Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer sind Sie Vertragspartner des Versicherers. Als solcher entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre Futura Lebensversicherung kündigen – der Versicherer darf das Kündigungsrecht nicht einschränken
Bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung erhalten Sie den Rückkaufswert. Da der Versicherer hier die höchsten Abzüge vornimmt, entsteht bei der Auszahlung meist ein Verlust. Daher ist die Kündigung eher selten zu empfehlen
Wegen fehlerhafter Policierung lassen sich zahlreiche Lebensversicherungen noch heute widerrufen. Beim Widerruf sind kaum Abzüge zulässig, was für Sie eine Auszahlung bedeutet, die schnell mehrere tausend Euro über dem Rückkaufswert liegt
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
Dafür, dass sich mehr und mehr Kunden für eine Kündigung oder einen Widerruf ihrer Lebensversicherung entscheiden, gibt es verschiedenste Gründe. Insgesamt sind es rund 50 Prozent aller Policen, die vor dem regulären Vertragsende auf irgendeine Weise aufgelöst werden. Davon machen die Kündigungen bereits die Hälfte aus.
Die Gründe für diese Entwicklung werden immer wieder statistisch erfasst. Bei den Kündigungen sind es (Stand: 2022) vor allem die folgenden „Top drei“, die für Kunden ausschlaggebend sind:
Hohe Kosten: Die Abschluss- und Verwaltungskosten fressen bei den meisten kapitalbildenden Lebensversicherungen nicht nur die Rendite, sondern auch einen Teil der eingezahlten Versicherungsprämien (= Beiträge) auf. Besonders in den ersten Jahren fallen so hohe Gebühren an, dass der Vertrag selbst über die gesamte Laufzeit zum Verlustgeschäft wird. Angesichts der niedrigen Zinsen haben einige Versicherer neue Gebührenposten hinzugefügt oder die Kosten erhöht.
Niedrige Zinsen: Mit dem Leitzins gibt die EZB die Berechnungsgrundlagen für Lebensversicherer vor, was wiederum zur Folge hat, dass sich ein niedriger Leitzins unmittelbar auf die Garantieverzinsung auswirkt. Dieser Wert liegt aktuell im Schnitt bei 0,25 Prozent (2022) und wird in Zukunft voraussichtlich weiter sinken. Zum Vergleich: 2000 lag der Leitzins noch bei vier Prozent. Erschwerend kommt für viele Kunden hinzu, dass die Versicherer ihre Jahresgewinne nicht mehr in Form einer Überschussbeteiligung an die Versicherten ausschütten, sondern sie mehrheitlich in Rücklagen für besser verzinste Altverträge einstellen müssen.
Keine Flexibilität: Dass die eigene Lebensversicherung nicht mehr rentabel ist, wird bereits mit einem Blick auf die jährlichen Wertestandsmitteilungen des Versicherers deutlich. Allerdings haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer keine Möglichkeit, die Anlageentscheidung des Versicherers zu beeinflussen. Sie sind damit an die schlechten Konditionen gebunden – auch wenn Sie Ihr Geld lieber rentabel investieren würden.
Tipp:
Vom Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Garantiezins ist wegen der zahlreichen Nachteile heute dringend abzuraten. Bestehende Verträge sollten Sie zumindest auf den Prüfstand stellen.
Nutzen Sie den kostenfreien helpcheck-Service und lassen Sie Ihre Futura Lebensversicherung prüfen!
2Futura Lebensversicherung rechtssicher kündigen – achten Sie auf die Form!
Um Ihre Futura Lebensversicherung zu kündigen, müssen Sie Ihren Wunsch dem Versicherer auf irgendeine Weise mitteilen. Dabei wird zwischen Schrift- und Textform unterschieden, wobei Sie die konkrete Vorgabe in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder im Versicherungsschein (= der eigentlichen Police) selbst finden:
Schriftform: Umfasst „echte Schreiben“, also solche, die dem Versicherer per Brief oder Fax zugehen. Auch ein persönlicher Einwurf ist möglich
Textform: Umfasst neben schriftlichen auch elektronische Kündigungen, etwa per E-Mail an den Versicherer oder über eine entsprechendes Online-Portal
Wichtig:
Bei der Futura Lebensversicherung ist die Schriftform vorgegeben. Sie können die Police nur per Brief oder Fax kündigen.
Halten Sie sich unbedingt an die Form, die der Versicherer vorgibt. Ihre Kündigung wird sonst auch bei einem fristgerechten Eingang beim Versicherer nicht wirksam. Leider weisen nur wenige Versicherungsgesellschaften ihre Kunden auf diesen Umstand hin. Bis Sie den Fehler selbst bemerken oder beim Versicherer nachgefragt haben, ist die Kündigungsfrist möglicherweise bereits abgelaufen.
Unser Tipp daher:
Kündigen Sie sicherheitshalber schriftlich, wenn Sie die konkrete Vorgabe nicht kennen. Denn Kündigungen in Schriftform akzeptieren alle Versicherungsgesellschaften.
Was den Inhalt der Kündigung angeht, gibt es in den AVB keine konkreten Vorgaben. Auch in den einschlägigen Gesetzen, insbesondere im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), existieren keine entsprechenden Bestimmungen. Allerdings sollten Sie – das zeigt die Erfahrung – dennoch einige Punkte beachten, um Ihnen und dem Versicherer einen reibungslosen Ablauf der Bearbeitung Ihrer Kündigung zu ermöglichen und Rückfragen zu vermeiden:
Adressieren Sie Ihre Kündigung richtig. Nennen Sie außerdem Ihre Vertragsdaten, vor allem Kunden- und Versicherungsnummer. So kann die Kündigung schnell zugeordnet werden.
Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“. Denn Schreiben werden immer wieder falsch ausgelegt, wenn der Versicherer Ihren Wunsch nicht eindeutig bestimmen kann.
Geben Sie einen konkreten Kündigungszeitpunkt an. Sie können auch zum „nächstmöglichen Termin“ kündigen, wodurch der Vertrag mit Ablauf der nächsten Versicherungsperiode endet.
Nennen Sie bei außerordentlichen Kündigungen den Kündigungsgrund, der gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist.
Bitten Sie den Versicherer um Auszahlung des Rückkaufswertsund um eine – am besten schriftliche – Kündigungsbestätigung.
Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich.
Sorgen Sie darüber hinaus für einen Zugangsnachweis, da nur elektronische Kündigungen zu Ungunsten des Versicherers stets als zugegangen gelten. Behauptet der Versicherer allerdings bei einer schriftlichen Kündigung, sie nicht oder verspätet erhalten zu haben, müssen Sie als Absender den Gegenbeweis erbringen. helpcheck empfiehlt daher den Versand via Einschreiben.
Bewahren Sie den Zugangsnachweis mindestens bis zum Eingang der Kündigungsbestätigung auf. So sind Sie auf der sicheren Seite.
3Außerordentliche und ordentliche Kündigung der Futura Lebensversicherung
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, wann Sie Ihre Futura Lebensversicherung kündigen. Sie sollten aber beachten, dass zwischen außerordentlicher auf der einen und ordentlicher Kündigung auf der anderen Seite zu unterscheiden ist. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen, die der Versicherer in der Police konkretisiert, finden sich im VVG. helpcheck gibt einen umfassenden Überblick!
Die außerordentliche Kündigung einer Lebensversicherung
Außerordentliche Kündigungen sind bei Lebensversicherungen – wie auch bei den meisten anderen Verträgen – nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung der Vertragsbeziehung für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer unzumutbar macht. Dies ist nach § 40 Abs.1 und 2 VVG namentlich dann der Fall, wenn
der Versicherer die Leistungen der Versicherung, nicht aber die Beiträge reduziert, und
der Versicherer zwar auf der einen Seite die Beiträge anhebt, Sie aber auf der anderen Seite nicht von einer entsprechenden Anpassung der Leistungen profitieren.
In beiden Fällen geht der Gesetzgeber zutreffend davon aus, dass der Versicherer eine Anpassung der Leistungen plant, die von den ursprünglichen Vereinbarungen abweicht. Damit verbunden ist, dass Sie den Vertrag unter den neuen Konditionen möglicherweise nicht abgeschlossen hätten. Die Versicherungsgesellschaft muss Sie daher mindestens einen Monat vor Umsetzung der Anpassungen darauf hinweisen, dass mit ihnen ein Sonderkündigungsrecht verbunden ist (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG).
Wichtig:
Geben Sie bei der Sonderkündigung nach § 40 VVG, von der vor allem Versicherungen mit Zusatzbausteinen betroffen sind, unbedingt den Grund an. Sie laufen sonst Gefahr, dass der Versicherer von einer ordentlichen Kündigung ausgeht!
Die ordentliche Kündigung der Lebensversicherung
Bei der ordentlichen Kündigung ist kein Kündigungsgrundnotwendig. Dafür können Sie eine solche nur zum Ende der sogenannten Versicherungsperiode aussprechen (§ 168 Abs.1 VVG). Damit Ihre Kündigung unmittelbar wirksam wird, sollten Sie außerdem die Kündigungsfrist einhalten. Der Versicherer kann diese im Rahmen von ein bis drei Monaten selbst bestimmen (§ 11 Abs.3 VVG), die entsprechende Regelung findet sich dann im Versicherungsschein.
Dazu:
Die Kündigungsfrist bei der Futura Lebensversicherung dauert drei Monate.
Diese Frist gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung den Versicherer erreichen muss. Um diesen Zeitpunkt im Einzelfallzu ermitteln, sollten Sie Beginn und Ende der Versicherungsperiode kennen. Sie wird auch „Versicherungsjahr“ genannt und dauert 12 Monate (§ 12 VVG). Die Versicherungsperiode beginnt mit dem Abschluss der Lebensversicherung.
Zwei Beispiele zur Berechnung der Kündigungsfrist je nach vereinbarter Versicherungsperiode:
Reguläres/gesetzliches Versicherungsjahr: Sie haben Ihre Futura Lebensversicherung am 01.10. abgeschlossen, mangels abweichender Vereinbarung dauert die Versicherungsperiode 12 Monate und endet am 30.09. des Folgejahres. Drei Monate vorher, am 30.06. oder früher, muss Ihre Kündigung beim Versicherer eingehen, um noch im selben Jahr wirksam zu werden.
Abweichendes Versicherungsjahr: Auch dieses beginnt am 01.10., es endet aber bereits am 31.12. des Abschlussjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre dauern dann 12 Monate und entsprechen, da sie am 01.01. beginnen, dem Kalenderjahr. Durch das Ende am 31.12. muss Ihre Kündigung den Versicherer bis spätestens 30.09. erreicht haben.
Verpassen Sie die vorgeschriebene Kündigungsfrist, kann Ihre Kündigung erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode wirksam werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem Ihre Kündigung dem Versicherer – also Ihrem Vertragspartner – zugeht. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass es keine Rolle spielt, wann Sie das Schreiben absenden oder wann der Versicherer mit der Bearbeitung beginnt.
4Der Rückkaufswert bei Kündigung der Futura Lebensversicherung
Wenn Sie Ihre Futura Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Denn rein rechtlich handelt es sich bei der Kündigung um einen „Rückkauf“ der Police durch die Versicherungsgesellschaft. Sie erhalten also den Wert, den der Vertrag aus Sicht Ihres Vertragspartners hat, ausgezahlt (§ 169 Abs.3 VVG). Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, die Auszahlung an den Bezugsberechtigten.
Vereinfacht können Sie bei der Berechnung der Auszahlungssumme mit folgender Formel arbeiten:
Formel:
Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge ohne enthaltene Anteile für Risikobausteine – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornokosten
Wann der Versicherer eine sogenannte Stornopauschale abziehen darf, ist in § 169 Abs.5 VVG geregelt. Ihr Abzug ist demnach nur zulässig, wenn er angemessen, beziffert und vertraglich vereinbart ist. Außerdem muss der Versicherer sicherstellen, dass Sie als Auszahlung mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge (ebenfalls ohne Risikoanteile) erhalten.
Die Ermittlung des Rückkaufswerts hat nach dem Stichtagsprinzip am letzten Tag der Versicherungsperiode zu erfolgen, da die hier aktuellen Wertverhältnisse feststehen. Im Schnitt warten Sie als Versicherungsnehmerin oder als Versicherungsnehmer rund eine Woche auf die Auszahlung des Betrags. Fragen Sie hier im Einzelfall aber einfach bei der Versicherungsgesellschaft nach und lassen Sie sich eine verbindliche Auskunft geben.
5Todesfall beim Versicherungsnehmer: Futura Lebensversicherung kündigen
Stirbt der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung, geht der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben über. Als solcher können Sie die Futura Lebensversicherung daher auch kündigen, wobei kein Sonderkündigungsrecht besteht. Eventuelle Fristen, die zu Lebzeiten des Verstorbenen begonnen haben, führen Sie einfach fort.
Bei der Kündigung einer geerbten Lebensversicherung sollten Sie besonders auf folgende Punkte achten:
Informieren Sie den Versicherer zeitnah über den Erbfall und denken Sie daran, einen Nachweis – vor allem den Erbschein – vorzulegen
Ändern Sie die Bankverbindung
Passen Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht an, wenn der Versicherungsnehmer damals ein abweichendes vereinbart hat
Weitere Besonderheiten gibt es nicht zu beachten, da Sie als „neuer Versicherungsnehmer“ die Police schlicht fortführen.
6Futura Lebensversicherung kündigen oder widerrufen: Ihre Optionen
Während Sie Ihre Futura Lebensversicherung auf der einen Seite kündigen können, besteht auf der anderen Seite bei vielen Policen die Möglichkeit des „ewigen Widerrufs“. Letztere ist dabei regelmäßig die bessere Option, den Vertrag loszuwerden, da Sie hier eine wesentlich höhere Auszahlung erhalten können. helpcheck gibt einen Überblick über die jeweiligen Wege und zeigt, auf was es jeweils zu achten gilt.
Die Kündigung – meist ein Verlustgeschäft
Eine Kündigung ist in der Regel schnell erledigt, denn hier reicht bereits ein einfaches Schreiben an den Versicherer aus. Er kümmert sich um alles Weitere, berechnet den Rückkaufswert und überweist ihn auf das Konto des Bezugsberechtigten. Allerdings ist die Kündigung auch mit erheblichen Nachteilen verbunden, denn in den meisten Fällen machen Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer mit ihr einen Verlust.
Der Verlust kommt vor allem dadurch zustande, dass der Versicherer die Abschlusskosten, die er auf Grundlage des voraussichtlichen Endvermögens der Police berechnet, auch bei einer Kündigung in voller Höhe abzieht. Dadurch steht der „Kostenblock“ außer Verhältnis zum im Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich bereits erreichten Vertragsvermögen.
Das folgende Berechnungsbeispiel zeigt die Situation bei vielen Lebensversicherungen und wie sich der Verlust bei diesen Policen in der Regel zusammensetzt:
Beispiel:
Sie lösen die Police nach 10 Jahren und 10.000 Euro Einzahlungen auf. Insgesamt haben Sie 1.000 Euro Zinsen erhalten, der Versicherer zieht aber Kosten in Höhe von 3.500 Euro und eine Stornopauschale von 1.000 Euro ab. So erhalten Sie nur 6.500 Euro und machen 3.500 Euro Verlust!
Je früher Sie Ihre Futura Lebensversicherung nach dem Abschluss wieder kündigen, desto höher wird der Verlust. Denn die Kosten zieht der Versicherer in jedem Fall ab, allerdings haben Sie zum entsprechenden Zeitpunkt womöglich noch deutlich weniger Rendite erwirtschaftet.
Daher raten wir grundsätzlich von einer vorschnellen Kündigung ab. Lassen Sie den Vertrag zunächst vom Experten prüfen und treffen Sie erst dann eine Entscheidung. So sind Sie auf der sicheren Seite!
Der Widerruf – sehen Sie ihn als „Joker“ in der Hinterhand!
Generell gibt es auch bei Versicherungsverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht, das innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden kann. Letztere dauert bei kapitalbildenden Lebensversicherungen 30 Tage und beginnt mit Zugang der Vertragsunterlagen beim Versicherungsnehmer (§§ 8 Abs.1 und 2 Nr.1, 152 Abs.1 VVG). Kommen die Dokumente nicht gleichzeitig, sondern zeitversetzt bei Ihnen an, beginnt die Widerrufsfrist erst mit Zugang des letzten Dokuments.
Der Versicherer ist außerdem in der Pflicht, Sie mit einer umfassenden Widerrufsbelehrung über das Widerrufsrecht und seine Ausübung zu informieren (§ 8 Abs.2 Nr.2 VVG). Entspricht diese Belehrung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen, etwa weil sie nicht alle notwendigen Informationen enthält, fehlt es an einer der Bedingungen für den Beginn der Widerrufsfrist.
Der „Joker“:
Nach deutschem Vertragsrecht können Fristen, die nicht beginnen, auch nicht enden. Daher haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer in diesen Fällen ein „ewiges Widerrufsrecht“!
Speziell für Lebensversicherungen hat der BGH den „ewigen Widerruf“ bereits mit mehreren Urteilen, unter anderem vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11), bestätigt. Dabei profitieren Sie besonders im Vergleich mit der in den meisten Fällen teuren Kündigung von zahlreichen Vorteilen:
Sie erhalten die gesamte Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, ausgezahlt. Der Garantiezins spielt in diesen Fällen dann keine Rolle mehr
Der Abzug von Abschluss- und Stornokosten ist verboten, auch darf der Versicherer in der Regel keine Verwaltungsgebühren berechnen. Bereits einbehaltene Kosten erhalten Sie inklusive Zinsen wieder ausgezahlt
Der Widerruf wird sofort und anders als die Kündigung nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam. Sie kommen daher entsprechend schneller an Ihr Geld
Kunden, die ihre Futura Lebensversicherung nicht kündigen, sondern sich stattdessen für den Widerruf entscheiden, erhalten schnell bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beträge vom Versicherer zurück. Der „ewige Widerruf“ ist damit eine echte Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.
Bei helpcheck stellen Sie Ihre Futura Lebensversicherung kostenfrei auf den Prüfstand. Unsere Partneranwälte ermitteln die mögliche Auszahlungssumme bei einem Widerruf und machen die Forderung mit Ihrer Zustimmung beim Versicherer geltend. Lohnt sich der Widerruf nicht oder verlieren wir vor Gericht gegen die Versicherungsgesellschaft, fallen dabei keinerlei Kosten an. Auch die Prüfung selbst ist für Sie kostenfrei.
Ein Honorar stellen wir erst in Rechnung, wenn Sie durch den Widerruf eine höhere Auszahlung als bei der Kündigung erhalten. Bemessungsgrundlage ist dann die erzielte Differenz, also der Mehrwert. Das Honorar beträgt je nach Kostenmodell 29,75 oder 39,75. So tragen Sie kein Kostenrisiko!
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