R + V Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre R + V Rentenversicherung jederzeit kündigen. Der Versicherer darf das Kündigungsrecht – mit Ausnahme von einzuhaltender Form und Frist bei der Kündigung – weder einschränken noch gänzlich ausschließen
  • Kündigen Sie Ihre Rentenversicherung, erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Dieser entspricht aber nicht nur der Summe Ihrer Beiträge, sondern beinhaltet auch alle Vertragskosten – so entsteht hier bei vielen Kunden ein spürbarer Verlust 
  • Wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ist bei vielen Kunden ein Widerruf der Rentenversicherung noch Jahrzehnte nach dem Ende der eigentlichen Widerrufsfrist möglich. Das „ewige Widerrufsrecht“ wurde dabei bereits vom BGH bestätigt und führt in der Regel zu einer deutlich höheren Auszahlung 

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

Jetzt kostenlos prüfen
erhalten durch bgh-urteil

1Unterschiede zwischen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen 

Kapitalbildende Lebensversicherungen dienen dem Aufbau von Vermögen, das in Form der Ablaufleistung regelmäßig zu einem festgelegten Datum oder später zur Auszahlung kommt. Private Rentenversicherungen funktionieren ähnlich, allerdings erhalten Sie die Ablaufleistung hier nicht in einer Summe, sondern der Versicherer zahlt eine lebenslange Rente aus. Diese erhalten Sie in der Regel monatlich oder quartalsweise. 

Daher:

Private Rentenversicherungen gehören auch zu den Lebensversicherungen. Beide sind im selben Abschnitt des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. 

Dennoch erfüllen die Policen (sofern kein Kapitalwahlrecht besteht) unterschiedliche Zwecke. Denn die kapitalbildende Lebensversicherung dient schwerpunktmäßig dem Aufbau von Vermögen. Aufgabe der privaten Rentenversicherung ist es hingegen, das sogenannte Langlebigkeitsrisiko abzusichern. Denn der Versicherer zahlt die entsprechende Rente auch dann weiter, wenn das Vertragsvermögen – zumindest rein rechnerisch – bereits aufgebraucht wurde. 

In der Regel ist es daher sinnvoll, Vermögensaufbau und Altersvorsorge voneinander zu trennen. Allerdings bieten immer mehr Versicherer ein sogenanntes Kapitalwahlrecht an. Durch dieses können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Ablaufleistung der Lebens- oder Rentenversicherung lieber in einer Summe oder als monatliche Rente erhalten. 

Achten Sie generell auf eine gute Kostenquote, ordentliche Renditen und ein gewisses Maß an Flexibilität. 

2Die Form: R + V Rentenversicherung richtig kündigen 

Möchten Sie Ihre R + V Rentenversicherung kündigen, müssen Sie die jeweils vom Versicherer vorgegebene Form einhalten. Zu unterscheiden ist dabei in der Regel zwischen schriftlichen Kündigungen und solchen in Textform: 

  • Bei der Schriftform muss dem Versicherer zwingend ein „echtes Schreiben“ zugehen. Dies ist der Fall, wenn Sie Ihre R + V Rentenversicherung per Brief oder Fax kündigen 
  • Die Textform ermöglicht neben schriftlichen auch elektronische Kündigungen, zum Beispiel per Mail oder über ein bestehendes Online-Portal der jeweiligen Versicherungsgesellschaft 

Dazu:

Ihre R + V Rentenversicherung können Sie nur schriftlich kündigen. Der Versicherer schließt elektronische Kündigungen in aller Regel aus. 

Halten Sie die vorgegebene Schriftform unbedingt ein. Sie riskieren sonst, dass Ihre Kündigung gegenüber der Versicherungsgesellschaft nicht wirksam wird. Da die meisten Versicherer ihre Kunden nicht auf die Unwirksamkeit eines Kündigungsschreibens hinweisen, verpassen Sie – bis Sie den Fehler selbst bemerkt haben – unter Umständen die Kündigungsfrist. Zur Sicherheit sollten Sie eine Rentenversicherung daher stets schriftlich kündigen, denn diese Form lassen alle Versicherer zu! 

Denken Sie außerdem daran, dass Sie als Absenderin oder Absender im Zweifel in der Beweislast sind, was den Zugang der Kündigung angeht. helpcheck empfiehlt daher, bei schriftlichen Kündigungen immer für einen Zugangsnachweis – zum Beispiel in Form des Faxberichts oder Einschreibens mit Rückschein – zu sorgen. Denn nur so sind Sie auf der sicheren Seite. Bei elektronischen Kündigungen ist der Versicherer in der Beweispflicht, sollte er behaupten, Ihr Schreiben nicht erhalten zu haben!

3Was gehört in ein Kündigungsschreiben? 

Anders als bei der Form, machen Versicherer beim Inhalt der Kündigung in der Regel keine oder nur sehr wenige Vorgaben. Sie sind hier also frei, sollten aber beachten, dass das Versicherungsunternehmen Ihr Anliegen verstehen und bearbeiten können sollte. Wir raten daher dazu, mindestens auf folgende Punkte einzugehen, wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre R + V Rentenversicherung zu kündigen: 

  1. Geben Sie alle relevanten Daten an. Dazu gehören nicht nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und telefonische Erreichbarkeit, sondern auch Vertragsinformationen wie Kunden- und Versicherungsnummer. Mit diesen Angaben ermöglichen Sie dem Versicherer eine schnelle Zuordnung Ihrer Kündigung.
  2. Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“ mindestens einmal im Schreiben. Denn die Erfahrung zeigt, dass Fehler bei der Auslegung von Anträgen aller Art keine Seltenheit sind. 
  3. Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche oder elektronische Bestätigung Ihrer Kündigung. Entsorgen Sie den Zugangsnachweis erst, wenn Sie diese vom Versicherungsunternehmen erhalten haben. 
  4. Geben Sie einen konkreten Kündigungstermin an, sofern Sie Ihre R + V Rentenversicherung nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (entspricht dem Ende der Versicherungsperiode) kündigen.
  5. Fordern Sie den Versicherer auf, den Rückkaufswert der Rentenversicherung zu berechnen und an Sie auszuzahlen. Geben Sie gegebenenfalls die Bankverbindung an, soweit sie nicht schon vorliegt. 
  6. Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch. 

So gehen Sie auf Nummer sicher und vermeiden, dass es bei Ihrer Kündigung zu Missverständnissen und umständlichen Rückfragen kommt. Bei einer elektronischen Kündigung ist keine persönliche Unterschrift erforderlich. 

4R + V Rentenversicherung kündigen: Ordentlich oder außerordentlich? 

Wie die meisten Verträge, können Sie auch Ihre R + V Rentenversicherung auf mehrere Arten kündigen. Infrage kommen dabei ordentliche und außerordentliche Kündigung, wobei sich die jeweiligen Unterschiede vor allem aus dem VVG ergeben. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der R + V und im Versicherungsschein (der eigentlichen Police) finden Sie weitere Ausführungen zur Ausübung des Kündigungsrechts.

Beachten Sie:

Nur für die außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung) benötigen Sie einen konkreten Grund . Die ordentliche Kündigung ist hingegen jederzeit ohne besonderen Grund möglich!

Ordentliche Kündigung der Rentenversicherung 

Die ordentliche Kündigung einer privaten Rentenversicherung ist immer zum Ende der sogenannten Versicherungsperiode möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). „Versicherungsperiode“ ist dabei ein Zeitraum von 12 Monaten oder weniger, der mit dem Beginn des Versicherungsvertrages ebenfalls zu laufen beginnt (§ 12 VVG). Die Versicherungsperiode wird daher auch als „Versicherungsjahr“ bezeichnet. Außerdem müssen Sie eine Kündigungsfrist, die zwischen einem und drei Monaten dauert, einhalten (§ 11 Absatz 3 VVG).

Hinweis:

Bei der R + V Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate; sie bemisst sich nach dem Ende des Versicherungsjahres. 

Ihr Kündigungsschreiben muss den Versicherer also drei Monate vor dem Ende der Versicherungsperiode erreichen. 

Beispiel: Abschluss Ihrer R + V Rentenversicherung war der 01.11. Dadurch endet das Versicherungsjahr am 31.10. des Folgejahres. Drei Monate vorher, spätestens am 31.07. des entsprechenden Jahres, muss Ihre Kündigung beim Versicherer angekommen sein. 

Beachten Sie, dass einige Versicherer im Versicherungsschein ein abweichendes Versicherungsjahr vorgeben. Es beginnt beispielsweise ebenfalls mit dem Abschluss der Versicherung, endet aber bereits am 31.12. desselben Jahres. Da die weiteren Versicherungsperioden dann 12 Monate dauern, entsprechen sie dem Kalenderjahr. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist muss Ihre Kündigung in diesen Fällen bis 30.09. beim Versicherer eingehen. 

Werfen Sie daher immer einen Blick in die Police und vermeiden Sie Fehler bei der Ermittlung der richtigen Kündigungsfrist! 

Beachten Sie außerdem, dass für die Wirksamkeit der Kündigung ausschließlich der Zugang beim Versicherer maßgeblich ist. Unerheblich ist hingegen, wann Sie das Schreiben versenden oder wann es bearbeitet wird. 

Die außerordentliche Kündigung der R + V Rentenversicherung

Eine außerordentliche Kündigung kommt bei der R + V Rentenversicherung infrage, wenn der Versicherer entweder die Beiträge erhöht oder die Leistungen reduziert. Der jeweils andere Bestandteil, also Leistungen bzw. Beitrag, muss dabei gleich bleiben, sodass Sie durch eine Anpassung zu Ihren Ungunsten nach der Änderung schlechter dastehen als vorher (§ 40 Absatz 1 und 2 VVG).

Die R + V ist verpflichtet, Sie auf eine entsprechende Änderung hinzuweisen. Außerdem muss sie Sie über das Sonderkündigungsrecht, das mit der Anpassung verbunden ist, informieren (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Diese Information müssen Sie einen Monat vor der geplanten Änderung erhalten, wobei Sie dann entsprechend lange für Ihre Sonderkündigung Zeit haben. Kündigen Sie erst nach der Monatsfrist, erlischt das Sonderkündigungsrecht wieder. 

Achtung:

Benennen Sie Ihre Sonderkündigung eindeutig. Der Versicherer könnte sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgehen, was für Sie nachteilig ist. 

Auch wenn Sie Ihre R + V Rentenversicherung außerordentlich kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt und der Vertrag endet. Insoweit gibt es keine Unterschiede zu anderen Formen der Kündigung. 

5Warum immer mehr Kunden ihre R + V Rentenversicherung kündigen 

Die aktuelle Entwicklung auf dem Versicherungsmarkt führt gemeinsam mit der Zinspolitik der EZB dazu, dass immer mehr Kunden ihre private R + V Rentenversicherung kündigen. Dies gilt besonders für Altverträge, da neuere Police bereits umstrukturiert wurden und an vielen Stellen wieder mit attraktiven Konditionen überzeugen können. 

Die entsprechenden Kündigungsgründe werden durch Umfragen und meist jährlich statistisch erfasst. Dabei fallen vor allem die folgenden Punkte auf:  

  1. Niedrige Zinsen und Überschüsse: Seit dem Jahr 2000 ist der Leitzins, den die EZB vorgibt, von vier auf 0,25 Prozent gefallen (2022). Damit erwirtschaften private Renten- und Lebensversicherungen kaum mehr eine spürbare Rendite. Hinzu kommen sinkende oder ausfallende Überschüsse. Denn die Versicherungsgesellschaften müssen ihre Jahresgewinne vor allem für Rücklagen nutzen, um aus ihnen bestehende, höher verzinste Altverträge weiterhin auszahlen zu können. 
  2. Hohe Kosten: Dass private Rentenversicherungen keine günstigen oder besonders zinsstarken Anlageprodukte sind, ist den meisten Menschen bekannt. Allerdings kommt den hohen Kosten durch die stark sinkenden Zinsen eine noch größere Bedeutung zu. Viele Kunden haben am Ende der Laufzeit ein Vertragsvermögen, das sogar noch unter der Summe ihrer eingezahlten Beiträge liegt.
  3. Keine Flexibilität: Besonders bei älteren Verträgen haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer kaum eine Möglichkeit, Ihre Police respektive die Anlagestrategie an geänderte Wünsche und Vorstellungen anzupassen. Sie sind vielmehr daran gebunden, was der Versicherer vorgibt – vor allem auch mit Blick auf die Geldanlage. 

Vor allem bei älteren Verträgen überwiegen hier klar die Policen, die ihren Kunden vergleichsweise schlechte Konditionen bieten. Versicherungsgesellschaften haben ihre Produkte damals schlicht noch nicht an dynamische und wechselnde Lebensvorstellungen ihrer Kunden angepasst. 

6Todesfall: Was gilt für die R + V Rentenversicherung?

Klassische Risikoversicherungen wie eine BU- oder Krankenversicherung sind an individuelle, höchstpersönliche Risiken der versicherten Person gebunden. Dies gilt auch für entsprechende Zusatzbausteine in kapitalbildenden Lebens- und privaten Rentenversicherungen, nicht aber für den Teil des „echten“ Vermögensaufbaus. Denn dieser Teil des Vertrags ist auch im Todesfall des Versicherungsnehmers nicht verloren.

Vielmehr geht das gesamte Vertragsvermögen auf die Erben über. Sie übernehmen darüber hinaus den Vertrag selbst mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus ihm ergeben. Als Erbin oder Erbe zahlen Sie also auf der einen Seite die vereinbarten Beiträge, erhalten auf der anderen Seite aber auch die versicherten Leistungen. Etwas anderes gilt nur, wenn ein abweichendes Bezugsrecht nach § 159 Absatz 2 oder 3 VVG vereinbart wurde. 

Wichtig:

Ein abweichendes Bezugsrecht bleibt auch bei einer Änderung des Versicherungsnehmers bestehen. In diesem Fall ist eine händische Anpassung erforderlich! 

Als neue Versicherungsnehmerin oder neuer Versicherungsnehmer können Sie die die R + V Rentenversicherung regulär kündigen. Beachten Sie dabei zusätzlich zu den bereits genannten noch die folgenden Punkte

  • Legen Sie mit der Bekanntgabe des Todesfalls einen entsprechenden Nachweis über den Erbfall vor. Der Versicherer kann Ihre Kündigung nur mit einem amtlichen Dokument, etwa dem Erbschein, bearbeiten
  • Wurde ein abweichendes Bezugsrecht vereinbart, passen Sie dieses direkt mit der Kündigung an, da es auch für den Rückkaufswert der Rentenversicherung gilt 
  • Teilen Sie dem Versicherer Ihre Bankverbindung mit, um zu vermeiden, dass der Rückkaufswert auf ein bereits aufgelöstes Konto überwiesen wird

Auf diese Weise vermeiden Sie auch hier zeitaufwendige Rückfragen der Versicherungsgesellschaft und ermöglichen eine schnelle Bearbeitung Ihrer Kündigung!

7R + V Rentenversicherung kündigen: Auszahlung des Rückkaufswertes

Wenn Sie Ihre R + V Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie nach § 169 Absatz 1 VVG den sogenannten Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Er spiegelt den Gesamtwert des Vertragsvermögens aus Sicht der Versicherungsgesellschaft wider. Seine Berechnung erfolgt nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik, die Sie den Technischen Berechnungsgrundlagen der R + V (TBG) entnehmen können (§ 169 Absatz 3 VVG).

Die Ermittlung muss dabei insbesondere für sachkundige Dritte und Gerichte nachvollziehbar sein. So stellt der Gesetzgeber eine Gleichbehandlung aller Versicherungskundinnen und Versicherungskunden sicher. 

Gehen Sie von folgender – vereinfacht dargestellter – Formel für die Berechnung des Rückkaufswertes aus: 

Formel:

Summe der Beiträge – enthaltene Risikoanteile (zum Beispiel für einen BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlung

Dabei gelten für Berechnung und Überweisung an den Versicherungsnehmer die folgenden Grundsätze

  • Risikoanteile werden bei der Ermittlung nicht berücksichtigt, weil Sie die entsprechende Gegenleistung in Form des Versicherungsschutzes bereits erhalten haben. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsfall bislang nicht eingetreten ist. Bei einem BU- oder Todesfall-Schutz handelt es sich rechtlich und vertraglich um eine eigenständige Versicherung; gezahlte Beiträge fließen gar nicht erst ins Vertragsvermögen ein
  • Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Prämien betragen. Auch hier bleiben gezahlte Anteile für Risikobausteine außen vor
  • Eine Stornopauschale (Kündigungsgebühr) darf der Versicherer nach § 169 Absatz 5 VVG nur vom Rückkaufswert abziehen, wenn sie vertraglich vereinbart wurde und nicht dazu führt, dass die 50-Prozent-Grenze unterschritten wird

Der Rückkaufswert wird entsprechend § 159 VVG an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Da er erst am letzten Tag der Versicherungsperiode berechnet werden kann, dauert es im Schnitt rund zwei Wochen, bis Sie die Überweisung vom Versicherer erhalten. 

8R + V Rentenversicherung – kündigen oder widerrufen? 

Grundsätzlich entscheiden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst, ob und wann Sie Ihre R + V Rentenversicherung kündigen. Der Versicherer darf nur Form und Frist vorgeben, das Kündigungsrecht als solches aber nicht einschränken. Dennoch sollten Sie sich mit dem „ewigen Widerruf“ beschäftigen, da Sie hier im Schnitt mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt bekommen. 

Reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen noch heute bei helpcheck ein und lassen Sie Ihre R + V Rentenversicherung kostenfrei prüfen! 

Jetzt prüfen

Die Kündigung: meist ein Verlustgeschäft!

Kündigen Sie Ihre R + V Rentenversicherung, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt. Dabei entsteht aber in der Regel ein Verlust, weil der Versicherer alle anfangs berechneten Kosten vom Vertragsvermögen ab. Die entsprechenden Kosten werden bei Abschluss des Versicherungsvertrages berechnet und dann in einer Summe – auch wenn das Vertragsvermögen längst nicht die berechnete Ablaufleistung erreicht hat – zum Abzug gebracht. 

Je früher Sie Ihre R + V Rentenversicherung dabei kündigen, desto höher ist in der Regel auch der zu erwartende Verlust. Bei vielen Kunden geht dies sogar soweit, dass die 50-Prozent-Untergrenze erreicht wird. Der Verlust liegt in diesen Fällen also bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge. 

Lassen Sie daher bereits im Vorfeld anwaltlich prüfen, ob sich die Kündigung im Vergleich mit den Alternativen lohnt. Reichen Sie Ihre Unterlagen noch heute bei helpcheck ein! 

Jetzt prüfen

Eine ältere Dame schaut sich ihren Vertrag genauer an

Der Widerruf: Nutzen Sie Ihren „Joker“! 

Nach § 152 Absatz 1 VVG dauert die Widerrufsfrist bei Lebens- und Rentenversicherungen grundsätzlich 30 Tage. Maßgeblich ist der Zugang aller relevanten Vertragsunterlagen beim Versicherungsnehmer (§ 8 Absatz 2 Nummer 1 VVG). Hierzu gehören neben Versicherungsschein (der eigentlichen Police) und Verbraucherinformationen auch eine Widerrufsbelehrung, die den Vorgaben des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG (dem sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz) entspricht. 

Hat der Versicherer aber notwendige Angaben weggelassen oder entspricht die Widerrufsbelehrung nicht oder nicht vollständig den geltenden gesetzlichen Vorgaben, kommt es zivilrechtlich nicht zu einem Beginn und damit auch nicht zum Ende der Widerrufsfrist. Der BGH hat das „ewige Widerrufsrecht“, das daraus resultiert, unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt. 

Der „Joker“:

Experten schätzen immer wieder, dass rund 100 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 unwirksame Widerrufsbelehrungen enthalten. Diese Verträge können noch heute in vollem Umfang widerrufen und damit vollständig zugunsten des Versicherungsnehmers rückabgewickelt werden. 

Der Widerruf hat für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer gleich mehrere, im Vergleich zur Kündigung erheblich ins Gewicht fallende, Vorteile:

  • Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam, dadurch sind Sie den Vertrag entsprechend schneller los 
  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge sowie bereits entrichtete Gebühren wieder ausgezahlt; der Versicherer zahlt außerdem den Zins, den er mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, aus
  • Zusätzliche Gebühren, insbesondere Pauschalen für die Stornierung, dürfen nicht vom Vertragsvermögen abgezogen werden

Zulässig ist allerdings der Einbehalt der Beiträge respektive der entsprechenden Anteile, die auf zusätzliche Risikoversicherungen wie den BU-Schutz entfallen. Denn hier gilt dasselbe wie bei der Kündigung: Sie haben den Versicherungsschutz und damit die Gegenleistung bereits erhalten, auch wenn der Versicherungsfall bis zur Kündigung oder zum Widerruf nicht eingetreten ist. 

Kunden, die ihre R + V Rentenversicherung nicht kündigen, sondern den Vertrag widerrufen, erhalten im Schnitt mehrere tausend oder sogar zehntausende Euro über dem eigentlichen Rückkaufswert. Der Widerruf ist damit eine echte und rentable Alternative, die Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer prüfen lassen sollten. 

Jetzt prüfen

Ihr Vorteil bei helpcheck: Sie zahlen nur ein Honorar, wenn wir mit dem Widerruf tatsächlich erfolgreich sind. Kommt er nicht infrage oder geht ein Gerichtsverfahren zu Ihren Ungunsten aus, zahlen Sie keinen Cent. So tragen Sie kein Kostenrisiko und erhalten im Gewinnfall trotzdem den überwiegenden Teil des Mehrwerts, den unsere Anwälte für Sie erstreiten konnten. 

Möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren oder haben Sie andere, konkrete Fragen zum Widerruf einer Rentenversicherung? Zögern Sie nicht und rufen Sie noch heute an. Es lohnt sich!

Jetzt prüfen

Häufige Fragen zu R + V Rentenversicherung kündigen

Was kostet der Widerruf der R + V Rentenversicherung bei helpcheck?

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Faq Icon

Aktuelle Urteile

Icon Waage
September 2022

Landgericht Zwickau

  • 1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
  • Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
Icon Waage
August 2023
"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
Darius T.
Icon Waage
Oktober 2022

Landgericht Oldenburg

  • 3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
  • Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
Icon Waage
August 2023
"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M.
Icon Waage
Mai 2023

Landgericht Stuttgart

  • 500 € Schadensersatz wegen erhaltener Werbeanrufe
  • Es wurde ein "systematischer Verstoß" gegen die DSGVO festgestellt

Aktuelle Urteile & Bewertungen

Icon Waage
November 2021

Landgericht Traunstein

  • Klage auf Rückabwicklung einer Debeka Lebensversicherung
  • Erhalt von 35% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
Icon Waage
November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
Icon Waage
October 2021

Landgericht Traunstein

  • Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
  • Erhalt von 27% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
Icon Waage
März 2023
“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
Icon Waage
September 2022

Amtsgericht Aachen

  • Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
  • Erhalt von 2.700 € Nutzungsentschädigung und Rückerstattung

Aktuelle Urteile & Bewertungen

Icon Waage
April 2022

Oberlandesgericht Frankfurt

  • Klage gegen Bwin
  • Der Anbieter wurde zur Rückzahlung von Spielverlusten i. H. v. 12.000 € verurteilt
Icon Waage
März 2022
“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
Norbert K.
Icon Waage
Januar 2021

Oberlandesgericht München

  • Klage gegen Mr. Green
  • Spielverluste i. H. v. 11.760 € müssen durch Mr. Green zurückgezahlt werden
Icon Waage
März 2022
“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
David S.
Icon Waage
Juni 2021

Landgericht Coburg

  • Klage gegen BWIN
  • BWIN wurde zur Rückzahlung von Verlusten i. H. v. 4.900 € verurteilt

Weitere Ratgeber Artikel

Scroll to top Icon