Colonia Lebensversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie Ihre Colonia Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Hier entsteht bei vielen Policen ein Verlust, denn die Kosten liegen meist über den erzielten Renditen
Der Versicherer darf das Kündigungsrecht weder ausschließen noch einschränken. Allerdings kann er Form und Frist, an die Sie sich bei der Kündigung halten müssen, in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgeben
Der Widerruf ist in der Regel die bessere Alternative. Bei vielen Verträgen besteht ein „ewiges Widerrufsrecht“, wenn dem Versicherer bei Erstellung der Widerrufsbelehrung Fehler unterlaufen sind
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Colonia Lebensversicherung kündigen: Die geltenden Fristen
Wenn Sie Ihre Colonia Lebensversicherung kündigen möchten, müssen Sie dabei die vom Versicherer vorgegebenen Kündigungsfristen einhalten. An dieser Stelle ist zwischen der außerordentlichen auf der einen und der ordentlichen Kündigung auf der anderen Seite zu unterscheiden. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wobei sie die Versicherungsgesellschaft in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) näher konkretisiert.
Die außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist bei Lebensversicherungen nach § 40 Abs.1 und 2 VVG möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
Der Versicherer erhöht die Beiträge, passt die Leistungen aber nicht entsprechend zu Ihren Gunsten an
Der Versicherer reduziert die Leistungen, Sie müssen aber denselben oder einen höheren Beitrag zahlen
Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, Sie als Kundin oder Kunde mindestens einen Monat vor der geplanten Anpassung darauf hinzuweisen, dass mit ihr ein Sonderkündigungsrecht verbunden ist. Außerdem muss der Versicherer Sie über die Ausübung des Rechts informieren (§ 40 Abs.1 Satz 2 VVG). Sie haben dann bis zum Wirksamwerden der Änderungen – mindestens also einen Monat – Zeit, Ihre Colonia Lebensversicherung außerordentlich zu kündigen.
Wichtig:
Geben Sie bei der Sonderkündigung unbedingt den Kündigungsgrund an. Denn sonst besteht die Gefahr, dass der Versicherer von einer ordentlichen Kündigung ausgeht.
Auch bei der außerordentlichen Kündigung zahlt der Versicherer den Rückkaufswert, der zum jeweiligen Kündigungszeitpunkt berechnet und ausgezahlt wird.
Die ordentliche Kündigung
Anders als für die außerordentliche ist für die ordentliche Kündigung kein besonderer Grund erforderlich. Sie ist jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 168 Abs.1 VVG), Sie müssen allerdings die vom Versicherer vorgegebene Kündigungsfrist einhalten. Sie kann zwischen einem und drei Monaten festgelegt werden, wobei sich die Frist immer auf den letzten Tag der Versicherungsperiode bezieht (§ 11 Abs.3 VVG).
Hinweis:
Bei der Colonia Lebensversicherung gilt in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Die Versicherungsperiode wird auch als „Versicherungsjahr“ bezeichnet. Sie dauert, sofern keine abweichenden Vereinbarungen gelten, 12 Monate und beginnt in dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Colonia Lebensversicherung abschließen (§ 12 VVG). Denkbar und üblich sind hier zwei Gestaltungsmöglichkeiten:
Abweichende Erstperiode: Sie schließen Ihre Lebensversicherung z.B. am 01.06. ab. Mit dem Versicherer wird vereinbart, dass die erste Versicherungsperiode am 31.12. des Abschlussjahres läuft. Die zweite Periode beginnt am 01.01. des Folgejahres und dauert ab hier exakt 12 Monate, also bis 31.12. Ihre Kündigung muss drei Monate vorher, am 30.09., beim Versicherer eingehen.
Reguläre Erstperiode: Wie Beispiel 1, da aber keine abweichende Vereinbarung existiert, endet die Versicherungsperiode am 31.05. des Folgejahres. Dadurch muss Ihre Kündigung den Versicherer spätestens am 28.02., also ebenfalls drei Monate vor diesem Zeitpunkt, erreichen.
Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist nur der Eingang der Kündigung beim Versicherer maßgeblich. Es spielt keine Rolle, wann Sie sie absenden oder wann die Versicherungsgesellschaft mit der Bearbeitung beginnt.
2Colonia Lebensversicherung rechtssicher kündigen: Form und Inhalt
Der Versicherer schreibt in den AVB und im Versicherungsschein vor, welche Form Sie bei der Kündigung Ihrer Colonia Lebensversicherung einhalten müssen. Grundsätzlich ist dabei zwischen Schrift- und Textform zu unterscheiden:
Die Schriftform umfasst nur „echte Schreiben“, die also etwa per Brief oder als Fax beim Versicherer eingehen. Nicht zulässig sind elektronische Kündigungen
Bei der Textform sind auch Kündigungen per Mail (elektronische Form) – neben Brief und Fax – zulässig
Es gilt:
Möchten Sie Ihre Colonia Lebensversicherung kündigen, müssen Sie die Schriftform einhalten.
Kündigungen, die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, sind unwirksam. Der Versicherer muss sie also selbst dann nicht akzeptieren, wenn sie innerhalb der vorgegebenen Frist eingehen. Leider weisen nur wenige Versicherungsgesellschaften ihre Kunden auf die Unwirksamkeit ihrer Kündigung hin, was dazu führen kann, dass die Kündigungsfrist bereits verpasst wurde, wenn Sie den Fehler bemerken. Werfen Sie daher immer einen Blick in Ihre Police.
Außerdem sollten Sie – wenngleich es hierfür keine gesetzlichen oder vertraglichen Sonderregelungen gibt – darauf achten, mindestens folgende Punkte in Ihr Kündigungsschreiben aufzunehmen:
Ihre persönlichen und die Vertragsdaten, insbesondere also Kunden- und Versicherungsnummer, für eine schnelle Zuordnung Ihres Schreibens.
Den Begriff „Kündigung“, damit der Versicherer Ihr Schreiben nicht falsch auslegen kann.
Den Kündigungsgrund, soweit dieser – bei der außerordentlichen Kündigung nach § 40 VVG – erforderlich ist.
Einen konkreten Kündigungstermin oder alternativ den Passus „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, wenn Sie Ihren Vertrag direkt zum Ende der Versicherungsperiode auflösen möchten.
Die Bitte um eine schriftliche oder elektronische Kündigungsbestätigung sowie um Auszahlung des Rückkaufswerts. Teilen Sie in diesem Zusammenhang auch Ihre Bankverbindung mit.
Ihre persönliche Unterschrift.
Sorgen Sie darüber hinaus für einen Zugangsnachweis, damit Sie im Zweifel belegen können, dass der Versicherer Ihre Kündigung tatsächlich erhalten hat. Denn als Absender sind Sie grundsätzlich in der Beweispflicht.
3Die häufigsten Kündigungsgründe im Überblick
Die Gründe, aus denen Kunden ihre Colonia Lebensversicherung kündigen, werden immer wieder in Statistiken erfasst. Rund 50 Prozent aller Verträge werden entweder vor dem Ende der Vertragslaufzeit beitragsfrei gestellt, gekündigt oder widerrufen. Alleine die Kündigungen machen rund die Hälfte dieser Auflösungen aus.
Dabei lassen sich die „Top drei“ Gründe so zusammenfassen:
Hohe Kosten: Kapitalbildende Lebensversicherungen verursachen vor allem in den ersten Jahren nach dem Abschluss hohe Kosten. Hinzu kommen laufende Verwaltungsgebühren bis zur Zahlung der Ablaufleistung. Wegen der gleichzeitig niedrigen Zinsen fallen die Kosten gleich doppelt ins Gewicht, denn das Vertragsvermögen schrumpft noch schneller. Bei einer Kündigung kommen auf Sie als Kundin oder Kunde weitere Gebühren zu, insbesondere der sogenannte Stornoabschlag.
Niedrige Zinsen: Der Leitzins, die Berechnungs- und Kalkulationsgrundlage für Versicherungsgesellschaften, liegt aktuell (2022) bei 0,25 Prozent. Dass sich mit diesen Prozenten keine ordentliche Rendite mehr erzielen lässt, liegt nicht nur auf der Hand, sondern wird auch bei einem Blick auf die jährliche Wertestandsmitteilung deutlich. Hinzu kommt, dass Versicherte niedrigere Überschussbeteiligungen erhalten, da die Versicherer ihre Jahresgewinne vor allem für Rücklagen benötigen. Letztere dienen der Bedienung älterer, höher verzinster Verträge.
Kaum Flexibilität: Kapitallebensversicherungen lassen sich kaum an individuelle Wünsche und Vorstellungen anpassen, da der Versicherer die Form der Geldanlage vorgibt. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie daher nichts daran ändern, dass sich die Konditionen immer weiter verschlechtern.
Unser Tipp:
Wegen der zahlreichen Nachteile raten wir heute vom Abschluss einer garantieverzinsten kapitalbildenden Lebensversicherung ab.
Dennoch sollten Sie Ihre Colonia Lebensversicherung nicht direkt kündigen. Stellen Sie den Vertrag zunächst auf den Prüfstand und entscheiden Sie sich so für die lukrativste Methode, Ihre Police loszuwerden!
4Colonia Lebensversicherung kündigen: Die Auszahlung des Rückkaufswerts
Wenn Sie Ihre Colonia Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer nach § 169 Abs.1 VVG den sogenannten Rückkaufswert der Police zahlen. Denn bei einer Kündigung wird der Vertrag rein rechtlich nicht aufgelöst, sondern von der Versicherungsgesellschaft zu einem bestimmten Preis „zurückgekauft“. Für Sie als Kundin oder Kunde ist das Ergebnis aber dasselbe.
Der Rückkaufswert ist stets nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen (§ 169 Abs.3 VVG). Damit ist sichergestellt, dass auch ein sachkundiger Dritter die Möglichkeit hat, die Berechnung des Versicherers objektiv nachzuvollziehen. Generell sollten Sie den Rückkaufswert bei einer Kündigung unabhängig prüfen lassen, da sich immer wieder Fehler zum Nachteil des Versicherten einschleichen.
Die Berechnungsformel für den Auszahlungsbetrag lautet (vereinfacht):
Formel:
Rückkaufswert = Summe Ihrer Beiträge (ohne Risikoanteile) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale
Der Abzug einer Stornopauschale (= Kündigungsgebühr) ist nach § 169 Abs.5 VVG nur zulässig, wenn er vertraglich vereinbart wurde, beziffert und der Höhe nach angemessen ist. Der Auszahlungsbetrag muss bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge, jeweils ohne enthaltene Risikoanteile – etwa für einen BU-Schutz – liegen.
Der Rückkaufswert wird immer am letzten Tag der Versicherungsperiode ermittelt. Im Schnitt warten Sie als Kundin oder Kunde daher rund eine Woche, bis Sie die Überweisung vom Versicherer erhalten. Fragen Sie aber auch hier im Zweifel einfach nach!
5Versicherungsnehmer verstorben – so geht es jetzt weiter
Stirbt der Versicherungsnehmer, geht die Colonia Lebensversicherung mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über. Als Erbin oder Erbe führen Sie die Police dann entsprechend der Vereinbarung fort. Wesentliche Unterschiede gibt es nicht, da Sie vollständig in die Rechtsstellung des Verstorbenen eintreten. Sie übernehmen daher insbesondere das Bezugsrecht und die Pflicht zur Beitragszahlung.
Achtung:
Hat der Versicherungsnehmer ein abweichendes Bezugsrecht (zugunsten einer anderen Person als seiner eigenen) vereinbart, bleibt es beim Erbfall bestehen. Sie müssen es dann aktiv ändern.
Als „neuer Versicherungsnehmer“ können Sie die geerbte Colonia Lebensversicherung allerdings auch kündigen. Beachten Sie dabei in Ergänzung zu den oben genannten noch folgende Punkte:
Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall, damit er die erforderlichen Schritte, insbesondere die Umschreibung der Police, in die Wege leiten kann
Legen Sie einen Nachweis über die Erbschaft – bestenfalls den Erbschein – in Kopie vor, sobald Sie ihn erhalten haben
Ändern Sie die beim Versicherer gespeicherte Bankverbindung, da sie für die Überweisung des Rückkaufswerts relevant ist
Passen Sie das Bezugsrecht an, sollte der Versicherungsnehmer ein abweichendes vereinbart haben
So stellen Sie sicher, dass es bei der Kündigung der Lebensversicherung nicht zu Rückfragen und damit verbunden zusätzlichem Zeitaufwand kommt.
6Colonia Lebensversicherung kündigen oder widerrufen? Ihre Optionen im Überblick
Grundsätzlich steht es Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer frei, Ihre Colonia Lebensversicherung zu kündigen. Allerdings ist die Kündigung nur in den wenigsten Fällen der beste Weg, die Police loszuwerden. Denn durch zahlreiche Abzüge wird sie schnell zum Verlustgeschäft. Wir zeigen, wo die Unterschiede zwischen Kündigung und Widerruf liegen und warum letzterer meist zu einer wesentlich höheren Auszahlung führt.
Die Kündigung: Meist teuer und unrentabel
Bei einer Kündigung besteht ein großes Verlustrisiko. Denn der Versicherer zieht die Abschlusskosten in voller Höhe ab, auch wenn das Vertrags-Endvermögen, auf dessen Grundlage sie kalkuliert wurden, noch nicht erreicht ist. Damit ist die Kündigung zwar vergleichsweise komfortabel, die meisten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer lösen ihre Police hier aber mit einem „Minus“ auf.
Das folgende Beispiel zeigt, wie der Verlust zustande kommen kann:
Beispiel:
Sie kündigen Ihre Police nach 10 Jahren und 10.000 Euro eingezahlten Beiträgen. Da Sie 1.000 Euro Zinsen erhalten haben, liegt das Vertragsvermögen bei 11.000 Euro. Nun zieht der Versicherer 4.000 Euro Abschluss- und Verwaltungskosten ab. Ausgezahlt werden also nur 7.000 Euro, was zu einem Verlust von 3.000 Euro führt – und das bereits bei einem vergleichsweise niedrigen Vertragsvermögen!
Daher ist grundsätzlich von einer Kündigung abzuraten. Denn ähnliche Situationen ergeben sich bei den meisten kapitalbildenden Policen, besonders wenn Sie bereits wenige Jahre nach dem Abschluss kündigen.
Tipp: Colonia Lebensversicherung noch heute von erfahrenen helpcheck-Partneranwälten prüfen lassen!
Der Widerruf ist gewissermaßen der „Joker“ in der Hinterhand. Grundsätzlich ist er nur innerhalb der ersten 30 Tage, nachdem Sie die Vertragsunterlagen vom Versicherer erhalten haben, zulässig (§§ Abs.1 und 152 Abs.1 VVG). Allerdings beginnt diese Fristnur, wenn Sie nach § 8 Abs.2 Nr.2 VVG ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Der Vertrag muss also eine entsprechende Widerrufsbelehrung enthalten.
Der Clou:
Ist die Widerrufsbelehrung aber unwirksam, etwa weil sie nicht alle notwendigen Informationen enthält, fehlt es an einer der Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist. Dadurch kann sie auch nicht enden – Sie haben ein „ewiges Widerrufsrecht“.
Besonders betroffen sind Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Expertenschätzungen zufolge handelt es sich hier um mehr als 100 Millionen Verträge, die sich wegen fehlerhafter Widerrufsinformationen noch heute vollständig rückabwickeln lassen. Dabei ist der Widerruf besonders im Vergleich mit der Kündigung mit mehreren Vorteilen für Kundinnen und Kunden verbunden:
Sie erhalten die gesamte Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, ausgezahlt. Der Garantiezins spielt dann keine Rolle mehr.
Vom Vertragsvermögen dürfen weder Abschluss- noch Stornokosten abgezogen werden. Hat der Versicherer diese Gebühren bereits einbehalten, muss er sie inklusive Zinsen wieder auszahlen. Selbiges gilt bei den meisten Lebensversicherungen auch für die laufend anfallenden Verwaltungskosten.
Der Widerruf wird sofort und nicht erst – wie die Kündigung – zum Ende der Versicherungsperiode wirksam.
So erhalten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Die Auszahlung liegt bei bis zu 150 Prozent der Beiträge.
Lassen Sie Ihre Colonia Lebensversicherung noch heute prüfen und verschenken Sie kein Geld!
Reichen Sie noch heute Ihre Vertragsunterlagen online oder auf dem Postweg bei helpcheck ein. Hier beschäftigen sich erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht mit Ihrer Police und suchen nach einer Widerrufsmöglichkeit. Außerdem berechnen wir, wie viel Sie bei einer Kündigung und wie viel Sie beim Widerruf ausgezahlt bekommen könnten.
Die entsprechende Forderung machen wir dann gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend. Nur wenn die Auszahlung tatsächlich höher ist als der Rückkaufswert, Sie also einen Mehrwert erhalten, fällt ein Honorar auf die Differenz an (29,75 oder 39,75 Prozent). Sind wir hingegen nicht erfolgreich oder ergibt die Prüfung, dass ein Widerruf rechtlich nicht infrage kommt oder sich nicht lohnt, sind alle Leistungen kostenfrei.
Ihr Vorteil: Sie tragen keinerlei Kostenrisiko abgesehen von einer möglichen Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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