Grundsätzlich können Sie Ihre Rentenversicherung Auszahlung auf mehrere Weisen erhalten. Besonders bekannt sind Kündigung und Verkauf – meist entstehen hier aber spürbare Verluste
Bei helpcheck lassen Sie kostenfrei ermitteln, wie Sie Ihre private Rentenversicherung am besten auflösen. Erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht prüfen dabei alle infrage kommenden Optionen juristisch und mathematisch
In der Regel ist der „ewige Widerruf“ einer Rentenversicherung der für Sie günstigste Weg. Er ist möglich, wenn der Versicherer Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht hat. Schätzungen zufolge sind über 100 Millionen Verträge betroffen – alleine in Deutschland
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie verschiedene Optionen, Ihren laufenden Rentenversicherungsvertrag aufzulösen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob Sie sich noch in der Beitragszahlungs- oder bereits in der Auszahlungsphase befinden. Außerdem gibt es zwischen klassischen Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen kaum Unterschiede. Denn beide Policen gehören zu den Lebensversicherungen und sind in der Regel identisch aufgebaut.
Gut zu wissen:
Kapitalbildende Lebensversicherungen und private Rentenversicherung werden rechtlich gleichbehandelt. Der Unterschied besteht lediglich in der Auszahlung des Vertragsvermögens – entweder in einer Summe oder als lebenslange Rente!
helpcheck gibt einen Überblick über die Möglichkeiten der Rentenversicherung-Auszahlung und zeigt, welcher der Wege sich tendenziell am ehesten lohnt.
Der Ablauf der Rentenversicherung
Unter dem Begriff des „Ablaufs“ versteht man in der Versicherungssprache das vertragsgemäße Ende des Versicherungsvertrags. Bei Rentenversicherungen wird in der Regel eine feste Einzahlungsdauer und anschließend eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart. Die sogenannte Ablaufleistung steht dabei am Ende der Einzahlungsphase zur Verfügung, zum Beispiel mit Erreichen des 62. Lebensjahres der versicherten Person.
Üblicherweise möchten Sie Ihre Rentenversicherung bereits vor dem Laufzeitende auflösen. Der Nachteil des Ablaufs liegt damit auf der Hand – es dauert mitunter noch viele Jahre oder Jahrzehnte, bis Sie das Geld vom Versicherer erhalten. Außerdem hat der Ablauf der Rentenversicherung noch einige weitere Nachteile.
Geringe Auszahlung am Ende der Laufzeit
Eine private Rentenversicherung verursacht neben den einmaligen Abschlusskosten auch laufendeGebühren für die Verwaltung des Vertrages. Je länger die Police dabei läuft, desto mehr Kosten summieren sich hier auf – und an diesem Punkt werden viele Rentenversicherungen unrentabel. Hintergrund ist schlicht und ergreifend, dass die anfallenden Kosten höher als die erzielbare (Garantie-) Rendite des Versicherers ist.
Zusätzlich sind die Abschlusskosten, die in den ersten Jahren anfallen, oftmals bereits so hoch, dass sich der hier erzielte Verlust über die Gesamtlaufzeit kaum wieder hereinholen lässt. Dies gilt einmal mehr, wenn die Inflation in die Berechnung mit einbezogen wird. Bei rund zwei Prozent Kaufkraftverlust pro Jahr müssten Sie nicht selten eine Rendite von fünf Prozent oder mehr erzielen. Ein typischerweise vereinbarter Garantiezins liegt aber – je nach Abschlussjahr – nur zwischen einem und drei Prozent!
Anhand der Versicherungsunterlagen können Sie selbst ausrechnen, wie hoch der tatsächliche Gewinn oder Verlust am Ende der Laufzeit ist. Denn der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen alle Kosten entsprechend mitzuteilen.
Geringe Chancen auf eine Überschussbeteiligung
Viele Rentenversicherungen werden erst am Ende der Laufzeit ansatzweise rentabel, weil der Versicherer dem Vertragsvermögen hier den Schlussüberschuss gutschreibt. Betrachten Sie diese Zahlung gewissermaßen als „Bonus“ dafür, dass Sie den Vertrag bis zum Ende haben laufen lassen.
Allerdings ist der Schlussüberschuss – wie auch alle anderen Überschussbeteiligungen – nicht garantiert. Im schlimmsten Fall kann es daher passieren, dass Sie gar keine Zusatzzahlung erhalten. Angesichts immer weiter sinkenden Leitzinsen nutzen die Versicherungsunternehmen ihre Jahresgewinne zu immer größeren Anteilen für Rücklagen. Aus diesen bedienen sie dann laufende, höher verzinste Altverträge – und für Überschüsse bleibt weniger übrig.
Die Kündigung der privaten Rentenversicherung
Die Kündigung ist zwar vergleichsweise komfortabel, hier müssen Sie aber regelmäßig mit der geringsten Rentenversicherung Auszahlung rechnen. Hintergrund ist, dass der Versicherer maximal den Rückkaufswertder Police auszahlt (§ 169 Absatz 1 VVG). Dabei zieht er alle Kosten, die er auf Grundlage des voraussichtlichen Endvermögens berechnet hat, vom (reduzierten) Vertragsvermögen ab. So steigt die Kostenquote auf bis zu 50 Prozent an.
Beispiel: Sie haben Ihre Police vor fünf Jahren abgeschlossen, bisher 10.000 Euro eingezahlt. Die Abschlusskosten werden über die ersten vier Jahre abgezogen und betragen 4.000 Euro. Zinsen haben Sie in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Zusätzlich zieht der Versicherer Verwaltungskosten (600 Euro) und eine Kündigungsgebühr (500 Euro) ab. Sie erhalten 5.900 Euro – und damit nicht wesentlich mehr als die Hälfte Ihrer Einzahlungen – als Rückkaufswert!
Wir raten daher von der Kündigung ab. Lassen Sie immer erst die Alternativen prüfen – und nutzen Sie dafür den kostenfreien helpcheck-Service. Überzeugen Sie sich noch heute selbst!
Beim Verkauf einer Rentenversicherung geht der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer, in der Regel ein spezialisiertes Unternehmen, über. Dieses Unternehmen wird neuer Versicherungsnehmer und erhält das Bezugsrecht – ihm wird also bei Fälligkeit die vereinbarte Rente ausgezahlt oder der Käufer kann das Kapitalwahlrecht nutzen.
Die Gegenleistung besteht in einem Kaufpreis, den der Käufer an Sie als Verkäuferin oder Verkäufer zahlt. Im Schnitt liegt diese Zahlung zwischen fünf und zehn Prozent über dem Betrag, den Sie bei einer Kündigung Ihrer Rentenversicherung als Rückkaufswert erhalten würden. Auch hier besteht also eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie den Vertrag am Ende mit einem spürbaren Verlust beenden.
Vereinzelt ist der Verkauf der Rentenversicherung zwar eine Option, auf die Mehrheit der Fälle trifft dies jedoch nicht zu. Auch hier gilt also, dass Sie Ihren Vertrag von erfahrenen Anwälten und Gutachtern prüfen lassen sollten – das Ergebnis können Sie dann mit dem Angebot des Käufers vergleichen.
„Ewiger Widerruf“ der privaten Rentenversicherung
Wie bei allen Verträgen, haben Sie auch bei Rentenversicherungen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Es besteht für 30 Tage, nachdem Sie die Vertragsunterlagen vom Versicherer erhalten haben und über das Widerrufsrecht belehrt wurden (§ 152 Absatz 1 VVG). Wichtig dabei zu wissen ist, dass die Widerrufsfrist nur beginnt, wenn alle zwingenden Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Der Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft bleibt bei Mängeln „schwebend unwirksam“.
Wichtig ist vor allem die Belehrung über das Widerrufsrecht, die nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG unter anderem
deutlich hervorgehoben,
vollständig,
rechtlich einwandfrei und
für den Kunden verständlich
im Versicherungsschein enthalten sein muss. Fehlt es an dieser Voraussetzung, kommt es niemals zu einem Beginn der Widerrufsfrist – und diese kann damit auch kein Ende haben.
Rund 100 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sogenannten Policenmodell verkauft wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Eine gesetzliche Vorschrift, die das Widerrufsrecht in solchen Fällen auf ein Jahr beschränkte, ist wegen Verfassungswidrigkeit weggefallen. Damit existieren zahllose Rentenversicherungen, die noch heute vom Versicherungsnehmer widerrufen werden können!
Wichtig:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das „ewige Widerrufsrecht“ unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. Demnach reicht eine unwirksame Widerrufsbelehrung hierfür aus.
Anders als bei der Kündigung, lösen Sie den Vertrag mit einem Widerruf nicht nachträglich zu den Konditionen des Versicherers auf. Vielmehr erfolgt eine vollständige Rückabwicklung – als Kundin oder Kunde werden Sie so behandelt, als hätten Sie die Rentenversicherung nie abgeschlossen. Sie erhalten daher
alle eingezahlten Beiträge (ohne die Anteile für Risikobausteine wie den BU-Schutz),
alle Kosten, die der Versicherer einbehalten hat, und
eine gegebenenfalls bereits gezahlte Stornopauschale
wieder ausgezahlt. Außerdem muss der Versicherer, da er Ihre Beiträge zu Unrecht einbehalten hat, mit der von ihm erzielten Rendite verzinsen. Ein eventuell vereinbarter Garantiezins fällt weg und wird durch den tatsächlichen Zins der Versicherungsgesellschaft ersetzt.
Wichtig:
Dadurch erhalten Sie im Schnitt eine Auszahlung, die mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert bei einer Kündigung liegt. Der Widerruf ist damit die in der Regel beste Alternative zum Rückkauf.
Allerdings gilt auch hier, dass es immer auf den einzelnen Versicherungsvertrag ankommt. Reichen Sie Ihre Unterlagen daher online oder per Post bei helpcheck ein – wir nehmen Ihre Rentenversicherung genauestens unter die Lupe!
Klar – als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst zwischen den einzelnen Möglichkeiten der Vertragsauflösung. Allerdings erzielen Sie mit dem Widerruf hier regelmäßig die größten Erfolge, da der Versicherer kaum Kosten einbehalten darf und gleichzeitig alle erzielten Zinsen vollständig an Sie weitergibt.
Bei helpcheck lassen Sie Ihre Rentenversicherung kostenfrei prüfen. Unsere erfahrenen Partneranwälte für Versicherungsrecht prüfen, ob der Widerruf Ihrer Police möglich ist. Außerdem vergleichen wir die infrage kommenden Alternativen und stellen sie schlussendlich dem Rückkaufswert (den Sie bei einer Kündigung erhalten würden) gegenüber.
Lohnt sich der Widerruf, machen wir ihn für Sie geltend. Ein Honorar fällt dabei nur im Erfolgsfall, also wenn Sie eine höhere Auszahlung als bei der Kündigung erhalten, an. Es beträgt zwischen 29,75 und 39,75 Prozent der entsprechenden Differenz.
So tragen Sie als Kundin oder Kunde keinerlei Kostenrisiko. Denn ist helpcheck mit dem Widerruf nicht erfolgreich oder kommt er schlicht nicht infrage, fallen keine Kosten an.
3Auszahlungs-Rechner: Das ist Ihre Rentenversicherung wirklich wert
Bedenken Sie beim Widerruf einer Rentenversicherung, dass die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wie auch die schlussendliche Höhe der Auszahlung immer von der einzelnen Police abhängt. Bei helpcheck lassen Sie daher kostenfrei berechnen, welche Rentenversicherung Auszahlung Sie jeweils erwarten können und welcher Weg sich dadurch am ehesten lohnt.
Am Ende entscheiden Sie als Kundin oder Kunde, wie Sie weiter vorgehen. Selbstverständlich können Sie unser Angebot dabei auch ablehnen und sich für die Kündigung entscheiden.
4Versteuerung der Auszahlung einer Rentenversicherung
Private Rentenversicherungen sind als zweite oder dritte Säule der Altersvorsorge steuerlich begünstigt. Dies gilt einmal mehr, wenn sie zur ersten Säule der Vorsorge gehören (vor allem Riester- und Rürup-Verträge). Dennoch können wir keine konkreten steuerlichen Auskünfte geben, da es bei der Besteuerung Ihrer Rentenversicherung immer auf den Einzelfall ankommt. Wenden Sie sich daher im Zweifel an Ihren Steuerberater.
Im Allgemeinen gelten bei der Rentenversicherung die folgenden Grundsätze:
Wurde der Versicherungsvertrag vor dem 31.12.2004 geschlossen, sind alle Beiträge als Sonderausgaben (§ 10 EStG) absetzbar. Die Auszahlung des Vertragsvermögens ist steuerfrei, wenn sie in einer Summe erfolgt und der Vertrag mindestens 12 Jahre lief. Außerdem darf das Vertragsvermögen nicht vor dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden
Sind zwar alle Voraussetzungen für eine Steuerfreistellung erfüllt, erhalten Sie das Vertragsvermögen aber als lebenslange Rente, unterliegt diese mit dem Ertragsanteil (§ 22 EStG, Tabelle) der Besteuerung. Es handelt sich um sonstige Einkünfte, bei denen Sie die Werbungskosten von den Einnahmen abziehen
Bei Kündigung und Widerruf unterliegt der Gewinn in den meisten Fällen der maximal 25-prozentigen Kapitalertragsteuer. Um den Gewinn zu ermitteln, ziehen Sie die eingezahlten Beiträge von der schlussendlichen Auszahlung ab. Ein so entstehender Verlust lässt sich mit zukünftigen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnen
Wenden Sie sich bei steuerlichen Einzelfragen immer an Ihren Steuerberater, bestenfalls bereits vor der finalen Entscheidung. So vermeiden Sie steuerliche Nachteile, die sich im Nachgang nicht mehr beheben lassen.
5Auszahlung der Rentenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungsnehmer ihre private Rente beziehen, während sie Sozialleistungen erhalten. Relevant ist dabei in erster Linie das Arbeitslosengeld (ALG I und ALG II), für die jeweils unterschiedliche Grundsätze gelten:
Auf das ALG I werden laufende Renten, nicht aber bestehende Vermögenswerte angerechnet. Sie müssen Ihre Rentenversicherung also nicht kündigen, um das Arbeitslosengeld zu erhalten. Auch die Auszahlung des Vertragsvermögens in einer Summe wirkt sich nicht aus, eine laufende Rente führt aber dazu, dass Ihr Leistungsanspruch gegebenenfalls niedriger ausfällt
Beim ALG II („Hartz IV“ oder „Bürgergeld“) kommt es auf die Art der Versicherung an. Riester- und Rürup-Verträge bleiben unangetastet, die Auszahlung des Vertragsvermögens ist irrelevant. Auch hier gilt aber, dass die Zahlung als monatliche Rente auf den Anspruch selbst angerechnet wird. Sie erhalten also mitunter weniger Sozialleistungen
Beziehen Sie ALG II und besparen gleichzeitig eine Rentenversicherung, die kein Rürup- oder Riester-Vertrag ist, sind Sie mitunter gezwungen, den Vertrag aufzulösen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das jeweils maßgebliche Schonvermögen überschritten wird
Generell fördert der Staat private Altersvorsorge, auch beim Bezug von Sozialleistungen. Sofern die jeweiligen Kriterien erfüllt sind, erfolgt hier keine Anrechnung. Ausnahmen gelten allerdings bei Rentenversicherungen, die mit einer „klassischen Kapitalanlage“ vergleichbar sind und dadurch auch keine steuerliche Förderung (§§ 10 und 22 EStG) erhalten!
Halten Sie aber auch hier im Zweifel mit der zuständigen Stelle Rücksprache, bevor Sie Ihren Vertrag auflösen. So vermeiden Sie bereits im Vorfeld, dass es eventuell zu einer Kürzung bestehender Sozialleistungen kommt.
6Rentenversicherung Auszahlung bei helpcheck: So läuft der Prozess ab
helpcheck bietet Ihnen bei Lebens- und Rentenversicherungen das Rundum-Sorglos-Paket. Konkret läuft der Prüfungs- und Widerrufsprozess dabei in den folgenden Schritten ab (exemplarisch, kann im Einzelfall abweichen):
Sie informieren uns online über Ihren Wunsch, die Rentenversicherung prüfen zu lassen. Dabei machen Sie direkt einige Angaben, etwa zum Versicherer, zum Abschlussjahr und – soweit bekannt – zur Höhe des Rückkaufswertes.
Sie laden Ihre Vertragsunterlagen, vor allem den Versicherungsschein und das Begleitschreiben des Versicherers, im Kundenportal hoch. Alternativ senden Sie die Dokumente per Post an helpcheck.
Unsere Partneranwälte führen eine erste Sichtung durch und prüfen, ob ein Widerruf infrage kommt. Im selben Schritt erhalten Sie eine Information über den möglichen Mehrwert gegenüber der Kündigung, sollte der „ewige Widerruf“ möglich sein.
Sie entscheiden sich für oder gegen den Widerruf. Im erstgenannten Fall machen wir Ihren Anspruch beim Versicherer geltend. Alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten werden von helpcheck übernommen.
Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Auszahlung direkt vom Versicherer. Unser Honorar behalten wir entweder ein oder stellen Ihnen einen entsprechende Rechnung. Da der Versicherer sich in der Regel direkt um alle steuerlichen Angelegenheiten kümmert, ist der Fall für Sie bereits erledigt.
Damit ist der Widerruf für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer nicht nur komfortabel. Er läuft darüber hinaus ohne jedes Kostenrisiko ab, da Sie ausschließlich im Erfolgsfall ein Honorar an helpcheck abführen!
7Meine Rentenversicherung wurde bereits ausgezahlt – was soll ich jetzt tun?
Haben Sie das Vertragsvermögen bereits erhalten oder erhalten Sie aktuell die lebenslange Rente, hat dies keinen Einfluss auf das Widerrufsrecht. Denn es besteht unabhängig vom aktuellen Status Ihrer Rentenversicherung. Damit können Sie den Vertrag auch später noch widerrufen und erhalten vom Versicherer die entsprechende Differenz nachgezahlt.
Allerdings können hier auch Verluste entstehen, etwa, weil der tatsächliche Zins des Versicherers unter dem vereinbarten Garantiezins lag. Lassen Sie den Vertrag daher immer sorgfältig prüfen, bevor Sie sich für oder gegen den „ewigen Widerruf“ entscheiden.
Häufige Fragen zu Rentenversicherung Auszahlung
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