Generali Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Die Kündigung einer Lebensversicherung ist jederzeit und mit wenig Aufwand möglich. Für den Komfort zahlen Sie aber im Zweifel einen hohen Preis.
Ein sogenannter Widerruf ist in allen Fällen, in denen er wegen rechtlicher Fehler des Versicherers auch noch Jahre später möglich ist, der bessere Weg als die Kündigung. Im Schnitt erhalten Sie hier über 10.000 Euro mehr als den Rückkaufswert.
Aus Geldnot sollten Sie – auch wenn Sie die rechtliche Möglichkeit hätten – niemals einen Vertrag mit guten Konditionen kündigen oder widerrufen. Eine Lebensversicherung dient meist als Alters- und Zukunftsvorsorge, die Sie nicht ohne triftigen Grund aufs Spiel setzen sollten!
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Lebensversicherungsvertrag kündigen: So gehen Sie vor
Die Kündigungeiner Lebensversicherung ist kein Hexenwerk. Grundsätzlich reicht hier ein formloses Schreiben an den Versicherer aus, in dem Sie ihn über alle relevanten Punkte in Kenntnis setzen
Konkret sollte Ihre Kündigung diesen Inhalt haben:
Ihre Vertragsnummer/Kundennummer und alle persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift.
Ihren konkreten Kündigungswunsch. Wichtig ist, ihn exakt zu formulieren und auf Begriffe wie „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“ zu verzichten.
Den gewünschten Kündigungszeitpunkt, in den meisten Fällen der nächstmögliche Termin. Diese Formulierung können Sie genauso ins Anschreiben aufnehmen.
Die Aufforderung an den Versicherer, Ihnen den Rückkaufswert der Police auszuzahlen und die Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Tipp:
Eine Kündigung „in Schriftform“ meint ein ausgedrucktes oder handverfasstes Schreiben. Schreibt die Versicherungsgesellschaft im Vertrag aber nur die „Textform“ vor, können Sie auch eine Mail schreiben.
Optional, aber sinnvoll ist die Versendung per Einschreiben. Denn im Zweifel muss immer der Absender beweisen, dass das Schreiben tatsächlich ankam – so sind Sie besonders bei fristgebundenen Angelegenheiten wie einer Kündigung auf der sicheren Seite. Die wenigen Euro sind an der Stelle also gut investiert.
2Todesfall beim Versicherten: Diese Besonderheiten gilt es zu beachten
Stirbt die oder der Versicherte, gehen die Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag auf den oder die Erben über. Im Rahmen der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge übernimmt der Erbe alle Forderungen und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Dabei greift entweder die gesetzliche oder die im Rahmen eines Testaments selbst festgelegte Erbfolge.
Ausnahme vom Grundsatz ist lediglich das Vermächtnis, bei dem der Verstorbene einzelnen Personen etwa die Lebensversicherung „isoliert“ von den anderen Gegenständen der Erbmasse übergeben kann.
Haben Sie eine Lebensversicherung geerbt, treffen Sie dieselben Rechte und Pflichten wie den Erblasser. Sie sind also auf der einen Seite zur Beitragszahlung verpflichtet, haben auf der anderen Seite aber auch den späteren Leistungsanspruch.
Auch können Sie Ihre geerbte Generali Lebensversicherung „normal“ kündigen. Beim Anschreiben bzw. der Mail an den Versicherer ist nur zu beachten, dass Sie den Erbschein oder einen anderen Nachweis über den Tod des ursprünglich Versicherten beilegen. So sparen Sie sich unnötige Rückfragen (und damit Zeitverzögerungen) der Versicherungsgesellschaft.
3Diese Fristen gilt es einzuhalten
Wie genau die Kündigung abzulaufen hat, regeln Sie mit Ihrem Versicherer in der Police selbst. Der Gesetzgeber schreibt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aber bestimmte Rahmenbedingungen vor, die es zwingend einzuhalten gilt.
Gemäß § 168 Abs.1 bzw. Abs.2 VVG kann die Lebensversicherung jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung wird dann mit Ablauf der aktuellenVersicherungsperiode, die in der Regel ein Jahr dauert (§ 12 VVG), wirksam.
Beispiel: Die Versicherungsperiode entspricht selten dem Kalenderjahr. Schließen Sie Ihre Police etwa zum 01.10.2021 ab, läuft die einjährige Periode bis zum 30.09.2022. Die daran anschließende Versicherungsperiode endet am 30.09.2023 – und so weiter. Kündigen Sie in diesem Beispiel etwa am 20.10.2022, wird die Kündigung erst mit Ablauf des 30.09.2023 wirksam.
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es bei Lebensversicherungen nicht. Das gilt selbst dann, wenn Sie die Police und damit die Zahlungsverpflichtungen geerbt haben – die gesetzliche Frist ist also zwingend einzuhalten. Allerdings besteht immer die Möglichkeit, die Versicherung mit sofortiger Wirkung beitragsfrei zu stellen.
4Generali Lebensversicherung kündigen: Wie lange dauert die Auszahlung?
Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Generali Lebensversicherung zu kündigen, lösen Sie mit Ihrem Schreiben einige Folgen aus. Dazu gehört in erster Linie die Pflicht des Versicherers, den sogenannten Rückkaufswert am Tag der Wirksamkeit der Kündigung (= Ablauf der Versicherungsperiode) zu berechnen und Ihnen auszuzahlen. Dabei darf sich der Versicherer aber nicht unverhältnismäßig lange Zeit lassen – sobald der Betrag feststeht, muss er ihn überweisen.
Für die Berechnung des Rückkaufswerts gelten feste versicherungsmathematischeGrundsätze (§ 169 Abs.3 VVG). So verhindert der Gesetzgeber eine unfaire Behandlung von Versicherten rein wegen ihres Kündigungswunsches.
Formel für die Berechnung
Für die Berechnung des Rückkaufswerts gilt folgende vereinfachte Formel:
Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge plus Summe der Zinsen minus Abschluss- und Verwaltungsgebühren sowie Stornoabzug (§ 169 Abs.5 VVG)
Der genannte Berechnungsweg ist aber nicht einheitlich über alle Lebensversicherungsverträge anzuwenden. Vielmehr kommt es nach der Rechtsprechungdes Bundesgerichtshofs – BGH – darauf an, wann die Police abgeschlossen wurde (unter anderem Urteil vom 12.10.2005; Az. IV ZR 162/03):
Abschluss 2008 oder später: Die Formel ist ohne Einschränkungen anzuwenden, insbesondere ist auch der Stornoabzug möglich.
Abschluss bis 2007: Bei der Berechnung des Rückkaufswerts darf die Versicherungsgesellschaft weder die Abschluss- und Vertriebskosten noch eine Stornopauschale zum Abzug bringen.
5Gründe für die Auflösung der Lebensversicherung: So bunt wie die Menschen selbst
Die Entscheidung zur Kündigung der eigenen Lebensversicherung kann aus verschiedensten Gründen, die genauso vielfältig sind wie die für den damaligen Abschluss, fallen. Besonders häufig sind aber diese Anlässe:
Geldnot: Der dringende Finanzbedarf ist einer der schlechtesten Ratgeber überhaupt. Sollte er der Grund für Ihre Kündigungsüberlegungen sein, schlafen Sie lieber noch eine Nacht mehr darüber. Denn hier gibt es wesentlich bessere Alternativen, etwa ein Policendarlehen, bei denen Sie die Versicherung nicht gleich kündigen und auf eine wichtige Altersvorsorge verzichten müssen. Ausnahme: Die Police bietet ohnehin schlechte Konditionen und Sie möchten sie loswerden!
Fehlendes Hintergrundwissen: Leider kommt es noch immer häufig vor, dass Kundinnen und Kunden beim Abschluss ihrer Police so lückenhaft beraten werden, dass sie den Sinn der Versicherung später nicht mehr verstehen. Auch hieraus kann der Wunsch nach der Kündigung entstehen.
Schlechtere Konditionen: Nahezu alle Lebensversicherer haben in den letzten Jahren ihre Garantiezinssätze gesenkt. Zusammen mit den hohen Abschluss- und laufenden Kosten lohnen sich zahlreiche Policen nicht mehr oder es bestehen lukrativere Alternativen. Wenig verwunderlich, dass viele Menschen hier überlegen, ihre Police aufzulösen.
Aber: Kündigen Sie nicht vorschnell! Lassen Sie von einem helpcheck-Partneranwalt prüfen, ob die Möglichkeit zum Widerruf und damit einer Auszahlung von bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge besteht!
6Widerruf vs. Kündigung: So holen Sie mehr aus Ihrem Vertrag
Eine Möglichkeit, die beim Gedanken rund um die Kündigung schnell in Vergessenheit gerät, ist der WiderrufdesVertrags. Indem Sie Ihre Willenserklärung zurückziehen, werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Police nie wirksam abgeschlossen. Die praktische Folge: Der Versicherer darf wesentlich weniger Kosten abziehen – Sie erhalten also unterm Strich mehr Geld zurück. Die Unterschiede im Kurzüberblick.
Die Kündigung: Mit Nachteilen verbunden!
Die Kündigung ist der „vertragskonforme“ Weg, die Police aufzulösen. Damit hängt unmittelbar die Tatsache zusammen, dass Sie die Kündigungskonditionen der Versicherungsgesellschaft beim Abschluss der Police mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben.
Besonders wenn Sie Ihre Generali Lebensversicherung nach kurzer Zeit kündigen, sind die Abschluss- und Verwaltungsgebühren sowie der Stornoabschlag in Summe schnell höher als Ihre Beiträge plus die erzielten Gewinne. So machen Sie bei Auszahlung Ihrer Lebensversicherung sogar einen Verlust – und hier ist die Inflation noch gar nicht berücksichtigt.
Der Widerruf: Bietet erhebliche Vorteile!
Wie Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, reget nicht der Vertrag, sondern der Gesetzgeber. Gemäß § 8 Abs.1 VVG können Sie Ihre Willenserklärung, die Police abzuschließen, innerhalb von zwei Wochen nach Unterschrift zurückziehen. Der Vertrag kommt dann nicht zustande. Die Widerrufsfristbeginnt aber nur zu laufen, wenn Sie auch wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Hier spielt das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs.2 BGB die entscheidende Rolle.
Durch die BGH- und EuGH-Rechtsprechung des Jahres 2014 sind viele Widerrufsbelehrungen in Versicherungsverträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, fehlerhaft und unwirksam. Die Folge ist, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begann und Sie Ihre Police auch noch viele Jahre später widerrufen können. Dabei bietet der Widerruf gegenüber der Kündigung entscheidende Vorteile:
Der Versicherer muss sämtlicheBeiträge wieder auszahlen
Die Beiträge müssen angemessenverzinst werden. Hat die Versicherungsgesellschaft mit Ihrem Geld eine Rendite erzielt, muss sie diese vollständig auszahlen („ungerechtfertigteBereicherung“, weil dem Versicherer Ihre Beträge rechtlich nie zustanden)
Das Versicherungsunternehmen darf neben den laufenden Kosten kaumGebühren abziehen, vor allem der Stornoabzug ist nicht zulässig.
7Generali Lebensversicherung im Check: Besonderheiten des Anbieters
Die Generali Deutschland Versicherung AG ist eine der größtenVersicherungsgesellschaftenDeutschlands und gehört zur gleichnamigen Firmengruppe, die wiederum zu den größten Konzernen weltweit gehört. Die Generali ist besonders im Privatkundengeschäft und hier im Bereich der Vermögensversicherungen beheimatet.
Wie viele andere Versicherer, ist auch die Generali in 2020 und 2021 immer wieder mit SenkungendesGarantiezinsesin Lebensversicherungen aufgefallen. Auch die Gewinn- bzw. Überschussbeteiligung, die Versicherte am Jahresende ausgezahlt bekommen, wurde um einige Prozentpunkte gesenkt.
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob sich Ihre Lebensversicherung noch lohnt und denken Sie bei Bedarf über einen Widerruf nach. helpcheck prüft Ihre Verträge kostenlos und zeigt, was möglich ist!
Der Vergleich im letzten Abschnitt zeigt eindeutig, dass der Widerruf – sofern er möglich ist – der deutlich lukrativereWeg als eine Kündigung ist. Hier kommt helpcheck ins Spiel! Unser kostenfreier Rechner ermöglicht Ihnen eine erste unverbindlichePrüfung Ihrer Police und eine vorläufige Berechnung des Mehrwerts, den Sie im Falle eines wirksamen Widerrufs erhalten könnten!
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