Kündigungsschreiben Arbeitnehmer: Darauf kommt es an
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste zum Thema "Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer verfassen"
Die Frist für eine Eigenkündigung liegt meist bei 4 Wochen. Sie kann zur Mitte des Monats (zum 15.) oder aber zum Ende des Monats hin ausgesprochen werden
In der Regel können Sie als Arbeitnehmer grundlos kündigen. Es gibt jedoch Arbeitsverträge, in denen die Angabe eines Kündigungsgrunds verpflichtend ist. Werfen Sie daher vor dem Verfassen des Kündigungsschreibens als Arbeitnehmer einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag
Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihr Kündigungsschreiben persönlich abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen oder aber die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zusenden
Nutzen Sie unsere Erstberatung durch Arbeitsrecht-Experten und erfahren Sie umgehend, was Ihnen zusteht.
Eine Kündigung geht stets mit einer deutlichen Veränderung der bisherigen Lebenssituation einher. Genau aus diesem Grund sollten Sie eine Kündigung nicht leichtfertig in Angriff nehmen, sondern genau überlegen.
Anhand der folgenden Aspekte lässt sich gut einschätzen, ob es in Ihrem Fall Sinn macht, eine Kündigung in Erwägung zu ziehen:
Perspektivlosigkeit: Sehen Sie sich im aktuellen Unternehmen nicht ausreichend geschätzt, so lohnt sich ein klärendes Gespräch mit dem Chef. Merken Sie jedoch, dass auch dieses zu keiner Änderung führt, kann es sinnvoll sein, rechtzeitig nach einem anderen Job Ausschau zu halten, der potenziell bessere Karrierechancen verspricht.
Unterforderung: Gehen Sie einer sehr eintönigen Arbeit nach, kann dies auf Dauer zur Belastung werden. Dies gilt umso mehr, wenn sich die Eintönigkeit nicht nur auf ein aktuelles Projekt, sondern auf Ihren gesamten Arbeitsalltag bezieht.
Überforderung: Neben Unter- kann auch Überforderung zum Problem werden. Stress ist zwar in gewissem Rahmen durchaus verkraftbar, sollte jedoch nicht zum Dauerthema werden. Fühlen Sie sich also permanent überfordert, so denken Sie daran, dass Sie nur ein Leben haben und es sicherlich andere Arbeitgeber gibt, bei denen die Arbeitsatmosphäre positiver ausfällt.
Schlechtes Arbeitsklima: Leider gibt es immer noch eine Menge Arbeitgeber, die sich nur allzu gern als Chef inszenieren. Kommen Sie jedoch nicht jeden Tag mit Ihrem Vorgesetzten in Kontakt, so lässt sich dieser Faktor gewiss ignorieren. Problematisch wird es hingegen, wenn auch das Umfeld mit den Kollegen schwierig ist. In der Regel ist es so unmöglich, das eigene Potenzial zu entfalten und zu glänzen, was auf Dauer zu Frustration und Resignation führen kann.
Achtung:
Lassen Sie sich nicht zu einer Eigenkündigung durch Ihren Arbeitgeber überreden, denn diese lässt sich nur schwer rückgängig machen. Im Zweifel greifen Sie auf anwaltlichen Rat zurück, da es um Ihre Zukunft und eine Menge Geld geht.
2Risiken bei der Arbeitnehmerkündigung
Jede Kündigung birgt ein hohes Risiko. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie kündigen, ohne bereits eine neue Stelle in Aussicht zu haben.
Unter Umständen droht Ihnen eine Sperre des Arbeitslosengelds, sofern das Arbeitsamt Ihre Gründe nicht als ausreichend ansieht.
Auch bei einem noch nicht unterschriebenen Vertrag gilt es, vorsichtig zu sein. Mündliche Zusagen sollten Sie sich stets schriftlich bestätigen lassen, um im Fall der Fälle rechtlich dagegen vorgehen zu können.
Mögliche Risiken sollten Sie jedoch nicht davon abhalten, als Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben aufzusetzen.
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Wenn Sie als Arbeitnehmer selbst kündigen möchten, so wird dies standardmäßig mittels einer ordentlichen Kündigung geschehen.
Diese Möglichkeit steht Ihnen jederzeit offen, wobei Sie keine Gründe für Ihre Kündigung angeben müssen.
Eine Kündigung ist in diesem Fall in 4 Wochen (zum 15. sowie zum Ende des Monats hin) möglich. Es können jedoch im Tarifvertrag sowie im Arbeitsvertrag auch andere Fristen vereinbart werden.
Möchten Sie jedoch sofort, also fristloslos kündigen, muss ein schwerwiegender Grund vorliegen.
Dies ist beispielsweise in folgenden Fällen möglich:
Wiederholter Zahlungsverzug des Arbeitgebers
Tätlichkeiten, Beleidigungen sowie sexuelle Übergriffe des Arbeitgebers
Unzureichender Arbeitsschutz
Bitte beachten Sie:
Eine außerordentliche Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Umstands (also beispielsweise nach einer Tätlichkeit oder dem Bemerken eines gravierenden Sicherheitsmangels) erfolgen. Geschieht dies nicht, gelten die allgemeinen Vorschriften und das Arbeitsverhältnis kann nicht unmittelbar aufgelöst werden.
Fristen bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer
Abgesehen von deraußerordentlichen Kündigung gilt nach § 622 Abs. 1 BGB eine allgemeine Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Sie können wahlweise zum Ende des Monats kündigen oder aber zur Mitte des Monats. Möchten Sie also beispielsweise zum 31.01. hin kündigen, so muss die Kündigung Ihrem Arbeitgeber spätestens am 03.01. zugegangen sein.
Individualvertraglich können jedoch auch deutlich längere Fristen vereinbart werden, die es Ihnen erschweren, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen.
Dies darf jedoch nicht einseitig geschehen. Die Frist zur Kündigung für den Arbeitgeber muss also mindestens genauso lang ausfallen.
Einige Arbeitgeber orientieren sich dabei an den gesetzlichen Regeln des § 622 Abs. 2 BGB. So fällt die Kündigungsfrist auch für Sie als Arbeitnehmer höher aus, wenn Sie bereits längere Zeit im jeweiligen Unternehmen tätig sind.
Eine maximale Frist ist gesetzlich nicht vorgesehen. Erscheint Ihnen die im Arbeitsvertrag festgehaltene Regelung jedoch unfair, lohnt es sich, rechtlichen Rat einzuholen. Je nach Konstellation lässt sich so gemeinsam mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt eine Lösung finden.
Tipp:
Während der Probezeit können Sie jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers
Haben Sie sich entschlossen, Ihren Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen, so müssen entsprechende Gründe vorliegen.
Kommt es darüber später zu einem Streit vor Gericht und Ihr Arbeitgeber kann geltend machen, dass ihm ein Schaden daraus entstanden ist, dass Sie nicht, wie eigentlich vereinbart, gearbeitet haben, so kann er diesen Schaden zurückfordern.
Um dies zu vermeiden, sollten Sie sich insbesondere bei einer außerordentlichen Kündigung rechtliche Hilfe suchen. Gern können Sie dabei unsere kostenlose Erstberatung von helpcheck.de nutzen.
Ist Ihr derzeitiger Arbeitsvertrag befristet, so endet dieser automatisch durch den Fristablauf bzw. das Erreichen eines Ziels (beispielsweise durch einen Projektabschluss).
Eine Kündigungsmöglichkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen, sodass Ihre Möglichkeiten als Arbeitnehmer begrenzt sind.
Ausnahmen gelten lediglich für eine außerordentliche Kündigung, die das Vertragsverhältnis belastet. Eine solche ist immer und jederzeit möglich.
Im Übrigen kann eine Kündigungsmöglichkeit auch vertraglich vereinbart werden. Meist gilt diese dann sowohl für den Arbeitgeber als auch für Sie als Arbeitnehmer.
Lediglich langandauernde Befristungen (typischerweise gilt hier ein Zeitraum von 5 Jahren) müssen eine Kündigungsmöglichkeit enthalten. Sie können einen solchen Vertrag als Arbeitnehmer mit einer Frist von 6 Monaten kündigen.
5Das Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer
Wenn Sie als Arbeitnehmer selbst ein Kündigungsschreiben verfassen möchten, so ist dies ohne Weiteres möglich. Mit unseren Tipps gelingt es Ihnen ganz leicht.
Form und Inhalt des Kündigungsschreibens
Eine Kündigung bedarf stets der Schriftform. Sie müssen diese also persönlich abgeben oder aber Ihrem Arbeitgeber per Brief zusenden.
Damit das Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer rechtswirksam ist, muss es folgende Details beinhalten:
Empfänger: Geben Sie den Firmennamen sowie die Firmenadresse und wenn möglich, einen Ansprechpartner (beispielsweise die Personalabteilung) an.
Eigne Daten: Neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse sollte das Kündigungsschreiben auch Ihr Geburtsdatum sowie eine Personalnummer (falls vorhanden) beinhalten, um die Individualisierung zu erleichtern.
Datum: Das aktuelle Datum darf nicht fehlen, da nur so die Beachtung der Kündigungsfrist überprüft werden kann.
Kündigungserklärung: Nennen Sie im Betreff bereits das Wort „Kündigung“ und fassen Sie sich bei der Kündigung kurz. Achten Sie darauf, das Datum der geplanten Kündigung anzugeben.
Unterschrift: Jeder Arbeitnehmer muss das Kündigungsschreiben persönlich unterzeichnen.
Zusätzlich ist es hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich, eine Bestätigung des Kündigungsschreibens einzufordern.
Tipp:
Ein Arbeitszeugnis wird nicht automatisch ausgestellt, sodass es sich anbietet, dieses bereits im Rahmen der Kündigungserklärung einzufordern.
6Muster für ein Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer
In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen kurz vorstellen, wie ein Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer aussehen könnte:
Name, Adresse und aktuelles Datum
Adresse und Ansprechpartner des Arbeitgebers
Betreff: Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren, (bzw. der konkrete Ansprechpartner)
mit diesem Schreiben kündige ich mein bei Ihnen bestehendes Arbeitsverhältnis ordentlich zum (Datum der berechneten Frist). Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt (sofern die Frist falsch berechnet sein sollte).
Ich bitte um die Bestätigung des Erhalts der Kündigung sowie die Bestätigung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum (Datum der berechneten Frist).
Ferner bitte ich darum, mir zeitnah ein berufsförderndes und wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen.
Ich bedanke mich für die gemeinsame Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
7Der Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung
Sie sind sich unsicher, ob eine Kündigung die richtige Wahl ist, um das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden? Anstelle einer außerordentlichen sowie einer ordentlichen Kündigung haben Sie auch die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertragabzuschließen.
Im Gegensatz zur Kündigung bedarf der Aufhebungsvertrag jedoch einer beidseitigen Willenserklärung. Ihr Arbeitgeber muss dieser also zustimmen.
Hilfreich kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrags immer dann sein, wenn Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben und den gegenwärtigen Vertrag möglichst schnellbeenden möchten.
In diesem Fall sollten Sie Ihre Optionen möglichst offen ansprechen. Es gibt nur wenige Arbeitgeber, die sich querstellen und auf eine förmliche Kündigung bestehen.
8Rechtlichen Rat einholen
Haben Sie Fragen rund um das Verfassen eines Kündigungsschreibens, so lohnt es sich, auf professionelle Hilfe zurückzugreifen. Insbesondere bei uneindeutigen Formulierungen im Arbeitsvertrag kann es ansonsten schwer werden, die korrekte Frist zu berechnen und entsprechend zu planen.
Nutzen daher gern die Möglichkeit unserer kostenlosen Erstberatung hier auf helpcheck.de.
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