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Jetzt kostenlos prüfenEgal ob Sie aus betrieblichen, persönlichen oder verhaltensbedingten Gründen gekündigt wurden: Der Arbeitgeber braucht einen triftigen Grund, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Selbst in der Probezeit dürfen Sie nicht willkürlich entlassen werden – entsprechend gut stehen Ihre Chancen, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren. Neben dem Kündigungseinspruch beim Betriebsrat besteht hier die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als akzeptiert und zulässig, selbst wenn es eigentlich gar keinen wirksamen Kündigungsgrund gab.
Sowohl im Arbeits- als auch im Aufhebungsvertrag finden sich immer wieder Klauseln und Formulierungen, die so nicht zulässig sind. In den meisten Fällen werden Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dadurch benachteiligt, etwa, wenn keine feste Wochenarbeitszeit vereinbart wird. Ein erfahrener helpcheck Online-Anwalt für Arbeitsrecht weiß, welche Klauseln problematisch sind und beteiligt sich auf Ihren Wunsch auch an der Nachverhandlung mit dem Arbeitgeber.
Besonders wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen, möchten Sie durch ihn besser gestellt werden als durch eine vergleichbare Kündigung. Immerhin nehmen Sie auch wesentliche Nachteile, etwa den völlig fehlenden Kündigungsschutz, in Kauf. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München kümmert sich darum, dass alles mit rechten Dingen zugeht – und setzt gemeinsam mit Ihnen einen eigenen Aufhebungsvertrag auf.