Personenbedingte Kündigung: Sichern Sie sich ab!
Arbeitsrecht
Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, dann geschieht dies in der Regel ordentlich durch eine Kündigung des Arbeitsvertrages. Eine Kündigung kann sowohl seitens des Arbeitnehmers als auch von dem Arbeitgeber ausgehend erfolgen. In jedem Fall sind Fristen und Formen zu wahren, die im Arbeitsrecht, dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und in dem Arbeitsvertrag geregelt sind. Im Kündigungsschutzgesetz ist festgehalten, unter welchen Umständen ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer kündigen darf. Generell muss jede Kündigung eines Arbeitnehmers, die von dem Arbeitgeber ausgeht, sozial gerechtfertigt sein und es muss ein gewichtiger Grund vorliegen. Im § 1 KSchG steht: „Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.“