Arbeitszeugnis Formulierungen: Das bedeutet es wirklich
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
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Inhaltsübersicht
Das Wichtigste zum Thema "Arbeitszeugnis und Formulierungen"
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das zumindest die ausgeübten Tätigkeiten und die Dauer der Beschäftigung enthält. Auf Wunsch muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen, in dem er insbesondere die Qualität der Arbeit bewertet
Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer also nicht offensichtlich „ins Messer laufen lassen“. Abstufungen innerhalb der Formulierungen sind allerdings zulässig
Die Note 3 wird als allgemeiner Durchschnitt anerkannt. Möchten Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine bessere Beurteilung erhalten, müssen Sie entsprechende Tatsachen und Beweise vorbringen. Bei einem schlechteren Zeugnis ist hingegen der Arbeitgeber in der Beweispflicht
Nutzen Sie unsere Erstberatung durch Arbeitsrecht-Experten und erfahren Sie umgehend, was Ihnen zusteht.
1Die Arbeitszeugnis-Formulierungen im Schulnotensystem
Da Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Arbeitszeugnis weder bloßstellen noch offen kritisieren dürfen, bedienen sie sich der sogenannten Zeugnissprache. Sie beinhaltet verschiedene Formulierungen, die immer demselben Muster folgen:
Schulnote 1 endet mit „stets zur vollsten Zufriedenheit“.
Schulnote 2 endet mit „stets zur vollen Zufriedenheit“.
Schulnote 3 endet mit „zur vollen Zufriedenheit“.
Schulnote 4 endet mit „zur Zufriedenheit“.
Schulnote 5 endet mit „im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“.
Schulnote 6 endet mit „ist/war bemüht“.
Der Haken:
Arbeitgeber, die mit den entsprechenden Formulierungen und der Übersetzung ins „Normaldeutsche“ nicht vertraut sind, stellen oft unbewusst ein schlechtes Zeugnis aus. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber daher unbedingt auf die Grundlagen der Zeugnissprache hin.
Steht im Arbeitszeugnis etwa der Satz „Der Arbeitnehmer erfüllte seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit“, klingt dieser zunächst gut. Allerdings macht auch die Formulierung „Der Mitarbeiter war stets bemüht, seine Tätigkeiten den Anforderungen entsprechend zu erledigen“ auf den ersten Blick keinen schlechten Eindruck. Dass der erste Satz aber der Note 1 und der zweite der Note 6 entspricht, macht spätestens im Bewerbungsprozess beim neuen Arbeitgeber einen immensen Unterschied.
2Die Abschlussformel
Bei der sogenannten Abschlussformel gilt das altbekannte Motto „Das Beste kommt zum Schluss“. Personaler achten bei einem Arbeitszeugnis daher gerne darauf, wie sich der frühere Arbeitgeber vom Mitarbeiter verabschiedet hat. Damit wird aber auch deutlich, wie schnell eine scheinbar nett gemeinte Schlussformel für die weitere Karriere nachteilig werden kann.
Denn die Abschlussformel verstärkt die bisherigen Aussagen im Zeugnis selbst. Wurde der Arbeitnehmer bereits mit „zur Zufriedenheit“ bewertet und ist in der Schlussformel dann von einem „einvernehmlichen Ende des Arbeitsverhältnisses“ die Rede, bedeutet dies nichts anderes, als dass dem Mitarbeiter die Kündigung ans Herz gelegt wurde. Alternativ hat sogar der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen.
Generell besteht eine Abschlussformel aus vier Bestandteilen:
Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses, etwa „auf eigenen Wunsch“ oder „im gegenseitigen Einvernehmen“.
Dank des Arbeitgebers für die bisherige Zusammenarbeit.
Bedauern der Kündigung. Auch hier kommt es auf die Formulierung an, sodass Personaler gut zwischen „echtem“ und „unechtem“ Bedauern unterscheiden können.
Wünsche für die Zukunft.
Fehlen Dank oder Bedauern, ist dies kein gutes Zeichen. Selbiges gilt für „Erfolgswünsche“, denn sie implizieren, dass der Mitarbeiter bisher keine Erfolge vorweisen konnte.
3Weitere Arbeitszeugnis-Formulierungen und ihre Bedeutung
Nicht immer stellen Arbeitgeber absichtlich ein schlechtes oder negativ klingendes Zeugnis aus. Dies gilt gerade bei folgenden Formulierungen, die sich so immer öfter in Zeugnissen finden:
Weniger Wichtiges wird betont, Wichtiges nicht: Ein Mitarbeiter, der ein „herausragendes Verhältnis zu Kollegen“ hatte, hatte wahrscheinlich keines zu seinen Vorgesetzten. Sonst würde der Arbeitgeber die Formulierung „…zu Kollegen und Vorgesetzten“ nutzen
Wesentliche Bewertungen fehlen: Eine Führungskraft, von deren Führungskompetenzen im Arbeitszeugnis keine Rede ist, ist ihrer Arbeit offenbar nicht mit der erforderlichen Sorgfalt nachgegangen
Verneinung: Schreibt der Arbeitgeber, dass ein Beschäftigter „meist pünktlich und zuverlässig“ war, war sein Verhalten in dieser Hinsicht gerade nicht einwandfrei. Denn wäre dies der Fall, müsste der Punkt nicht im Arbeitszeugnis auftauchen
Passive Beschreibung: Tauchen im Arbeitszeugnis Formulierungen wie „handelte auf Anweisung“ oder „bekam Aufgaben übertragen“ auf, deutet dies auf einen Mitarbeiter mit wenig Eigeninitiative hin. Vielmehr musste der Arbeitgeber aktiv auf den Beschäftigten zugehen, um ihm seine Aufgaben zu übertragen
Tipp:
Untersuchen Sie Ihr Zeugnis auf derartige Formulierungen. Insbesondere, wenn Sie bereits wissen, dass Sie eine gute Beurteilung erhalten werden, sollten Sie genau nachlesen und im Zweifel einen Anwalt konsultieren. Denn hier deutet vieles darauf hin, dass dem Arbeitgeber schlicht nicht bewusst ist, was seine Formulierungen in der Zeugnissprache bedeuten.
Häufige Fragen zu Arbeitszeugnis Formulierungen
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Aus welchem Grund gibt es die Arbeitszeugnis-Formulierungen?
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