Hier müssen Sie zwischen der Zeit vor dem 30.06.2021 und der Zeit ab dem 01.07.2021 unterscheiden. Denn hier ist der GlüStV in seiner aktuell (2022) gültigen Fassung in Kraft getreten. Die Unterschiede der Regelungen im kurzen Überblick:
- Vor dem 30.06.2021 galt ein generelles Verbot von Online Casinos in Deutschland. Alle Anbieter, die entsprechende Spiele zur Verfügung gestellt bzw. Ihnen den Zugang dazu gewährt haben, hatten hierfür keine entsprechende Erlaubnis und konnten auch keine beantragen. Es handelte sich damit um illegales Glücksspiel.
- Seit dem 01.07.2021 können Anbieter eine entsprechende Lizenz beantragen und dann auch Online Casino Spiele anbieten (§ 4 Abs.4 GlüStV). Tun Sie dies allerdings nicht, operieren sie weiterhin illegal.
Viele Betreiber von Online Casinos haben in Gerichtsverfahren argumentiert, dass etwa das maltesische oder zypriotische Recht Online-Glücksspiel erlaubt. Durch die eindeutige Formulierung im Staatsvertrag laufen diese Argumentationen allerdings ins Leere.
Sie können Ihr Online Casino immer dann verklagen, wenn der Anbieter zum Zeitpunkt des Spiels nach deutschem Recht illegales Glücksspiel angeboten hat. Haben Sie in der Zeit vom dem 30.06.2021 Geld auf Ihr Spielerkonto eingezahlt, liegt dieser Einzahlung ein entsprechender Vertrag zugrunde. Diese Vereinbarung ist aber unwirksam, da sie der Anbieter nur schließen darf, wenn er über entsprechende Lizenzen verfügt (u.a. § 6b GlüStV).
Der Betreiber des Online Casinos hat also eine Einzahlung von Ihnen entgegengenommen, obwohl er dies nach geltendem Recht nicht durfte. Auf dieser Grundlage können Sie den Vertrag anfechten und das Online Casino auf Rückzahlung verklagen. Hier spielt es keine Rolle, wie Sie die Beiträge eingezahlt haben.
Haben Sie nach dem 01.07.2021 Verluste im Online Casino erzielt, kommt es für den Erfolg der Klage auf die Lizenzierung des Anbieters an. Hat er keine gültige Lizenz, ist der Fall klar – Sie erhalten das Geld zurück. Liegt ihm die behördliche Erlaubnis für die entsprechenden Spiele aber vor, sind Ihre Erfolgschancen eher gering.
Ausgangspunkt der Auszahlung ist Ihr Kontosaldo. Hier müssen Sie zwischen Gewinnen und Verlusten unterscheiden:
- Haben Sie insgesamt einen Gewinn erwirtschaftet (Totalgewinn), haben Sie vom Anbieter bereits mehr ausgezahlt bekommen, als Sie eingezahlt haben. Eine Klage ergibt hier also keinen Sinn, da sie Sie im Zweifel schlechter stellen würde.
- Ist aber insgesamt ein Verlust entstanden (Gesamtverlust „unterm Strich“), lohnt sich die Klage. Denn hier hat der Betreiber mehr Geld einbehalten, als Sie zurückbekommen haben.
Bei Klagen auf Grundlage des § 4 Abs.4 GlüStV und einem erzielten Gesamtverlust liegt die Gewinnwahrscheinlichkeit bei fast 100 Prozent, was zahlreiche Urteile bestätigen. Denn die Regelungen des GlüStV insbesondere zur örtlichen Gültigkeit der Vorschriften und zur Lizensierung sind eindeutig. Hier haben weder Anwälte noch Gerichte einen umfassenden Spielraum für Auslegungen aller Art.
Um Ihr Online Casino zu verklagen, müssen Sie zunächst einen Anwalt aufsuchen. Er wird für die Erstberatung und die anschließende Prüfung bereits Kosten, deren Höhe sich nach dem Streitwert (= Ihre Forderung) bemisst, in Rechnung stellen. Verlieren Sie vor Gericht, bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen.
Dabei läuft die Prüfung in wenigen und damit effizienten, zeitsparenden Schritten ab:
- Sie übermitteln uns einige Grundinformationen. Dazu gehört unter anderem der Anbieter, der erzielte Verlust und Ihr Wohnort. helpcheck nimmt Aufträge grundsätzlich ab einem Verlust von 10.000 Euro entgegen.
- Unsere spezialisierten Anwälte prüfen, ob und inwieweit der entstandene Verlust vom Betreiber zurückzuzahlen ist. Unsere Forderung machen wir dann unmittelbar geltend, fordern aber – soweit nötig – noch weitere Unterlagen an.
- Landet das Verfahren am Ende vor Gericht, übernehmen wir auch hier alle Kosten. Ein Honorar fällt grundsätzlich nur im Erfolgsfall, also wenn Sie Ihren Verlust zurückerhalten, an. Wir nehmen Ihnen das gesamte Risiko ab!
Wie bereits erwähnt, stehen Ihre Chancen, gegen den Anbieter zu gewinnen, hervorragend. Dies beweisen auch die folgenden Urteile aus den letzten Jahren:
- LG Aachen, Az. 8 O 582/20: Mangels Lizenz musste ein maltesischer Anbieter alle Einzahlungen des Spielers – abzüglich erzielter Gewinne – wieder auszahlen. Da der Betreiber des Casinos keine gültige deutsche Lizenz hatte, war der Vertrag unter anderem nach dem BGB nichtig
- LG Coburg, Az. 23 O 416/20: Auch hier hat der Spieler eine Rückzahlung von mehr als 60.000 Euro erhalten. Der Anbieter argumentierte, dass aufgrund der Dienstleistungsfreiheit in der EU eine maltesische Lizenz auch in Deutschland gelten muss. Die Richter lehnten dies ab und urteilten auf die volle Rückzahlung der eingezahlten Summen
- Bundesverwaltungsgericht, Az. 8 C 18.16: Hier ging es um die grundlegende Frage, ob § 4 Abs.4 GlüStV überhaupt mit dem Europarecht vereinbar sei. Die Richter bejahten dies