Erst im Jahr 2019 hat die Proxalto Lebensversicherung AG – ähnlich wie die kürzliche Übernahme von AXA-Verträgen durch Athora – rund vier Millionen Lebensversicherungen von der Generali übernommen. Auch damals handelte es sich um einen sogenannten Run-Off, bei dem Versicherer A einen Teil seines Bestandes an Versicherer B verkauft hat. Nun scheint die Proxalto allerdings in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten, beruft sich aber gleichzeitig auf „Einzelfälle“.
Die Proxalto Lebensversicherung AG betreibt bereits seit Jahren kein Neugeschäft mehr. Sie hat sich darauf spezialisiert, Bestände anderer Versicherer zu kaufen und die Verträge fortzuführen. Das Ziel hinter diesen sogenannten Run-Offs ist, das Vertragsmanagement zu optimieren, Kosten zu sparen und so weiterhin Gewinne mit den Lebensversicherungen zu erwirtschaften.
Aktuell (August 2022) klagen allerdings zahlreiche Kunden über ausbleibende Zahlungen der Proxalto. Betroffen sind in erster Linie Altverträge der Generali, die Proxalto 2019 bei einem Run-Off übernommen hat. Dabei ist es relativ unerheblich, ob Kunden die Ablaufleistung, ihre vereinbarte Rente oder den Rückkaufswert bei Kündigung erhalten möchten. Zu allen (fehlenden oder verzögerten) Zahlungen überschlagen sich derzeit die Meldungen.
Was Proxalto zu den Vorfällen sagt
Die Proxalto Lebensversicherung AG hält sich zu den Vorwürfen der Zahlungsschwierigkeiten derzeit noch bedeckt. Ein Pressesprecher betonte im Juli, es handle sich lediglich um Einzelfälle. Die Mehrheit der im Juli fälligen Zahlungen könne pünktlich und ohne Schwierigkeiten an die Kunden geleistet werden.
Gleichzeitig betont der Konzern, dass derzeit interne Umstrukturierungen stattfinden. Zum einen stelle man auf ein neues IT-System um, das stellenweise Probleme verursache. Zum anderen haben die Dokumentationspflichten stark zugenommen und die daraus folgende Bürokratie führe nun zu Verzögerungen bei der Auszahlung.
Ein echter Grund zur Sorge besteht für Kundinnen und Kunden in Deutschland nicht. Denn Versicherungsgesellschaften sind nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verpflichtet, Rückversicherungen abzuschließen. Zu ihnen gehört beispielsweise die Münchner Rück, die Verträge und daraus resultierende Verpflichtungen „normaler“ Versicherer auf dem Privatkundenmarkt absichert.
Geht der Versicherer pleite, springt das Sicherungsnetz ein und Verbraucher erhalten ihr Geld. Zusätzlich bestehen Sicherungsfonds, bei deutschen Versicherern die Auffanggesellschaft „Protektor“. Sie übernimmt die Verträge, zieht Beiträge ein und zahlt Leistungen aus. Auch ein Run-Off selbst hat keinen Einfluss auf den Inhalt abgeschlossener Lebensversicherungen sowie die Rechte und Pflichten von Kunden.