Als Versicherungsnehmer haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die R+V Lebensversicherungzu kündigen. Der Versicherer darf – abgesehen von Form und Frist der Kündigung – keine Einschränkungen vornehmen
Wenn Sie kündigen, wird der Rückkaufswert ausgezahlt. Er liegt oft unter den eingezahlten Beiträgen, da hier sämtliche Gebühren abgezogen werden. Die Kündigung ist daher nicht selten mit einem Verlust verbunden
Tipp: Sehen Sie von der Kündigung ab und prüfen Sie zunächst die Alternativen. Beim Widerruf erhalten Sie beispielsweise bis zu 150 Prozent Ihrer eingezahlten Prämien und damit mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro mehr ausgezahlt als bei der Kündigung!
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1R+V Lebensversicherung kündigen: So funktioniert es
Wenn Sie Ihre R+V Lebensversicherung kündigen möchten, müssen Sie dafür die vom Versicherer vorgeschriebene Form einhalten. Unterschieden wird zwischen:
Textform: Sie können per Mail, Fax oder Brief kündigen
Schriftform: Kündigungen per Mail sind ausgeschlossen, zulässig sind nur Fax und Postweg
Bei der R+V ist die Textform in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorgegeben. Daher reicht für die Kündigung eine Mail an den Versicherer aus, wodurch die R+V positiv auffällt. Denn viele Versicherungsgesellschaften versuchen es ihren Kunden nach wie vor unnötig schwer zu machen, den Vertrag aufzulösen, etwa durch zahlreiche und komplexe Formvorgaben.
Sorgen Sie bestenfalls dafür, dass alle folgenden Punkte in Ihrem Kündigungsschreiben enthalten sind:
Ihre persönlichen Daten sowie die Vertragsinformationen, insbesondere Versicherungs- und Kundennummer für eine schnelle Zuordnung Ihres Kündigungsschreibens.
Der Begriff „Kündigung“. So verhindern Sie, dass der Versicherer Ihr Schreiben falsch bzw. anders auslegt, als es gemeint ist.
Den gewünschten Kündigungstermin, wobei es hier ausreicht, wenn Sie sich auf den „nächstmöglichen Zeitpunkt“ beziehen.
Die Bitte um Berechnung und Auszahlung des vertraglich vereinbarten Rückkaufswertes.
Bitte um eine elektronische oder schriftliche Kündigungsbestätigung.
Ihre händische Unterschrift (bei E-Mails ist sie nicht notwendig).
Sollten Sie Ihre R+V Lebensversicherung per Post kündigen, versenden Sie Ihren Brief bestenfalls via Einschreiben. Denn Sie müssen im Zweifel beweisen, dass er tatsächlich fristgerecht angekommen ist. Bei einer E-Mail gehen die Gerichte zu Ihren Gunsten von einem wirksamen Zugang aus. Beim Fax reicht der Faxbericht als Nachweis für den Eingang bei der Versicherungsgesellschaft aus.
Sollten Sie nichts vom Versicherer hören, rufen Sie an und fragen Sie nach dem Bearbeitungsstand Ihrer Kündigung. So erhalten Sie eine verbindliche Auskunft.
2Die Kündigungsfristen: Achten Sie auf diese Zeiträume!
Wie die meisten Verträge, sehen auch Versicherungspolicen bestimmte Kündigungsfristen vor. Wegen des besonderen Charakters von Versicherungsverhältnissen sind sie in einem eigenständigen Gesetz, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), geregelt. Es schreibt in § 11 Abs.3 vor, dass für die Kündigung der Lebensversicherung eine Frist zwischen einem und drei Monaten festgelegt werden muss.
Die in den AVB vorgeschriebene Kündigungsfrist bei der R+V Lebensversicherung dauert drei Monate.
Die Kündigungsfrist gibt an, bis zu welchem Tag Ihre Kündigung beim Versicherer eingegangen sein muss. Sie bezieht sich immer auf das Ende der Versicherungsperiode (§ 168 Abs.1 VVG), die ein Jahr dauert und mit dem Abschluss der Police beginnt (§ 12 VVG). Sie entspricht also eher selten dem Kalenderjahr und dauert, wenn Sie die Lebensversicherung am 01.07. abschließen, etwa bis zum 30.06. des Folgejahres.
Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist muss Ihr Schreiben oder Ihre Mail dann spätestens am 31.03. des jeweiligen Jahres beim Versicherer eingehen, um zum Ende der Periode wirksam zu werden!
Sonderfall:
Fristlose Kündigung wegen Beitragsanpassung (§ 40 Abs.1 VVG). Hebt der Versicherer die Beiträge an, ohne dass Sie mehr Leistungen erhalten, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
3Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht der R+V Lebensversicherung?
Grundsätzlich gibt es nach dem VVG nur einen Fall, in dem Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Das ist der Fall, wenn Sie – etwa aufgrund einer geänderten Kalkulation des Versicherers – auf einmal mehr Beiträge zahlen müssen, auf der anderen Seite aber dieselben Leistungen wie vorher erhalten. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Beiträge nicht mehr im passenden Verhältnis zur Leistung stehen, und spricht Kunden das Sonderkündigungsrecht nach § 40 Abs.1 VVG zu.
Der Versicherer muss Sie auf die beabsichtigte Beitragsanpassung und auf das damit verbundene Sonderkündigungsrecht hinweisen (§ 40 Abs.2 VVG). Auch bei der fristlosen Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt. Es gelten dieselben Formvorgaben wie bei der ordentlichen Kündigung.
4R+V Lebensversicherung kündigen: Welche Gründe gibt es?
Besonders in den letzten Jahren ist auffällig, dass immer mehr Menschen ihre R+V Lebensversicherung kündigen. Dafür gibt es nahezu unbegrenzt viele Gründe, wobei auch hier einige besonders hervorstechen. Dazu gehören:
Fehlende Flexibilität:Kapitalbildende Lebensversicherungen lassen sich kaum bis gar nicht an geänderte Lebensverhältnisse anpassen. Auch wenn Sie Ihr Geld anderweitig investieren oder Kapital umschichten möchten, ist das nur mit hohen Kosten oder überhaupt nicht möglich. Diese nicht vorhandene Flexibilität bringt viele Kunden dazu, über eine Kündigung der Lebensversicherung nachzudenken.
Sinkende Zinsen: Die Niedrigzinspolitik der EZB wirkt sich unmittelbar auf Lebensversicherungen aus, bei denen die Garantiezinsen immer weiter sinken. Auch die Überschussbeteiligungen fallen niedriger aus, da die Versicherungsunternehmen selbst weniger Zinsen erwirtschaften und außerdem hohe Rücklagen für besser verzinste Altverträge bilden müssen.
Hohe Kosten: Lebensversicherungen verursachen sowohl beim Abschluss als auch für die laufende Verwaltung immense Kosten. Die Abschlusskosten werden üblicherweise auf die ersten drei bis fünf Jahre verteilt, die laufenden Kosten fallen ein Leben lang an. Die Kombination aus steigenden Gebühren und sinkenden Zinsen bringt viele Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer zur Kündigung.
All das sind valide Gründe, die Police loszuwerden. Sie sollten Ihre R+V Lebensversicherung aber nicht kündigen, ohne die Alternativen geprüft zu haben. Denn sonst fahren Sie im Zweifel hohe Verluste ein.
Nutzen Sie den helpcheck Sofort-Kauf und unsere Widerrufsprüfung. In beiden Fällen erfahren Sie verbindlich und kostenfrei, was aus Ihrer Lebensversicherung noch herauszuholen ist. So umgehen Sie die teure Kündigung!
5Todesfall beim Versicherungsnehmer: Was gibt es hier zu beachten?
Wenn der Versicherungsnehmer (= die Person, die die Police abgeschlossen hat), stirbt, geht der Vertrag auf die gesetzlichen oder durch Testament bestimmten Erben über. Sie treten in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein, übernehmen die R+V Lebensversicherung also mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Auf der einen Seite zahlen Sie die Beiträge weiter, auf der anderen Seite erhalten Sie später die Versicherungsleistung.
Aber Achtung: Wurde ein abweichendes Bezugsrecht, etwa für den Ehepartner des Verstorbenen, vereinbart, müssen Sie dieses zunächst ändern. Denn sonst erhalten nicht Sie die Versicherungsleistung, sondern der Bezugsberechtigte, da das Bezugsrecht durch die Erbschaft nicht berührt wird.
Da Sie die Versicherung mit allen Vertragsbestandteilen übernehmen, können Sie die R+V Lebensversicherung auch kündigen. Beachten Sie dabei folgende ergänzende Punkte:
Setzen Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall in Kenntnis. Sofern Sie nicht unmittelbar kündigen, erhalten Sie zunächst neue Versicherungsdokumente auf Ihren Namen
Legen Sie einen Nachweis über das Erbe der Lebensversicherung vor, beispielsweise durch den Erbschein in Kopie
Teilen Sie dem Versicherer Ihre Bankverbindung mit, da er meist nur die des Verstorbenen gespeichert hat
Indem Sie diese Tipps beachten, sorgen Sie für einen reibungslosen und zeitsparenden Ablauf der Kündigung ohne viele Rückfragen. Selbstverständlich sollten Sie auch hier um eine Bestätigung des Versicherers bitten und dafür sorgen, dass Sie den Zugang Ihres Schreibens beweisen können.
6R+V Lebensversicherung kündigen: Wie lange dauert die Auszahlung?
Wenn Sie Ihre R+V Lebensversicherung kündigen, berechnet der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert (§ 169 Abs.1 VVG). Bei ihm handelt es sich um die Summe, für die die Versicherungsgesellschaft die Police von Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer „abkauft“. Der Betrag muss nach versicherungsmathematischen, transparenten und nachvollziehbaren Grundsätzen berechnet werden (§ 169 Abs.3 VVG).
Denn: Wäre die Berechnung des Rückkaufswerts nicht durch einen Außenstehenden nachvollziehbar, könnte Sie der Versicherer bei der Kündigung über den sprichwörtlichen Tisch ziehen. Daher haben Sie Anspruch auf Darlegung der gesamten Berechnungsgrundlagen.
Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen und wird vereinfacht nach folgender Formel berechnet:
Hilfsformel:
Auszahlungsbetrag bzw. Rückkaufswert = Beiträge – Risikoanteile (BU- oder Todesfallschutz) + Überschüsse + Zinsen – Abschlusskosten – Verwaltungskosten – Stornopauschale
Für die Berechnung des Betrags gilt das Stichtagsprinzip. Der Versicherer kann den Rückkaufswert damit frühestens am letzten Tag der Versicherungsperiode final ausrechnen und überweisen. Im Schnitt warten Sie rund eine Woche auf Ihr Geld, wobei sich hier eine Nachfrage beim Versicherer lohnt.
7R+V Lebensversicherung: Police kündigen oder widerrufen?
Klar: Praktisch gibt es mehrere Möglichkeiten, eine laufende Lebensversicherung loszuwerden. Vielen Kundinnen und Kunden ist aber nicht bewusst, dass die vermeintlich komfortable Kündigung mit hohen Kosten und oft sogar mit Verlusten verbunden ist. Die weniger bekannte Alternative, der Widerruf, wird hier nicht geprüft – ein fataler Fehler! helpcheck gibt einen Überblick.
Die Kündigung: „Verschenken“ Sie Ihr Geld
Zugegeben, die Überschrift ist durchaus provokant, allerdings absolut gerechtfertigt. Denn wenn Sie Ihre R+V Lebensversicherung kündigen, nehmen Sie schnell hohe Verluste in Kauf. Das folgende Beispiel zeigt anschaulich, wie diese zustande kommen:
Kapitallebensversicherung, Laufzeit bis Kündigung: Genau 10 Jahre
Eingezahlt: 25.000 Euro, davon für BU-Schutz: 5.000 Euro
Überschüsse und Zinsen: 4.500 Euro
Abschluss- und Verwaltungskosten: 3.900 Euro, Stornopauschale 1.700 Euro
Der Rückkaufswert liegt bei 18.900 Euro. Gegenüber den eingezahlten Beiträgen (nach Risikoversicherungen) machen Sie einen Verlust von über 1.000 Euro, obwohl Sie 10 volle Jahre eingezahlt und eine solide Rendite erzielt haben.
Wesentlich anders sieht es auch bei längeren Vertragslaufzeiten, höheren Einzahlungen oder mehr Zinsen nicht aus. Denn die Abschlusskosten steigen üblicherweise mit dem angestrebten Vertragsvermögen oder auf Basis der Einzahlungen an. Je mehr Sie investieren möchten, desto höher werden die Kosten.
Daher raten wir grundsätzlich vom Neuabschluss einer klassischen Kapitallebensversicherung ab. Diese Produkte sind für den Vermögensaufbau nicht (mehr) geeignet, da sie Ihr Vermögen eher verringern aus vergrößern. Auch bestehende Altverträge sollten Sie prüfen lassen, wenn Sie die Police loswerden möchten.
Kostenfreien helpcheck-Service nutzen! Unsere Anwälte werfen einen genauen Blick auf Ihre Police und das Vertragswerk.
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses können Sie innerhalb von 30 Tagen, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen haben ausüben (§ 8 Abs.1 VVG). Der Widerruf hat zur Folge, dass der Versicherer alle Beiträge und Gebühren wieder auszahlen und Sie so stellen muss, als hätten Sie die Lebensversicherung niemals abgeschlossen.
Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Sie folgende Unterlagen und Informationen erhalten haben (§ 8 Abs.2 VVG):
Den Versicherungsschein und einen Auszug aus den AVB
Die Pflichtinformationen, unter anderem zu Effektivkosten, Rendite und Laufzeit, nach der VVG-InfoV
Eine Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht sowie rechtlich und fachlich korrekt ist
Die Widerrufsbelehrung ist etwa dann fehlerhaft, wenn sie nicht fettgedruckt wurde und sich nicht deutlich hervorhebt, wenn Informationen fehlen oder nicht eindeutig formuliert sind.
Hinweis:
Liegt eine unwirksame Widerrufsbelehrung vor, beginnt die Widerrufsfrist nicht – selbst wenn Sie alle Dokumente erhalten haben. Die Folge ist ein „ewiges Widerrufsrecht“, da eine Frist ohne Beginn auch kein Ende haben kann. Die Police kann dann Jahrzehnte später noch rückabgewickelt werden.
Zwischen 1994 und 2007 wurden Schätzungen zufolge mehr als 100 Millionen Lebensversicherungen, bei denen die Widerrufsbelehrung unwirksam ist, verkauft. Diese Verträge können noch heute widerrufen werden, wofür ein Schreiben an den Versicherer ausreicht. Gegenüber der Kündigung hat der Widerruf zahlreiche Vor- und kaum Nachteile:
Sie erhalten die tatsächlichen Gewinne, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erzielt hat, ausgezahlt
Es dürfen keine Abschluss- und Stornokosten in Rechnung gestellt werden
Der Widerruf wird – im Gegensatz zur Kündigung – nicht erst am Ende der Versicherungsperiode, sondern sofort wirksam
Einziger Nachteil: Viele Versicherer wehren sich gegen die Forderung. Dafür gibt es den kostenfreien helpcheck-Service!
Besonders im Vergleich zur Kündigung ist der Widerruf eine echte Alternative. Lassen Sie Ihre R+V Lebensversicherung daher kostenfrei bei uns prüfen, indem Sie einfach die entsprechenden Dokumente online hochladen. Unsere Anwälte gehen die Vertragsunterlagen Schritt für Schritt durch und berechnen den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag. Anschließend machen wir den Widerruf und unsere Forderung beim Versicherer geltend. Nur wenn Sie tatsächlich eine höhere Auszahlung als den Rückkaufswert erhalten, wird ein Honorar für unsere Partneranwälte fällig. Es beträgt 29,75 bis 39,75 Prozent der erreichten Differenz (Auszahlung – Rückkaufswert = Berechnungsgrundlage).
Beim Widerruf erhalten Sie bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge ausgezahlt, oft sogar noch mehr. Je nach Vertragsvermögen sind das schnell mehrere tausend oder sogar zehntausende Euro, die Sie mit der Kündigung „verschenken“. Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld!
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
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"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
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"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
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“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
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“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
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