Zahlreiche Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten formelle Fehler. Denn die Versicherungsgesellschaften haben in diesen Verträgen Widerrufsbelehrungen als einheitliche Textbausteine verwendet, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun erneut entschieden: Ein Verstoß gegen das sogenannte Deutlichkeitsgebot kann hohe Entschädigungsansprüche der Versicherten zur Folge haben!
Lebensversicherungen, zu denen in der Regel auch private Rentenversicherungen gehören, sind aus vielen Gründen kaum mehr rentabel. Im Mittelpunkt stehen meist die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten, die der Versicherer direkt von den Beiträgen abzieht. Schauen wir uns dazu eine Lebensversicherung an, in die monatlich 300 Euro eingezahlt werden. Der Versicherer zieht über die ersten fünf Jahre insgesamt 5.000 Euro Abschlusskosten ab. Außerdem berechnet er zwei Prozent jährliche Verwaltungskosten.
Nach fünf Jahren haben Sie 18.000 Euro eingezahlt. Zur Verfügung stehen aber nur rund 12.500 Euro, da zahlreiche Kosten abgezogen wurden. Bei fondsgebundenen Policen kommt das Risiko von Wertschwankungen hinzu, sodass das Vertragsvermögen mitunter sogar noch niedriger ausfällt.
Gleichzeitig werfen zahlreiche Lebensversicherung kaum noch Zinsen ab. Grund dafür ist die für Versicherte ungünstige Leitzinsentwicklung der EZB. Weil die Versicherungsgesellschaften ihre Jahresgewinne außerdem zugunsten höher verzinster Altverträge in Rücklagen einstellen müssen, bleiben für Sie immer weniger Überschussbeteiligungen übrig. Auch dadurch wird eine Lebensversicherung schnell unrentabel.
Die Kündigung einer solchen Police ist dabei keine gute Idee. Denn hier erhalten Sie nur den Rückkaufswert, bei dessen Berechnung alle Vertragskosten bereits abgezogen werden. Zusätzlich stellen viele Versicherer noch eine Kündigungsgebühr (Stornopauschale) in Rechnung. Viele Kunden erhalten so nur die Hälfte ihrer Beiträge überwiesen – ein offensichtliches Verlustgeschäft!
Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, zu finden vor allem in Policen aus den Jahren 1994 bis 2007, können diese Lebensversicherungen noch heute rückabgewickelt werden. Der Widerruf führt dabei – anders als die Kündigung – zur Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge und der vom Versicherer abgezogenen Kosten. Er ist neben laufenden auch bei bereits ausgezahlten und gekündigten Lebensversicherungsverträgen möglich.
Gleichzeitig muss der Versicherer eine Entschädigung für die zu Unrecht einbehaltenen Beiträge zahlen. Diese entspricht in der Regel den Zinsen, die das Versicherungsunternehmen am Kapitalmarkt erwirtschaftet hat. Unerheblich ist, welchen Garantiezins Sie mit dem Versicherer vereinbart haben – sofern eine Vereinbarung überhaupt besteht.
helpcheck prüft Ihre Lebensversicherung kostenfrei auf die Möglichkeit eines ewigen Widerrufs. Ist dieser möglich, setzen wir Ihre Ansprüche beim Versicherer durch – notfalls auch vor Gericht. Sie tragen dabei kein Kostenrisiko. Denn ein Honorar fällt nur an, wenn wir mit dem Widerruf erfolgreich sind. Es richtet sich außerdem nach dem erzielten Mehrwert – dadurch erhalten Sie die Auszahlung, die Ihnen bei einer Kündigung zustünde, in voller Höhe. Sind die Anwälte nicht erfolgreich, fallen auch keine Kosten an.