Geld zurück Sportwetten: Holen Sie sich Ihre Verluste zurück!

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer mehr deutsche Gerichte vertreten bei Online-Casinos und Wettbüros verbraucherfreundliche Ansichten. Als Spielerin oder Spieler haben Sie eine gute Chance, eingezahlte Gelder vom illegalen Casino-Betreiber zurück zu erhalten
  • Voraussetzung für Online-Glücksspiel und das Angebot von Sportwetten ist eine staatliche Lizenz. Fehlt diese oder verstößt der Anbieter gegen die Auflagen, können Sie Ihr Geld zurück erhalten. Denn der Vertrag mit der Plattform ist dann anfechtbar
  • Um Ihr Geld zurück zu erhalten, müssen die Sportwetten illegal veranstaltet worden sein. Ist dies der Fall und können Sie entsprechende Nachweise erbringen, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden

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1Geld zurück bei Sportwetten: Die Grundsätze der Erlaubnis nach dem GlüStV 

Bei Sportwetten besteht ein erhöhtes Risiko für Abhängigkeiten. Entsprechendes gilt auch für Casinospiele, wobei die Online-Varianten der Glücksspiele ein nochmals erhöhtes Risiko aufweisen. Grund dafür ist die vergleichsweise einfache Möglichkeit für Spieler, sich einen entsprechenden Zugang zu beschaffen. Darüber hinaus bietet das Internet eine gewisse Anonymität, die es im physischen Casino „um die Ecke“ in dieser Form nicht gibt.

Um die Risiken des Glücksspiels so weit möglich zu reduzieren, hat der Gesetzgeber mit dem Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) einheitliche Regularien für den Betrieb und die Zulassung von Casinos und anderen Formen des Spiels erlassen. Möchten Sie Geld zurück erhalten, das Sie bei Sportwetten verloren haben, muss der jeweilige Anbieter zunächst gegen die Vorschriften des Staatsvertrages verstoßen haben. 

Kern des GlüStV ist die Lizensierung nach § 4. Verfügt der Anbieter über eine entsprechende Erlaubnis, darf er in diesem Rahmen Glücksspiel anbieten – auch online. Fehlt ihm hingegen die Genehmigung, ist das Angebot illegal. Ob „Ihr“ Anbieter über eine entsprechende Lizenz verfügt, können Sie auf der Webseite der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder nachlesen. Hier sind alle lizensierten Anbieter aufgeführt. 

Aber:

Die Genehmigung ist längst keine Garantie dafür, dass sich der Anbieter wirklich an alle Regeln des Staatsvertrages hält. So wird zum Beispiel vielerorts das Einzahlungslimit, das bei 1.000 € pro Monat liegt, überschritten. Spieler können also auch mehrere tausend oder gar unbeschränkt viele Euro monatlich einzahlen. In einem solchen Fall besteht eine gute Chance, dass Sie bei Sportwetten Ihr Geld zurück erhalten!

2So erhalten Sie Ihr Geld zurück: Die Regelungen zur Sportwetten im GlüStV 

Damit Sie Ihr Geld zurück erhalten, muss der Anbieter bei den Sportwetten gegen § 4 GlüStV verstoßen haben. Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn die vorgeschriebene Lizenz bzw. Erlaubnis fehlt, der Anbieter also nicht über die notwendige Genehmigung verfügt. Ein Auszug aus der Vorschrift: 

§ 4 Absatz 1 GlüStV: 

(1) 1Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. 2Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten. 3Bietet ein Veranstalter oder Vermittler von öffentlichen Glücksspielen neben unerlaubtem Glücksspiel auch sonstige Leistungen in der Weise an, die es am Zahlungsverkehr Beteiligten nicht ermöglicht, den Zahlungsverkehr vollständig unterscheidbar und getrennt nach den Angeboten abzuwickeln, ist die Mitwirkung am Zahlungsverkehr auch für die sonstigen Leistungen verboten.

§ 4 Absatz 5 GlüStV: 

(5) Die Erteilung einer Erlaubnis nach Absatz 4 Satz 1 für öffentliche Glücksspiele im Internet setzt voraus, dass keine Versagungsgründe nach Absatz 2 vorliegen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und Authentifizierung sowie, wenn eine Verpflichtung nach § 8 besteht, durch Abgleich mit der Sperrdatei gewährleistet.
  2. Spielern werden durch den Veranstalter, den Vermittler, deren Beschäftigte oder durch von diesen beauftragten Dritten keine Darlehen gewährt; für Darlehen darf auf der Internetdomain des Veranstalters oder Vermittlers nicht geworben oder sonst darauf verwiesen oder verlinkt werden (Kreditverbot). Bei Lotterien in Form des Gewinnsparens nach § 12 Absatz 1 Satz 2 gilt dies nur für Darlehen, die für die Teilnahme an Glücksspielen gewährt werden.
  3. Besondere Suchtanreize durch schnelle Wiederholung sind ausgeschlossen.
  4. Ein an die besonderen Bedingungen des Internets angepasstes Sozialkonzept nach § 6 ist zu entwickeln und umzusetzen; seine Wirksamkeit ist wissenschaftlich zu evaluieren.
  5. Über dieselbe Internetdomain dürfen unterschiedliche Glücksspielformen nur angeboten werden, wenn für jede Glücksspielform ein selbstständiger und grafisch jeweils voneinander abgetrennter Bereich eingerichtet wird; Absatz 1 bleibt unberührt. Abweichend davon dürfen Sportwetten und Pferdewetten miteinander in einem Bereich derselben Internetdomain angeboten werden. In einem Bereich darf für die Glücksspiele in den anderen Bereichen nicht geworben oder sonst zum Spiel in den anderen Bereichen aufgefordert werden. Nach Teilnahme an einem Glücksspiel in einem Bereich ist frühestens nach Ablauf einer Minute die Teilnahme in einem anderen Bereich desselben Erlaubnisinhabers zulässig; während dieser Zeit ist keine Teilnahme an unentgeltlichen oder Demo-Spielen möglich und es sind im Sozialkonzept näher zu beschreibende Hinweise zu den Gefahren von und zur Prävention vor Spielsucht sowie Hinweise auf Beratungsangebote anzuzeigen, die der Spieler vor Teilnahme in dem anderen Bereich bestätigen muss. Der Erlaubnisinhaber hat sicherzustellen, dass erzielte Gewinne aus einem Bereich erst nach Ablauf einer Wartefrist von einer Stunde für Glücksspiele in anderen Bereichen genutzt werden können. Satz 4 gilt entsprechend für den Wechsel zwischen verschiedenen Internetdomains desselben Erlaubnisinhabers.

Alle Regelungen des GlüStV gelten nur für öffentliches Glücksspiel. Private Events und Veranstaltungen werden von den einzelnen Normen nicht erfasst. Sie können also kein Geld zurück erhalten, wenn Sie privat – etwa mit Freunden – Sportwetten veranstalten. 

Zentrale Sperrdatei: Wer verstößt, macht sich angreifbar! 

Wer bei sich selbst von einer Spielsucht ausgeht, kann sich zum Selbstschutz in die sogenannte OASIS-Datei eintragen lassen. Die Sperrdatei, auf die alle Anbieter von Glücksspiel Zugriff haben müssen, gilt anbieterübergreifend. Wird eine Sperre eingetragen, kann sie im gewählten Zeitraum (zum Beispiel sechs Monate) nicht mehr aufgehoben werden. Die OASIS-Datei war einer der Hauptgründe für die Überarbeitung des Glücksspiel-Staatvertrages. Denn durch den gemeinsamen Zugriff aller Anbieter auf die Datei kann sichergestellt werden, dass gesperrte Spieler, die häufig unter einer Spielsucht leiden, keinen Zugang mehr zu Glücksspiel erhalten. 

Verstößt der Anbieter gegen diese Vorschriften, können Sie Ihr Geld zurück erhalten, wenn Sie es zuvor bei Sportwetten verloren haben. Denn nach § 4 Absatz 5 Nummer 1 GlüStV sind Zugriff auf und Abgleich mit der OASIS-Datei zwingende Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis. 

Geld zurück bei Sportwetten: Beschluss des BGH stärkt Spielern den Rücken! 

Wer sein Geld zurück erhalten will, sollte bei Sportwetten und anderen Online-Glücksspielen nicht vor dem Rechtsweg zurückschrecken. Denn mehrere Beschlüsse des höchsten deutschen Zivilgerichts, dem Bundesgerichtshof (BGH), stärken Spielerinnen und Spielern den Rücken. In seiner letzten Entscheidung vom 22.03.2024 (Az. I ZR 88/23) führte das Gericht unter anderem aus: 

Aus dem Verstoß gegen das gesetzliche Verbot des § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 dürfte im Streitfall die Nichtigkeit der zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Sportwettenverträge folgen. Grundsätzlich erfordert der Schutzzweck dieses gesetzlichen Verbots die Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB (dazu III 2 b bb). Der Senat muss im Streitfall nicht entscheiden, ob dies ausnahmsweise anders zu sehen ist, wenn ein Anbieter zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits eine Konzession für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hatte, das für diesen Antrag geltende Konzessionserteilungsverfahren aber unionsrechtswidrig war, und das Sportwettenangebot dieses Anbieters daher weder strafrechtlich sanktioniert noch verwaltungsrechtlich untersagt werden konnte (dazu III 2 b cc). Denn jedenfalls für Sportwettenangebote, die - wie im Streitfall - auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, dürfte es bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB verbleiben..."

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger bei einem Online-Casino unter anderem Sportwetten abgegeben. Dabei hat sich der Anbieter allerdings nicht an das gesetzliche Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat gehalten, obwohl dies in der ihm erteilten Erlaubnis so verfügt wurde. Damit war der Vertrag mit dem Anbieter unwirksam, sodass der Kläger sein Geld zurück erhielt. 

3Bei Sportwetten die Einzahlungen zurück erhalten: So kommen Sie zu Ihrem Recht!

Möchten Sie Ihr Geld zurück erhalten, müssen Sie – vor allem bei Sportwetten – einige Voraussetzungen beachten. Sie wurden vom Bundesgerichtshof und anderen Gerichten entwickelt und gelten neben den Wetten auch für andere Formen des Glücksspiels, wobei vor allem Casinos im Internet betroffen sind. Konkret sind folgende Voraussetzungen zu beachten: 

  • Der Anbieter agiert illegal. Er darf nicht über eine Erlaubnis im Sinne des § 4 GlüStV verfügen oder verstößt gegen die in der Erlaubnis genannten bzw. verfügten Auflagen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie als Kundin oder Kunde mehr als 1.000 € pro Monat einzahlen können, obwohl der Anbieter keine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorweisen kann 
  • Als Kundin oder Kunde dürfen Sie keine Kenntnis von der Illegalität des Angebots gehabt haben. Dies ist in der Regel der Fall, weil Spielerinnen und Spieler nicht verpflichtet sind, die Lizensierung des Anbieters „auf Herz und Nieren“ zu überprüfen
  • Achten Sie auf die Verjährungsfrist von 10 Jahren (§ 199 BGB). Nach Ablauf dieser Frist können Sie kein Geld mehr zurück erhalten, auch wenn Sie die Beträge bei illegalen Sportwetten verloren haben
  • Sie müssen nachweisen, dass die Verluste entstanden sind. Fügen Sie der Forderung daher entsprechende Aufzeichnungen Ihres Spielerkontos bei. Hier sind in der Regel alle Einzahlungen und Spieleinsätze zu sehen
  • Beachten Sie, dass für den Prozess Verfahrenskosten anfallen. Oft lohnt sich ein Gerichtsverfahren erst ab Verlusten von rund 10.000 €, weil Sie ein gewisses Restrisiko tragen, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Wenden Sie sich daher vorzugsweise an spezialisierte Anbieter, die Ihren Anspruch für Sie ohne ein solches Kostenrisiko durchsetzen.

In Deutschland ist es erst seit Oktober 2020 möglich, für Glücksspiele im Internet überhaupt eine behördliche Genehmigung zu erhalten. Soweit Verluste vorher angefallen sind, bestehen daher gute Chancen, Ihr Geld zurück zu erhalten zu erhalten. Dies zeigt auch die bisherige Rechtsprechung im Hinblick auf Sportwetten und Casinos. 

Sportwetten – Geld zurück durch Missachtung des Einzahlungslimits? 

Möchten Sie Ihr Geld zurück erhalten, welches Sie zuvor bei Sportwetten verloren haben, können Sie hierzu auch § 6c GlüStV heranziehen. Denn hier hat der Gesetzgeber ein sogenanntes Einzahlungslimit festgelegt, das bei 1.000 € pro Monat liegt. Mehr können Sie nicht einzahlen, wobei die Einzahlungen sämtlicher Anbieter zusammengerechnet werden. Verstoßen Anbieter gegen das Limit, können Sie den Vertrag ebenfalls anfechten. 

Aber Achtung:

Auf § 6c GlüStV sollten Sie sich nur berufen, wenn der Anbieter überhaupt über eine Lizenz nach § 4 GlüStV verfügt. Denn ist dies nicht der Fall, reicht dieser Umstand bereits für eine Anfechtung der Verträge aus! 

Die Vorschrift des § 6c GlüStV hat folgenden Inhalt: 

(1) 1Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen oder anzugeben, dass ein bereits festgelegtes individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit unverändert beibehalten werden soll. 2Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen. 3In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 festgelegt werden, dass und unter welchen Voraussetzungen der Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen abweichenden Betrag festsetzen kann.

Ein Mann sitzt im Casino und ist niedergeschlagen über seinen Verlust.

Holen Sie sich jetzt Ihre Verluste aus Sportwetten zurück!

Wie die bisherigen Beschlüsse und Urteile zahlreicher Gerichte zeigen, gibt es für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher immer mehr Möglichkeiten, Ihr Geld zurück zu holen, wenn Sie es zuvor bei Sportwetten verloren haben. Verzichten Sie daher nicht auf Ihr Recht und machen Sie Ihre Forderungen geltend! 

In einem Fall hat beispielsweise das Landgericht Göttingen mit Urteil vom 15.02.2024 (Az. 5 O 207/22) entschieden, dass ein Anbieter ohne Zulassung nach § 4 GlüStV auch keine Kundengelder wirksam verwahren kann. Sie waren daher in voller Höhe auszuzahlen, sodass der Spieler im Ergebnis sämtliche Verluste erstattet bekam. 

Bei helpcheck können Sie Ihre Rechte ohne Kostenrisiko durchsetzen. Holen Sie sich Ihre Verluste zurück und wenden Sie sich an uns als professionellen Partner! 

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Häufige Fragen zu Geld zurück Sportwetten

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Aktuelle Urteile

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September 2022

Landgericht Zwickau

  • 1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
  • Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
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"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
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  • 3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
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"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
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“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
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Landgericht Traunstein

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“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
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  • Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
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“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
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  • Klage gegen BWIN
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