Swiss Life Lebensversicherung kündigen: Mehr Geld sichern
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Als Kundin oder Kunde können Sie Ihre Swiss Life Lebensversicherung jederzeit kündigen. Dabei müssen Sie lediglich die in den Bedingungen des Versicherers vorgegebene Form und Frist einhalten
Bei der Kündigung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert, der wegen verschiedener Kosten aber meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt
Durch rechtliche Fehler in zahllosen Versicherungsverträgen ist der Widerruf vieler Policen noch heute möglich. So erhalten Sie bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge bzw. mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Swiss Life Lebensversicherung kündigen: Die Gründe der meisten Kunden
Anfang 2022 waren rund ein Drittel aller laufenden Lebensversicherungen beitragsfreigestellt. Diese Verträge werden also nicht mehr weiter bespart, sondern das Vertragsvermögen wächst nur noch durch Überschüsse und Zinsen. Außerdem nehmen die Kündigungen von Lebensversicherungsverträgen immer weiter zu, wofür es drei zentrale Gründe gibt:
Hohe Kosten: Klassische Kapitallebensversicherungen verursachen besonders in den ersten Jahren hohe Abschluss- sowie laufende Verwaltungskosten. Angesichts vieler alternativer Anlageprodukte mit niedrigeren Gebühren, etwa börsengehandelter Fonds, lohnt sich die Lebensversicherung für viele Versicherungsnehmer schlicht nicht mehr. Die Folge: Sie entscheiden sich, ihre Swiss Life Lebensversicherung zu kündigen.
Niedrige Überschüsse und Zinsen: Die laufende Absenkung des Leitzinses durch die EZB geht sowohl an Versicherern als auch an ihren Kunden nicht spurlos vorüber. Sowohl die Garantiezinsen als auch die jährlichen Beteiligungen am Jahresgewinn der Gesellschaft gehen immer weiter zurück. Oft entsteht sogar über die gesamte Vertragslaufzeit ein Totalverlust, was die hohen Gebühren noch einmal verstärken. Ein immer größerer Teil der Jahresüberschüsse muss außerdem in Rücklagen für hoch verzinste Altverträge eingestellt werden.
Fehlende Flexibilität: Lebensversicherungen sind gewissermaßen „für die Ewigkeit gemacht“. Sie lassen sich nach dem Abschluss nur noch eingeschränkt an geänderte Lebens- und Zukunftsvorstellungen, und wenn dann nur mit hohen Kosten, anpassen. Für viele Kunden ist das nicht mehr attraktiv.
Tipp:
Insgesamt ist heutzutage vom Abschluss einer klassischen Kapitallebensversicherung abzuraten. Die schlechten Zinsaussichten und gleichzeitig hohen Kosten führen dazu, dass sich die Produkte „unter dem Strich“ schlicht nicht mehr lohnen.
Oft spielt auch Geldnot eine Rolle, wenn es darum geht, die Swiss Life Lebensversicherung zu kündigen. Allerdings sollten Sie keinen gut verzinsten Altvertrag und damit unter Umständen Ihre Altersvorsorge aufs Spiel setzen. Hier gibt es bessere Alternativen.
2So läuft die Kündigung der Swiss Life Lebensversicherung ab
Wenn Sie Ihre Swiss Life Lebensversicherung kündigen möchten, müssen Sie dazu zunächst die vom Versicherer vorgegebene Kündigungsform einhalten. Sie ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgehalten, wobei zwischen zwei Varianten unterschieden wird:
Schriftform: Unter die Schriftform fallen sowohl Brief als auch Fax, nicht aber die E-Mail
Textform: Von der Textform werden zusätzlich zu Brief und Fax auch Kündigungen per E-Mail umfasst
Bei der Swiss Life Lebensversicherung ist die Schriftform einzuhalten. Der Versicherer muss also ein „echtes Schreiben“ von Ihnen erhalten.
Halten Sie die vorgeschriebene Form bei Ihrer Kündigung unbedingt ein. Denn sonst laufen Sie Gefahr, dass die Kündigung nicht wirksam wird. Der Versicherer wird Sie nicht oder nur auf Nachfrage darauf hinweisen, dass Sie die Form nicht eingehalten haben.
Im Kündigungsschreiben selbst sollten Sie auf folgende Punkte eingehen:
Nennen Sie die Vertragsdaten, insbesondere Ihre Versicherungs- und die Kundennummer, für eine schnelle Zuordnung der Kündigung
Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, um zu verhindern, dass die Versicherungsgesellschaft Ihr Schreiben falschauslegt und beispielsweise vom Wunsch nach einer Beitragsfreistellung ausgeht
Nennen Sie einen dezidierten Kündigungstermin oder kündigen Sie zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“, damit Ihr Vertrag mit Ablauf der aktuellen Versicherungsperiode endet
Bitten Sie um eine Kündigungsbestätigung sowie um Berechnung und Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswerts
Unterschreiben Sie die Kündigung händisch
Versenden Sie Schreiben außerdem per Einschreiben mit Rückschein und heben Sie beim Fax den Faxbericht auf, bis Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben. Denn Sie müssen im Zweifel beweisen, dass Ihr Schreiben beim Versicherer eingegangen ist.
3Swiss Life Lebensversicherung kündigen: Diese Fristen gilt es einzuhalten
Wie bei allen Verträgen, gibt es auch bei Lebensversicherungen bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten. Der rechtlich zulässige Rahmen von einem bis drei Monaten ergibt sich dabei aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), genauer aus § 11 Abs.3 VVG. Der Versicherer kann die Kündigungsfrist also selbst bestimmen.
Hinweis:
Bei der Swiss Life Lebensversicherung müssen Sie nach den AVB eine dreimonatige Frist einhalten, wenn Sie die Police kündigen möchten.
Lebensversicherungen enden nur selten zum Ende es Kalenderjahres. Denn die Versicherungsperiode beginnt mit dem Abschluss der Versicherung und dauert ein Jahr (§ 12 VVG). Haben Sie Ihre Police etwa am 01.08. abgeschlossen, läuft die Versicherungsperiode bis zum 31.07. des Folgejahres. Nur bei einem Abschluss am 01.01. würde die Versicherungsperiode exakt dem Kalenderjahr entsprechen.
Die Kündigung muss bei der Swiss Life Lebensversicherung also drei Monate vor dem Ende der Periode eingehen, im oben genannten Beispiel etwa bis zum 30.04. Halten Sie diese Frist unbedingt ein, da Ihr Kündigungsschreiben sonst erst zum Ende der darauffolgenden Versicherungsperiode wirksam wird (§ 168 Abs.1 VVG).
Auch Ihre Swiss Life Lebensversicherung können Sie fristlos kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht immer dann, wenn der Versicherer Ihre Beiträge anhebt, nicht aber die Leistungen (§ 40 Abs.1 VVG). Hierauf muss Sie der Vertragspartner aber einen Monat vor der Anpassung hinweisen (§ 40 Abs.2 VVG).
4Die Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswerts
Wenn Sie Ihre Swiss Life Lebensversicherung kündigen, zahlt der Versicherer den sogenannten Rückkaufswert nach § 169 Abs.1 VVG aus. Dabei handelt es sich um den Wert der Police aus Sicht der Versicherungsgesellschaft, in den unter anderem alle einmaligen und laufenden Kosten eingepreist werden.
Die Berechnung des Rückkaufswerts hat nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu erfolgen (§ 169 Abs.3 VVG), muss objektiv nachvollziehbar sein und soll damit eine unverhältnismäßige Benachteiligung kündigender Kunden verhindern. Vereinfacht lautet die Berechnungsformel wie folgt:
Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen.
Hinter der Stornopauschale steckt eine Kündigungsgebühr, die nicht „einfach so“ abgezogen werden darf. Sie muss angemessen, beziffert und im Vorfeld vereinbart worden sein (§ 169 Abs.5 VVG). In der Regel behält der Versicherer einen prozentualen Teil des Vertragsvermögens, der wiederum auf einen Nominalbetrag gedeckelt ist, ein. Wegen rechtlicher Auseinandersetzungen erheben aber nicht alle Versicherungsunternehmen die entsprechende Pauschale.
Für die Berechnung des Rückkaufswerts gilt das Stichtagsprinzip. Der Versicherer kann die Auszahlungssumme erst am Ende der Versicherungsperiode berechnen. Meist dauert es aber nur wenige Tage, bis Sie das Geld überwiesen bekommen.
5Swiss Life Lebensversicherung kündigen: Was tun bei einem Todesfall?
Leider kommt es immer wieder vor, dass der Versicherungsnehmer (= Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft) vor Erreichen des Auszahlungszeitpunkts der Lebensversicherung stirbt. Da es sich bei einer Swiss Life Lebensversicherung aber um übertragbares Vermögen handelt, geht der Vertrag einfach auf die gesetzlichen oder testamentarischen Erben über. Die Übertragbarkeit ist übrigens auch der Grund dafür, dass Sie Ihre Lebensversicherung ohne Weiteres verkaufen können.
Die Erbschaft hat zur Folge, dass die Lebensversicherung mit allen Rechten, aber auch sämtlichen Pflichten, auf den Erben übergeht. Er kann die Swiss Life Lebensversicherung kündigen, widerrufen oder beitragsfrei stellen. Außerdem kann er das Bezugsrecht ändern, sofern es nicht beim Versicherungsnehmer selbst liegt (= abweichendes Bezugsrecht nach § 159 Abs.1 VVG). Es gibt zwei Artendes Bezugsrechts:
Widerrufliches Recht: Es kann jederzeit einseitig, also allein durch den Versicherungsnehmer, geändert werden
Unwiderrufliches Recht: Für eine Änderung ist zusätzlich die Zustimmung des früheren Bezugsberechtigten erforderlich
Übrigens:
Das Bezugsrecht kann ebenfalls an andere Personen übertragen werden. Erhalten Sie die Swiss Life Lebensversicherung aber vererbt und ist das Bezugsrecht nicht beim Verstorbenen, sondern etwa bei dessen Ehepartner, verbleibt es dort. Sie müssen dann selbst tätig werden, um den Anspruch entsprechend anzupassen.
Bei der Kündigung einer geerbten Lebensversicherung sollten Sie ergänzend folgende Punkte beachten:
Weisen Sie den Versicherer rechtzeitig auf den Erbfall hin, damit er alles Weitere veranlassen kann; insbesondere die Übertragung des Vertrags auf Sie
Legen Sie einen Nachweis über die Erbschaft, beispielsweise den Erbschein, in Kopie vor. Ohne entsprechendes Dokument kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden
Ändern Sie die Bankverbindung und gegebenenfalls das Bezugsrecht, um zu vermeiden, dass die Auszahlung auf ein nicht mehr existentes Konto erfolgt
Sofern Sie Ihre Swiss Life Lebensversicherung nicht direkt kündigen, erhalten Sie zunächst einen neuen – auf Ihren Namen ausgestellten – Versicherungsschein. Dieser weist Sie dann offiziell als neue Versicherungsnehmerin bzw. neuer Versicherungsnehmer aus.
6Swiss Life Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?
Um die eigene Lebensversicherung loszuwerden, gibt es mehrere Möglichkeiten. Die wohl bekannteste ist die Kündigung, die mit einem Schreiben an den Versicherer erledigt ist, dafür aber hohe Kosten verursacht. Etwas weniger bekannt ist der Widerruf der Lebensversicherung, hier sind die Gewinnchancen aber wesentlich besser. Wir stellen beide Wege kurz vor.
Die Kündigung
Bei der Kündigung lösen Sie den Versicherungsvertrag nachträglich zu den vom Versicherer vorgegebenen Bedingungen auf. Dadurch erhalten Sie unter anderem den vertraglichen Rückkaufswert ausgezahlt. Die nachprüfbare Berechnung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen klingt zwar auf den ersten Blick gut, täuscht aber schnell darüber hinweg, dass bei einer Kündigung oft hohe Verluste entstehen. Das folgende Beispiel zeigt, wie teuer es tatsächlich werden kann:
Ihre Kündigung wird zum Ende der 10. Versicherungsperiode wirksam. Sie haben 15.000 Euro in den Vertrag eingezahlt, 1.600 Euro Zinsen erhalten. Die Abschluss- und Verwaltungskosten betragen 3.600 Euro, der Stornoabschlag liegt bei weiteren 800 Euro. Als Rückkaufswert erhalten Sie 12.200 Euro ausgezahlt und machen einen Verlust von fast 3.000 Euro!
Im Rechenbeispiel haben wir nicht nur mit einer überdurchschnittlich hohen Rendite gerechnet, sondern auch die Inflation außen vor gelassen. Durch den Kaufkraftverlust wäre die ausgezahlte Summe nochmal rund 20 Prozent weniger wert.
Aus diesen Gründen raten wir von einer Kündigung der Lebensversicherung ab. Auch wenn sie vergleichsweise komfortabel ist – ein einziges Schreiben reicht aus – stehen die Verluste in keinem Verhältnis zu diesem Komfort. Lassen Sie daher zunächst mögliche Alternativen prüfen und treffen Sie erst dann eine Entscheidung für oder gegen die Kündigung.
helpcheck-Service nutzen und teure Swiss Life Lebensversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen!
Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Swiss Life Lebensversicherung die Möglichkeit, Ihre Vertragserklärung zu widerrufen (§§ 8 Abs.1, 152 Abs.1 VVG). Die Widerrufsfrist beginnt nach § 8 Abs.2 VVG aber erst, wenn Sie folgende Unterlagen erhalten haben:
Auszug aus den geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Informationen nach der VVG-InfoV
Widerrufsbelehrung, die vollständig ist und dem sogenannten Deutlichkeitsgebot entspricht
Besonders bei der Widerrufsbelehrung „hakt“ es im wahrsten Sinne des Wortes. Denn besonders zwischen 1994 und 2007 wurden zahlreiche Lebensversicherungen verkauft, bei denen die Belehrungnicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Hier wurden Sie als Verbraucherin oder Verbraucher nicht wirksam über Ihr Widerrufsrecht belehrt, weil die Widerrufsbelehrung beispielsweise nicht deutlich genug hervorgehoben ist.
Beachte:
Ein Verstoß gegen § 8 Abs.2 VVG führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt. Fristen ohne Beginn haben auch kein Ende, sodass Sie in diesen Fällen ein „ewiges Widerrufsrecht“ haben und dieses auch Jahrzehnte später noch ohne Einschränkungen ausüben können.
Gegenüber der Kündigung hat der WiderrufzahlreicheVorteile:
Der Versicherer muss den tatsächlich mit Ihrem Geld erzielten Gewinn und nicht nur den Garantiezins auszahlen
Der Abzug von Abschluss- und Stornokosten ist unzulässig, der Versicherer darf nur eventuelle Risikoanteile in Rechnung stellen
Der Widerruf wird sofort wirksam, nicht erst mit dem Ende der laufenden Versicherungsperiode
Vor allem durch die Auszahlung der „echten“ Rendite und das Abzugsverbot für einen Großteil der Kosten erhalten Sie beim Widerruf im Schnitt deutlich mehr als bei der Kündigung ausgezahlt. Hier kommen schnell bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge, was mehreren tausend oder sogar zehntausend Euro entspricht, zusammen.
7Swiss Life Lebensversicherung prüfen lassen: Jetzt Geld zurückholen!
Bei helpcheck lassen Sie Ihre Swiss Life Lebensversicherung kostenfrei und vollumfänglich von erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht unter die Lupe nehmen. Unsere Partnerkanzleien prüfen anhand versicherungsmathematischer Berechnungen, wie hoch die Auszahlung im jeweiligen Fall sein könnte. Außerdem schauen wir, ob der Widerruf überhaupt möglich ist und wie der Versicherer ihn geregelt hat.
Auf Ihren Wunsch machen wir unsere Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft dann geltend. Liegt die Auszahlung nicht über dem Rückkaufswert, fällt kein Honorar für unsere Leistungen an. So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko!
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