Abfindung Anspruch: Höhe berechnen & mehr erhalten
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste zum Thema "Abfindung berechnen"
Außer bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Sie ist damit Verhandlungssache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber
Bei der Berechnung der Abfindung müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Denn im Zweifel prüft das Arbeitsgericht, ob die Abfindung der Höhe nach gerechtfertigt war – zugunsten und zuungunsten des Arbeitnehmers
Die Aufhebungsvereinbarung kann eine lukrative Alternative zur Kündigung sein, denn hier haben Sie und Ihr Arbeitgeber einen deutlich größeren Verhandlungsspielraum. Da aber auch mehr Fehler passieren können, empfehlen wir Ihnen den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht
Nutzen Sie unsere Erstberatung durch Arbeitsrecht-Experten und erfahren Sie umgehend, was Ihnen zusteht.
Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Ihre Abfindung berechnen, müssen Sie im ersten Schritt die rechtlichen Voraussetzungen beachten. Denn in bestimmten Fällen haben Sie bereits einen Rechtsanspruch auf die Abfindung, deren Höhe ebenfalls im Gesetz geregelt ist. Anders als bei frei ausgehandelten Abfindungen gibt es in diesen Situationen nur wenig bis keinen Verhandlungsspielraum.
Der gesetzliche Abfindungsanspruch
Grundlage für den gesetzlichen Abfindungsanspruch ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Es schreibt vor, dass Beschäftigte ein Recht auf Abfindung haben, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag aus betrieblichen Gründen auflöst. Die sogenannte betriebsbedingte Kündigung kann er unter folgenden Voraussetzungen aussprechen:
Innerbetriebliche Gründe verhindern eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers. Der Arbeitsplatz fällt nachhaltig weg, etwa durch Automatisierung.
Im Betrieb besteht keine andere Beschäftigungsmöglichkeit; selbst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers angemessen umgeschult oder weitergebildet wird.
Der Arbeitgeber hat eine ordnungsgemäße Sozialauswahl vorgenommen. Nur der Beschäftigte mit dem geringsten Schutzbedarf darf betriebsbedingt gekündigt werden.
Hinweis:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, spricht der Arbeitgeber die betriebsbedingte Kündigung aus. Dabei muss er die Kündigungsfrist von bis zu sieben Monaten – je nach Beschäftigungsdauer – einhalten (§ 622 Abs.2 BGB). Sie haben außerdem einen Abfindungsanspruch in Höhe eines halben Monatsverdienstes für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit (§ 1a Abs.2 KSchG).
Reichen Sie Kündigungsschutzklage ein und gewinnen vor Gericht, muss der Arbeitgeber Sie weiterbeschäftigen. Ist Ihnen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aber nicht mehr zumutbar, etwa weil das Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber infolge des Gerichtsverfahrens zerstört ist, kann das Gericht das Arbeitsverhältnis auflösen. In diesem Fall haben Sie ebenfalls einen Abfindungsanspruch in Höhe von bis zu 18 Monatsgehältern. Die konkrete Höhe bestimmt das Gericht (§§ 9 und 10 KSchG).
Der vertragliche Abfindungsanspruch
Eine Abfindung kann auch einzel- oder tarifvertraglich sowie im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung ausgehandelt werden. Hier gibt es keine gesetzlichen Regelungen, als Anhaltspunkt für die Berechnung wird aber in der Praxis die in § 1a KSchG festgelegte Abfindungshöhe herangezogen. Je nach Vertragsbedingungen, etwa einem Wettbewerbsverbot für einige Jahre, sollten Sie die Abfindung entsprechend höher ansetzen.
Unser Tipp: Fristen beachten und beraten lassen!
Möchten Sie gegen Ihre betriebsbedingte Kündigung vorgehen, ist das nur im Rahmen der Kündigungsschutzklage möglich. Diese muss zwingend innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie mit der Kündigung einverstanden sind.
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Bis auf einige Faustregeln, die oft nicht die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln, gibt es bei vertraglichen Abfindungen keinerlei Anhaltspunkte – ihre Höhe ist damit reine Verhandlungssache. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie aber selbst ermitteln, wie hoch der konkrete Bedarf in Ihrem Fall ist und auf dieser Basis eine Abfindung fordern.
Relevante Faktoren
Eine Abfindung soll den finanziellen Schaden, den Sie durch die Auflösung des Arbeitsvertrags erleiden, abfedern oder im Optimalfall ausgleichen. Ihre Aufgabe ist es daher, diesen Schaden – am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht – auszurechnen. Dabei können Sie sich diese Fragen stellen:
Gibt es ein Wettbewerbsverbot? Welcher Schaden entsteht mir dadurch, dass ich vorübergehend nicht bei einem anderen Arbeitgeber derselben Branche tätig werden darf?
Bestehen Unterhaltspflichten? Wie lange könnte es dauern, bis ich einen neuen Job finde, und welches Einkommen geht mir in dieser Zeit verloren?
Inwieweit hat der Arbeitgeber von meinem Wissen und meinen Fähigkeiten profitiert?
Der helpcheck-Abfindungsrechner
Mit dem helpcheck-Abfindungsrechner können Sie sich auf Basis der genannten Faustregel einen ersten Eindruck von Ihrer möglichen Abfindung verschaffen. Da der Rechner aber bei weitem nicht alle Faktoren berücksichtigen kann, empfehlen wir Ihnen im Anschluss die anwaltliche Beratung. Nur so ermitteln Sie die tatsächlich mögliche Abfindungshöhe!
3Die Höhe der Abfindung ist meistens Verhandlungssache!
Neben den gesetzlichen Ansprüchen sind Abfindungen in den meisten Fällen Verhandlungssache. Dabei gilt: Je besser Sie sich und Ihre Fähigkeiten in den Fokus stellen und dem Arbeitgeber zeigen, was Sie geleistet haben oder welche Vorteile er durch Sie hat bzw. hatte, desto besser sind Ihre Chancen auf eine angemessene Abfindung. Dabei führen neben der Aufhebungsvereinbarung mehrere Wege zur Abfindung:
Sozialplan, der die Höhe der Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen nach sozialen Gesichtspunkten festlegt
Tarifverträge, die das konkrete Vorgehen des Arbeitgebers bei verschieden Arten der Kündigung vorgeben
Arbeitsvertrag, in dem Sie mit Ihrem Arbeitgeber von Beginn an geregelt haben, welche Abfindung Ihnen in welchem Fall zusteht
Daraus folgt:
In den meisten Fällen lässt sich eine mittlere bis hohe Abfindung aushandeln, wenn Sie dem Arbeitgeber auf der einen Seite entgegenkommen und Sie die Kündigung auf der anderen Seite nicht durch eigenes Fehlverhalten verursacht haben. Haben Arbeitnehmer Ihren Arbeitgeber etwa betrogen oder ihm Konkurrenz gemacht, stehen die Chancen auf eine Abfindung eher schlecht.
4Anwaltliche Unterstützung für höhere Abfindung einholen!
helpcheck bietet Ihnen umfassende Leistungen bei der Berechnung und Verhandlung einer möglichst hohen Abfindung. Unsere spezialisierten Kooperationsanwälte für Arbeitsrecht wissen, auf welche Punkte es besonders zu achten gilt und wie Sie etwa durch ein früheres Verlassen des Unternehmens und andere Faktoren eine wesentlich höhere Zahlung Ihres Arbeitgebers erreichen können.
Machen Sie sich heute noch unsere Erfahrung zu Nutzen, um mehr über Ihre mögliche Abfindung zu erfahren, und vereinbaren Sie einen Termin bei einem unserer spezialisierten Partneranwälte!
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