Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird in erster Linie Kapital angespart, das sich durch den Zinseszins über die Laufzeit vermehrt. Dabei stehen verschiedene Anlageformen zur Auswahl
Kapitallebensversicherungen können, müssen aber nicht mit einer Risikoabsicherung (Stichwort: frühzeitiger Todesfall) verbunden werden
Viele Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 lassen sich durch unwirksame Widerrufsbelehrungen noch heute widerrufen. So erhalten Sie eine wesentlich höhere Auszahlung als bei einer Kündigung
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Kapitalbildende Lebensversicherung – sind sie noch zeitgemäß?
Die klassische kapitalbildende Lebensversicherung ist in der heutigen Zeit aus mehreren Gründen kaum mehr zu empfehlen:
Der Garantiezins wurde in den letzten Jahren immer wieder gesenkt. Von 2000 bis 2019 ist er um nahezu 80 Prozent gefallen – und selbst davor konnten Versicherte schon keine übermäßigen Renditen erzielen
Viele Versicherer haben aus Kostengründen die Abschluss- und Verwaltungsgebühren ihrer Verträge angepasst, also ebenfalls erhöht
Versicherungen stehen immer wieder wegen Intransparenz in der Kritik. Auch wenn Versicherte nur einen Garantiezins im unteren einstelligen Prozentbereich erhalten, erzielen Versicherer gerne eine vier- bis fünfmal so hohe Rendite
Die reine kapitalbildende Lebensversicherung ist daher besonders mit Blick auf den Garantiezins nicht mehr rentabel. Anders sieht es bei Aktienfonds- und ETF-gebundenen Policen, bei denen es keinen „Deckel“ der Zinsen gibt, aus. Auch hier sollten Sie als Kundin oder Kunde darauf achten, keinen zu teuren Vertrag abzuschließen. Denn im Zweifel fressen Gebühren und Inflation die erzielten Renditen vollständig wieder auf.
2Welchen Zweck erfüllt eine Kapitallebensversicherung?
Primär dient die Kapitallebensversicherung entweder der Altersvorsorge oder der Absicherung von Hinterbliebenen, sollte die versicherte Person zu Tode kommen. Gerne wird die kapitalbildende Versicherung auch zum Vermögensaufbau genutzt, was aber besonders aufgrund niedriger Zinsen und höherer Gebühren im Vergleich zu Aktiendepots und Fondssparplänen selten eine wirkliche Alternative ist.
Lebensversicherung zur Altersvorsorge
Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen handelt es sich um klassische Versicherungen für den Erlebensfall. Erreicht die versicherte Person das in der Police festgelegte Alter (etwa das 67. Lebensjahr), zahlt die Versicherungsgesellschaft das bis dahin angesparte Vermögen entweder auf einen Schlag oder als monatliche Rente aus. Einige Versicherer räumen Ihnen ein sogenanntes Kapitalwahlrecht ein, durch das Sie selbst zwischen Rente und Einmalzahlung entscheiden können.
Wurde ein Garantiezins vereinbart, lässt sich das Endvermögen bereits beim Abschluss der Police relativ präzise berechnen. Bei fondsgebundenen Policen aller Art stellen Versicherer meist mehrere Szenarien gegenüber, etwa eine durchschnittliche Rendite von vier, sechs, und acht Prozent über die Vertragslaufzeit.
Das Problem mit dem Garantiezins
Ein Garantiezins führt in der heutigen Zinsphase gleich zu mehreren Problemen:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sinkt der Leitzins, der für Versicherungsgesellschaften maßgeblich ist, seit vielen Jahren. Die unmittelbare Auswirkung auf die Lebensversicherung besteht in ebenfalls sinkenden Garantiezinsen.
Der Garantiezins funktioniert wie ein „Deckel“. Sie erhalten immer exakt die vereinbarten Zinsen, selbst wenn der Versicherer ein Vielfaches dieser Rendite erwirtschaftet.
Alternativen: Besonders vor dem Hintergrund des immer stärker werdenden Aktienmarktes und vieler günstiger Finanzprodukte wie ETFs werden garantieverzinste, teure Kapitallebensversicherungen unattraktiver.
Die Entwicklung der Überschussbeteiligung
Neben der garantierten Verzinsung erhalten Versicherte eine sogenannte Überschussbeteiligung, mit der sie an den Jahresgewinnen der Versicherungsgesellschaft beteiligt werden. Je nachdem, wie gut das Geschäftsjahr des Versicherers gelaufen ist, kann alleine durch Überschussbeteiligungen eine stattliche Zusatzrendite erwirtschaftet werden.
Das Problem:
Auch hier ist in den letzten Jahren kein Wachstum, sondern lediglich ein Rückgang zu verzeichnen. Prozentual an der Anlagesumme gemessen, zahlen die Versicherungsgesellschaften – die durch die Niedrigzinspolitik selbst schauen müssen, wie sie ihre Gewinne erwirtschaften – immer niedrigere Überschussbeteiligungen an ihre Kunden aus.
Auch durch diesen Faktor wird der Klassiker der kapitalbildenden Lebensversicherung immer unattraktiver.
Der Schlussüberschuss
Lassen Sie als Kundin oder Kunde Ihre Lebensversicherung bis zum Ende „durchlaufen“, erhalten Sie zusätzlich einen sogenannten Schlussüberschuss sowie einen Anteil an den Bewertungsreserven des Versicherers. Diese Komponenten machen zusammen schnell über 20 Prozent der Gesamtrendite aus, sind aber quasi parallel zur Garantieverzinsung in den letzten Jahren immer weiter gesunken.
Lebensversicherung als Todesfallabsicherung
Der überwiegende Teil der kapitalbildenden Lebensversicherung ist mit einer Todesfallklausel versehen. Die Versicherung zahlt also auch Geld an die Hinterbliebenen aus, wenn die versicherte Person vor Erreichung des Leistungszeitpunkts (= Erlebensfall) verstirbt (= Todesfall). Dabei sind zwei Möglichkeiten denkbar:
Es wurde bereits im Vorfeld eine fixe Summe vereinbart, die dann zur Auszahlung kommt – unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung des Vermögens und vergleichbar mit einer separaten Risikolebensversicherung
Der Versicherer zahlt das bis zum Todestag erreichte Vermögen aus
Ohne entsprechende Klausel ist die Versicherung zwar nicht verloren, sie fällt aber lediglich mit allen Rechten und Pflichten den Erben zu. So können diese nur bei einer Kündigung über das Geld verfügen – hier ist aber mit großen finanziellen Einbußen zu rechnen.
Zusatzversicherungen – BU, UV und Co.
Ebenfalls zu den Lebensversicherungen gehören Policen, die bestimmte lebensverändernde Umstände absichern und/oder bei denen der Versicherungsfall in einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder in einem Körperschaden besteht. Besonders relevant sind hier:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie leistet, wenn der Versicherte seinem zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr nachgehen kann
Die Unfallversicherung: Sie zahlt die vereinbarte Summe und ggf. eine Rente aus, wenn der Versicherte nach einem Unfall dauerhaft geschädigt (invalide) ist
Die Rentenversicherung: Sobald das vereinbarte Alter erreicht wurde, zahlt der Versicherer eine lebenslange monatliche Rente aus. Die Versicherung deckt damit das „Langlebigkeitsrisiko“ ab, denn niemand kann vorhersagen, wann der Tod eintritt
3Vergleich: Kapitalbildende Lebensversicherung vs. private Rentenversicherung
Sowohl die kapitalbildende Lebensversicherung als auch die private Rentenversicherung sind Formen der zusätzlichen Altersvorsorge. Welche der beiden Wege dabei der günstigere ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation – insbesondere von der Art der gewünschten Versorgung und Ihrer Risikobereitschaft – ab.
Grundsätzlich gilt:
Grundsätzlich gilt: Bei beiden Policenarten gibt es Garantiezinsen, fondsgebundene Anlagemöglichkeiten und Kostenfaktoren. Zunächst sollten Sie sich entscheiden, ob die lebenslange Rente der privaten Rentenpolice oder die einmalige Kapitalauszahlung der Lebensversicherung der bessere Weg für Sie ist.
Formen der Rentenversicherung
Das Rentenversicherungssystem in Deutschland wird in drei Schichten unterteilt, wobei die einzelnen Möglichkeiten der Absicherung jeweils eine dieser Gruppen zugeordnet werden:
Zur ersten Schicht gehören die gesetzliche Rentenversicherung und die sogenannte Rürup-Rente (auch als BasisRente bezeichnet). Sie werden sowohl während der Beitragszahlung als auch bei Auszahlung identisch behandelt.
Zur zweiten Schicht gehört die betriebliche Altersvorsorge über Direktversicherungen, Pensionskassen und Co. sowie die Riesterrente. In beiden Fällen unterstützt der Staat die Vorsorge mit Vergünstigungen oder Zulagen.
Zur dritten Schicht gehören alle übrigen, privaten Rentenversicherungen – etwa fondsgebundene Policen, aber auch sämtliche Lebensversicherungen.
Die Zuordnung der jeweiligen Lebens- oder Rentenversicherung zu einer der drei Vorsorgeschichten ist in erster Linie für die steuerliche Behandlung von Ein- und Auszahlungen relevant. Darüber hinaus spielt sie keine größere Rolle.
Zinsen als Risikofaktor der Altersvorsorge
Ziel der Altersvorsorge ist – das haben Lebens- und Rentenversicherung gemeinsam – ein möglichst attraktives Zusatzeinkommen oder ein größeres Vermögen im Ruhestand. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer investieren ihr Geld daher in entsprechende Vorsorgeprodukte, um am Ende eine höhere Auszahlung zu erhalten, als sie insgesamt an Beiträgen eingezahlt haben – anders würde der Abschluss der Police keinen Sinn ergeben.
Sinkende Zinsen und Überschussbeteiligungen stehen seit einigen Jahren immer weiter steigenden Gebühren gegenüber. Damit laufen Sie als Versicherungsnehmer schnell Gefahr, weniger Rendite zu erhalten, als Ihr Geld durch Inflation und Kosten an Wert verliert.
Tipp:
Diese Problematik gilt sowohl bei der Lebens- als auch bei Rentenversicherungen. Besonders die Effektivkosten, die selbst nach mehrjähriger Laufzeit in vielen Policen noch bei zwei Prozent oder darüber liegen, schmälern die erreichbare Rendite merklich. Von solchen Produkten sollten Sie daher grundsätzlich Abstand nehmen.
4Alternativen für bestehende Produkte: Welche Möglichkeiten gibt es?
Die meisten Versicherten wissen, dass ihre laufende Lebens- oder Rentenversicherung nicht gerade der sprichwörtliche Goldesel ist. Hier stellt sich früher oder später die Frage, wie Sie den Vertrag am besten loswerden oder zumindest keine Beiträge mehr einzahlen müssen. Glücklicherweise bestehen dafür verschiedenste Möglichkeiten.
Die Beitragsfreistellung
Sie können bei Ihrem Versicherer jederzeit eine Beitragsfreistellung beantragen. Die Folge ist, dass Sie keine Beiträge mehr in den Vertrag einzahlen, das bereits vorhandene Vermögen vermehrt sich aber weiterhin. Theoretisch ist eine Beitragsfreistellung bis zur Auszahlung des Policenvermögens möglich.
Die Kündigung
Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Er ermittelt sich als Summe aller Beiträge zuzüglich Zinsen und abzüglich Abschluss-, Verwaltungs- und gegebenenfalls Stornogebühren. Besonders bei einer Kündigung in den ersten Jahren erhalten Sie daher meist erheblich weniger ausgezahlt, als Sie bis dahin eingezahlt haben.
Unser Tipp daher:
Versuchen Sie um jeden Preis, eine Kündigung zu verhindern. Stellen Sie Ihre Police lieber beitragsfrei oder verkaufen Sie den Vertrag – in beiden Fällen sind die finanziellen Folgen weniger schwerwiegend.
Der Verkauf
Lebensversicherungen können auch verkauft werden. Dabei lässt der Ankäufer die Police auslaufen und sich das entsprechende Vertragsvermögen auszahlen. Als Verkäufer erhalten Sie einen Kaufpreis, der im Schnitt etwas über dem Rückkaufswert liegt.
Der Widerruf („Joker“)
Zahlreiche Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten Fehler in der Widerrufsbelehrung. Dadurch beginnt die Widerrufsfrist nie zu laufen und kann entsprechend auch niemals enden – so hat der BGH unter anderem 2014 und 2015 entschieden. Schätzungen zufolge sind rund 100 Millionen Policen aus diesem Zeitraum von der unbegrenzten Widerrufsmöglichkeit betroffen.
Und hier ist Ihre Chance: Lassen Sie Ihren Vertrag kostenfrei von den helpcheck-Partneranwälten prüfen oder nutzen Sie unseren Online-Rechner. Ein Honorar fällt nur an, wenn wir tatsächlich einen Mehrwert für Sie erzielen können!
Im Schnitt erhalten Kundinnen und Kunden, die ihre Versicherung widerrufen, anstatt sie zu kündigen, bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Hintergrund ist, dass der Versicherer deutlich weniger Gebühren abziehen darf und Ihnen außerdem eine angemessene Verzinsung zahlen muss.
Häufige Fragen zu Kapitalbildende Lebensversicherung
Was muss ich bei der Steuer beachten?
Was passiert mit dem Hinterbliebenenschutz bei Kündigung?
Wie viel Geld gibt es beim Verkauf der Lebensversicherung?
Wie lange dauert die Auszahlung bei einem Widerruf?
Kann ich eine fondsgebundene Lebensversicherung widerrufen?
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
August 2023
"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
Darius T.
Oktober 2022
Landgericht Oldenburg
3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
August 2023
"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M.
Mai 2023
Landgericht Stuttgart
500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Aktuelle Urteile & Bewertungen
November 2021
Landgericht Traunstein
Klage auf Rückabwicklung einer Debeka Lebensversicherung
Erhalt von 35% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
October 2021
Landgericht Traunstein
Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
Erhalt von 27% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
März 2023
“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
September 2022
Amtsgericht Aachen
Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
Erhalt von 2.700 € Nutzungsentschädigung und Rückerstattung
Aktuelle Urteile & Bewertungen
April 2022
Oberlandesgericht Frankfurt
Klage gegen Bwin
Der Anbieter wurde zur Rückzahlung von Spielverlusten i. H. v. 12.000 € verurteilt
März 2022
“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
Norbert K.
Januar 2021
Oberlandesgericht München
Klage gegen Mr. Green
Spielverluste i. H. v. 11.760 € müssen durch Mr. Green zurückgezahlt werden
März 2022
“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
David S.
Juni 2021
Landgericht Coburg
Klage gegen BWIN
BWIN wurde zur Rückzahlung von Verlusten i. H. v. 4.900 € verurteilt