Was ist eine Lebensversicherung? Alle Infos auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

  • Lebensversicherungen sichern entweder das Todes- oder Erlebensfallrisiko ab. Die Auszahlung der Versicherungssumme oder des angesparten Kapitals erfolgt in einer Summe oder als monatliche Rente – je nach Art der Police 
  • Auch Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen gehören als Unterkategorien zu den Lebensversicherungen 
  • In den letzten Jahren sind viele Versicherungsverträge immer unattraktiver geworden. Bevor Sie über eine Kündigung nachdenken, sollten Sie sich mit den Themen Widerruf und Verkauf der Lebensversicherung beschäftigen. Hier lässt sich ein deutlich höherer Ertrag erzielen

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1Lebensversicherung – das steckt dahinter

Bei einer Lebensversicherung geht es um das, was bereits im Namen steckt – Ihr Leben oder lebensverändernde Umstände. Mit der Police sichern Sie entweder den Erlebensfall, den Todesfall, beide (Kombiversicherung) oder die finanziellen Folgen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. Daher gehört auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Lebensversicherungen, da sie Sie vor größeren wirtschaftlichen Schäden bewahrt.

Eine Police für den Erlebensfall leistet, wenn die versicherte Person das vertraglich festgelegte Alter erreicht, zu diesem Zeitpunkt also noch lebt. Schließen Sie eine Versicherung auf den Todesfall ab (Risikolebensversicherung), leistet der Versicherer, wenn die versicherte Person bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu Tode kommt. 

Kombinierte Lebensversicherungen leisten sowohl im Erlebens- als auch im Todesfall. Stirbt die oder der Versicherte, geht die Versicherungsleistung auf die Erben über. Erreicht die versicherte Person den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, erhält sie die die Auszahlung.

2Verschiedene Versicherungsformen: Diese Lebensversicherungen gibt es

Der Begriff „Lebensversicherung“ bezeichnet eine Oberkategorie aus zahlreichen unterschiedlichen Policen, die verschiedenste Risiken rund um das eigene oder das Leben nahestehender Personen absichern. Innerhalb dieser Versicherungssparte ist daher zwischen verschiedenen Versicherungen zu unterscheiden.

Die lebenslängliche Todesfallsicherung 

Schließen Sie eine lebenslängliche Todesfallversicherung ab, erhalten die Begünstigten (meist die Hinterbliebenen) die vereinbarte Versicherungsleistung. Sie wird garantiert gezahlt, da der Tod irgendwann mit Sicherheit eintritt. Die Policen einiger Versicherer erhalten aber auch Klauseln, nach denen die Versicherung zwar lebenslang läuft, aber spätestens mit Erreichen des 85. Lebensjahres zur Auszahlung kommt. 

Außerdem:

Einige Versicherungsgesellschaften bieten Tarife mit abgekürzter Prämienzahlungsdauer an. Hier müssen Sie etwa ab dem 60. Oder 65. Lebensjahr keine Beiträge mehr entrichten, Ihr bereits angespartes Geld vermehrt sich durch den Zinseszinseffekt aber weiterhin. 

Die Versicherung auf den Todes- oder Erlebensfall 

Diese Policen funktionieren vergleichsweise einfach. Eine Police auf den Todesfall kommt zur Auszahlung, wenn die versicherte Person stirbt. Geschieht dies nicht, wird keine Versicherungsleistung gezahlt. Eine Police auf den Erlebensfall hingegen kommt erst zur Auszahlung, wenn das festgelegte Alter (oft identisch mit dem Renteneintritt) erreicht wurde. Stirbt die versicherte Person vor diesem Zeitpunkt, zahlt die Versicherungsgesellschaft nichts aus. 

Die sogenannte Todesfallleistung fließt nicht dem Verstorbenen zu, sondern wird unmittelbar an die Begünstigten ausgezahlt. In der Regel sind das die Kinder, der Ehegatte oder andere Familienmitglieder. Theoretisch können Sie aber jede beliebige Person in Ihrer Lebensversicherung begünstigen

Die Versicherung mit festem Auszahlungstermin

Policen, die einen fixen Auszahlungstermin vorsehen, werden auch als „Terminfixversicherung“ bezeichnet. Hier zahlt die Versicherungsgesellschaft zum vereinbarten Zeitpunkt die vereinbarte oder bis dahin angesparte Summe aus. Ist der Versicherte bereits verstorben, geht die Lebensversicherung und damit der Auszahlungsanspruch auf die Erben über. 

Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung 

Etwas außerhalb der klassischen Lebensversicherungen stehen die sonstigen Policen, die aber unter dieselbe Oberkategorie fallen. Hier ist vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung relevant, die das Risiko der Berufsunfähigkeit absichert. Werden Sie berufsunfähig, erhalten Sie die monatliche Rente. Passiert das nicht, erhalten Sie keine Auszahlung. Selbiges gilt für die private Unfallversicherung. 

Diese und viele weitere Versicherungen gehören deshalb zu den Lebensversicherungen, weil sie lebensverändernde Umstände abdecken, die auf die psychische oder körperliche Gesundheit zurückzuführen sind. 

3Sonderformen von Lebensversicherungen

Unter den „echten“ Lebensversicherungen gibt es wieder einige Sonderformen, die sich vor allem hinsichtlich der Art der Absicherung oder der Art der Geldanlage unterscheiden. Hier geben wir einen kurzen Überblick über fondsgebundene, aktiengebundene, kollektive und Versicherungen auf verbundene Leben.

Die fondsgebundene Lebensversicherung 

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ist die Wertentwicklung des Vertragsvermögens an bestimmte Aktienfonds gebunden. Oft können Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst entscheiden, in welche Fonds Sie Ihr Geld investieren oder ob Sie die erstmals gewählten Fonds später durch andere ersetzen möchten. Viele guten Versicherer erheben bei einem solchen Wechsel keine Gebühren. 

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen vereinbaren Sie im Todesfall eine feste Auszahlungssumme mit dem Versicherer. Im Erlebensfall erhalten Sie das bis dahin erreichte Kapitalvermögen als Rente oder Einmalbetrag ausgezahlt. 

Übrigens:

Eine sogenannte „Verrentung“, also die Auszahlung eines Vermögens als lebenslange Rente, wird nach der sogenannten Sterbetafel durchgeführt. Sie gibt die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern und Frauen an – auf dieser Basis berechnet der Versicherer, wie lange er die Rente voraussichtlich zahlen muss.

Die aktienindexgebundene Lebensversicherung 

Sie funktioniert ähnlich wie die fondsgebundene Lebensversicherung, nur sind Sie hier an einen Aktienindex gebunden. Bekannte Indizes sind beispielsweise der deutsche DAX und der amerikanische Dow Jones. Durch die Kopplung der Lebensversicherung an die Kursentwicklung profitieren Versicherte vom Wachstum der nationalen oder weltweiten Wirtschaft, haben aber gleichzeitig die Sicherheit einer Lebensversicherung.

Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherer das investierte Vermögen einige Jahre vor Auszahlung in stabile Anlagen umschichtet. Denn kommt es kurz vor dem entsprechenden Zeitpunkt zum Crash an der Börse, müssten Sie womöglich auf einen größeren Teil Ihres Geldes verzichten oder noch so lange auf die Auszahlung warten, bis sich die Kurse wieder erholt haben.

Die Versicherung auf verbundene Leben 

Bei einer Versicherung auf verbundene Leben sichern sich zwei Menschen, in der Regel Ehegatten oder Lebenspartner, „über Kreuz“ ab. Stirbt einer der beiden, erhält der andere die Versicherungsleistung. Maßgeblich ist also, welcher der beiden Partner früher zu Tode kommt. Im unwahrscheinlichen Fall, dass beide versicherten Personen gleichzeitig sterben, steht die Auszahlung der Versicherungsleistung den Erben zu. 

Der Vorteil: Beide Personen sind versichert – nicht etwa nur die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener. 

Die Kollektivlebensversicherung

In der Kollektivlebensversicherung wird nicht eine einzelne Person, sondern ein ganzes Kollektiv, also eine Gruppe von Menschen, gemeinsam versichert. Sie können sich die Kollektivlebensversicherung so vorstellen, dass die einzelnen Risiken und Wünsche der Versicherten in einen Topf geworfen werden. Anschließend wird auf dieser Basis ein Beitrag berechnet, den der Versicherer durch die Anzahl der Mitglieder des Kollektivs teilt und so den jeweiligen Beitrag erhält. 

Vorteil einer kollektiven Lebensversicherung ist die bessere und gleichmäßigere Verteilung von Risiken. Sie ist besonders für Vereins-, Verbands- und Gewerkschaftsmitglieder sinnvoll. 

4Aufbau des Versicherungsvertrags: Begriffe und Dokumente

Auch wenn immer mehr Versicherungsgesellschaften versuchen, komplexes „Versicherungsdeutsch“ in ihren Unterlagen zu vermeiden, gelingt das nicht immer. Außerdem gibt es diverse Begriffe rund um Lebensversicherungen, die Sie zumindest einmal gehört haben sollten!

Versicherungsnehmer und versicherte Person 

Hier muss besonders sorgfältig unterschieden werden. In der Regel sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch. Die Definition: 

  • Versicherungsnehmer = Person, auf deren Namen die Versicherung läuft und die den Abschluss mit ihrer Unterschrift bestätigt hat 
  • Versicherte Person = Person, die im Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Leistung erhält. Sie wird auch als „Begünstigter“ bezeichnet 

Beachten Sie:

Oft schließen zum Beispiel Arbeitgeber Lebensversicherungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der bAV ab. Hier ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, die Beschäftigten sind die versicherten Personen. 

Versicherungsprämie oder Beitrag 

Die Versicherungsprämie bezeichnet den monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Beitrag, den Sie für den Versicherungsschutz zu entrichten haben. 

Tipp: Nach § 40 Abs.1 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel erhöht, ohne dass Sie dafür andere oder bessere Leistungen erhalten. 

Dokumente rund um die Lebensversicherung 

Besonders wichtig bei der Lebensversicherung – das zeigen auch die BGH-Urteile zum Widerruf aus 2014 und 2015 – ist die Vollständigkeit und Richtigkeit aller zur Police gehörenden Dokumente. Relevant sind hier in erster Linie: 

  • Der Antrag: Mit ihm beantragen Sie den Abschluss der Lebensversicherung bei der Versicherungsgesellschaft. Der Antrag kann abgelehnt oder genehmigt (policiert) werden
  • Die Police: Sie, auch als Versicherungsschein bezeichnet, ist der wichtigste Teil der Lebensversicherung. Die Police enthält alle Informationen zum gewählten Tarif, Kosten und vielem mehr. Lesen Sie sie sich in jedem Fall vollständig und aufmerksam durch 
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Sie enthalten allgemeine Bedingungen des Vertragsabschlusses, etwa Informationen über das Kündigungsrecht und zu bestimmten Leistungsausschlüssen 

Wichtig:

Die Widerrufsfrist beginnt nur dann zu laufen, wenn Ihnen alle Dokumente vorliegen und der Versicherer das Deutlichkeitsgebot des § 355 BGB beachtet hat.

Überschussbeteiligung 

Sowohl im Kollektiv als auch innerhalb der gesamten Versicherungsgesellschaft entsteht am Jahresende ein Gewinn (Überschuss) oder ein Verlust. Sofern ein Gewinn entsteht, beteiligen die meisten Versicherer ihre Kunden im Rahmen der Überschussbeteiligung daran. Diese Auszahlung erfolgt entweder in Form einer Gutschrift in das Vertragsvermögen oder als Verrechnung mit den monatlichen Beiträgen, sodass diese entsprechend sinken. 

Garantie- oder Rückkaufswert 

Der Garantiewert einer Lebensversicherung ist der Betrag, den Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer erhalten, wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen. Er wird auch als Rückkaufswert bezeichnet, weil der Versicherer Ihnen den Vertrag praktisch wieder abkauft und selbst weiterverwertet. 

Versicherungs- oder Leistungsfall 

Jede Versicherung wird aus einem bestimmten Grund abgeschlossen; konkret, um ein bestimmtes Risiko abzusichern. Allen Versicherungen ist gemein, dass im Vorfeld nicht mit Sicherheit bekannt ist, ob und wann sich das versicherte Risiko verwirklicht.

Der Versicherungsfall ist der Eintritt des versicherten Risikos und löst die Leistungspflicht der Lebensversicherung aus. 

5Verwendungsmöglichkeiten einer Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung wird aus verschiedenen Gründen abgeschlossen. Sie dient entweder zur Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall, zur finanziellen Absicherung des eigenen Ruhestands oder bedingt zum Aufbau von Vermögen. Für letzteres ist eine Lebensversicherung aber generell weniger zu empfehlen, da alleine die Kosten und oft begrenzte Renditemöglichkeiten den Vermögensaufbau eher ausbremsen als fördern. 

Die Lebensversicherung als Altersvorsorge 

Versicherungen auf den Erlebensfall zahlen – in der Regel mit Erreichen der Altersgrenze oder zu mehreren Zeitpunkten – die vertraglich vereinbarte, bei fondsgebundenen Policen die bis dahin erreichte Summe, aus. Dabei erfolgt die Auszahlung entweder auf einmal oder als lebenslange monatliche Rente. Dieser Klassiker unter den Lebensversicherungen eignet sich auch heute noch gut als Altersvorsorge, wenn Sie sich für einen Versicherer mit guten Konditionen entscheiden.

Die Lebensversicherung als Todesfallabsicherung 

Besonders junge Familien, die durch den Bau oder Kauf eines Eigenheims zusätzlich hoch verschuldet sind, stehen schnell vor existenziellen Problemen, wenn der Hauptverdiener der Familie stirbt. Eine Lebensversicherung auf den Todesfall wird daher mit einer Versicherungssumme abgeschlossen, die sowohl die noch offenen Schulden bei der Bank als auch den laufenden Lebensunterhalt zumindest für einige Jahre abdeckt

Tipp:

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten hier auf Wunsch eine Dynamik an, durch die die Versicherungssumme mit der sinkenden Restschuld abfällt. Dadurch reduziert sich auch der Beitrag. 

6Rendite der Lebensversicherung entspricht nicht den Erwartungen?

Immer mehr Lebensversicherungsverträge werfen kaum noch Gewinne ab – und selbst wenn, werden diese ganz oder teilweise von der Inflation wieder zunichte gemacht. Kein Wunder also, dass viele Kunden ihre Lebensversicherung kündigen oder anderweitig loswerden möchten. Dagegen ist nichts einzuwenden, von einer Kündigung raten wir Ihnen aber dringend ab! 

Dokumente zur Lebensversicherung


Warum die Kündigung so teuer ist 

Bei der Kündigung darf der Versicherer alle Kosten und zusätzlich eine Stornopauschale abziehen. Im Ergebnis erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt, der in den ersten Jahren durch die Gebühren deutlich unter der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge liegt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Entwicklung der Geldanlage diesen Verlust wieder wettgemacht hat – besonders in der Anfangszeit ist das aber sehr unrealistisch. 

Die Formel lautet also: Eingezahlte Beiträge plus Rendite minus Abschluss- und Verwaltungsgebühren minus Stornoabschlag ergibt Rückkaufswert 

Alleine die Abschlusskosten liegen bei vielen Verträgen bereits bei 2.000 – 6.000 Euro. Ihre konkrete Höhe hängt von der Sollsumme der gezahlten Beiträge über die Vertragslaufzeit ab. 

Lebensversicherung besser widerrufen! 

Durch rechtliche Fehler in der Widerrufsbelehrung besteht Schätzungen zufolge bei über 100 Millionen Versicherungsverträgen ein zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht. Dabei sind vor allem Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, betroffen. Der BGH hat in 2014 und den folgenden Jahren unter anderem entschieden, welche Summe die Versicherer bei einem Widerruf nach mehreren Jahrzehnten auszahlen müssen. 

Dabei gilt: Die Versicherungsgesellschaft hat die gesamten eingezahlten Beiträge zuzüglich der tatsächlich erzielten Rendite und abzüglich eines Kostenteils für die Risikobausteine der Police und abzüglich eines Teils der Verwaltungskosten auszuzahlen. 

Lassen Sie sich bei den helpcheck-Kooperationsanwälten kostenfrei zu Ihren Widerrufschancen beraten und nutzen Sie schon vorher unseren unverbindlichen Online-Rechner.

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Häufige Fragen zu Was ist eine Lebensversicherung?

Was passiert mit dem Hinterbliebenenschutz bei Kündigung?

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Wie viel Geld gibt es beim Verkauf meiner Lebensversicherung?

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Wie lange dauert die Auszahlung meiner Lebensversicherung?

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Kann ich eine fondsgebundene Lebensversicherung verkaufen?

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Aktuelle Urteile

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September 2022

Landgericht Zwickau

  • 1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
  • Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
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"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
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"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
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November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
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October 2021

Landgericht Traunstein

  • Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
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März 2023
“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
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September 2022

Amtsgericht Aachen

  • Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
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“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
Norbert K.
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März 2022
“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
David S.
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Juni 2021

Landgericht Coburg

  • Klage gegen BWIN
  • BWIN wurde zur Rückzahlung von Verlusten i. H. v. 4.900 € verurteilt

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