Jüngst haben es die Versicherungskonzerne AXA und Athora in die Schlagzeilen geschafft. Denn AXA hat rund 900.000 laufende Altverträge an die Athora Lebensversicherung AG mit Sitz in Wiesbaden verkauft. Was ein solcher sogenannter Run-Off für Versicherungskunden bedeutet und welche Möglichkeiten Sie als Verbraucherin oder Verbraucher jetzt haben, zeigt helpcheck im kurzen Ratgeber-Beitrag!
Der Run-Off bei Lebensversicherungen
Bei einem Run-Off kauft ein Versicherer einen ganzen oder teilweisen Versicherungsbestand eines anderen Versicherers auf. Im aktuellen Fall von AXA und Athora handelt es sich dabei um rund 900.000 geschlossene Altverträge und damit um rund ein Fünftel des gesamten AXA-Lebensversicherungsbestandes. AXA selbst hat die Verträge 2006 von der DBV-Winterthur – ebenfalls durch einen Run-Off – übernommen.
Eigenen Auskünften von AXA zufolge bleibt die Deutsche Beamtenversicherung (DBV) mit ihren auf Beamte und den öffentlichen Dienst spezialisierten Policen im Konzern bestehen. Gegenstand des Geschäfts sind also lediglich die Altverträge.
Die Folgen der Übernahme für Kunden
Für Sie als Kundin oder Kunde hat der Verkauf des Bestandes von AXA an die Athora keine vertraglichen Auswirkungen. Ihre Lebensversicherung bleibt also in der damals geschlossenen Form und mit allen Vertragsbestandteilen gültig. Der Übernehmer des Bestandes hat kein Recht, geschlossene Vereinbarungen in irgendeiner Weise zu modifizieren. Davon ausgenommen sind nur Vorgänge, die im Vertrag ausdrücklich geregelt sind.
Unterschiede ergeben sich lediglich in formeller Hinsicht. Beispielsweise ändern sich Briefkopf und Anschrift Ihres Vertragspartners. Auch ist Ihr bisheriger Versicherungsvertreter vor Ort nicht mehr für Sie zuständig.
Ihnen drohen also keine Nachteile. Dennoch gibt es einen Grund dafür, dass AXA den Bestand an Athora verkauft hat. Er besteht vor allem in den hohen Kosten und der fehlenden Rentabilität der betroffenen Lebensversicherungen.
Gerade mit Blick auf die Motivation von AXA, die Altverträge loszuwerden, sollten Sie die Gelegenheit nutzen und Ihre Police unter die Lupe nehmen. Handelt es sich bei ihr um einen vergleichsweise schlecht verzinsten und wenig rentierlichen Vertrag, macht eine Auflösung möglicherweise Sinn.
Lassen Sie stattdessen den „ewigen Widerruf“ Ihrer Lebensversicherung prüfen! Denn hier erhalten Sie schnell mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert. Hintergrund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist noch heute läuft. Der Versicherer darf beim Widerruf weder Abschluss-, noch Verwaltungs- oder Stornokosten abziehen.