policen lassen sich noch heute vollständig rückabwickeln, wobei der Widerruf besonders gegenüber der Kündigung gleich mit mehreren Vorteilen verbunden ist:
Sie erhalten die tatsächliche Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, ausgezahlt. Welchen Garantiezins Sie vereinbart haben, spielt hier keine Rolle mehr.
Der Versicherer darf keine Abschluss- und Stornokosten abziehen. Auch der Abzug von Verwaltungsgebühren kommt nur in wenigen Fällen in Betracht. Bereits einbehaltene Kosten werden Ihnen verzinst wieder ausgezahlt.
Der Widerruf wird sofort und nicht, wie die Kündigung, erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.
So erhalten Sie bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge zurück. Lassen Sie Ihre Deutsche Lebensversicherung noch heute prüfen!
Ihre Deutsche Lebensversicherung lohnt sich nicht (mehr) und Sie möchten den Vertrag widerrufen? Eine gute Entscheidung! Bei helpcheck reichen Sie einfach Ihre Vertragsunterlagen – online oder auf dem Postweg – ein und lassen sie von erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht prüfen. Außerdem berechnen wir die voraussichtliche Auszahlung und schaffen damit eine objektive Vergleichsgrundlage.
Nur wenn sich der Widerruf tatsächlich lohnt, die Auszahlung also über dem Rückkaufswert liegt, fällt ein Honorar an. Es bemisst sich nach der Differenz und liegt bei 29,75 oder 39,75 Prozent.
Durch das erfolgsabhängige Honorar tragen Sie keinerlei Kostenrisiko. Sind wir mit dem Widerruf nicht erfolgreich oder stellt sich bei der Prüfung heraus, dass er schlicht nicht möglich ist, fallen keine Kosten für Sie an.
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