Rechtsgrundlage der Lohnfortzahlung ist § 3 Abs.1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG). Es regelt zunächst den Grundsatz, der schlicht aussagt, dass Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Ihren Lohn für sechs Wochen weiterhin erhalten.
Kommen Sie nun wieder auf die Arbeit, arbeiten dort einen Tag und sind am darauffolgenden Tag wieder krank, erhalten Sie
- keine Lohnfortzahlung, wenn Sie wegen derselben Krankheit erneut ausfallen.
- erneut Lohnfortzahlung, wenn Sie aufgrund einer anderen Erkrankung, die auch nicht als Folge der vorherigen Krankheit eingetreten ist, arbeitsunfähig werden.
Um wegen ein und derselben Krankheit mehrmals Lohnfortzahlung zu erhalten, muss zwischen den einzelnen Ausfällen ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen. Alternativ muss seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit eine Frist von 12 Monaten verstrichen sein.
Beispiele:
- Sie melden sich am 02.01. wegen eines Beinbruchs krank. Nun erhalten Sie bis zum 16.02. Lohnfortzahlung. Werden Sie nun vor dem 16.08. des entsprechenden Jahres erneut wegen Ihres gebrochenen Beines arbeitsunfähig, erhalten Sie keine Lohnfortzahlung mehr. Ihnen steht dann unmittelbar das Krankengeld zu
- Wie das vorherige Beispiel, am 10.04. fallen Sie aber erneut aus. Grund ist eine Krankheit, die Sie sich beim Urlaub mit der Familie zugezogen haben. Da es sich um eine andere Erkrankung handelt, steht Ihnen die Fortzahlung Ihres Entgelts erneut zu
Gehen Sie beim Thema Lohnfortzahlung in Zweifelsfällen lieber auf Nummer sicher. Aufgrund verschiedenster Klauseln und zahlreicher Ausnahmen wissen Arbeitgeber oft selbst nicht, welche Regelungen nun anzuwenden sind. Mit helpcheck sind Sie hingegen auf der sicheren Seite!