Aegon Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie dürfen immer selbst entscheiden, ob und wann Sie Ihre Aegon Rentenversicherung kündigen. Im Vorfeld empfehlen wir Ihnen jedoch, sich über die Konditionen Ihres Versicherers zu informieren, denn oft entstehen durch Abzüge und Gebühren hohe Verluste für den Versicherten
  • Als Alternativen zur Kündigung bleiben Ihnen noch die Beitragsfreistellung sowie der Verkauf der Police. Diese können Sie beispielsweise dann nutzen, wenn ein Widerruf nicht möglich ist
  • Der Versicherer darf Ihr Kündigungsrecht nie untersagen oder einschränken. Nach Ihrer Kündigung endet die Police in der Regel zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Was ist eine private Rentenversicherung? 

Die private Rentenversicherung ist eine Form der Lebensversicherung. Sie ist in erster Linie dazu da, Sie gegen biometrische Risiken wie Tod, Langlebigkeit oder Invalidität abzusichern. Wenn Sie das im Vertrag festgelegte Alter erreicht habe, zahlt Ihnen die Versicherung eine vorher vereinbarte monatliche Rente aus. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach der angesparten Summe, dem sogenannten Vertragsvermögen. Im Laufe der Vertragsverhandlungen können Sie die spätere Rente festlegen. 

Der Rentenfaktor ist die Zahl, in der der Versicherer die Höhe der späteren Auszahlungen angibt. Ein Rentenfaktor von 50 beispielsweise bedeutet, dass Sie später pro angesparten 10.000 Euro 50 Euro monatliche Rente bekommen. Bei einer Vertragssumme von 300.000 Euro wären das bereits 1.500 Euro monatliche Auszahlung. 

Die Vorschriften für die private Rentenversicherung sind dieselben wie für alle anderen Formen der Kapitallebensversicherung. Das liegt daran, da sich diese Versicherung nur in der Auszahlung einer normalen Lebensversicherung unterscheidet – sonst sind beide Policen beinahe identisch aufgebaut. 

2Der Rückkaufwert bei Kündigung der Aegon Rentenversicherung 

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Aegon Rentenversicherung zu kündigen, dann muss der Versicherer Ihnen nach § 169 Absatz 1 VVG den Rückkaufwert der Police auszahlen. Er ist der mathematisch berechnete Restwert der Police aus Sicht des Versicherers. Er wird nach dem Stichtagsprinzip ermittelt, die Formel hierfür ist in § 169 Absatz 3 geregelt und kann vereinfacht wie folgt dargestellt werden: 

Formel:

Auszahlungssumme = Summe eingezahlter Beiträge – enthaltene Risikoanteile für BU-Schutz o.Ä. – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – ggf. Stornopauschale 

Risikoanteile werden deswegen abgezogen, da Sie die entsprechenden Leistungen bereits erhalten haben. Zu diesen gehört beispielsweise der Schutz vor Berufsunfähigkeit. Eine Stornopauschale wird nicht bei jedem Versicherer fällig, diese muss vorher vertraglich vereinbart und vor allem verhältnismäßig sein. Sie gehört zu den zusätzlichen Gebühren, die bei einer Kündigung anfallen (§ 169 Absatz 5 VVG).

Der Rückkaufwert wird immer am letzten Tag der Versicherungsperiode berechnet, dem sogenannten Stichtag. Ab diesem Tag kann Ihr Geld also ausbezahlt werden, in der Regel dauert es allerdings bis zu zwei Wochen, bis das Geld auf Ihrem Bankkonto ankommt. Fragen Sie hier zur Sicherheit einmal direkt bei Ihrem Versicherer nach! 

Auch interessant:

Die minimale Höhe des Rückkaufwertes ist gesetzlich auf mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge gedeckelt. Das ist die sogenannte Untergrenze.

3Todesfall des Versicherten: Sollte ich die Aegon Rentenversicherung kündigen?

Sollte der aktuelle Versicherungsnehmer sterben, dann geht die Police automatisch an den gesetzlich oder im Testament bestimmten Erben über. Durch die Gesamtrechtsnachfolge übernimmt der Erbe oder die Erbin die Police immer mit allen Rechten und Pflichten. Auch wenn auf dem Verstorbenen nur ein Bezugsrecht lag, geht dieses immer automatisch an den Erben über. 

Ausnahmen hiervon gibt es nur dann, wenn ein unwiderrufliches und abweichendes Bezugsrecht durch den Verstorbenen vereinbart wurde. Dieses bleibt auch dann bei der bezugsberechtigten Person, wenn sich der Versicherungsnehmer – etwa durch Erbschaft – ändert.

Das unwiderrufliche Bezugsrecht kann nur mit einem schriftlichen Einverständnis des aktuellen Bezugsberechtigten geändert werden. Zusammen mit einem Änderungsantrag muss diese dann bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden. Ohne eine solche Zustimmung können Sie nur widerrufliche Bezugsberechtigungen ändern.

Sie haben immer das Recht, auch eine geerbte Rentenversicherung zu kündigen. Hierfür müssen Sie beim Versicherer einen Nachweis über Ihre Erbschaft – am besten den Erbschein – zusammen mit der Kündigung vorlegen. Ohne diesen Nachweis kann der Versicherer dein Anliegen allerdings nicht bearbeiten. 

4Warum immer mehr Kunden ihre Aegon Rentenversicherung kündigen 

In den letzten Jahren entscheiden sich immer mehr Versicherte, ihre Aegon Rentenversicherung vorzeitig zu kündigen. Dies hat oft persönliche Gründe wie Geldnot oder eine bevorstehende, große Investition, jedoch betreffen drei Gründe in der Statistik auch alle Versicherten gleichermaßen:

  • Vor allem die sinkenden Zinsen bewegen viele Kunden dazu, ihre Police wieder abzugeben. Im Jahr 2000 lag der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) noch bei vier Prozent, 2022 waren es schon nur noch 0,25 Prozent. Experten gehen davon aus, dass Sie als Kunde in Zukunft sogar zuzahlen müssen. In anderen Anlagemöglichkeiten gibt es diesen Nachteil nicht, daher wandern viele Kunden ab 
  • Bei einer klassischen, zinsgebundenen Rentenversicherung haben Sie kaum Spielraum für Anpassungen. Beispielsweise ist es nicht möglich, die spätere Rente im Nachhinein anzupassen. Das ist gerade dann ein Problem, wenn sich Ihre Lebenssituation entscheidend ändert, etwa durch ein Kind. Auch bei den Auszahlungen sind Sie immer an das gebunden, was der Versicherer vorschreibt. Daher wechseln viele Kunden zu flexibleren Anlagemöglichkeiten 
  • In den letzten Jahren sind die Policen bei den Versicherern immer teurer geworden – bei einem gleichbleibenden Leistungsspektrum. Die Kosten liegen bei etwa drei Prozent der Vertragssumme, während die zu erwartende Rendite sich bei maximal einem Prozent einpendelt. Bereits hier machen Sie Verlust, dazu kommen noch Abzüge durch die Berechnung des Rückkaufwertes

Diese negativen Aspekte beziehen sich vor allem auf eine klassische, zinsgebundene Rentenversicherung. Moderne Policen ermöglichen dagegen beispielweise auch das Investieren in Aktien und ETFs, mit welchen Sie auch in Zukunft noch sicher aufgestellt sind. Informieren Sie sich hier zu den Konditionen immer direkt bei Ihrem Versicherer! 

5Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Aegon Rentenversicherung 

Wenn Sie sich für die Kündigung Ihrer Aegon Rentenversicherung entscheiden, dann haben Sie je nach Situation eine oder zwei Möglichkeiten, dies zu tun – die außerordentliche und die ordentliche Kündigung. Welche der beiden möglich und sinnvoller ist, hängt von Ihrer Situation und den rechtlichen Vorgaben ab. Maßgeblich ist immer das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG.

Aegon Rentenversicherung ordentlich kündigen 

Die ordentliche Kündigung ist immer der Regelfall, wenn Sie Ihre Aegon Rentenversicherung kündigen möchten. Hierfür gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, welche zwischen einem und drei Monaten liegen muss. Die individuelle Kündigungsfrist je nach Versicherer ist immer in den AVB (=Allgemeinen Versicherungsbedingungen) festgehalten. 

Hinweis:

Die Aegon Rentenversicherung hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende der Versicherungsperiode.

Die Versicherungsperiode ist ein zwölfmonatiger Zeitraum, der mit Abschluss der Police beginnt und damit auch verlängert und verkürzt werden kann. Die erste Versicherungsperiode endet bei vielen Versicherern bereits mit dem Kalenderjahr. Somit stimmen die darauffolgenden Versicherungsjahre mit dem Kalenderjahr überein, was die Verwaltung auf beiden Seiten erleichtert. 

Für Ihre Vorstellung hierzu ein praktisches Beispiel: Sie haben Ihre Aegon Rentenversicherung am 07.04. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode beginnt also an diesem Tag und endet – sofern nicht anders vereinbart – am 06.04. des Folgejahres. Ihre Kündigung muss also spätestens am 06.01. beim Versicherer eingehen, damit sie zum Ende des Versicherungsjahres gültig ist. Kommt sie zu spät an, müssten Sie ein Jahr länger Beiträge leisten.

Die ordentliche Kündigung können Sie immer aussprechen – anders sieht es bei der außerordentlichen Kündigung aus. Sie ist nur dann möglich, wenn wichtige Gründe hierfür vorliegen, was bei der Rentenversicherung nur selten der Fall ist. Diese sind eher dann gegeben, wenn Sie eine Kombipolice aus Renten- und Lebensversicherung abgeschlossen haben. 

Aegon Rentenversicherung außerordentlich kündigen 

Eine außerordentliche Kündigung der Aegon Rentenversicherung ist nur in einigen wenigen Fällen möglich. Für sie muss ein wichtiger Grund nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG vorliegen. Ein solcher ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Versicherer

  • die Preise der Police erhöht, ohne auch die Leistungen anzupassen oder 
  • die Leistungen kürzt, ohne auch die Preise zu verringern

Sollte einer der beiden Fälle eintreten, muss die Aegon Sie mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Konditionen darüber informieren. Im gleichen Zug müssen Sie dann auch über Ihr Sonderkündigungsrecht informiert werden, und haben einen Monat Zeit, dieses zu nutzen. Die Vorgaben hierfür weichen in der Regel nicht von denen einer ordentlichen Kündigung ab, lesen Sie hierzu aber am besten noch einmal in den AVB Ihres Versicherers nach.

Tipp:

Verwenden Sie in Ihrem Schreiben immer die Formulierung ,,außerordentliche Kündigung“. So kann der Versicherer den Brief nicht falsch auslegen. 

Die außerordentliche Kündigung der Aegon Rentenversicherung ist immer sofort wirksam. Auszahlungstag ist immer der Tag, an dem die Änderungen in Kraft getreten wären- auch hier müssen Sie etwa 14 Tage einplanen, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht. 

6Kündigung der Aegon Rentenversicherung: So gehen Sie vor

Vor Ihrer Kündigung sollten Sie sich immer über die Konditionen Ihres Versicherers informieren. In sogenannten Altverträgen kann es beispielsweise vorkommen, dass Sie die Kündigung nur in Schriftform – also per Post oder Fax – abgeben dürfen. Die Textform würde auch eine Kündigung per Mail ermöglichen. 

Wichtig:

Zur Sicherheit empfehlen wir Ihnen, immer einen Brief an Ihren Vertragspartner zu senden. So riskieren Sie keine Ungültigkeit und haben einen gerichtsfesten Nachweis. 

Sie stehen als Absender einer Kündigung immer in der Pflicht, die Zustellung im Zweifelsfall zu beweisen. Versenden Sie diese daher immer nur als Einschreiben mit Rückschein oder als Fax mit Faxbericht. Bei einer E-Mail geht der Gesetzgeber automatisch von der Zustellung aus, hier muss der Versicherer im Zweifelsfall das Gegenteil beweisen. 

Die Gültigkeit Ihrer Kündigung wird immer daran bemessen, wann diese zugestellt wurde. Wann die Bearbeitung begonnen hat oder wann Sie eine Rückmeldung erhalten haben, spielt dagegen keine Rolle. Das Zustellungsdatum ist der einzige relevante Faktor. 

Genaue rechtliche Vorgaben oder Richtlinien für den Inhalt der Kündigung gibt es nicht. Damit diese jedoch schnell bearbeitet wird und Sie bei Rückfragen auch erreichbar sind, empfehlen wir, folgende Punkte zu integrieren oder zumindest anzuschneiden: 

  • Persönliche Daten: Name, Anschrift und Telefonnummer sollten auf jeder Kündigung stehen. So kann diese auch bei einem Zahlendreher in der Kundennummer zugeordnet werden und Sie sind schnell erreichbar 
  • Kundennummer und Vertragsinformationen: Geben Sie hier immer beides an, gerade wenn Sie mehrere Policen beim Versicherer haben. Alle Ihre Policen werden unter der Kundennummer gespeichert 
  • Kündigung der Rentenversicherung: Verwenden Sie am besten immer genau diese Formulierung, denn so kann es nicht zu einer falschen Interpretierung kommen
  • Bitten Sie die Aegon am Ende unbedingt um eine Kündigungsbestätigung sowie um die Berechnung und Auszahlung des Rückkaufwertes 
  • Die Kündigung müssen Sie immer händisch unterschreiben, eine kopierte oder gedruckte Unterschrift reicht nicht aus 

Wenn Sie alle diese Punkte integrieren, kann bei Ihrer Kündigung nichts schiefgehen. Sie sind schnell erreichbar und der Bearbeiter kann die Kündigung sofort zuordnen. So kommt es auch bei Ihrer Auszahlung zu keinen Verzögerungen!

7Aegon Rentenversicherung – Kündigung oder Widerruf?

Die Kündigung ist der einfachste Weg, die Aegon Rentenversicherung wieder loszuwerden. Für sie reicht ein einfacher Brief oder sogar eine Mail aus. Was viele jedoch nicht wissen: Bei der Kündigung entstehen für Sie als Kunde enorme Verluste, vor allem durch die Berechnung des Rückkaufwertes. Auch Jahre und Jahrzehnte nach Abschluss der Versicherung machen Sie so fast immer ein Minus. 

Durch kleine Fehler in der Widerrufsbelehrung lassen sich viele Policen auch Jahrzehnte nach Abschluss noch widerrufen. Hierdurch können Sie viel Geld sparen – helpcheck zeigt Ihnen wie es richtig geht! 

Die Kündigung – teuer, aber einfach!

Die Kündigung haben Sie in wenigen Minuten erledigt. Für sie reicht ein kurzer Zweizeiler, den Sie schreiben und per Mail an den Versicherer schicken. Jedoch entstehen durch die Berechnung des Rückkaufwertes hohe Abzüge, die bei Ihnen für hohe Verluste sorgen.

Die Aegon berechnet die Kosten für die Rentenversicherung immer bereits bei Abschluss und auf die volle Laufzeit der Police. Wenn Sie sich nun dazu entscheiden, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, werden die Kosten daran nicht mehr angepasst – Sie zahlen also dennoch den vollen Preis. 

Bei vielen Lebensversicherungen sieht es hierbei ähnlich aus. Prüfen Sie also immer sorgfältig Ihre Alternativen, denn sonst verschenken Sie bares Geld!

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Ein Renter stützt sich auf einem Gehstock ab

Der Widerruf – Ihr Joker in der Hinterhand 

Bei Abschluss einer Police ist jeder Versicherer in Deutschland verpflichtet, seinen Kunden bestimmte Unterlagen zukommen zu lassen. Das VVG regelt dabei genau, welche Unterlagen Ihnen als Versicherter zugehen müssen: 

  • Pflichtinformationen gemäß der VVG-Grundverordnung 
  • Basisdaten zu Laufzeit, Kostenquote und Beiträgen 
  • Versicherungsschein, also der Vertrag selbst 
  • Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz entspricht 

Der Deutlichkeitsgrundsatz des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG gibt vor, dass alle wichtigen Informationen in der Widerrufsbelehrung deutlich hervorgehoben werden müssen. Zudem dürfen in ihr keine rechtlichen Fehler enthalten sein. 

Der „Joker“:

Im Zeitraum zwischen 1994 und 2007 haben viele Versicherer jedoch Policen verkauft, welche fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Diese sind jedoch die Grundlage für die 30-tägige Widerrufsfrist, die somit nie begonnen hat. 

Durch diesen kleinen Fehler haben Sie die Möglichkeit, Ihre Police auch nach Jahren und Jahrzehnten noch zu widerrufen. Infolge eines Widerrufs muss der Versicherer die gesamte Police rückabwickeln, also Beiträge sowie Storno- und Verwaltungsgebühren zurückzahlen. Haben Sie Ihre Aegon Rentenversicherung bereits gekündigt, steht Ihnen dennoch die Differenz aus beiden Auszahlungen zu. 

Lassen Sie sich diese Möglichkeit nicht entgehen und nehmen Sie den ,,ewigen Widerruf“ wahr. Unsere helpcheck-Partneranwälte wissen genau, worauf Sie achten müssen, damit Ihr Widerruf auch garantiert erfolgreich ist. 

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In einem ersten Schritt reichen Sie Ihre Unterlagen online ein und unsere Anwälte prüfen, ob ein Widerruf infrage kommt. Im Anschluss melden wir uns auch schon bei Ihnen und Sie haben in einem ersten Gespräch Zeit, offene Fragen zu klären. Sollten Sie sich dann für den Widerruf entscheiden, können Sie sich zurücklehnen und wir kümmern uns um die Durchsetzung der Forderung. 

Bei helpcheck gilt die Erfolgsgarantie – unser Honorar wird nur dann fällig, wenn wir Ihre Forderung auch wirklich durchsetzen konnten. Sollte das nicht der Fall sein, übernehmen wir alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten – somit tragen Sie keinerlei Risiko! Zögern Sie als nicht und lassen Sie Ihre Aegon Rentenversicherung noch heute von den Experten bei helpcheck prüfen! 

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Häufige Fragen zu Aegon Rentenversicherung kündigen

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September 2022

Landgericht Zwickau

  • 1.000 € Schadensersatz (Versäumnisurteil)
  • Facebook ist selbst für das Datenleck verantwortlich
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August 2023
"Von den Datenlecks hört man ja ständig, aber alleine habe ich mir nicht zugetraut, was dagegen zu machen. Aber wenn es so eine einfache Möglichkeit gibt, ist das mal einen Versuch wert finde ich. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht."
Darius T.
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Landgericht Oldenburg

  • 3.000 € Schadensersatz wegen Verletzung der DSGVO
  • Zuzüglich Zinsen von 4,12 % seit Klageerhebung
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"Der Kontakt war bisher sehr freundlich. Mein Verfahren läuft noch, also kann ich noch nichts zum Ergebnis sagen, aber ich fühle mich gut aufgehoben. Man merkt, dass Sie viel Erfahrung haben. Danke."
Alexandra M.
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November 2021

Landgericht Traunstein

  • Klage auf Rückabwicklung einer Debeka Lebensversicherung
  • Erhalt von 35% zusätzlicher Nutzungsentschädigung
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November 2021
“Durch helpcheck konnte ich aus drei bereits gekündigten Verträgen nachträglich eine Summe von über 30.000 Euro geltend machen. Ich habe mit dem Geld nicht mehr gerechnet. Vielen Dank!”
Ralf P.
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October 2021

Landgericht Traunstein

  • Klage auf Rückabwicklung einer AachenMünchener Lebensversicherung
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März 2023
“Ich habe HelpCheck genutzt, um meine Lebensversicherung auszuzahlen, und ich bin absolut begeistert von dem Service. Die Auszahlung verlief reibungslos und ich habe mein Geld schneller erhalten, als ich es erwartet hatte”
Tobias E.
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September 2022

Amtsgericht Aachen

  • Klage auf Rückabwicklung einer Proxalto Lebensversicherung
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April 2022

Oberlandesgericht Frankfurt

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März 2022
“Ich habe nicht damit gerechnet, dass es wirklich so einfach geht, aber: Vom gesamten Ablauf bis hin zum Ergebnis war ich durchweg positiv überrascht.”
Norbert K.
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Januar 2021

Oberlandesgericht München

  • Klage gegen Mr. Green
  • Spielverluste i. H. v. 11.760 € müssen durch Mr. Green zurückgezahlt werden
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März 2022
“Mit Hilfe von helpcheck konnte ich einen vierstelligen Betrag zurückfordern und das ganz einfach und ohne großen Aufwand. Sehr empfehlenswerter Service!”
David S.
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Juni 2021

Landgericht Coburg

  • Klage gegen BWIN
  • BWIN wurde zur Rückzahlung von Verlusten i. H. v. 4.900 € verurteilt

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