Versicherer im Raum der Kirchen kündigen: Höhere Auszahlung erhalten
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Generell entscheiden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer selbst, ob und wann Sie Ihre Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung kündigen. Der Versicherer kann abgesehen von Form und Frist der Kündigung keine Einschränkungen vornehmen
Bei der Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt – nicht mehr und nicht weniger. Er liegt in vielen Fällen unter der Summe der eingezahlten Beiträge, da zahlreiche Gebühren die Rendite vollständig auffressen
Mit dem Widerruf entscheiden Sie sich für eine lukrative Alternative zur Kündigung. Sie ist wegen Fehler, die Versicherungsunternehmen bei ihren Widerrufsbelehrungen gemacht haben, teilweise auch Jahrzehnte nach dem Abschluss noch möglich
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung kündigen: Die Gründe
Dafür, dass immer mehr Kunden ihre Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung kündigen, gibt es zahllose Gründe. Besonders in den letzten Jahren haben sich aber diese Anlässe herauskristallisiert:
Steigende Kosten: Versicherungsverträge werden immer teurer, da die Versicherungsgesellschaften wegen der niedrigen Zinsen auch weniger Gewinn erwirtschaften. Außerdem kommen neue Kosten, etwa Ausgabeaufschläge bei fondsgebundenen Lebensversicherungen, hinzu.
Sinkende Zinsen: Die Niedrigzinspolitik der EZB führt dazu, dass Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer immer weniger Rendite erzielen. Einige Versicherer haben den Garantiezins bereits komplett abgeschafft. Durch die sinkenden Erträge der Versicherungsgesellschaften fallen auch die Überschussbeteiligungen niedriger aus. Zusätzlich müssen Rücklagen für teure, hoch verzinste Altverträge gebildet werden.
Fehlende Flexibilität: Lebensversicherungen lassen sich kaum an geänderte Lebensverhältnisse anpassen. Viele Kunden möchten ihr Geld lieber anderweitig investieren, etwa am Kapitalmarkt. Allerdings sind diese Wünsche mit klassischen Lebensversicherungen nicht oder nur mit hohen Kosten umsetzbar.
Auch bei Geldnot entscheiden sich viele Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer dazu, ihre Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung zu kündigen. Davon raten wir aber ab, besonders, wenn es sich um einen gut verzinsten Altvertrag handelt. Denn hier verschenken Sie im wahrsten Sinne des Wortes bares Geld und setzen außerdem Ihre Altersvorsorge aufs Spiel.
Nutzen Sie lieber den helpcheck Sofort-Kauf oder lassen Sie Ihre Lebensversicherung prüfen und widerrufen Sie den Vertrag. Hier erhalten Sie deutlich höhere Erträge!
Um Ihre Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung zu kündigen, ist ein Schreiben an die Versicherungsgesellschaft erforderlich. Denn diese hat in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) explizit die Schriftform vorgeschrieben. Dadurch können Sie nur via Fax oder Post kündigen. Wäre hingegen die „Textform“ angeordnet, könnten Sie den Vertrag auch mit einer Mail an den Versicherer auflösen.
Wichtig:
Sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass Sie die Kündigung Ihrer Lebensversicherung im Zweifel beweisen können. Dazu reicht bei einem Fax der Faxbericht aus, bei einer Kündigung auf dem Postweg empfehlen wir das Einschreiben. Denn als Absender sind Sie grundsätzlich in der Beweispflicht.
Beachten Sie beim Verfassen Ihres Kündigungsschreibens folgende Punkte:
Nennen Sie Ihre Vertragsdaten, insbesondere die Versicherungs- und Kundennummer. So kann Ihre Kündigung schneller zugeordnet werden
Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, um zu vermeiden, dass der Versicherer Ihr Schreiben anders auslegt, als es gemeint ist
Bitten Sie die Versicherungsgesellschaft auf der einen Seite um eine Kündigungsbestätigung und auf der anderen Seite darum, den Rückkaufswert zu berechnen und auf Ihr Bankkonto zu überweisen
Unterschreiben Sie die Kündigung händisch, da sie nur so wirksam wird
Die Grundsätze gelten sowohl bei der ordentlichen Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode als auch bei außerordentlichen Kündigungen. Erhalten Sie keine Bestätigung, fragen Sie einfach beim Versicherer im Raum der Kirchen nach. So sind sie auf der sicheren Seite.
3Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung kündigen: Die Fristen
Wie bei allen Verträgen, gelten auch bei der Kündigung der Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung klar geregelte Fristen. Sie ergeben sich zum einen aus den AVB des Versicherers, zum anderen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Nach § 11 Abs.3 VVG muss die Kündigung ein bis drei Monate vor dem Ende der Versicherungsperiode eingehen, damit sie zum Ende der aktuellen Periode wirksam wird (§ 168 Abs.1 VVG).
Es gilt:
Die Versicherungsperiode dauert ein Jahr und beginnt mit dem Abschluss der Lebensversicherung, also mit Ihrer Unterschrift (§ 12 VVG). Haben Sie Ihre Police etwa am 01.08. abgeschlossen, beginnt hier die Versicherungsperiode. Sie endet ein Jahr später, also am 31.07. des Folgejahres.
Da beim Versicherer im Raum der Kirchen eine dreimonatige Kündigungsfrist gilt, muss Ihre Kündigung – bei der genannten Versicherungsperiode – spätestens drei Monate vor ihrem Ende bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Das wäre der 31.05. des aktuellen Jahres. Versäumen Sie die Kündigungsfrist, wird Ihre Kündigung erst mit dem Ablauf der Folge-Versicherungsperiode wirksam.
Tipp: Wenn Sie Ihre Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung kündigen möchten, legen Sie sich eine Erinnerung im Kalender an oder kündigen Sie direkt. So versäumen Sie die Kündigungsfrist nicht.
Dazu:
Ausnahmen von der Kündigungsfrist gelten bei der außerordentlichen Kündigung. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nach § 40 Abs.1 VVG, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, die Leistungen aber nicht entsprechend anpasst. Der Versicherer hat eine Hinweispflicht (§ 40 Abs.2 VVG).
4Wann erfolgt die Auszahlung bei Kündigung der Lebensversicherung?
Wenn Sie Ihre Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer nach § 169 Abs.1 VVG den Rückkaufswert auf das Ende der Versicherungsperiode berechnen. Dieser Stichtag ist für die Berechnung entscheidend. Sie erfolgt dann nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 169 Abs.3 VVG), die sich mit folgender Formel vereinfacht darstellen lassen:
Formel:
Rückkaufswert / Auszahlungsbetrag = Eingezahlte Beiträge abzgl. Risikoanteile (BU-Schutz und Co.) + erhaltene Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale
Ein Stornoabzug ist nach § 169 Abs.5 VVG nur zulässig, wenn er im Vorfeld, also in den AVB, vereinbart wurde und der Höhe nach angemessen ist. Üblich sind Abschläge zwischen 10 und 15 Prozent, wobei vor allem der Punkt „Angemessenheit“ immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt. Viele, aber nicht alle Versicherer verzichten daher mittlerweile auf den Abzug einer Kündigungspauschale.
Zu beachten sind auch die in den Beiträgen oft enthaltenen Risikoanteile. Ähnlich wie bei einer „klassischen“ Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung werden diese Beträge auch bei einer Kündigung oder einem Widerruf nicht wieder ausgezahlt. Hier sollten Sie bereits vor Abschluss der Lebensversicherung prüfen, ob sich die Kombination der Policen mehr lohnt als der getrennte Abschluss beider Versicherungen.
Hinweis:
Da der Versicherer den Rückkaufswert erst am letzten Tag der Versicherungsperiode final berechnen kann, erfolgt die Auszahlung meist einige Tage später. Fragen Sie im Zweifel einfach bei der Versicherungsgesellschaft nach.
5Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung kündigen: Was tun bei einem Todesfall?
Eine bestehende Lebensversicherung wird, wenn der frühere Versicherungsnehmer verstirbt, auf dessen Erben übertragen. Wer die Police übernimmt, hängt in erster Linie davon ab, ob die gesetzliche oder die durch Testament selbst festgelegte Erbfolge greift. Bei der gesetzlichen Erbfolge übernehmen die nächsten Angehörigen – also die Kinder – die Lebensversicherung. Sie treten in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein und führen die Versicherung als „neue“ Versicherungsnehmer fort.
Es folgt:
Damit können Sie als Erbin oder Erbe die Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung kündigen, widerrufen und beitragsfrei stellen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Prämien anzupassen oder das Bezugsrecht zu ändern.
Bei der Kündigung einer geerbten Lebensversicherung müssen Sie den Versicherer über die Erbschaft informieren. Soll der Vertrag nicht direkt, sondern erst später aufgelöst werden, erhalten Sie dann neue Vertragsunterlagen auf Ihren Namen. Sie sollten lediglich einen entsprechenden Nachweis wie den Erbschein in Kopie vorlegen und der Versicherungsgesellschaft Ihre Bankverbindung übermitteln. Das verhindert Rückfragen.
6Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung: Kündigen oder widerrufen?
Egal aus welchem Grund Sie Ihre Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung kündigen möchten: Diese Form der Vertragsauflösung ist die mit Abstand bekannteste, aber auch teuerste. Mit dem Widerruf gibt es eine lukrative Alternative zur teuren Kündigung, bei der Sie unter anderem eine deutlich höhere Auszahlung erhalten. Wir stellen beide Wege, die Lebensversicherung loszuwerden, vor.
Die Kündigung der Police
Mit der Kündigung der Lebensversicherung endet der Vertrag zu den Konditionen des Versicherers. Sie erhalten den Rückkaufswert am Ende der Versicherungsperiode ausgezahlt, müssen keine Prämien mehr zahlen und haben später keine weiteren Ansprüche mehr. Durch zahlreiche Kosten, die bei der Kündigung vom Vertragsvermögen abgezogen werden, lohnt sie sich aber nur selten. Das folgende Beispiel zeigt, was wir meinen:
Beispiel:
Ihre Police läuft seit 10 Jahren. Das Vertragsvermögen vor Kosten liegt bei 25.000 Euro (20.000 Euro Beiträge + 5.000 Euro Zinsen). An Abschluss- und Verwaltungskosten sind 5.500 Euro angefallen, der Stornoabzug beträgt weitere 600 Euro. Der Rückkaufswert liegt bei 18.900 Euro. Sie machen insgesamt einen Verlust im vierstelligen Bereich (1.100 Euro)!
Das Beispiel zeigt anschaulich, wie teuer eine Kündigung tatsächlich werden kann. Auch bei einer längeren Laufzeit und einer höheren Rendite würden die Kosten einen Großteil davon auffressen. Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung daher keinesfalls unüberlegt!
Lassen Sie Ihren Vertrag lieber kostenfrei bei helpcheck prüfen und erfahren Sie, welche Alternativen es zur teuren Kündigung gibt.
Grundsätzlich haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher das Recht, Ihre Vertragserklärung 14 Tage lang zu widerrufen (§ 8 Abs.1 VVG). Diese Frist beginnt, wenn Sie die Police, den AVB-Auszug und diverse Pflichtinformationen erhalten haben sowie wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurden (§ 8 Abs.2 VVG). Kommen die Dokumente zeitversetzt bei Ihnen an, beginnt die Widerrufsfrist mit Zugang des letzten Dokuments.
Im Umkehrschluss:
Der gesetzlich definierte Fristbeginn bedeutet, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt, wenn Unterlagen fehlen oder die Widerrufsbelehrung unwirksam ist. Sie haben dann ein „ewiges Widerrufsrecht“, das Sie auch Jahrzehnte später noch geltend machen können.
Außerdem gibt es beim Widerruf kein festgelegtes Vertragsende. Sie müssen also keine Kündigungsfrist einhalten, sondern der Vertrag endet, wenn Ihr wirksamer Widerruf dem Versicherer zugeht. Auch hier ist die in der Widerrufsbelehrung genannte Form einzuhalten.
Der Clou: Besonders in den Jahren 1994 bis 2007 wurden geschätzt über 100 Millionen Lebensversicherungen abgeschlossen, bei denen die Widerrufsbelehrung unwirksam war. Diese Verträge können noch heute widerrufen werden. Als Kundin oder Kunde erhalten Sie so bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge zurück, da der Versicherer weder Abschluss- noch Stornokosten in Rechnung stellen darf. Er muss Ihnen außerdem die tatsächliche Rendite auszahlen, die meist über dem Garantiezins liegt.
Unser Tipp: Nutzen Sie den helpcheck-Service und lassen Sie Ihre Lebensversicherung auf Herz und Nieren prüfen. Sie erfahren schnell und ohne Kostenrisiko, ob sich der Widerruf der Police lohnt.
7Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung kündigen: Geld zurückholen!
Wenn Sie Ihre Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung kündigen, ist dieser Schritt fast immer mit hohen Kosten verbunden. Hinzu kommt die Inflation (= Kaufkraftverlust), durch die das ausgezahlte Geld weiter an Wert verliert. Daher ist die Kündigung der teuerste Weg, die Lebensversicherung loszuwerden – auch, wenn sie auf den ersten Blick nach einer komfortablen Möglichkeit aussieht.
Besser ist der Widerruf, den wir kostenfrei für Sie prüfen. Dazu reichen Sie einfach alle Vertragsunterlagen online ein und lassen sie von unseren Partneranwälten unter die Lupe nehmen. Ist der Widerruf möglich und rentabel, erstellen wir eine versicherungsmathematische Berechnung und legen sie zusammen mit dem Widerrufsschreiben dem Versicherer vor.
Ein Honorar fällt nur an, wenn wir mit dem Widerruf einen Mehrwert erzielen. Dann beträgt das Honorar zwischen 29,75 und 39,75 Prozent des erzielten Mehrbetrags, also der Differenz zwischen Rückkaufswert und tatsächlicher Auszahlung durch den Widerruf. Ein Verlust ist also ausgeschlossen!
Häufige Fragen zu Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung kündigen
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