Eine Rentenversicherung kann jederzeit entsprechend der Vertragsbedingungen gekündigt werden, wobei die Kündigung oft mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden ist. Attraktiver ist der Widerruf, der bei vielen Policen auch noch Jahrzehnte später möglich ist
Der Widerruf führt dazu, dass Sie als Kunde so gestellt werden, als hätten Sie den Vertrag nie abgeschlossen. Der Versicherer muss die eingezahlten Beiträge daher unter anderem verzinsen
Mit dem kostenfreien Rentenversicherungs-Rechner von helpcheck ermitteln Sie selbst Ihren finanziellen Vorteil bei Widerruf der Police. Ein Honorar fällt nur dann an, wenn unsere Partneranwälte tatsächlich einen Mehrwert für Sie erzielen
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Warum ist es sinnvoll, bei der Rentenversicherung einmal nachzurechnen?
Viele Versicherer haben in den letzten Jahren massive Änderungen – um nicht zu sagen Verschlechterungen – an den Konditionen ihrer Rentenversicherungen vorgenommen. Als Kundin oder Kunde sollten Sie sich daher regelmäßig folgende Fragen stellen:
Passt die Police überhaupt (noch) zu mir und meinen Vorstellungen?
Erziele ich mit der Versicherung noch einen echten Mehrwert?
Gleichen die Zinsen die Inflation aus?
Bedenken Sie:
Ihr Versicherer wird Sie kaum darauf aufmerksam machen, wenn sein Produkt auch langfristig zu einem Verlust führt oder gerade einmal die Inflation ausgleichen kann. Es liegt also an Ihnen – und der Mehraufwand lohnt sich!
2Diese Verträge können geprüft werden
helpcheck prüft in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachanwälten auch Ihre Rentenversicherung auf die Möglichkeit des Widerrufs. Dabei fallen nur im Erfolgsfall Gebühren an. Folgende Policen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen würden, können geprüft werden:
Laufende Lebens- und Rentenversicherungen
Durch fehlerhafte Belehrungen sind besonders viele Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 auch Jahre oder sogar Jahrzehnte nach ihrem Abschluss noch widerrufbar.
Gekündigte Lebens- und Rentenversicherungen
Dass Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bereits gekündigt haben, steht einem Widerruf grundsätzlich nicht entgegen. Denn beide Rechte sind völlig unabhängig voneinander – während Sie mit der Kündigung den laufenden Vertrag beenden, fechten Sie mit dem Widerruf den wirksamen Abschluss der Police an.
Lassen Sie hier aber unbedingt ausrechnen, ob der Widerruf tatsächlich zu einer höheren Auszahlung führt. Ist das nicht der Fall, kann der Versicherer unter Umständen sogar Geld von Ihnen zurückfordern – das gilt es zu vermeiden.
Wurde die Versicherungssumme bereits ausgezahlt, gilt dasselbe wie bei einem bereits gekündigten Vertrag. Auch hier kann es möglich sein, Ansprüche geltend zu machen.
Fondsgebundene Versicherungsprodukte
Bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungenbesteht das Widerrufsrecht ebenfalls. Wie auch bei einer Kündigung solcher Policen muss hier aber besonders auf die Fondsentwicklung geachtet werden. Sofern sich die Anlage in den letzten Jahren schlecht entwickelt hat, kann es beim Widerruf auch hier zu einem Verlust kommen. Lassen Sie Ihren Vertrag daher unbedingt unverbindlich prüfen.
Gekündigte Riester- und Rürup-Verträge
Widerrufen Sie einer Riester- oder Rürup-Police, müssen Sie die staatlichen Zulagen zurückzahlen. So stehen Sie aufgrund der fehlenden Gebühren zwar immer noch besser da als bei einer Kündigung, sinnvoller ist hier aber oft die Beitragsfreistellung. Denn so zahlen Sie keine Beiträge mehr, die Zulagen bleiben erhalten und später steht Ihnen die entsprechende Rente zu.
3Diese Verträge eignen sich nicht für einen Widerruf
Bestimmte Lebens- und Rentenversicherungen können zwar widerrufen werden, dieser Widerruf bringt aber keinen finanziellen Mehrwert. Das ist insbesondere bei folgenden Policen der Fall:
Risikolebensversicherungen
Eine Risikolebensversicherung sichert lediglich das Todesfallrisiko ab, sie dient aber nicht dem Vermögensaufbau. Daher entsteht hier auch kein Rückkaufswert – ein Widerruf führt wie auch die Kündigung lediglich dazu, dass Sie keine Beiträge mehr zahlen müssen, aber auch nicht mehr versichert sind.
Betriebliche Altersvorsorge
Auch für Verträge im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) besteht eine nur eingeschränkte Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeit. Hintergrund ist das Ziel derartiger Policen, nämlich die Ruhestandsabsicherung des Mitarbeiters. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie eine bestehende Entgeltumwandlung aber jederzeit beenden oder Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen anderen Vertrag einzahlen.
Laufende Riester-Verträge
Riesterverträge haben keinen Rückkaufswert. Bei Kündigung der Versicherung erhalten Sie lediglich eine sogenannte Wertmitteilung und eine Information darüber, wie hoch die später auszuzahlende Rente voraussichtlich ausfallen wird. Mangels Rückkaufswert bringt auch der Widerruf keine wesentlichen Vorteile.
4Nutzen Sie den helpcheck-Rechner!
Unser kostenfreier Rentenversicherungs-Rechner ermöglicht Ihnen eine einfache und transparente Berechnung des Mehrwerts, den Sie bei einem Widerruf der Police gegenüber der Kündigung erzielen können. Im ersten Schritt geben Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Vertrag, etwa das Versicherungsunternehmen, den Rückkaufswert und das Abschlussjahr, ein. Im zweiten Schritt erhalten Sie eine Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten – wir melden uns zeitnah bei Ihnen!
Berechnung der Rentenversicherung - Ihre Vorteile
Durch die Online-Berechnung der Rentenversicherung haben Sie zahlreiche Vorteile:
Keine Diskussionen mit dem Versicherer
Sofortige Information zum erzielbaren Mehrwert
Unverbindliche, rechtssichere Erstberatung
Kein Kostenrisiko – Gebühr nur im Erfolgsfall
Unsere erfahrenen Partneranwälte unterstützen Sie gerne beim Widerruf Ihres Vertrages!
5Renditechancen durch Widerruf der Rentenversicherung
Widerruf und Kündigungder Rentenversicherung lösen – auch wenn sie auf den ersten Blick ähnlich klingen – jeweils völlig andere Rechtsfolgen aus. Davon profitieren Sie als Kundin oder Kunde unmittelbar. helpcheck gibt einen Überblick.
Folgen des Widerrufs der Rentenversicherung
Durch den Widerruf der Rentenversicherung wird Ihre Willenserklärung rückwirkend unwirksam. Viele Versicherungsverträge aus den Jahren 1994 bis 2007 enthalten rechtliche Fehler, die dazu führen, dass das Widerrufsrecht nicht nach 30 Tagen endet, sondern theoretisch unbegrenzt lange ausgeübt werden kann.
Der Widerruf führt also dazu, dass der Vertragsabschluss nicht wirksam war. Der Versicherer muss alle eingezahlten Beiträge wieder auszahlen und darf darüber hinaus keine Abschluss- oder Stornokosten in Rechnung stellen. Dadurch, dass die Versicherungsgesellschaft Ihre Beiträge zu Unrecht einbehalten hat, erhalten Sie alle mit Ihrem Geld erwirtschafteten Erträge ebenfalls erstattet.
Anders sieht es bei der Kündigung aus: Hier richtet sich die Summe nach dem sogenannten Rückkaufswert, bei dessen Berechnung der Versicherer Abschluss-, Verwaltungs- und Stornokosten in Abzug bringen darf. Sie erhalten wesentlich mehr als bei einer Kündigung zum selben Zeitpunkt!
Mehrwert durch Rückabwicklung berechnen
Auch der Mehrwert bei Rückabwicklung (= Widerruf) des Versicherungsvertrags wird nach mathematischen Grundsätzen berechnet. Die wesentlichen Unterschiede zum Rückkaufswert ergeben sich in erster Linie dadurch, dass deutlich weniger bis keine Gebühren abgezogen werden und Ihnen außerdem eine – je nach Entwicklung der Geldanlagen des Versicherers – höhere Verzinsung, als vertraglich vereinbart wurde, zusteht.
Kostenlose Prüfung durch erfahren Anwälte
helpcheck kooperiert mit erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht. Sie kennen nicht nur die rechtlichen Grundlagen des Widerrufs, sondern auch alle relevanten Berechnungsmethoden.
Dabei gilt:
Eine Gebühr zwischen 29,75 - 39,75 Prozent fällt nur auf den erzielten Mehrwert an. Beträgt dieser etwa im Vergleich zur Kündigung 10.000 Euro, wird das Honorar auch nur auf dieser Grundlage berechnet. Die Höhe des insgesamt ausgezahlten Betrags spielt keine Rolle.
6Auszahlung der Rentenversicherung
Sowohl bei Kündigung als auch beim Widerruf der Rentenversicherung ist klar geregelt, wann der Versicherer den entsprechenden Betrag auszahlen muss:
Kündigung: Die Versicherungsgesellschaft ermittelt den Rückkaufswert und zahlt ihn mit Wirksamwerden der Kündigung (Stichtag; immer am Ende eines Versicherungsjahres) aus
Widerruf: Akzeptiert der Versicherer den Widerruf, wird der Betrag unverzüglich ausgezahlt. Kommt es zum gerichtlichen Verfahren, verpflichtet das Gericht die Versicherungsgesellschaft zur Auszahlung der ermittelten Summe und setzt eine entsprechende Frist, in der Regel bis zur Rechtskraft des Urteils
Durch unsere erfolgsbasierte Online-Beratung mit eigenem Rentenversicherungs-Rechner verschaffen Sie sich einen kostenfreien und unverbindlichen ersten Eindruck von Ihren Möglichkeiten. Nutzen Sie diese Chance und werden sie Ihren teuren Versicherungsvertrag noch heute los!
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