Lebensversicherung beitragsfrei stellen: Alles Wichtige
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen, müssen Sie keine Prämien mehr einzahlen. Der Vertrag läuft wie vereinbart bis zum Ende weiter, sodass Sie eine entsprechend reduzierte Ablaufleistung erhalten
Auch bei der Freistellung von der Beitragszahlung laufen die Verwaltungskosten weiter. Das Vertragsvermögen reduziert sich also, wenn die Zinsen die jeweiligen Kosten nicht oder nicht vollständig ausgleichen
Mit der Lebensversicherung abgeschlossene Zusatzbausteine wie ein BU-Schutz fallen durch die Beitragsfreistellung unter Umständen weg. Konkrete Regelungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Versicherers
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Warum viele Kunden ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen
Die Gründe, aus denen immer mehr Kunden ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen, sind in weiten Teilen mit den Aspekten, die den Ausschlag für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung geben, vergleichbar. Daher sind es vor allem die folgenden drei Gründe, wegen derer sich mehr und mehr Versicherungsnehmer für eine Beitragsfreistellung entscheiden:
Hohe Kosten: Lebensversicherungen verursachen hohe Kosten, die wiederum dazu führen, dass sich die Verträge immer weniger lohnen. Um dem etwas entgegenzuwirken und mehr Geld für andere Investments übrig zu haben, fällt bei zahlreichen Kunden die Entscheidung auf eine vorübergehende oder dauerhafte Freistellung von der Beitragszahlung
Niedrige Zinsen: Direkt mit Punkt eins verknüpft sind die immer weiter sinkenden Zinsen und Überschüsse bei zahllosen Lebensversicherungen. Diese führen schlichtweg dazu, dass die einzuzahlenden Beiträge in anderen Anlageformen besser aufgehoben sind. Gleichzeitig ist eine Kündigung in vielen Fällen mit höheren Kosten verbunden, sodass die Entscheidung am Ende darauf fällt, die Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen
Wenig Anpassungsmöglichkeiten: Die meisten Lebensversicherungen lassen sich kaum an geänderte Wünsche und Vorstellungen der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers anpassen. Auch hier ist es also der Wunsch nach anderen Anlagemöglichkeiten, der viele Kunden zu einer Beitragsfreistellung bewegt
Am Ende kommt es stets auf die individuelle Lebensversicherung an. Denn viele Verträge überzeugen – das möchten auch wir hier aus Fairnessgründen erwähnen – mit guten und fairen Konditionen.
Lassen Sie Ihre Lebensversicherung am besten von erfahrenen Anwälten prüfen! Bei helpcheck erfolgt dies kostenfrei und auch im weiteren Verlauf ohne Kostenrisiko, da wir rein auf Erfolgsbasis arbeiten. Stellen Sie unsere erfahrenen Partneranwälte für Versicherungsrecht gerne auf die Probe!
2Was ist eine Beitragsfreistellung bei einer Lebensversicherung?
Grundsätzlich haben Sie nach § 165 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einen Anspruch auf Umwandlung der laufenden in eine beitragsfreie (prämienfreie) Lebensversicherung. Dabei muss der Versicherer den jeweiligen Mindestbetrag nach denselben Grundsätzen wie den Rückkaufswert (§ 169 Absatz 3 bis 5 VVG) berechnen und entsprechend im Versicherungsvertrag (der eigentlichen Police) festhalten.
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen, läuft die Police weiter, ohne dass Sie Beiträge zahlen müssen. Sie behalten also den Anspruch auf die spätere Versicherungsleistung, wobei dies nur bei kapitalbildenden Lebensversicherungen gilt. Bei Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die zwar zu den Lebensversicherungen gehören, bei denen aber kein Vermögen aufgebaut wird, kann der Versicherer die jeweils geltenden Regeln selbst bestimmen.
Wir zeigen, was sich nach der Beitragsfreistellung für Sie und Ihre Lebensversicherung ändert und wie Sie hier richtig vorgehen!
Was ändert sich an meiner Police, wenn ich die Lebensversicherung beitragsfrei stelle?
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen, ändert sich mitunter wenig am Vertrag selbst. Zu unterscheiden ist aber zwischen Versicherungen, bei denen der Vermögensaufbau im Vordergrund steht, und solchen, die nur ein bestimmtes Risiko wie Tod, Unfall oder Invalidität absichern:
Bei kapitalbildenden und fondsgebundenen Lebensversicherungen bleibt das bislang angesparte Vertragsvermögen bestehen, Sie zahlen aber keine Beiträge mehr ein. Am Ende erhalten Sie eine entsprechend niedrigere Auszahlung, wobei Sie beachten müssen, dass laufende Verwaltungskosten in der Regel auch dann weiterhin anfallen, wenn Sie keine Prämien mehr für Ihre Lebensversicherung entrichten
Bei reinen Risikoversicherungen räumt Ihnen der Versicherer regelmäßig ein Recht auf Beitragsfreistellung ein. Es ist aber auf eine bestimmte Zeit (etwa drei Monate) beschränkt und greift erst, wenn Sie entsprechend lange (zum Beispiel fünf Jahre) Beiträge für Ihre Lebensversicherung entrichtet haben
In der Regel erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben, in dem Sie der Versicherer auf die Folgen einer Beitragsfreistellung hinweist. Für kombinierte Versicherungen, etwa eine kapitalbildende Lebensversicherung mit integriertem Todesfall-Schutz, gelten mitunter strengere Voraussetzungen. Denn diese Verträge bestehen rechtlich aus zwei Versicherungen, die nach dem Versicherungsvertragsgesetz unterschiedlich behandelt werden.
Bedenken Sie stets, dass Sie auch viel Geld verlieren können, wenn Sie Ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen. Allerdings muss der verbleibende Betrag analog zu § 169 VVG mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen.
Tipp: Lassen Sie Ihre Lebensversicherung noch heute anwaltlich prüfen. Bei helpcheck tragen Sie keinerlei Kostenrisiko!
Beiträge bis Laufzeitende aussetzen: So gehen Sie richtig vor
Möchten Sie Ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen, ist dies in der Regel mit überschaubarem Aufwand verbunden. Denn der Versicherer schreibt regelmäßig nur einen „Antrag“ vor, ohne dabei auf eine besondere Form einzugehen. Aus Gründen einer besseren Nachweisbarkeit empfehlen wir Ihnen allerdings, den Antrag schriftlich (auf dem Postweg oder per Fax) einzureichen und einen entsprechenden Nachweis (etwa das Einschreiben) aufzubewahren.
Wichtig:
Vorgegeben ist allerdings häufig die Frist. So muss der Antrag auf Beitragsfreistellung zum Beispiel drei Monate vor dem Ende der aktuellen Versicherungsperiode (§ 12 VVG) beim Versicherer eingehen. Kommt er zu spät an, wird er erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode – also regelmäßig 12 Monate später – wirksam.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag so klar und vollständig wie möglich zu stellen. Außerdem sollten Sie eine entsprechende Bestätigung vom Versicherer anfordern, um auf Nummer sicher zu gehen. Sollten Sie nichts von Ihrem Vertragspartner hören, fragen Sie einfach telefonisch bei der Versicherungsgesellschaft nach.
3Soll ich meine Lebensversicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?
Grundsätzlich ist die Entscheidung, die Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen oder zu kündigen, vom Einzelfall abhängig. Denn die Auszahlung, die Sie entweder sofort (Kündigung) oder später (Freistellung) erhalten, wird in der Regel nach derselben Grundsätzen (§ 169 VVG) berechnet. Der relevante Unterschied besteht aber darin, dass Sie bei der Beitragsfreistellung regelmäßig noch den Schlussüberschuss erhalten. Dies ist bei der Kündigung nicht der Fall, dafür laufen aber auch die Verwaltungskosten nicht bis zum Ende weiter.
Wir empfehlen Ihnen daher die folgende Vorgehensweise:
Überlegen Sie, welche Möglichkeiten es gibt. Regelmäßig können Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, beitragsfrei stellen oder widerrufen.
Lassen Sie von erfahrenen Experten prüfen, welcher der Wege sich am ehesten lohnt. Bei helpcheck arbeiten wir für diese Schritte mit Gutachtern und Anwälten zusammen, die Ihnen die jeweiligen Möglichkeiten klar und deutlich aufzeigen.
Entscheiden Sie sich für einen der verfügbaren Wege. Am Ende treffen Sie die wirtschaftlich sinnvollste Entscheidung.
Bei helpcheck fällt nur ein Honorar an, wenn der Widerruf Ihrer Lebensversicherung am Ende der lukrativste Weg ist, den Vertrag aufzulösen. In allen anderen Fällen sind unsere Leistungen für Sie kostenfrei!
4Alternative zur Freistellung: Der Widerruf der Lebensversicherung
Egal ob Verkauf, Kündigung oder Lebensversicherung beitragsfrei stellen: In allen Fällen werden Sie mit teils enormen Kosten konfrontiert, die wiederum zu spürbaren Verlusten führen. Anders sieht es allerdings beim „ewigen Widerruf“ von Lebens- und Rentenversicherungen aus, denn dieser ist mitunter noch Jahrzehnte nach dem Abschluss der Police möglich. Hintergrund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die nicht dem Deutlichkeitsgrundsatz des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG entsprechen.
Durch diese Fehler konnte die Widerrufsfrist – vor allem bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden – weder beginnen noch enden (BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11). Die Folge ist ein Widerrufsrecht, das die Versicherungsnehmerin oder das der Versicherungsnehmer zeitlich unbefristet ausüben kann.
Dabei ist der Widerruf für Sie als Kundin oder Kunde mit immensen Vorteilen verbunden:
Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) wieder ausgezahlt. Außerdem stehen Ihnen die vollen Zinsen, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, zu. Ein eventuell vereinbarter Garantiezins spielt keine Rolle mehr
Der Versicherer darf keine Abschluss-, Verwaltungs- oder Stornokosten vom Vertragsvermögen abziehen. Bereits einbehaltene Gebühren muss er inklusive Zinsen wieder auszahlen
Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam. Sie kommen also entsprechend früher aus dem Vertragsverhältnis heraus
Kunden, die ihre Lebensversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, erhalten im Schnitt mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Damit ist der „ewige Widerruf“ eine echte Chance, deutlich mehr aus der Police zu holen!
Bei helpcheck lassen Sie Ihre kapitalbildende oder fondsgebundene Lebensversicherung kostenfrei und unverbindlich auf die Widerrufsmöglichkeit prüfen. Erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht ermitteln auf Basis Ihrer Vertragsunterlagen, ob der „ewige Widerruf“ infrage kommt und ob sich diese Alternative zur in der Regel teuren und mit hohen Verlusten verbundenen Kündigung lohnt. Ist dies der Fall, setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft durch.
Dabei tragen Sie keinerlei Kostenrisiko. Denn ein Honorar fällt nur an, wenn wir mit dem Widerruf erfolgreich sind. Ist er nicht möglich oder scheitern wir beispielsweise vor Gericht, sind alle Leistungen für Sie kostenfrei!
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