Widerspruch Lebensversicherung: So retten Sie Ihr Geld

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Magnus Kaminski

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Stephanie Prinz
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Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Besonders viele Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, lassen sich wegen rechtlicher Fehler in der Widerrufsbelehrung auch Jahrzehnte später noch widerrufen
  • Der Widerspruch hat den Vorteil, dass Versicherungsunternehmen deutlich weniger Kosten in Rechnung stellen dürfen, als es bei einer Kündigung möglich wäre. Versicherte erhalten so eine höhere Erstattung
  • Besonders wegen der notwendigen finanzmathematischen Berechnung ist ein Anwalt beim Widerruf der Lebensversicherung sehr zu empfehlen. helpcheck arbeitet mit starken Partnern zusammen – ohne Kostenrisiko für Sie

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Bedeutung: Was ist der Widerspruch einer Lebensversicherung?

Der Widerspruch einer Lebensversicherung ist das Gegenstück zur Kündigung. Denn während Sie bei ersterer Ihre Willenserklärung widerrufen, lösen Sie bei letzterer den Vertrag zu den vereinbarten Konditionen auf.

Beim Widerruf werden Sie so gestellt, als hätten Sie Ihre Police niemals abgeschlossen. Der Versicherer muss daher unter anderem die gezahlten Beiträge wieder erstatten und darf bestimmte Kosten nicht in Rechnung stellen. Bei der Kündigung sieht das anders aus, hier legt das Versicherungsunternehmen in den Vertragsbedingungen fest, welche (finanziellen) Folgen eine Kündigung der Police hat. 

Die Grundsätze des Widerrufs regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In § 9 Abs.1 VVG ist vorgeschrieben, dass Versicherte ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. In § 9 Abs.2 VVG ist geregelt, wann die Widerrufsfrist beginnt und welche Vertragsunterlagen der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer dafür zugehen müssen.

An die Widerrufsbelehrung selbst stellt der Gesetzgeber strenge Anforderungen. Sie muss dem Deutlichkeitsgebot entsprechen (§ 355 Abs.2 BGB), was unter anderem bedeutet: 

  • Die Belehrung muss sich deutlich vom Rest des Vertragswerks abheben
  • Die Widerrufsbelehrung muss Beginn und Ende der Frist klar und eindeutig bezeichnen
  • Die Bezeichnung der Widerrufsbelehrung muss eindeutig sein, sie darf etwa nicht als „Rücktrittsbelehrung“ beschrieben werden 

Dabei gilt:

Ist eine Widerrufsbelehrung unwirksam, beginnt die Frist niemals zu laufen. Versicherte haben dann ein zeitlich unbeschränktes Widerspruchsrecht und können ihre Police auch noch viele Jahre nach ihrem Abschluss widerrufen. Vorschriften, die diese verbraucherfreundliche Regelung einschränken, können europarechtswidrig sein.

Übrigens: Für die Einhaltung der Widerrufsfrist gilt die Versendung des Widerspruchs. Es kommt also darauf an, wann Sie das Schreiben in den Briefkasten einwerfen. Da Sie aber als Kundin oder Kunde die entsprechende Nachweispflicht bezüglich des Versands tragen, sollten Sie das Dokument zumindest mit Einschreiben an die Versicherung versenden. So stellen Sie sicher, dass im Zweifel ein Nachweis möglich ist. 

2Diese Lebensversicherungen eignen sich für einen Widerspruch

Nach Schätzungen – unter anderem der Allianz – könnten in Deutschland über 100 Millionen Versicherungsverträge von dem zeitlich unbegrenzten Widerrufsrecht betroffen sein. Dabei handelt es sich weit überwiegend um Policen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. 

In diesem Zeitraum wurden Verträge in erster Linie nach dem sogenannten „Policen-Modell“ abgewickelt. Das Modell wurde für europarechtswidrig erklärt und sah vor, dass Versicherte zunächst nur den zu unterschreibenden Vertrag zusenden. Die eigentliche Police wird erst später verschickt. Hier gibt es zwei Probleme: 

  1. Nahezu alle Versicherungsgesellschaften haben angegeben, dass die Widerspruchsfrist bereits mit Erhalt der ersten Unterlagen beginnt. Das ist falsch, sie beginnt erst, wenn dem Versicherungsnehmer sämtliche Dokumente – insbesondere die Police – zugehen
  2. Durch das Policenmodell müssen Versicherungskunden – anders als beim sogenannten Antragsmodell – selbst aktiv werden, um ihren Vertrag zu widerrufen. Die Lebensversicherung wird also quasi „automatisch“ abgeschlossen, wenn Sie nicht aktiv widersprechen

Beim Antragsmodell läuft das Verfahren anders ab. Hier erhalten Versicherungsnehmer sämtliche Unterlagen – insbesondere den eigentlichen Versicherungsvertrag – bereits vor ihrer Unterschrift. Sie können sich also transparent informieren und wissen bereits frühzeitig über Ihre Nachteile Bescheid. Entscheiden Sie sich gegen den Abschluss der Lebensversicherung, entstehen keine finanziellen oder persönlichen Konsequenzen.

3Voraussetzungen: Widerspruch der Lebensversicherung

Beim Widerspruch der Lebensversicherung müssen Sie zwischen noch laufenden Verträgen auf der einen und bereits ausgelaufenen oder gekündigten Policen auf der anderen Seite unterscheiden. Zwar gibt es im reinen Ablauf des Widerrufs keine großen Unterschiede, wohl aber bei den finanziellen Folgen, die der Widerruf haben kann.

Widerspruch bei noch laufenden Verträgen 

Bei noch laufenden Policen, also während des Beitragszahlungszeitraums, können Sie Ihrer Lebensversicherung jederzeit widersprechen. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich um eine zwischen 1994 und 2007 abgeschlossene Police mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung handelt. 

Tipp:

Kostenfreie Prüfung durch helpcheck-Kooperationsanwälte. Wir beraten Sie individuell und zeigen, welchen realistischen Mehrwert Sie durch den Widerspruch im Vergleich zur Kündigung erzielen können!

Da das Versicherungsunternehmen bei einem wirksamen Widerruf keine bis sehr wenige Kosten in Rechnung stellen kann, erzielen Sie mit dem Widerspruch in den meisten Fällen einen hohen Ertrag. Allerdings gibt es auch Fälle – etwa bei fondsgebundenen Policen – in denen der Widerruf mit wirtschaftlichen Nachteilen für Versicherungsnehmer verbunden ist. Unsere Partneranwälte führen daher zunächst eine finanzmathematische Berechnung durch. Nur wenn tatsächlich ein Mehrwert erzielbar ist, gehen wir gegen das Versicherungsunternehmen vor. 

Widerspruch bei ausgelaufenen oder gekündigten Verträgen

Ein Widerspruch der Lebensversicherung ist auch möglich, wenn die Vertragssumme bereits ausgezahlt wurde oder Sie Ihren Vertrag gekündigt haben. Denn der Widerruf sorgt dafür, dass Ihre Vertragserklärung von Anfang an unwirksam wird, bei der Kündigung lösen Sie den Vertrag im Nachhinein auf. 

Die Besonderheit bei ausgelaufenen oder gekündigten Verträgen ist, dass die Versicherungssumme oder der Rückkaufswert bereits ausgezahlt wurde. Daher muss bei der Berechnung des Betrags beim Widerruf besonders darauf geachtet werden, dass tatsächlich ein Mehrwert für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entsteht. Bei einer vorausgegangenen Kündigung ist das mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fall, bei einem ordnungsgemäßen Vertragsende aber nicht immer.

Denn:

Wurde der Vertrag ausgezahlt, hat der Versicherer keinen Stornoabschlag einbehalten. Außerdem haben sich die Abschluss- und Verwaltungskosten – je nach Rendite – über die lange Laufzeit amortisiert. 

Gemeinsam mit den helpcheck-Kooperationsanwälten finden Sie heraus, in welcher Höhe Sie eine zusätzliche Erstattung beim Widerspruch Ihrer Lebensversicherung erhalten könnten. Lohnt es sich, versuchen wir, die Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen geltend zu machen.

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4Widerspruch der Lebensversicherung: Die rechtlichen Hintergründe

Grundsätzlich ist der Widerspruch gegen die Lebensversicherung nur innerhalb der gesetzlichen 14-Tage-Frist möglich. Aus Verbraucherschutzgründen führt eine unwirksame Belehrung über das Widerrufsrecht aber automatisch dazu, dass die Frist gar nicht erst zu laufen beginnt. So haben Verbraucher auch Jahre und Jahrzehnte später noch die Möglichkeit, ihrer Lebensversicherung zu widersprechen. 

Aber: Nicht in allen Fällen ist der Widerruf möglich – selbst dann, wenn die Widerrufsbelehrung Fehler enthielt. Daher ist hier immer eine individuelle Einzelfallbetrachtung notwendig. 

Urteile zum Widerspruch der Lebensversicherung 

Der zeitlich unbefristete Widerspruch bei bestimmten Lebensversicherungen kommt daher, dass der Bundesgerichtshof (BGH) zusammen mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) 2014 und 2015 in mehreren Grundsatzfragen entscheiden musste. Dabei ging es um folgenden Sachverhalt: 

  1. Eine Verbraucherin merkte viele Jahre nach Abschluss ihrer Lebensversicherung, dass der Vertrag vor allem durch immer schlechter werdende Konditionen und damit Unrentabilität auffiel. Sie ließ sich zu ihrem Kündigungs- und Widerrufsrecht beraten.
  2. Ihr Anwalt stellte fest: Die Widerrufsbelehrung der damals abgeschlossenen Lebensversicherung ist unwirksam, weil sie gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs.1 BGB verstößt. Damit steht der Verbraucherin ein unbegrenztes Widerspruchsrecht zu.
  3. Hier kommt § 5a VVG in seiner alten (bis Ende 2007 gültigen) Fassung ins Spiel. Dieser Paragraf schränkte das eigentlich unbegrenzt ausübbare Widerrufsrecht insoweit ein, als dass die Möglichkeit zum Widerspruch auch bei Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung ein Jahr nach Vertragsabschluss endet. Verbraucher hätten nach dieser Vorschrift „Pech gehabt“, wenn der Versicherer gegen seine Informationspflichten verstößt.
  4. Dagegen klagte die Verbraucherin über mehrere Instanzen. Am Ende legte der BGH die Frage dem EuGH vor, der feststellte, dass die Einschränkung des Widerrufsrechts und damit § 5a VVG in der alten Fassung unwirksam ist. Daraufhin gab der BGH der Klägerin Recht und verpflichtete das Versicherungsunternehmen, den Widerruf zu akzeptieren (Urteil vom 07. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11).

Die Folgen des Urteils: Auch bei vielen anderen Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, und bei denen die Widerrufsbelehrung wegen § 355 Abs.1 BGB unwirksam ist, können widerrufen werden. 

Denn die meisten Versicherer setzen auf einheitliche Textbausteine, die sie ihren Verträgen hinzufügen. Ist eine dieser Belehrungen unwirksam, gilt dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für alle anderen Lebensversicherungen. Entsprechend gut stehen Ihre Chancen als Verbraucherin oder Verbraucher, deutlich mehr Geld von Ihrer Versicherung zurückzuerhalten!

Fehler in der Widerrufsbelehrung: Das Deutlichkeitsgebot des BGB 

Das BGB schreibt in § 355 – so die Auslegung der generellen Widerrufsvorschriften durch die Rechtssprechung – den Deutlichkeitsgrundsatz der Widerrufsbelehrung bei Verträgen aller Art vor. Nur, wenn die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung deutlich und damit für den Verbraucher klar erkennbar und verständlich war, kann die Widerrufsfrist überhaupt beginnen. 

Im Umkehrschluss führt eine fehlerhafte Belehrung dazu, dass die Frist für den Widerspruch der Lebensversicherung nie beginnt und damit auch nie endet

Häufiger Fehler in der Widerrufsbelehrung, die zu einem zeitlich unbegrenzten Widerrufsrecht führen, sind unter anderem: 

  1. Fehlende Belehrung: Ein seltener, aber dennoch relevanter „Fehler“ ist das Fehlen der Widerrufsbelehrung. Dass in diesem Fall die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnen kann, ist fast schon trivial – dennoch versuchen Versicherungsunternehmen immer wieder, sich hier herauszureden
  2. Fehlende Hervorhebung: Der bekannteste und häufigste Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot ist die fehlende Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung. Sie muss sichtbar aus dem sonstigen Vertragswerk hervorstechen, um den Anforderungen des BGB zu genügen
  3. Nur teilweise Hervorhebung: Auch wenn der Versicherer die Widerrufsbelehrung teilweise, etwa nur die Überschrift, hervorhebt, trägt sie dem Deutlichkeitsgebot nicht ausreichend Rechnung
  4. Fristbeginn falsch: Die Widerrufsfrist beginnt – ohne Wenn und Aber – erst mit dem Zugang der gesamten Vertragsunterlagen, insbesondere der eigentlichen Police, der dazugehörigen Versicherungsbedingungen (AVBs) und des Verbraucherinformationsschreibens. Spricht der Versicherer etwa davon, dass die Frist bereits mit Zugang der ersten Unterlagen beginnt, ist diese Aussage schlicht und ergreifend falsch. 

Es gilt:

Dagegen, dass Versicherungsunternehmen ihren Kunden einzelne Schriftstücke nacheinander zusenden, spricht nichts. Sie müssen aber darauf hingewiesen werden, dass die Widerspruchsfrist erst mit Erhalt der letzten Unterlagen beginnt.

  1. Fristdauer falsch: 14 Tage sind nicht „zwei Wochen“, sondern 14 Tage. Selbiges gilt bei der Verwechslung von „30 Tagen“ und „einem Monat“ – auch wenn es hier auf den ersten Blick nur um eine Kleinigkeit geht, kann der Versicherer einen Widerruf bereits dann ablehnen, wenn er eine Sekunde nach Ende der Widerrufsfrist eingeht. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen also exakt wissen, bis wann sie ihren Widerspruch absenden müssen. Sonst ist die Belehrung unwirksam. 
  2. Widerrufsform nicht genannt: Der Versicherer muss Ihnen mitteilen, auf welchen Wegen Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen müssen. Tut er das nicht, ist die Widerrufsbelehrung nicht deutlich genug. Seit 01.08.2001 sind Versicherungen verpflichtet, einen Widerspruch auch per Mail zu akzeptieren (Textform), davor war es nur per Brief (Schriftform) möglich. 
  3. Keine Angabe zur Fristwahrung: Die Widerrufsbelehrung muss die Angabe enthalten, dass es für die Einhaltung der Frist darauf ankommt, dass der Widerspruch rechtzeitig abgesendet wird. Wann Ihr Schreiben beim Versicherungsunternehmen eingeht, spielt keine Rolle. Da Sie als Kundin oder Kunde aber die Beweislast tragen, sollten Sie entweder einen Zeugen für den Versand haben oder sich am besten für das Einschreiben entscheiden. So gehen Sie auf Nummer sicher. 

So vielfältig wie die Gründe, aus denen Widerrufsbelehrungen unwirksam sein können, sind auch Ihre Möglichkeiten. Besonders durch die Unwirksamkeit des § 5a VVG stehen Verbrauchern wesentlich umfangreichere Rechte zu. 

Lassen Sie Ihre Lebensversicherung kostenfrei von unseren Partneranwälten prüfen. Einfach Vertragsdaten eingeben, Ersteinschätzung erhalten und mit einem Klick beauftragen. Ein Honorar fällt nur an, wenn wir tatsächlich einen Mehrwert für Sie erzielen!

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Wann ist ein Widerspruch nicht möglich? 

Ein Widerspruch der Lebensversicherung ist immer dann nicht mehr möglich, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist und Sie als Kundin oder Kunde ordnungsgemäß, vollständig und formell richtig über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Der kleinste Fehler kann dazu führen, dass das Widerrufsrecht zeitlich ohne Beschränkung ausgeübt werden kann. 

Der BGH hat mit Urteil vom 10. Februar 2021 (Az. IV ZR 32/20) außerdem entschieden, dass es in bestimmten Fällen dazu kommen kann, dass das „ewige Widerrufsrecht“ nicht greift. Das ist immer dann relevant, wenn dem Versicherungsnehmer keine Nachteile entstehen (können) und es sich damit um eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts handelt. 

Im vorliegenden Fall ging es darum, dass ein Versicherungsnehmer sich auf die Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung seiner Rentenversicherung stützte.  Er trug vor, dass er dadurch benachteiligt sei, dass ein Sicherungsfonds, zu deren Abschluss der Versicherer verpflichtet ist, nicht in der Widerspruchsbelehrung genannt wurde.

Der BGH entschied: Dadurch, dass tatsächlich ein solcher Fonds vorhanden war und der Kunde im Falle einer Pleite des Versicherungsnehmers entsprechend geschützt wäre, konnte dem Versicherungsnehmer durch die fehlerhafte Belehrung kein Schaden entstehen. Es handelt sich um eine „ausschließlich vorteilhafte Abweichung“, die einer Ausübung des Widerrufsrechts nach Fristende entgegen steht. 

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine professionelle rechtliche Prüfung der Widerspruchsmöglichkeiten bei der Lebensversicherung ist. Die helpcheck-Partneranwälte stehen Ihnen umfassend und kostenfrei zur Seite. 

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5Kündigung vs. Widerspruch: Vergleich

Kundinnen und Kunden stehen immer wieder vor der Frage, ob die Kündigung oder der Widerspruch der eigenen Lebensversicherung der bessere Weg ist. Dabei können wir einen Teil der Antwort bereits vorwegnehmen: Sofern der Widerspruch möglich ist, handelt es sich bei ihm nahezu immer um die vorteilhafteste Variante, den Vertrag loszuwerden. helpcheck zeigt, warum.

Die Kündigung

Bei der Kündigung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert der Lebensversicherung aus. Dabei gilt folgende Formel, mit der die Auszahlung auf den Tag der Wirksamkeit der Kündigung (in der Regel das Ende eines Versicherungsjahres) berechnet wird: 

Tipp:

Rückkaufswert = Summe aller Beiträge zuzüglich aller erzielten Erträge (Dividenden, Zinsen, etc.) abzüglich Abschluss- und Verwaltungskosten und abzüglich Stornopauschale (= Kündigungsgebühr)

Durch zahlreiche Abzüge kann es passieren, dass Sie als Versicherungsnehmer weniger Geld ausgezahlt bekommen, als Sie überhaupt eingezahlt haben. Die folgenden Beispiele zeigen, warum das so ist: 

  • Positive Kursentwicklung: Monatliche Sparsumme 100 Euro, Abschlusskosten (umgelegt auf die ersten fünf Jahre) 4.000 Euro, laufende Kosten 2 Prozent vom Beitrag, Rendite pro Jahr durchschnittlich 4 Prozent. Sie kündigen exakt fünf Jahre nach Abschluss der Police und haben entsprechend bisher 6.000 Euro (5 x 1.200 Euro) eingezahlt.

Einzahlungen 6000 Euro zzgl. Rendite ca. 300 Euro = Zwischensumme 6.300 Euro; abzgl. Abschluss- und Verwaltungskosten 4.120 Euro, abzgl. Stornoabschlag 300 Euro = Rückkaufswert in Höhe von 1.880 Euro. 

  • Negative Kursentwicklung: Wie obiges Beispiel, nur erhalten Sie keine Rendite, weil die gewählten Geldanlagen des Versicherers in den letzten fünf Jahren eine negative Wertentwicklung durchlebt haben. Der Rückkaufswert würde sich bei einer angenommenen Negativrendite von 4 Prozent pro Jahr um weitere rund 250 Euro vermindern und läge daher bei 1.530 Euro. 

Die Beispiele zeigen, wie die hohen Kosten einen Teil der Rendite im wahrsten Sinne des Wortes auffressen und warum die Kündigung eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für Versicherte bedeuten kann. 

Der Widerspruch

Sie können es sich möglicherweise schon denken: Beim Widerspruch der Lebensversicherung darf die Versicherungsgesellschaft deutlich weniger Kosten in Abzug bringen. Konkret berechnet sich der „Rückkaufswert“ hier nach folgender Formel: 

Tipp:

Auszahlung = Summe der eingezahlten Beiträge zzgl./abzgl. der tatsächlich erzielten Rendite des Versicherers abzgl. eines kleinen Kostenanteils für das Risiko der Gesellschaft

Wichtig hier: Ein Abzug der laufenden Verwaltungs- oder gar der Abschlusskosten ist ausgeschlossen. Hintergrund ist der, dass Sie durch den Widerruf Ihrer Vertragserklärung ja so gestellt werden, als hätten Sie den Vertrag niemals unterzeichnet. Daher wäre es unschlüssig, wenn Abschlusskosten in Rechnung gestellt werden dürften. 

Ausnahme/Sonderfall: Fondsgebundene Lebensversicherungen

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen „hängt“ die Auszahlung beim Widerruf unmittelbar an der Entwicklung der Fonds, da Versicherer hier keinen Garantiezins versprechen. Das Risiko liegt also bei Ihnen als Kundin oder Kunde. Steht das Fondsvermögen aktuell im „Minus“, ist der richtige Zeitpunkt für den Widerspruch der Lebensversicherung noch nicht gekommen. Hier sollten Sie lieber noch etwas abwarten.

Geben Sie Ihr Anliegen in die erfahrenen Hände der helpcheck-Kooperationsanwälte. Wir sagen Ihnen bereits nach einer kurzen Beratung, ob sich der Widerruf lohnt oder nicht. 

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6Gründe für einen Widerspruch der Lebensversicherung

Für einen Widerruf der Lebensversicherung kann es viele Gründe geben. Die meisten Versicherten geben dabei folgende Punkte an: 

  • Schlechtere Rendite: Viele Versicherungsunternehmen haben in den letzten Jahren immer wieder ihre Garantiezinsen erhöht oder diese sogar gänzlich abgeschafft. Je nach Vertrag sind davon auch bereits bestehende Lebensversicherungen betroffen, die so immer unattraktiver werden

  • Höhere Kosten: Auch ein Anstieg der Verwaltungskosten, über den die Versicherer die sinkenden Ertragschancen kompensieren wollen, kann den Kündigungs- oder Widerrufswunsch vieler Versicherungsnehmer verstärken

  • Schlechter Service: Zahlreiche Versicherer glänzen nicht gerade mit herausragenden Serviceleistungen und lassen ihre Kunden besonders bei kritischen Fragen im Stich. Dieser Aspekt kann, wie auch Unehrlichkeit oder Intransparenz, zum Kündigungswunsch führen. 

  • Geldnot: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten fällt Kunden gerne die wertvolle Lebensversicherung ein. Aus Unüberlegtheit kommt es dann schnell zu einer überstürzten Kündigung, die mit weiteren finanziellen Folgen verbunden sein kann

Lassen Sie daher Ihren Vertrag noch heute von unseren erfahrenen Partneranwälten prüfen!

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Grundsätzlich ist eine Kündigung von Verträgen mit guten Konditionen nicht zu empfehlen. Lassen Sie Ihren Vertrag weiterlaufen, wenn Sie hohe Garantiezinsen erhalten, niedrige Gebühren zahlen und insgesamt zufrieden sind. Ein Widerspruch nur „des Rechts willen“ ist hier ungünstig und führt außerdem dazu, dass Sie auf die Chancen, die der Zinseszins bietet, verzichten. 

Daher gilt hier:

Bedenken Sie zunächst die Möglichkeit des Widerspruchs der Lebensversicherung und lassen Sie sich entsprechend beraten. Alternativ können Sie die Police verkaufen, beleihen oder beitragsfrei stellen – kündigen sollten Sie in keinem Fall ohne vorherige Beratung!

7Wie viel Geld erhalte ich mit einem Widerspruch?

Wie viel Geld Sie beim Widerspruch Ihrer Lebensversicherung erhalten können, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dazu gehören der Versicherer, die Gebühren, ein eventueller Stornoabschlag und die Entwicklung der Geldanlage in den letzten Jahren. Pauschale Aussagen sind daher schwer. Lassen Sie Ihre konkreten Gewinnchancen immer im Einzelfall von erfahrenen Versicherungsexperten berechnen.

Beispiel Widerspruch Lebensversicherung: Kunde erhält rund 8.500 Euro mehr 

Im folgenden Fall, in dem der BGH mit Urteil vom 29. Juli 2015 (Az. IV ZR 384/14) entschieden hat, ging es um folgende Ausgangssituation: 

Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsanteil, gekündigt, Rückkaufswert bereits ausgezahlt, insgesamt gezahlte Prämien 33.840 Euro. Bereits durch Rückkaufswert gezahlt: 21.588 Euro, später Widerspruch der Lebensversicherung. 

Der Versicherer musste weitere 6.827 Euro auszahlen, was den beim Rückkaufswert einbehaltenen Abschluss- und Verwaltungskosten entsprach. Für den Berufsunfähigkeitsanteil erklärte es der BGH für zulässig, einen Risikobetrag in Höhe von rund 3.600 Euro zum Abzug zu bringen. Außerdem musste die Versicherungsgesellschaft ihrem Kunden rund 1.600 Euro an Zinsen, die sie mit den Beiträgen erwirtschaftet hat, auszahlen. 

Dieses Beispiel zeigt, dass sich der Widerruf der Lebensversicherung auch dann lohnt, wenn der Vertrag bereits ausgezahlt oder gekündigt wurde. Denn der Versicherer muss in diesem Fall die Differenz zwischen Auszahlung bei Widerruf und Rückkaufswert nachzahlen.

Widerspruch Lebensversicherung Rechner: Das steht Ihnen zu

Mit dem kostenfreien Online-Rechner von helpcheck finden Sie mit wenigen Klicks selbst heraus, welche Summe Ihnen im Fall eines erfolgreichen Widerspruchs der Lebensversicherung zusteht. Dabei geben Sie einfach die wichtigsten Daten zu Ihrer Police – etwa Vertragsbeginn, Versicherer, Art der Versicherung – ein und erhalten nach wenigen Sekunden bereits das vorläufige Ergebnis der Berechnung.

Der Online-Rechner kann natürlich nur bestimmte Faktoren berücksichtigen, wodurch die tatsächliche Zahlung beim Widerruf der Lebensversicherung deutlich höher ausfallen kann. Lassen Sie sich daher in jedem Fall persönlich bei unseren starken Partneranwälten beraten und erhalten Sie eine individuelle und alle Faktoren berücksichtigende Berechnung. 

8So funktioniert der Widerspruch

Benötige ich einen Anwalt? 

Die Erfahrung zeigt, dass Kunden, die ihre Lebensversicherung ohne rechtlichen Beistand versucht haben zu widerrufen, mit ihrem Vorhaben in einem Großteil der Fälle scheitern. Denn Versicherungsgesellschaften berufen sich gegenüber Privatpersonen auf zahlreiche Vereinbarungen im Vertrag und gesetzliche Grundlagen, die angeblich dafür sorgen, dass ein wirksamer Widerspruch nicht möglich ist. 

Nur ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht weiß hier, auf was es beim Widerspruch wirklich ankommt und welche Vorschriften es gibt. Während viele Rechtsanwälte nicht spezialisiert auf diesen Rechtsbereich sind oder bereits ab der ersten Beratung hohe Gebühren in Rechnung stellen, tragen Sie bei helpcheck kein Kostenrisiko.

Richterhammer mit BGH Urteil Schild

Denn: Wir berechnen nur ein Honorar, wenn Sie beim wirksamen Widerspruch auch tatsächlich mehr Geld als bei einer Kündigung von Ihrer Versicherung erhalten. Unsere Kosten werden außerdem nur anhand des erzielten Mehrwerts, nicht der gesamten Auszahlung, berechnet. 

Kostenfreie Prüfung

Erforderliche Unterlagen 

Nachdem Sie mit dem kostenfreien Online-Rechner einen ersten Eindruck von der möglichen Auszahlung erhalten haben, geht es an die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins. Damit sich unsere Kooperationsanwälte gut auf Ihr Anliegen einstellen können, laden Sie am besten möglichst viele Dokumente direkt mit hoch. Dazu müssen auf jeden Fall gehören: 

  • Der Versicherungsschein (= die eigentliche Police)
  • Der Versicherungsantrag 
  • Das Begleitschreiben der Versicherung 
  • Sonstige Dokumente, etwa Beratungsprotokolle, soweit vorhanden 

Muster Widerruf Lebensversicherung 

Ein einheitliches Muster für den Widerspruch der Lebensversicherung können wir leider nicht zur Verfügung stellen, da es zum einen auf die individuelle Police ankommt und wir zum anderen davon abraten, den Widerruf selbst in die Hand zu nehmen.

Außerdem ist für den Widerruf eine finanzmathematische Berechnung der Auszahlungssumme erforderlich, die Sie am besten von einem unserer erfahrenen Partneranwälte durchführen lassen. So holen wir das Maximum für Sie heraus! 

Häufige Fragen zu Widerspruch der Lebensversicherung

Wie viel kostet mich ein Widerruf?

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Geht ein Widerspruch auch ohne Rechtsschutzversicherung?

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Welche Erfahrungen gibt es zum Widerspruch von Lebensversicherungen?

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Gibt es Unterschiede beim Widerspruch fondsgebundener Lebensversicherung?

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Aktuelle Urteile & Bewertungen

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Landgericht Zwickau

1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
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“Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht.”

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“Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke.”
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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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