Was ist ein Aufhebungsvertrag? Das müssen Sie wissen!
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste zum Thema "Aufhebungsvertrag"
Im Gegensatz zu einer Kündigung handelt es sich bei einem Aufhebungsvertrag um einen zweiseitigen Vertrag. Die Kündigung wird hingegen entweder durch den Arbeitnehmer oder aber durch den Arbeitgeber einseitig ausgesprochen.
Ein Aufhebungsvertrag schafft Rechtssicherheit. So lassen sich Gerichtsverfahren und damit verbundene Kosten einsparen.
In den meisten Fällen profitieren vor allem Arbeitgeber von einem Aufhebungsvertrag. Gerade dieser Aspekt führt jedoch dazu, dass sich Arbeitgeber nicht selten freigiebig zeigen, wenn die Zahlung einer höheren Abfindung im Raum steht.
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1Was ist ein Aufhebungsvertrag und welche Unterschiede bestehen zur Kündigung?
Grundsätzlich einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht nur über den Lohn sowie die Arbeitszeit und die Tätigkeit selbst, sondern vereinbaren auch Kündigungsregeln.
Genau diese Regeln gelten jedoch, im Gegensatz zu einer Kündigung, nicht, wenn Sie sich entschließen, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.
Dies hat den Hintergrund, dass ein Aufhebungsvertrag den Arbeitsvertrag nicht beendet, sondern ersetzt. Damit dies möglich ist, ist jedoch gem. §§ 145 ff. BGB eine übereinstimmende Willenserklärung beider Seiten (des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers) erforderlich.
Eine Kündigung kann hingegen einseitig ausgesprochen werden. Diese Option steht sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zur Auswahl. Hier gelten jedoch die vertraglich vereinbarten, die tarifvertraglichen oder aber die gesetzlichen Kündigungsregeln.
Entscheiden Sie sich jedoch dazu, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, so entfallen die Bestimmungen. Es gelten weder Kündigungsfristen noch spezielle Regeln im Hinblick auf den Kündigungsschutz.
2Regeln für die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags
Da es sich bei einem Aufhebungsvertrag um ein Konstrukt handelt, welches den gesamten Kündigungsschutz (der vor allem für Arbeitnehmer geschaffen wurde) aushebelt, müssen gewisse Regeln eingehalten werden, damit ein Aufhebungsvertrag vor Gericht wirksam ist.
Die folgenden beiden Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:
Schriftform: Gem. § 623 2. Alt BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) müssen sowohl die Kündigung als auch der Aufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass Aufhebungsverträge per E-Mail nicht wirksam sind. Es ist indessen kein Problem, die Details vorab per E-Mail zu kommunizieren.
Überrumpelungsverbot: Diese Regel ist gesetzlich nicht festgehalten, sondern hat sich in der Rechtsprechung des BGH etabliert. Demnach sollen Arbeitnehmer vor einer raschen Entscheidung ohne Bedenkzeit geschützt wird.
Um Wirksamkeit zu enthalten, muss der Aufhebungsvertrag mit dem aktuellen Datum versehen sein. Zudem bedarf es der Nennung des konkreten Austrittdatums, sofern dieser nicht sofort wirksam sein soll.
Fühlen Sie sich als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber zum Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags gedrängt, so lassen Sie sich ein paar Tage Bedenkzeit einräumen.
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Sie sind sich bereits sicher, dass Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen möchten? Kein Problem, auch dieser Schritt kann durchaus sinnvoll sein und erweist sich insbesondere dann als lukrativ, wenn Ihr Arbeitgeber bereit ist, Ihnen eine Abfindung zu zahlen.
Achten Sie jedoch auf folgende Punkte, die in keinem Aufhebungsvertrag fehlen sollten:
Beendigungsdatum: Auch wenn dieses Kriterium selbstverständlich erscheinen mag, so sorgt es in manch einem Aufhebungsvertrag für Ärger. Klären Sie daher, ob und inwieweit Sie noch weiterarbeiten müssen. Vielfach erfolgt eine Freistellung.
Urlaubstage und Überstunden: Haben Sie noch offene Urlaubsansprüche oder aber mehrere Überstunden angehäuft, so sollten die Ansprüche nicht verfallen. Es ist jedoch möglich, diese Phase als Urlaub anzuhängen oder aber durch eine Zahlung abzugelten.
Arbeitszeugnis: Ein gutes Arbeitszeugnis ist nicht zu unterschätzen. Es lohnt sich daher, dieses im Rahmen des Aufhebungsvertrags mitzuverhandeln. Klassische Formulierungen wie „wohlwollend“ oder „angemessen“ helfen Arbeitnehmern dabei nicht. Stattdessen macht es mehr Sinn, eine konkrete Beurteilung einzufordern.
Tipp:
Da ein Aufhebungsvertrag vor allem dem Arbeitgeber Rechtsicherheit bietet, kann sich dies durchaus im Rahmen einer Abfindung finanziell bemerkbar machen.
4Anspruch auf Abfindung – diese Regeln gelten bei einem Aufhebungsvertrag
Eine Abfindung bezeichnet einen Geldbetrag, den Arbeitgeber Arbeitnehmern dafür zahlen, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Je nach Fallkonstellation kann Ihnen diese im Rahmen einer arbeitgeberseitigen Kündigung oder aber auch bei einem Aufhebungsvertrag zustehen.
Gibt es einen Anspruch auf eine Abfindung?
Kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung, so steht Ihnen im Regelfall eine Abfindung zu. Im Gegensatz dazu ist im Rahmen eines Aufhebungsvertrags grundsätzlich keine Abfindung vorgesehen.
Da es sich bei einem Aufhebungsvertrag jedoch um einen offen verhandelbaren Vertrag handelt, können Sie durchaus eine Abfindungszahlung vereinbaren.
Die Höhe der Regelabfindung berechnen
Auch wenn es im Hinblick auf die Höhe der Abfindung keine allgemeinen Regeln gibt, die sich auf einen Aufhebungsvertrag anwenden lassen, so greifen viel Arbeitgeber auf die gesetzlichen Vorschriften des § 1a Abs. 2 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) zurück.
Danach liegt die Höhe der Abfindung (bei einer betriebsbedingten Kündigung) bei 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
Haben Sie also 5 Jahre im entsprechenden Unternehmen gearbeitet, würden sich 2,5 Monatsgehälter als Verhandlungsbasis anbieten.
Es gibt jedoch einige Branchen, in denen tendenziell höhere Abfindungen gezahlt werden. Je nachdem, wie sicher es daher ist, dass sich das Arbeitsverhältnis auch durch eine Kündigung anstelle eines Aufhebungsvertrags lösen lässt, kann dies Ihre Verhandlungsposition deutlich beeinflussen.
Deswegen:
Im Zweifel lohnt es sich, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, da sich die Angebote von Unternehmen zu Unternehmen nicht selten um mehrere Tausend Euro unterscheiden.
5Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrags
Generell gibt es viele Gründe, warum ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen werden kann. Tendenziell ist dies für Arbeitgeber vorteilhaft. Es gibt jedoch durchaus Gründe, die auch aus Arbeitnehmersicht für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags sprechen.
Gründe, als Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abzuschließen
Als Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, lange Kündigungsfristenzu vermeiden. Es ist zudem sehr einfach, eine rechtlich nur schwer haltbare Kündigung rechtssicher zu machen, indem Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen.
Sie können die Stelle somit direkt neu besetzen, sofern bereits ein passender Kandidat zur Auswahl steht.
Besonders dann, wenn der Wunsch seitens des Arbeitnehmers geäußert wird, sollte das Angebot angenommen werden. Bei einer Ablehnung führt dies in aller Regel zu einer schlechten Arbeitsmotivation und in der Folge nicht selten zu unnötigen Fehlern.
Die Kosten können jedoch, je nach Konstellation auch höher ausfallen, wenn eine höhere Abfindung gefordert ist. Letztlich können Sie sich auf diese Weise jedoch Rechtssicherheit erkaufen.
Gründe, als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abzuschließen
Wenn Sie sich als Arbeitnehmer dazu entschließen, einen Aufhebungsvertrag anzunehmen bzw. Ihrem Arbeitgeber diesen Vorschlag unterbreiten, so sollten Sie sich diesen Schritt gut überlegen.
Sie verzichten auf sämtliche Kündigungsschutzvorschriften. Genau diesen Aspekt können Sie sich jedoch vergolden lassen, indem Sie eine höhere Abfindung einfordern.
Bitte bedenken Sie jedoch, dass Ihnen aufgrund des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags auch eine Sperre im Hinblick auf das Arbeitslosengeld drohen kann. Haben Sie bereits eine Anschlussbeschäftigung gefunden, spielt die Zeit meist eine wichtigere Rolle. Da ein Aufhebungsvertrag auch unmittelbar Wirkung entfalten kann, ist diese Option also durchaus als Alternative zur Kündigung zu bedenken.
Achtung:
Haben Sie sich selbst falsch verhalten, sodass Ihnen eine personenbedingte Kündigung droht, fällt die Verhandlungsposition zwar eher schlecht aus. Dennoch kann es gerade hier wichtig sein, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um zumindest ein gutes Arbeitszeugnis zu erhalten und so die Chancen auf eine anschließende Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen zu verbessern.
6Juristische Unterstützung einholen
Gerade das Arbeitsrecht ist in hohem Maß von der aktuellen Rechtsprechung geprägt. Auch wenn sich die Fallkonstellationen teils sehr stark ähneln, so bedeutet dies noch lange nicht, dass sich die Sachverhalte genauso übertragen lassen.
Ein erfahrener Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, die Kleinigkeiten in einem Aufhebungsvertrag zu berücksichtigen, die später von Relevanz sind. Manchmal hilft allein schon die Anwesenheit eines Anwalts dabei, Ihre Verhandlungsposition zu verbessern und so die Bereitschaftzur Zahlung einer höheren Abfindung zu erhöhen.
Nutzen Sie daher gern unsere kostenlose helpcheck-Erstberatung, um die eigenen Aussichten besser einschätzen zu können.
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