Hacker lasen mithilfe des sogenannten Scrapings im Jahr 2019 mehrere hundert Millionen Facebook-Nutzerdatensätze aus. Zwar wurde die Sicherheitslücke schnell geschlossen, zu diesem Zeitpunkt war es für viele Nutzerinnen und Nutzer aber bereits zu spät
Die Hacker veröffentlichten die Daten in eigenen Foren, wo sie unter anderem von Kriminellen für Spamanrufe genutzt wurden. Bis heute erhalten zahlreiche Nutzer Spam-SMS, E-Mails und dubiose Aufforderungen, beispielsweise Pakete beim Zoll abzuholen und Gebühren zu entrichten
Nach der DSGVO haben Betroffene umfassende Auskunftsrechte. Kommt Facebook entsprechenden Anliegen nicht nach, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Zahlreiche Gerichte haben Facebook bereits zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt.
1Facebook Datenleck Prüfung: Was ist eigentlich vorgefallen?
Im August 2019 konnten Hacker eine Sicherheitslücke bei Facebook ausnutzen und so insgesamt 530 Millionen Datensätze von Nutzerprofilen auslesen. Die entsprechenden Daten wurden in entsprechenden Foren veröffentlicht und im weiteren Verlauf für missbräuchliche – meist sogar kriminelle – Zwecke verwendet. Im Wesentlichen waren alle in einem Facebook-Profil gespeicherten Nutzerdaten betroffen:
Vollständiger Nutzername, in der Regel also Vor- und Nachname
Geburtsdatum
Telefonnummer (insbesondere Handynummer für 2-Faktor-Authentifikation)
Beziehungsstatus
E-Mail-Adresse
Insbesondere auf Handynummer und E-Mail-Adresse haben je nach Datenschutzeinstellung nur Facebook-Freunde, keinesfalls aber dritte Personen, Zugriff. Auch das Geburtsdatum ist üblicherweise nur sichtbar, wenn Menschen miteinander befreundet sind.
Im Zuge einer Facebook Datenleck Prüfung finden wir für Sie heraus, ob Sie betroffen sind. Ist dies der Fall, haben Sie gute Chancen auf Schadensersatz!
Das Facebook Datenleck kam durch das sogenannte Scraping zustande. Eine Sicherheitslücke in der Freundesuche ermöglichte es den Hackern, mithilfe zufällig generierter Handynummern nach Personen zu suchen. Auch wenn diese Nummer nicht öffentlich sichtbar war, war sie im Hintergrund mit dem Profil verbunden – und konnte über die Suche so einem bestimmten Profil zugeordnet werden. Der Zufallsgenerator fand so insgesamt 530 Millionen Datensätze, bestehend insbesondere aus vollständigem Namen und Mobilfunknummer.
Facebook reagierte zwar unverzüglich und deaktivierte die entsprechende Funktion, zu diesem Zeitpunkt war es für viele Kunden aber bereits zu spät. Alleine in Deutschland sind rund sechs Millionen Nutzerinnen und Nutzer des sozialen Netzwerks betroffen. Das Hauptproblem: Sind die Daten erstmal im Netz, ändert auch das Schließen der Sicherheitslücke nichts mehr an deren Bekanntwerden. Kriminelle können die persönlichen Informationen dann für ihre Zwecke einsetzen.
2Welche Folgen hatte das Facebook Datenleck für Userinnen und User?
Für zahlreiche Betrüger, insbesondere aus dem Ausland, sind die erhaltenen Datensätze ein gefundenes Fressen. Betroffene merken dies vor allem an zunehmenden Spam-Anrufen und SMS-Nachrichten, die beispielsweise zur Anmeldung auf (gefälschten) Bankwebseiten aufrufen. Häufig werden Nutzer auch aufgefordert, eine Gebühr an den Zoll oder Paketdienst zu entrichten – auf diese Weise kommen die Kriminellen an die Kreditkarten- oder andere Zahlungsinformationen.
Außerdem können die Daten für Werbezwecke missbraucht werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn mit dem Facebook-Konto auch eine noch gültige Mailadresse verknüpft ist. Viele Nutzer wissen daher gar nicht, woher Unternehmen ihre persönlichen Kontaktdaten haben.
Unser Tipp:
Seien Sie bei entsprechenden Anrufen und Nachrichten besonders vorsichtig. Gehen Sie nicht ans Handy, wenn Ihnen eine Nummer verdächtig vorkommt – andernfalls merken die Kriminellen, dass hinter der Mobilfunknummer nach wie vor eine Person steht. Geben Sie außerdem keine Zahlungsdaten preis und wenden Sie sich zur Sicherheit an den (angeblichen) Absender der Nachricht, etwa an Ihre Bank oder den Zoll. So gehen Sie auf Nummer sicher!
3Facebook Datenleck: Prüfung durchführen und Schadensersatz erhalten!
Nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Nutzerinnen und Nutzer von Facebook ein Informationsrecht. Der Meta-Konzern ist verpflichtet, Sie über Art und Ausmaß der Datenschutzverletzung zu informieren. Unmittelbare Ansprüche gegen Facebook ergeben sich aus der DSGVO zumindest wegen der Datenpanne selbst allerdings nicht, da der Angriff von außerhalb verübt wurde.
Allerdings muss Facebook die zuständigen Behörden unverzüglich über den Vorfall informieren. Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn sofort geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um zukünftige Schäden zu verhindern oder zu begrenzen. Da Facebook bereits im August 2019 – nach Bekanntwerden der ersten Nutzerdaten – Scraping unmöglich gemacht hat, argumentiert der Konzern auf dieser Grundlage.
Allerdings gibt es für Schadensersatzforderungen eine weitere Rechtsgrundlage, nämlich Artikel 82 DSGVO. Gibt Facebook keine oder keine ausreichende Auskunft über den Umfang der Datenpanne, haben Menschen in der EU Ansprüche auf finanzielle Entschädigung. Die Norm wird von den zuständigen Gerichten immer verbraucherfreundlicher ausgelegt; auch und insbesondere, da entsprechende Forderungen eine abschreckende Wirkung auf Facebook haben.
Zahlreiche Gerichte haben bereits zugunsten der Verbraucher entschieden und Facebook zu Schadensersatzzahlungen verurteilt. Einige Beispiele:
Landgericht München, Az. 15 O 4507/22: Verstöße gegen die DSGVO führten bei diesem Nutzer dazu, dass insgesamt 600 Euro an Schadensersatz zu zahlen war
Landgericht Stuttgart, Az. 8 O 38/23: Der vom Facebook Datenleck Betroffene erhielt Schadensersatz in Höhe von 400 Euro
Landgericht Stuttgart, Az. 3 O 220/22: Hier wurden wegen des Facebook Datenlecks sogar 1.000 Euro Schadensersatz gezahlt. Der Betroffene war Opfer gleich mehrerer DSGVO-Verstöße, weil Facebook keinerlei Auskunft zum Sachverhalt erteilte
Häufige Fragen zu Facebook Datenleck Prüfung
Wie kamen die Hacker an die zahlreichen Nutzerdaten?
Haben die Spam-Anrufe und Nachrichten etwas mit der Datenpanne zu tun?
Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
August 2023
"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
Darius T.
Oktober 2022
Landgericht Oldenburg
3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
August 2023
"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M.
Mai 2023
Landgericht Stuttgart
500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt
Aktuelle Urteile & Bewertungen
November 2021
Landgericht Traunstein
Klage auf Rückabwicklung einer Debeka Lebensversicherung
Erhalt von 35% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
October 2021
Landgericht Traunstein
Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
Erhalt von 27% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
März 2023
“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
September 2022
Amtsgericht Aachen
Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
Erhalt von 2.700 € Nutzungsentschädigung und Rückerstattung
Aktuelle Urteile & Bewertungen
April 2022
Oberlandesgericht Frankfurt
Klage gegen Bwin
Der Anbieter wurde zur Rückzahlung von Spielverlusten i. H. v. 12.000 € verurteilt
März 2022
“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
Norbert K.
Januar 2021
Oberlandesgericht München
Klage gegen Mr. Green
Spielverluste i. H. v. 11.760 € müssen durch Mr. Green zurückgezahlt werden
März 2022
“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
David S.
Juni 2021
Landgericht Coburg
Klage gegen BWIN
BWIN wurde zur Rückzahlung von Verlusten i. H. v. 4.900 € verurteilt