Aufhebungsvertrag Sperrzeit: Das sollten Sie wissen

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1Was ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Die Sperrfrist wird von der Agentur für Arbeit verhängt, wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer selbst dazu beigetragen haben, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet. Rechtsgrundlage ist § 159 Abs.1 SGB III und die in den einzelnen Nummern aufgelisteten Gründe. Üblicherweise verhängt die Behörde die Sperrzeit, wenn einer dieser Sachverhalte vorliegt: 

  • Sie haben selbst gekündigt, hatten dafür aber keinen wichtigen (nachgewiesenen!) Grund
  • Sie wurden verhaltensbedingt ordentlich oder außerordentlich – fristlos – gekündigt 
  • Sie haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, dafür bestand aber kein wichtiger Grund 

Hinweis:

Ein „wichtiger Grund“ im Sinne der Vorschrift liegt etwa vor, wenn Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben, um einer krankheitsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber zuvorzukommen. Auch Krankheit ist ein wichtiger Grund, wenn Ihr Arzt bestätigt, dass Sie das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen auflösen müssen. 

2Wie lange dauert beim Aufhebungsvertrag die Sperrzeit? 

Nach § 159 Abs.3 SGB III dauert die Sperrfrist einheitlich 12 Wochen bzw. drei Monate. Sie kann nach § 159 Abs.3 Satz 2 SGB III aber verkürzt werden, und zwar

  • auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Aufhebungsvertrags oder nach Aushändigung der fristlosen Kündigung auch regulär (= ordentliche Kündigung) geendet hätte.
  • auf sechs Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis wie bei Punkt 1 innerhalb von 12 Wochen geendet hätte, oder wenn die dreimonatige Sperrzeit eine besondere Härte für Sie bedeuten würde

Lupe

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Es gilt:

Eine „besondere Härte“ liegt besonders dann vor, wenn Sie durch die Sperrzeit in existenzielle Nöte geraten würden. 

3Welche Folgen hat die Sperrzeit? 

In der Sperrzeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit berechnet zwar die Höhe Ihres Anspruchs, zahlt das ALG I aber erst ab dem vierten Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus. 

Frau unterschreibt einen Vertrag

Wichtig:

Die Sperrzeit verlängert nicht die Bezugsdauer „nach hinten heraus“! Das nicht ausgezahlte Arbeitslosengeld ist verloren. 

4Aufhebungsvertrag: Sperrzeit angeordnet – was tun? 

Wenn Sie sich nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden, fragt die Agentur für Arbeit nach dem Grund Ihres Ausscheidens. Seien Sie hier in jedem Fall ehrlich, da falsche Angaben zu einer Rückforderung des Arbeitslosengeldes und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Sie erhalten im Anschluss an Ihren Antrag entweder einen Bewilligungsbescheid oder einen Bescheid über die Festsetzung einer Sperrzeit.

Wurde Ihr Arbeitslosengeld I bewilligt, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Hat die Behörde wegen des Aufhebungsvertrags aber eine Sperrzeit verhängt, sollten Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Tragen Sie hier alle Gründe vor, die Ihnen einfallen. Denn Sie können nur gewinnen – im schlimmsten Fall bleibt es bei der Verhängung der Sperrzeit!

Unser Tipp: Wenden Sie sich an einen erfahrenen helpcheck-Partneranwalt und lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen! Nutzen Sie noch heute unsere kostenfreie Online-Erstberatung. 

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Häufige Fragen zu Aufhebungsvertrag Sperrzeit

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