Lebensversicherung abschließen: Vor- & Nachteile

Das Wichtigste in Kürze

  • Innerhalb der Kategorie „Lebensversicherung“ ist zwischen Kapital-, Risiko- und fondsgebundenen Policen zu unterscheiden. Jede der drei sichert unterschiedliche Risiken ab, wobei viele Versicherer auch Kombiprodukte anbieten
  • Lebensversicherungen sind besonders wegen sinkender Zinsen in den letzten Jahren immer unattraktiver geworden. Davon ausgenommen sind jedoch Risiko- und teilweise auch fondsgebundene Lebensversicherungen – informieren Sie sich hier genau über die einzelnen Möglichkeiten 
  • Möchten Sie Ihre Police loswerden, ist eine Kündigung die denkbar ungünstigste Idee. Deutlich vielversprechender ist ein Widerruf, der besonders bei Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 auch noch Jahrzehnte später möglich sein kann

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1Die drei klassischen Formen der Lebensversicherung

Unter den Begriff der „Lebensversicherung“ fallen alle Policen, die entweder das Leben der versicherten Person selbst oder ein anderes, mit dem Leben zusammenhängendes, Risiko absichern. Daher gehören Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall genauso zu den Lebensversicherungen wie Berufsunfähigkeits- und Unfallabsicherungen. 

Policen auf den Erlebens- oder Todesfall werden in kapitalbildende, fondsgebundene und Risikolebensversicherungen unterteilt. helpcheck zeigt, was hinter den einzelnen Begriffen steckt.

Die Kapitallebensversicherung 

Mit einer Kapitallebensversicherung kombinieren Sie den Vermögensaufbau mit einer Hinterbliebenenabsicherung. Bis zum Auszahlungszeitpunkt leisten Sie monatliche Prämien, die der Versicherer – meist nach Abzug seiner Gebühren – investiert. Durch Zinsen, Zinseszinsen und gegebenenfalls Überschüsse der Versicherungsgesellschaft wächst Ihr Kapital mit der Zeit immer weiter und schneller an, bis der Fälligkeitszeitpunkt erreicht ist. 

Bei Kapitallebensversicherungen wird üblicherweise ein Garantiezins vereinbart, der aber in den letzten Jahren (Stand: Januar 2022) auf unter ein Prozent gesunken ist. Damit gleichen heute abgeschlossene Lebensversicherungsverträge noch nicht einmal die Inflation aus – von den steigenden Gebühren ganz abgesehen. 

Übrigens:

Erlebt die versicherte Person den Auszahlungszeitpunkt nicht, wird das angesparte Kapital an die Hinterbliebenen oder einen frei wählbaren Begünstigten ausgezahlt.

Die fondsgebundene Lebensversicherung 

Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist hinsichtlich ihrer Funktionsweise mit der Kapitallebensversicherung vergleichbar. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass es keine Garantieverzinsung gibt. Stattdessen entscheiden Sie oder der Versicherer sich für einen oder mehrere Fonds, meist bestehend aus Aktien. Das Vertragsvermögen entwickelt sich dann entsprechend der gewählten Fonds, wodurch deutlich höhere Renditen als bei kapitalbildenden Lebensversicherungen möglich sind. 

Aber Achtung: Börsenkurse können bekanntlich auch fallen. Liegt der Auszahlungszeitpunkt zufällig in einem solchen „Börsentief“, kann die Auszahlung auch wesentlich niedriger als erhofft ausfallen. Daher ist es bei fondsgebundenen Lebensversicherungen unverzichtbar, seine Anlage regelmäßig zu überprüfen. Gute Versicherungsgesellschaften beginnen bereits mehrere Jahre vor der geplanten Auszahlung damit, das Vertragsvermögen in sichere und weniger volatile Anlagen umzuschichten. 

Auch hier gilt:

Stirbt die versicherte Person vor Fälligkeit der Police, erhalten die Hinterbliebenen Geld. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wird üblicherweise eine fixe Auszahlung unabhängig von der Fondsentwicklung vereinbart – das schafft Sicherheit.

Die Risikolebensversicherung 

Reine Risikolebensversicherungen dienen nicht dem Vermögensaufbau oder der Altersvorsorge. Stattdessen leisten sie nur, wenn der entsprechende Versicherungsfall tatsächlich eintritt – passiert das nicht, erhalten Sie keine Leistung von Ihrer Versicherung. 

Die klassische Risikolebensversicherung dient dem Schutz von Hinterbliebenen vor den Folgen Ihres Todes. Besonders wenn der Hauptverdiener einer Familie verstirbt, sind die mit dem Eigenheim und den Kindern verbundenen Belastungen für die meisten Angehörigen nicht mehr zu stemmen. In diesem Fall gehört die Risikolebensversicherung zu den wichtigsten Policen überhaupt – denn sie ist im Zweifel der einzige finanzielle Schutz für Ihre Familie.

Auch Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen sind reine Risikopolicen. Tritt also der Versicherungsfall (Berufsunfähigkeit oder Unfall) nicht innerhalb der Vertragslaufzeit ein, erhalten Sie keine Leistung. 

Kalkulieren Sie die Versicherungs- oder Auszahlungssumme sorgfältig. Bedenken Sie, dass die Versicherungsleistung im Zweifel das einzige Einkommen für Sie oder Ihre Angehörigen darstellt. Haben Sie Schulden, sollte die Risikolebensversicherung sowohl deren Rückzahlung als auch die Bestreitung des Lebensunterhalts bis zur Volljährigkeit der Kinder sicherstellen

Unser Tipp:

Lassen Sie sich beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ausführlich beraten und sparen Sie nicht an der falschen Stelle!

2Gründe gegen eine Lebensversicherung

Lassen Sie sich beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ausführlich beraten und sparen Sie nicht an der falschen Stelle!

In Zeiten niedriger Zinsen müssen auch Versicherungsgesellschaften sprichwörtlich schauen, wo sie bleiben. Viele Aspekte, die dazu führen, dass Lebensversicherungen kaum mehr wirklich rentabel sind, schlagen dabei unmittelbar auf Versicherte durch. 

Allerdings sind pauschale Aussagen vor allem bei höchst individuellen Verträgen wie einer Lebensversicherung nicht sinnvoll. Schauen Sie sich also immer Ihre eigene Police an – viele Altverträge bieten beispielsweise noch heute hervorragende Konditionen. 

Schlechte Renditechancen 

Fest steht bereits jetzt: Mit den heutigen Garantiezinsen lässt sich durch den Abschluss einer Lebensversicherung keine goldene Nase mehr verdienen. Bei Zinssätzen unterhalb der 1-Prozent-Marke gleichen viele Policen nicht einmal die Inflation, also den Kaufkraftverlust, aus. Hinzu kommen Abschlussgebühren und Verwaltungskosten. 

Sinkende Überschüsse 

Versicherungsgesellschaften beteiligen ihre Kundinnen und Kunden oft am erzielten Jahresgewinn. Die sogenannte Überschussbeteiligung wird entweder direkt in die Lebensversicherung eingezahlt oder mit den Beiträgen verrechnet. 

Aber:

Auch hier ist die Tendenz seit mehreren Jahren rückläufig. Dadurch, dass Versicherer mit ihren klassischen Anlagen immer weniger verdienen, sinken auch die Überschussbeteiligungen für Kunden. Dieser Nachteil wiegt besonders schwer, da die Überschüsse schnell 20 und mehr Prozent der gesamten Rendite ausmachen.

Hohe Kosten 

Um die sinkenden Erträge auszugleichen, erhöhen diverse Versicherungsgesellschaften die Abschluss- und Verwaltungskosten ihrer Policen. Was aus unternehmerischer Sicht durchaus logisch und nachvollziehbar ist, macht heute abgeschlossene Lebensversicherungen immer unrentabler. Bedenken Sie hier außerdem, dass die Gebühren auch vor der Niedrigzinsphase alles andere als niedrig waren.

Fehlende Transparenz 

Die wenigsten Versicherungsgesellschaften legen ihren Kundinnen und Kunden gegenüber transparent offen, wie hoch die erzielten Erträge tatsächlich sind und wie sie sich zusammensetzen. Das lässt natürlich die Vermutung zu, dass die Versicherer tatsächlich deutlich mehr einnehmen, als sie an ihre Kunden weitergeben – und führt zu einem nachhaltigen Vertrauensverlust.

Wenig Flexibilität 

Lebensversicherungen sind nicht gerade für ihre Flexibilität bekannt. Bei einer Risikolebensversicherung mag das sinnvoll sein, bei den kapitalbildenden und fondsgebundenen Policen aber weniger. Oft ist sogar ein Wechsel der Fonds bzw. eine Umschichtung des Vertragsvermögens nicht oder nur mit hohen Gebühren möglich. 

Hinzu kommt, dass klar geregelt ist, wann die Versicherungssumme gezahlt wird. Brauchen Sie das Geld früher und kündigen deshalb Ihren Vertrag, zieht der Versicherer weitere Gebühren ab. Dieses Modell wird von vielen Versicherten berechtigterweise als nicht mehr zeitgemäß empfunden. 

Mangelnde Sicherheit 

Die laufende Anpassung der Garantiezinsen zeigt, dass sich Versicherte kaum auf ihren Versicherer verlassen können. Dieser Punkt wiegt besonders schwer, wenn die Lebensversicherung eine Versorgungslücke schließen soll und die Leistungen entsprechend des Garantiezinses kalkuliert wurden. Eine Senkung der Rendite macht diesen Plan quasi über Nacht zunichte – zum Ärger vieler Versicherten. 

3Alternativen zur Lebensversicherung

Abhängig von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren Zukunftsvorstellungen kann es bessere Alternativen zur klassischen Lebensversicherung geben. Dabei kommt es in erster Linie auf den Grund, aus dem Sie die Police abschließen würden, an: 

  1. Vermögensaufbau: Für den langfristigen Vermögensaufbau sind Lebensversicherungen grundsätzlich zu teuer. Eine Alternative sind etwa ETFs, also börsengehandelte Indexfonds, mit denen Sie vom weltweiten Wachstum der Wirtschaft profitieren. 
  2. Hinterbliebenenabsicherung: Hier ist die Risikolebensversicherung nach wie vor das Mittel der Wahl. Auch zur Absicherung des Berufsunfähigkeits- und Unfallrisikos sind Versicherungen gut geeignet. 
  3. Altersvorsorge: Für die Altersvorsorge sind Sparpläne (etwa in ETFs) zwar ebenfalls sinnvoll, hier kann es aber passieren, dass Ihr Vermögen aufgebraucht ist, Sie aber noch leben. Eine Rentenversicherung sichert dieses sogenannte Langlebigkeitsrisiko passgenau ab und lässt sich ebenfalls mit Indexfonds abschließen. 

4Lebensversicherung beitragsfrei stellen

Eine Alternative zur Kündigung oder zum Widerruf ist die Beitragsfreistellung. Das bisher angesparte Vermögen bleibt in der Lebensversicherung bestehen, Sie zahlen aber keine weiteren Beiträge mehr ein. Nachteile beim Versicherungsschutz ergeben sich – abgesehen von Risikolebensversicherungen – dadurch nicht. 

Aber Achtung:

Entscheiden Sie sich zu früh für eine Beitragsfreistellung, zieht der Versicherer weiterhin die Abschluss- und Verwaltungskosten ab. Dadurch „schmilzt“ Ihr Vermögen dahin und eine Kündigung wäre der bessere Weg.

5Lebensversicherung vorzeitig beenden: Ihre Möglichkeiten

Wenn Sie mit Ihrer Lebensversicherung nicht oder nicht mehr zufrieden sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, den bestehenden Vertrag loszuwerden. Auch hier ist aber entscheidend, auf die individuelle Situation Rücksicht zu nehmen. Denn nicht jede Beendigungsvariante bietet sich in jedem Fall an. 

Die Kündigung: Leider kaum rentabel 

Die Kündigung der Lebensversicherung kommt den meisten Kundinnen und Kunden als erstes in den Sinn, wenn sie ihren Vertrag nicht mehr weiterführen wollen. Sie ist aber mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden, da der Versicherer hier neben den laufenden Kosten auch noch eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) vom Vertragsvermögen abziehen darf. Der Betrag, den Sie am Ende erhalten, wird Rückkaufswert genannt und nach folgender Formel berechnet: 

Merke:

Rückkaufswert = Summe der Beiträge zzgl. Zinsen abzgl. Abschluss- und Verwaltungsgebühren, abzgl. Stornopauschale

Besonders in den ersten Jahren nach dem Abschluss können die mickrigen Garantiezinsen die hohen Gebühren nicht ausgleichen. Selbst bei fondsgebundenen Policen ist der Verlust hier quasi garantiert – der Rückkaufswert ist also sogar niedriger als die Summe Ihrer Beiträge. 

Der Verkauf: Die bessere Alternative 

Beim Verkauf der Lebensversicherung wird die Police von einem Ankäufer übernommen und fortgeführt. Sie sind also von der Beitragspflicht befreit, erhalten aber auch keine Leistungen mehr – das gilt in vielen Fällen sowohl für die Hauptauszahlung als auch für eventuelle Zusatzbausteine wie eine Todesfallleistung. 

Beim Verkauf erhalten Sie im Schnitt zwischen fünf und zehn Prozent mehr als bei einer Kündigung zum selben Zeitpunkt.

Ein Mann schaut nachdenklich auf seinen Laptop

Unser Tipp: Nutzen Sie den helpcheck Sofort-Kauf! Wir machen Ihnen innerhalb kürzester Zeit ein Angebot für den Ankauf Ihrer Lebensversicherung. 

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Der Widerruf: Attraktive Gewinnchancen 

Zahlreiche Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten rechtlich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Dadurch haben Sie als Kundin oder Kunde ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht und können auch Jahrzehnte später noch vom Vertrag zurücktreten. Diese Möglichkeiten hat der BGH mit zahlreichen Grundsatzurteilen insbesondere in den Jahren 2014 und 2015 bestätigt. 

Beim Widerruf darf der Versicherer kaum Gebühren abziehen und muss Ihnen außerdem eine angemessene Verzinsung auf Ihre Beiträge zahlen. Sie erhalten– im Gegensatz zur Kündigung – bis zu 150 % Ihrer eingezahlten Beiträge zurück.

helpcheck checkt Ihren Vertrag kostenfrei und prüft die Möglichkeit des Widerrufs. Mit unserem kostenfreien Online-Rechner verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck zum erzielbaren Mehrwert, den unsere Kooperationsanwälte im Zweifel auch gerichtlich durchsetzen. Dabei gilt: Kein Erfolg, kein Honorar!

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Aktuelle Urteile

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September 2022

Landgericht Zwickau

  • 1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
  • Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
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"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
Darius T.
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Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

  • 3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
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"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M.
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Landgericht Traunstein

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“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
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October 2021

Landgericht Traunstein

  • Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
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März 2023
“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
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September 2022

Amtsgericht Aachen

  • Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
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April 2022

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März 2022
“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
Norbert K.
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Januar 2021

Oberlandesgericht München

  • Klage gegen Mr. Green
  • Spielverluste i. H. v. 11.760 € müssen durch Mr. Green zurückgezahlt werden
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März 2022
“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
David S.
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Juni 2021

Landgericht Coburg

  • Klage gegen BWIN
  • BWIN wurde zur Rückzahlung von Verlusten i. H. v. 4.900 € verurteilt

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