Kapitallebensversicherung kündigen: Mehr Geld mit Widerruf
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Grundsätzlich können Sie Ihre Kapitallebensversicherung jederzeit kündigen – zum Ende des Versicherungsjahres und unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Insoweit darf der Versicherer das Kündigungsrecht weder beschränken noch ausschließen
Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie den Rückkaufswert. Dies gilt allerdings nur für kapitalbildende Policen, bei denen also der Vermögensaufbau im Vordergrund steht. Bei der Kündigung einer Risikolebens- oder Unfallversicherung erhalten Sie keinen Rückkaufswert
Bei zahlreichen Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 ist der Widerruf durch fehlerhafte Belehrungen „ewig“ möglich. Dabei erhalten Sie regelmäßig eine Auszahlung, die weit über dem Rückkaufswert bei der Kündigung liegt
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Kapitallebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Kapitallebensversicherung kündigen: Warum sich der Rückkauf meist nicht lohnt
Wenn Sie Ihre Kapitallebensversicherung kündigen, richtet sich das weitere Verfahren nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Nach § 11 Absatz 3 VVG müssen Sie regelmäßig eine Kündigungsfristvon drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres einhalten. Seine Dauer ergibt sich aus dem Versicherungsschein (der eigentlichen Police), wobei das Versicherungsjahr 12 Monate dauert und mit dem Abschluss der Versicherung beginnt (§ 12 VVG).
Anschließend berechnet der Versicherer den Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung (§ 169 Absatz 1 VVG) nach versicherungsmathematischen Methoden (§ 169 Absatz 3 VVG). Die Formel für die Berechnung lautet dabei – stark vereinfacht dargestellt:
Formel:
Rückkaufswert = Summe der Beiträge – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen
Von der Summe der Beiträge sind Risikoanteile abzuziehen. Oft werden Lebensversicherungen mit Zusatzbausteinen, etwa einem BU-Schutz, abgeschlossen. Die hierfür im Gesamtbeitrag enthaltenen Prämien sind vollständig verloren, da Sie den entsprechenden Versicherungsschutz – und damit die gezahlte Leistung – bereits erhalten haben. Der schlussendliche Auszahlungsbetrag berechnet sich daher nach der folgenden Formel:
Formel:
Summe der Beiträge ohne Risikoanteile – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale
Die Stornopauschale bezeichnet eine Kündigungsgebühr, die der Versicherer bei entsprechender Vereinbarung und in angemessener Höhe vom Vertragsvermögen abziehen darf (§ 169 Absatz 5 VVG). Die Untergrenze für den Auszahlungsbetrag liegt dabei bei 50 Prozent der gezahlten Beiträge, wobei auch hier die jeweiligen Risikoanteile außen vor bleiben.
Beispiel: Sie haben Ihre Kapitallebensversicherung vor fünf Jahren abgeschlossen und bisher 10.000 Euro eingezahlt. An Zinsen wurden 2.500 Euro gutgeschrieben. Außerdem hat der Versicherer 4.000 Euro Abschluss- und Verwaltungskosten einbehalten. Bei der Kündigung des Vertrages fällt eine vereinbarte Stornopauschale an, die mit 1.000 Euro zu Buche schlägt.
Es folgt:
Am Ende verlieren Sie hier durch die Kündigung 2.500 Euro. Sie machen also einen Verlust, obwohl Sie mehrere tausend Euro an Zinsen erhalten haben. Je früher Sie Ihre Kapitallebensversicherung kündigen, desto höher wird dieses Defizit – denn entsprechend weniger Zinsen haben Sie bis zum entsprechenden Zeitpunkt erhalten.
Die Kündigung ist daher regelmäßig der letzte „Ausweg“ aus dem Vertrag. Besser ist der „ewige Widerruf“, den Sie von erfahrenen Anwälten bei helpcheck kostenfrei prüfen lassen sollten!
2Der „ewige Widerruf“ als Alternative zur teuren Kündigung
Bei Kapitallebensversicherungen ist ein Widerruf grundsätzlich nur innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Vertragsunterlagen möglich (§§ 8 Absatz 1 und 2 Nummer 1 und 152 Absatz 1 VVG). Zu diesen Dokumenten gehören insbesondere der Versicherungsschein, Pflichtinformationen nach der VVG-InfoV, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und eine wirksame Widerrufsbelehrung. Die Widerrufsbelehrung muss dabei dem Deutlichkeitsgrundsatz des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG entsprechen. Dies bedeutet insbesondere, dass sie fettgedruckt und vollständig sein muss.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die also den Anforderungen des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG nicht entsprechen, sind unwirksam. Sie führen dazu, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt und nach allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts auch nicht mehr enden kann. Als Kundin oder Kunde haben Sie dann ein „ewiges Widerrufsrecht“. Betroffen hiervon sind in erster Linie Versicherungsverträge aus den Jahren 1994 bis 2007.
Wichtig:
Der BGH hat das „ewige Widerrufsrecht“ mit Grundsatzurteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt.
Dabei ist der Widerruf für die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer mit zahlreichen Vorteilen verbunden, vor allem im Vergleich zur teuren Kündigung:
Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt. Außerdem erstattet der Versicherer die Kosten mit Ausnahme enthaltener Risikoanteile in voller Höhe
Ihnen steht die Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, in voller Höhe zu. Ein eventuell vereinbarter Garantiezins spielt beim Widerruf der Lebensversicherung keine Rolle mehr
Der Widerruf wird sofort wirksam, sodass Sie nicht bis zum Ende der Versicherungsperiode warten müssen
Lassen Sie Ihre Kapitallebensversicherung noch heute auf die Möglichkeit eines ewigen Widerrufes prüfen! Bei helpcheck tragen Sie keinerlei Kostenrisiko, da wir nur dann ein Honorar berechnen, wenn der Widerruf tatsächlich zu einer höheren Auszahlung als eine Kündigung zum selben Zeitpunkt führt. Vereinbaren Sie Ihren ersten Termin und überzeugen Sie sich selbst – wir werden Sie nicht enttäuschen!
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