Das Wichtigste zum Thema "Abfindung nach 2 Jahren"
Es entsteht kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch können Sie auch nach kurzer Zeit im Unternehmen, beispielsweise nach 2 Jahren, eine Abfindung geltend machen
Die Wahrscheinlichkeit für die Zahlung einer Abfindung steigt, sofern die Kündigung nicht komplett rechtssicher ist. Arbeitgeber können sich auf diese Art und Weise Rechtssicherheit erkaufen, indem ein Gerichtsprozess vor dem Arbeitsgericht entfällt
Die Höhe der Abfindung nach 2 Jahren beträgt im Schnitt ein Monatsgehalt. Es kann allerdings durchaus vorkommen, dass Ihnen auch eine höhere Abfindung angeboten wird
Nutzen Sie unsere Erstberatung durch Arbeitsrecht-Experten und erfahren Sie umgehend, was Ihnen zusteht.
Als Abfindung wird eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet, die im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wird.
Generell kommt die Zahlung einer Abfindung daher in den folgenden beiden Konstellationen vor:
bei einer Kündigung (durch den Arbeitgeber)
beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags (beidseitig)
Kündigen Sie Ihr Arbeitsverhältnis hingegen selbst, so hat der Arbeitgeber in aller Regel kein Interesse daran, Ihnen den Abschied zusätzlich zu vergolden. Etwas anderes kann hier ausnahmsweise gelten, sofern Sie auf Anraten des Arbeitgebers selbst die Kündigung einreichen.
Gründe für die Abfindungsforderung nach 2 Jahren
Es gibt zahlreiche unterschiedliche Aspekte, die dazu führen können, dass Ihnen eine Abfindung zuteilwird. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, aus welchen Gründen, Ihnen eine Abfindung bereits nach 2 Jahren zustehen könnte.
Ordentliche Kündigung
Als ordentliche Kündigung werden alle Kündigungen bezeichnet, die mit einer Fristeinhergehen. Typischerweise betrifft dies betriebsbedingte Kündigungen.
Im Rahmen dieser kann ein Arbeitgeber gem. § 1a KSchG (Kündigungsschutzgesetz) dem Arbeitnehmer eine Abfindungszahlung anbieten. Im Gesetz ist diese Option ausdrücklich in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt und keine Pflicht.
Eine Abfindung nach 2 Jahren wird Ihnen im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung teils direkt im Kündigungsschreiben angeboten. Um diese anzunehmen, verzichten Sie jedoch freiwillig auf das Einlegen einer Kündigungsschutzklage.
Konkret bedeutet das also, dass Sie für 3 Wochen (diese Frist haben Sie) nichts tun.
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Dazu:
Fehlt ein entsprechender Hinweis im Kündigungsschreiben, so bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber bislang keine Abfindung an. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie dies so hinnehmen müssen.
Außerordentliche (fristlose) Kündigung
Haben Sie eine außerordentliche Kündigungerhalten, so kann diese nur aufgrund eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB erfolgen.
In Betracht kommen hier die folgenden beiden Kündigungsgründe:
verhaltensbedingte Kündigung: In diesem Fall wird Ihnen ein konkretes Verhalten zur Last gelegt, welches eine unmittelbare Kündigung rechtfertigt. Dies kann ein Diebstahl, ein Betrug oder aber auch eine Beleidigung bzw. Tätlichkeit sein.
personenbedingte Kündigung: Entsprechende Gründe müssen unmittelbar mit Ihren Fähigkeiten verbunden sein. Eine personenbedingte Kündigung kommt beispielsweise bei einer längeren Krankheit oder aber einer Überforderung mit den geforderten Tätigkeiten in Betracht.
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung kommt es stark auf die Schwere des Vorfalls an, ob vorab eine Abmahnung erforderlich ist.
Eine personenbedingte Kündigung ist hingegen nur unter sehr engen Voraussetzungen rechtlich haltbar, sodass Ihre Chancen auf eine Abfindung nach 2 Jahren recht hoch stehen.
So müssen Arbeitgeber beispielsweise prüfen, ob eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz nicht ebenfalls in Betracht käme, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten.
Da es im Falle einer außerordentlichen Kündigung nicht nur um eine mögliche Abfindung geht, sondern Sie auch an die Zukunft denken müssen (vor allem an ein positives Arbeitszeugnis), bietet es sich an, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich dazu gern an unsere erfahrenen Partneranwälte von helpcheck.de.
Kommt es zu größeren Umstrukturierungen in einem Unternehmen, so muss für diesen Fall ein Sozialplan erarbeitet werden. Im Rahmen eines solchen Plans fällt Ihre Abfindung nach 2 Jahren tendenziell recht niedrig aus.
Haben Sie jedoch kleine Kinder, sind Sie bereits über 50 Jahre alt oder leiden Sie unter einer Schwerbehinderung, so erhöht sich die Chance, eine bessere Abfindung zu erhalten.
Tipp:
Sollten Sie eine Führungsposition bekleiden, so stehen Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung besser.
Aufhebungsvertrag
Nicht nur im Rahmen einer Kündigung, sondern auch dann, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließen, können Sie eine Abfindungszahlung vereinbaren.
Bei einem Aufhebungsvertrag entfällt eine Kündigungsfrist, sodass sich Ihrem Arbeitgeber weitere Gehaltszahlungen für die nächsten Monate (je nach Kündigungsfrist) erspart bleiben. Haben Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht, so kann es sich daher finanziell lohnen, einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln, um das Arbeitsverhältnis unverzüglich zu beenden.
Da es sich bei dem Aufhebungsvertrag um einen beidseitigenVertrag handelt, liegt es allein in Ihrem Verhandlungsgeschick, ob eine Abfindung gezahlt wird und wie hoch diese ausfällt.
Verbessern Sie Ihre Chancen also, indem Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Nicht immer lässt sich ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht vermeiden. Besonders bei sehr verhärteten Fronten kann es daher durchaus eine Lösung sein, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.
Da das Arbeitsverhältnis in Folge eines Gerichtsprozesses typischerweise als zerrüttet angesehen wird, steht Ihnen im Falle des erfolgreichen Prozesses eine Abfindung für die Zeit zu, in der Sie (aufgrund der ungerechtfertigten Kündigung)nicht arbeiten konnten.
Es muss jedoch nicht zu einem Urteil kommen, denn vielfach lassen sich Arbeitgeber auf einen Vergleich ein, sobald offensichtlich wird, dass die eigenen Chancen für ein günstiges Urteil sinken.
Berechnung der Regelabfindung nach 2 Jahren
Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich zwar nicht festgelegt. Es gibt jedoch eine Regelabfindung. Diese ist in § 1a Abs. 2 KSchG zu finden.
Danach steht Ihnen für jedes Beschäftigungsjahr eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehalts zur Verfügung. Konkret bedeutet dies, dass Sie nach 2 Jahren eine Abfindung von einem Monatsgehalt bekommen würden.
Da jedoch eine Aufrundung (ab mehr als der Hälfte des Arbeitsjahres) stattfindet, stünde Ihnen diese Abfindung in entsprechender Höhe bereits nach einem Jahr und 6 Monaten zu.
Arbeiten Sie hingegen bereits 2 Jahre und 6 Monate für das Unternehmen, erhöht sich der Betrag auf 1,5 Monatsverdienste.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um Pauschalen handelt. Leitende Angestellte sowie Mitarbeiter in bestimmten Branchen können vielfach höhere Abfindungen erhalten.
2Abfindung nach 2 Jahren: Brutto oder netto?
Die Zahlung einer Abfindung unterliegt der allgemeinen Besteuerung. Wenn Sie beispielsweise eine Zahlung von 5.000 € als Abfindung vereinbart haben, so erhalten Sie nur den Betrag, der Ihnen abzüglich der Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer etc.) zusteht. Lediglich Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie nicht entrichten.
Um die Steuerlast zu senken, haben Sie die Möglichkeit, die Fünftelregelung in Anspruch zu nehmen. Nach dieser wird die Summe der Abfindung auf 5 Jahreverteilt, sodass die aktuelle Besteuerung geringer ausfällt. Wenden Sie sich bei Fragen zur Besteuerung und zum bestmöglichen Umgang direkt an Ihren Steuerberater.
3Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld durch die Abfindung
Die Höhe des Arbeitslosengelds ändert sich nicht, wenn Sie nach 2 Jahren eine Abfindung erhalten. Es kann jedoch vorkommen, dass der Anspruch auf Erhalt des Arbeitslosengelds vorübergehend gesperrt wird.
Dies ist immer dann der Fall, wenn die reguläre Kündigungsfrist durch die Abfindungszahlung verkürzt ausfällt.
Beträgt diese also beispielsweise 2 Monate, Sie akzeptieren jedoch eine nur 1-monatige Frist in Verbindung mit einer erhöhten Abfindungszahlung, so wird die Höhe der Abfindungszahlung mitberücksichtigt.
Maximal werden jedoch 60 % des Werts angerechnet, sodass es sich durchaus lohnen kann, dennoch auf eine Abfindungszahlung zu spekulieren.
4Mehr Abfindung erhalten
Sie sind sich unsicher, wie hoch die Abfindung nach 2 Jahren ausfallen könnte und möchten das Maximum herausholen? Dieses Anliegen ist völlig berechtigt, denn schließlich haben Sie dem Unternehmen 2 Jahre Ihrer wertvollen Zeit geopfert.
Greifen Sie daher gern auf die Hilfe von helpcheck.de & Partneranwälten zurück, die Sie bei der Verhandlung mit dem Arbeitgeber aktiv unterstützen.
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