Berlinische Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Berlinische Lebensversicherung jederzeit kündigen, ohne dass der Versicherer Einschränkungen machen darf. Er kann lediglich einige Bedingungen, etwa Form und Frist, festlegen
Bei der Kündigung wird nur der Rückkaufswert gezahlt. Er liegt wegen hoher Kosten meist unterhalb der eingezahlten Beiträge, sodass hier ein Verlust entsteht
Bei Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, ist der Widerruf wegen fehlerhafter Belehrungen oft noch Jahrzehnte später möglich. Da der Versicherer kaum Kosten abziehen darf, erhalten Sie bis zu 150 Prozentder eingezahlten Beiträge zurück
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Gründe: Warum immer mehr Kunden ihre Berlinische Lebensversicherung kündigen
Besonders in den letzten Jahren zeigt sich bei Lebensversicherungen eine eindeutige Entwicklung. Zum einen sind rund 30 Prozent der laufenden Verträge mittlerweile „beitragsfrei“ gestellt, werden vom Kunden also nicht mehr aktiv bespart. Zum anderen werden rund 50 Prozent der Policen vor Erreichen des vertraglichen Auszahlungszeitpunkts gekündigt.
Die Gründe, aus denen derart viele Menschen ihre Berlinische Lebensversicherung kündigen, sind vielfältig. Statistiken zeigen aber immer wieder, dass es vor allem diese Hintergründe gibt:
Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten: Kapitallebensversicherungen gehören zu den teuersten, gleichzeitig aber zu den unrentabelsten Anlageprodukten überhaupt. Besonders in den ersten Jahren sind die Abschlussgebühren so hoch, dass das Defizit später kaum mehr durch Zinsen und Überschüsse ausgeglichen werden kann. Auch die laufenden Verwaltungskosten werden mit der Zeit spürbar.
Niedrige Zinsen: Aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB erhalten Versicherungskunden immer weniger Überschüsse und Zinsen. Im Jahr 2022 liegt der Leitzins gerade einmal bei 0,25 Prozent, wobei erschwerend hinzukommt, dass ein großer Teil der Jahresgewinne in Rücklagen für höher verzinste Altverträge eingestellt werden muss. Da Überschussbeteiligungen nicht garantiert sind, gehen hier immer mehr Kunden leer aus.
Keine Flexibilität: Beim Blick auf die jährliche Wertestandsmitteilung des Vertrags denken viele Kunden an eine Umschichtung ihres Vermögens in lukrativere Anlagen. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung gibt der Versicherer aber eine „fixe“, nicht änderbare Anlageform vor. Damit sind die Policen alles andere als flexibel und lassen sich in keinster Weise an geänderte Zukunftsvorstellungen anpassen.
Fazit:
Der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Garantieverzinsung ist heute keine gute Entscheidung mehr. Daher raten auch wir von solchen Policen ab.
Aber: Andere Formen der Lebensversicherung, bei denen kein Vermögen aufgebaut wird, sind für viele Menschen nach wie vor unverzichtbar. Dazu gehören etwa die Berufsunfähigkeits- und dieRisikolebensversicherung.
2Die Kündigungsfristen: Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Wie andere Verträge, können Sie auch Ihre Berlinische Lebensversicherung sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen. Beide „Kündigungsvarianten“ sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt und werden durch spezifische Vorgaben in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) konkretisiert. Letztere regeln unter anderem die einzuhaltenden Fristen und die Vorgehensweise des Versicherers. Ein Überblick:
Die ordentliche Kündigung
Bei der ordentlichen Kündigung wird der Vertrag mit dem Versicherer zum Ende der Versicherungsperiode aufgelöst (§ 168 Abs.1 VVG). Die Versicherungsperiode wird auch als „Versicherungsjahr“ bezeichnet, wodurch bereits deutlich wird, dass sie nicht zwingend dem Kalenderjahr entspricht. Vielmehr beginnt die Versicherungsperiode mit dem Abschluss der Lebensversicherung und endet exakt ein Jahr später (§ 12 VVG).
Beispiel:
Sie haben Ihre Berlinische Lebensversicherung am 01.08. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode endet am 31.07. des Folgejahres.
Gegebenenfalls wurde im Versicherungsvertrag vereinbart, dass die erste Versicherungsperiode nur bis zum Ende des Kalenderjahres dauert und am 01.01. dann die zweite Periode beginnt. In diesen Fällen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr.
Die Kündigungsfrist kann der Versicherer zwischen einem und drei Monaten in den AVB festlegen (§ 11 Abs.3 VVG). Sie gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt – gerechnet ab dem Ende der Versicherungsperiode „rückwärts“ – Ihre Kündigung bei der Versicherungsgesellschaft eingehen muss. Maßgeblich ist nur der Eingang, weder der Absende- noch der Bearbeitungszeitpunkt spielt eine Rolle. Es zählt das Datum des Poststempels.
Hinweis:
Bei der Berlinischen Lebensversicherung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Im obigen Beispiel müsste Ihre Kündigung spätestens am 30.04. beim Versicherer eingehen.
Die außerordentliche Kündigung
Anders als für eine ordentliche Kündigung, brauchen Sie für eine außerordentliche Kündigung einen konkretenGrund. Dieser ist in § 40 Abs.1 VVG geregelt. Nach dieser Vorschrift besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, die entsprechenden Leistungen aber nicht im selben Zug anpasst. Sobald Sie für denselben Versicherungsschutz mehr bezahlen müssen, haben Sie automatisch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Von § 40 VVG sind Lebensversicherungen vor allem dann betroffen, wenn sie mit Zusatzbausteinen – etwa einem BU-Schutz – abgeschlossen wurden.
Der Versicherer muss Sie als Kundin oder Kunde spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der geplanten Anpassungen darauf hinweisen, dass sich Ihre Beiträge erhöhen und dass damit ein Sonderkündigungsrecht einhergeht (§ 40 Abs.2 VVG). Demnach haben Sie für Ihre außerordentliche Kündigung mindestens einen Monat Zeit.
3Form und Inhalt: Berlinische Lebensversicherung richtig kündigen
Ebenfalls in den AVB des Versicherers geregelt ist die Form der Kündigung. Grundsätzlich wird bei Versicherungsverträgen aller Art zwischen Text- und Schriftform unterschieden:
Textform: Ist sie vorgeschrieben, können Sie elektronisch (etwa per Mail) und schriftlich (per Fax oder auf dem Postweg) kündigen
Schriftform: Hier ist die elektronische Form ausgeschlossen, Kündigungen sind nur per Brief und Fax zulässig
Wichtig:
Die Berlinische schreibt für Kündigungen die Schriftform vor. Sie sind also per Brief und Fax zulässig.
Die in den AVB vorgegebene Kündigungsform muss unbedingt eingehalten werden. Denn bei einem Verstoß muss der Versicherer Ihre Kündigung nicht akzeptieren, auch wenn sie fristgerecht eingeht. Das wiederum hat zur Folge, dass sich Ihr Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, wenn Sie nicht rechtzeitig von der Unwirksamkeit Ihrer Kündigung erfahren.
Für den Inhalt des Kündigungsschreibens gibt es keine besonderen Vorgaben. helpcheck empfiehlt aber, mindestens auf folgende Punkte einzugehen, um eine Berlinische Lebensversicherung ohne Rückfragen zu kündigen:
Achten Sie auf die richtige Adressierung. Nennen Sie außerdem Ihre Vertragsdaten, also vor allem Kunden- und Versicherungsnummer, für eine schnelle Zuordnung Ihres Schreibens.
Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“. So lassen sich falsche Auslegungen durch den Versicherer vermeiden.
Geben Sie – bei außerordentlichen Kündigungen – den Kündigungsgrund an.
Nennen Sie einen Kündigungstermin. Nutzen sie alternativ den Passus „Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Dabei handelt es sich immer um das Ende der Versicherungsperiode, sofern Sie nicht außerordentlich kündigen.
Bitten Sie den Versicherer um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswerts sowie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Unterschreiben Sie Ihre Kündigung selbst (persönlich).
Sie tragen die Beweislast für den Zugang des Schreibens. Behauptet der Versicherer, er habe Ihre Kündigung nicht erhalten, müssen Sie diese Behauptung entsprechend widerlegen. Daher empfehlen wir Ihnen den Versand via Einschreiben bzw. die Aufbewahrung des Faxberichts. Damit sind Sie im Zweifel auf der sicheren Seite.
Ausnahme:
Bei Kündigungen auf elektronischem Weg gilt eine Beweislastumkehr. Hier geht man von einem wirksamen Zugang der Kündigung aus, solange der Versicherer keine Tatsachen vorbringt, die das Gegenteil belegen.
4Todesfall: Was tun, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt?
Immer wieder kommt es vor, dass der Versicherungsnehmervor dem vertraglichen Zeitpunkt der Auszahlung verstirbt. In diesem Fall wird die Berlinische Lebensversicherung aber nicht aufgelöst – auch besteht kein Sonderkündigungsrecht. Stattdessen geht die Police im Rahmen der gesetzlichen oder durch Testament bestimmten Erbfolge auf den Erben über, der den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.
Dazu:
Sie werden also neuer Versicherungsnehmer. Damit verbunden ist die Verpflichtung zur Beitragszahlung und der Anspruch auf die Versicherungsleistung im Versicherungsfall.
Allerdings können Sie die Berlinische Lebensversicherung auch kündigen oder den Vertrag widerrufen. Beachten Sie aber, dass Sie bei der Kündigung einer geerbten Lebensversicherung einige zusätzliche Punkte in Ihr Schreiben aufnehmen sollten:
Der Versicherer benötigt einen Nachweis über die Erbschaft. Legen Sie den Erbschein daher am besten direkt mit vor
Ändern Sie die beim Versicherer gespeicherte Bankverbindung, da der Rückkaufswert sonst nicht auf Ihrem Konto landet
Passen Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht an, sofern es nicht beim Versicherungsnehmer selbst lag und dadurch nicht auf Sie übergegangen ist
So sorgen Sie dafür, dass die Kündigung Ihrer Berlinische Lebensversicherung schnell und ohne Rückfragen bearbeitet werden kann.
5Berlinische Lebensversicherung kündigen – wann wird der Rückkaufswert gezahlt?
Wenn Sie Ihre Berlinische Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer nach § 169 Abs.1 und 3 VVG den Rückkaufswert auszahlen. Die Berechnung erfolgt nach transparenten versicherungsmathematischen Grundsätzen, vereinfacht dargestellt in folgender Formel:
Formel:
Rückkaufswert = Summe der Beiträge – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale
Eine Stornopauschale, vergleichbar mit einer Kündigungsgebühr, darf der Versicherer nur bei einer eindeutigen vertraglichen Vereinbarung abziehen. Außerdem muss der Abzug der Höhe nach angemessen und beziffert sein (§ 169 Abs.5 VVG).
Für die Berechnung des Rückkaufswerts gilt das Stichtagsprinzip. Sie kann daher erst am letzten Tag der Versicherungsperiode erfolgen. In der Regel warten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer rund eine Woche, bis die Auszahlung auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Fragen Sie im Einzelfall aber einfach beim Versicherer nach, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.
6Berlinische Lebensversicherung kündigen – oder besser widerrufen!
Indem Sie Ihre Berlinische Lebensversicherung kündigen, verlieren Sie unter Umständen viel Geld – denn der Versicherer zahlt nur den Rückkaufswert aus. Mit dem Widerruf gibt es eine lukrative Alternative zur teuren Kündigung. helpcheck gibt einen Überblick.
Die Kündigung: Ein teurer Komfort
Beim Abschluss einer Lebensversicherung kalkuliert der Versicherer die Abschlusskosten auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens in der Police. Daher sind die Gebühren entsprechend hoch, sie werden aber auch dann in voller Höhe abgezogen, wenn der Vertrag eben nicht bis zum Ende läuft, sondern vorher gekündigt wird. Da die Abschlusskosten in der Regel über die ersten Jahre verteilt werden, ist der Verlust bei einer Kündigung hier besonders hoch.
Einzige Einschränkung:
Der Rückkaufswert muss immer bei mindestens 50 Prozent der Beiträge liegen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Verlust von bis zu 50 Prozent entstehen kann!
Anhand eines Rechenbeispiels zeigen wir Ihnen praktisch, wie teuer die Kündigung einer laufenden Lebensversicherung tatsächlich werden kann:
Sie lösen Ihre Berlinische Lebensversicherung nach 15 Jahren durch Kündigung auf. Eingezahlt haben Sie 20.000 Euro, der Versicherer hat 2.000 Euro Zinsen gutgeschrieben. Die Abschlusskosten liegen bei 4.800 Euro, die Verwaltungskosten bei 800 Euro. Außerdem wird eine Stornopauschale (1.500 Euro) fällig. Somit liegt der Rückkaufswert bei 15.900 Euro.
Das heißt:
Sie erzielen einen Verlust von 4.100 Euro, obwohl Ihre Police 2.000 Euro Gewinn erwirtschaftet hat!
Damit ist die Kündigung einer Lebensversicherung zwar komfortabel – denn sie ist mit einem einfachen Schreiben erledigt – besonders die finanziellen Folgen sind aber schwerwiegend. Wenn Sie Ihre Berlinische Lebensversicherung kündigen, lassen Sie im wahrsten Sinne des Wortes einen Teil Ihres Geldes auf der Straße liegen.
Daher gilt: Kündigen Sie Ihre Police nicht ohne vorherige Prüfung! Bei helpcheck nehmen erfahrene Anwälte Ihre Lebensversicherung genau unter die Lupe und ermitteln so die beste Lösung.
Mit dem Widerruf, der grundsätzlich nur innerhalb der ersten Tage nach Vertragsabschluss möglich ist, erhalten Sie in bestimmten Fällen eine deutlich höhere Auszahlung. Denn der Versicherer darf keine Abschluss- und Stornokosten vom Vertragsvermögen abziehen. Im obigen Beispiel würden Sie statt 15.900 Euro rund 21.200 Euro erhalten – damit wird der Widerruf der Police ein echtes Gewinngeschäft.
Die wichtigsten Grundätze des Widerrufs finden sich in § 8 Abs.2 VVG. Hier ist unter anderem vorgeschrieben, dass Sie eine Widerrufsbelehrung erhalten müssen, die gewisse Mindestanforderungen erfüllt. Tut sie das nicht, etwa weil sie nicht deutlich im Text hervorgehoben wird, ist die Belehrung ungültig. Daraus folgt, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt – und Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ein „ewigesWiderrufsrecht“ haben.
Der Grundsatz:
„Fristen, die nicht beginnen, enden auch nicht.“
Besonders betroffen vom „ewigen Widerrufsrecht“ sind Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden – Schätzungen zufolge über 100 Millionen Verträge. Möglicherweise ist auch Ihre Berlinische Lebensversicherung dabei. Daher sollten Sie die Versicherung nicht vorzeitig kündigen, sondern zunächst die Alternativen anwaltlich prüfen lassen.
Bei helpcheck reichen Sie lediglich Ihre Vertragsdokumente ein. Unsere Partneranwälte prüfen, ob es sich lohnt, Ihre Berlinische Lebensversicherung zu kündigen. Ist das nicht der Fall und besteht eine Widerrufsmöglichkeit, machen wir unsere Forderung beim Versicherer geltend. Dabei übernehmen wir alle anfallenden Kosten, insbesondere auch die Gerichtsgebühren, wenn es zu einer Verhandlung kommt.
Unsere Anwälte berechnen die entsprechenden Auszahlungsbeträge nach versicherungsmathematischen und rechtssicheren Methoden. Nur so erhalten Sie eine objektive Vergleichsgrundlage.
Ein Honorar fällt erst an, wenn der Widerruf erfolgreich war und die Auszahlung höher als der Rückkaufswert ist. Es wird nur auf die Differenz berechnet und beträgt je nach Kostenmodell 29,75 oder 39,75 Prozent.
Ihr Vorteil: Sie tragen keinerlei Kostenrisiko! Lassen Sie Ihre Versicherungspolice noch heute prüfen & holen Sie sich bares Geld zurück!
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