Das Wichtigste zum Thema "Anwalt für Arbeitsrecht"
Ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie unter anderem bei Abmahnungen, Kündigungen und sonstigen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. Er kennt relevante Klauseln und nimmt Verträge genau unter die Lupe
Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Sie können sich also grundsätzlich selbst vertreten, was ohne arbeitsrechtliches Fachwissen aber kaum zu empfehlen ist
Das Honorar des Anwalts richtet sich – wenn keine Honorarvereinbarung besteht – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die dort festgeschriebenen Gebührensätze orientieren sich wiederum am Streitwert des Verfahrens
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Anwälte für Arbeitsrecht haben nach ihrem juristischen Staatsexamen den Schwerpunkt auf arbeitsrechtliche Sachverhalte gelegt. Für Rechtssuchende hat dies den Vorteil, dass sich der Anwalt zwar gut im Arbeitsrecht auskennt, aber auch in anderen Rechtsbereichen solide Kenntnisse mitbringt. An vielen Stellen sind beispielsweise Arbeits- und Steuerrecht miteinander verknüpft oder es besteht eine Verbindung ins Sozialgesetzbuch.
Achten Sie bei der Suche nach dem passenden Anwalt daher auch auf Querschnittsqualifikationen. Lassen Sie sich beispielsweise zur Kündigung beraten, sollte Ihnen der Anwalt auch Auskunft zu möglichen Auswirkungen auf Arbeitslosengeld, Krankenversicherung und Rente geben können. Geht es um eine Abfindung, spielt nicht nur die Summe, sondern auch die steuerliche Folge der Auszahlung eine Rolle.
Zu den klassischen Leistungen von Anwälten aus dem Bereich Arbeitsrecht gehören daher unter anderem:
Prüfung von Arbeitsverträgenauf ihre Rechtmäßigkeit sowie Suche nach nachteiligen und verbotenen Klauseln
Rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit vonAbmahnungen und Kündigungen
Außergerichtliche Vertretung und Schlichtung, insbesondere auch im direkten Gespräch mit dem Arbeitgeber
Gerichtliche Vertretung vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht (AG, LAG und BAG)
Nachbereitung von Urteilen und Versuch, einen Vergleich herbeizuführen
Generell wird der Anwalt für Arbeitsrecht in Ihrem Interesse auf einen außergerichtlichen Vergleich hinwirken. Erscheint diese Option als ausgeschlossen oder unrealistisch, erhebt er Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht oder Leistungsklage beim Amtsgericht. Letzteres ist etwa bei ausbleibenden Gehaltszahlungen und anderen „Schulden“ der Fall.
2So rechnet der Anwalt für Arbeitsrecht ab
Wir gehen hier davon aus, dass Sie mit Ihrem Anwalt keine sogenannte Honorarvereinbarung geschlossen haben. Ist dies der Fall, gilt der Inhalt der Vereinbarung, vor allem also die in ihr festgehaltenen Vergütungssätze.
Grundlage der Honorare von Anwälten für Arbeitsrecht ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das auch für andere Anwälte gilt. Das Honorar bemisst sich dann nach dem sogenannten Streitwert. Der Streitwert ist der Betrag, um den es im Verfahren geht. Fordern Sie von Ihrem Arbeitgeber also eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro, ist dies gleichzeitig der Streitwert.
Nun gibt es über „betragsmäßige“ Verfahren hinaus auch Anliegen, die sich nicht direkt in Geld bemessen lassen. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und pauschale Vergütungssätze eingeführt. Sie betragen beispielsweise:
Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung oder Kündigung ein volles Monatsgehalt
Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage drei volle Monatsgehälter
Beispiel: Sie verdienen 6.000 Euro brutto und wurden gekündigt. Nun beauftragen Sie einen Anwalt zunächst mit der Prüfung der Kündigung und im Anschluss mit der Erhebung einer Klage. Die Gebühr bemisst sich zunächst nach den 6.000 Euro und liegt bei rund 600 Euro. Im Anschluss kommt es zum gerichtlichen Verfahren, der Streitwert beträgt 18.000 Euro und die Gebühr des Anwalts nach dem RVG rund 2.300 Euro.
Achtung:
Achtung: Ist das Verfahren nach der ersten Instanz nicht beendet, sondern legen Sie Berufung oder Revision ein, werden erneut Gebühren fällig. Relevant ist hier wieder der Streitwert, der Anwalt setzt aber statt der 1,3-fachen nun die 1,6-fache Gebühr an. Die reine Terminsgebühr (= Zeit des Anwalts im Gericht) bleibt gleich.
Rechtliche Auseinandersetzungen können gerade vor dem Arbeitsgericht schnell ins Geld gehen. Denken Sie daher über eine Berufsrechtsschutz nach – besonders, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber bereits jetzt „auf Kriegsfuß“ stehen.
3Wer übernimmt im Arbeitsrechtsverfahren die Kosten?
Bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht gibt es einige Besonderheiten, die Sie bei anderen Gerichtsprozessen in dieser Form nicht finden. Dazu gehört vor allem, dass jede Partei ihre Kosten selbst und in voller Höhe zu tragen hat. Auch wenn Sie das Verfahren gegen den Arbeitgeber gewinnen, bleiben Sie also auf Ihren Auslagen sitzen.
Der Gesetzgeber hat die entsprechende Vorschrift im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) eingeführt, um zu vermeiden, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer „in finanzielle Probleme klagen“ können. Denn auch der Arbeitgeber kann ein Verfahren einleiten und seine Beschäftigten damit unter Druck setzen. Aus Gleichbehandlungsgründen müssen daher auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Gebühren selbst tragen.
Häufige Fragen zu Anwalt für Arbeitsrecht
Warum sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht beauftragen?
Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Wer übernimmt die Kosten, wenn ich vor Gericht gewinne?
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
August 2023
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