Als Kundin oder Kunde entscheiden Sie selbst, wann Sie Ihre Aspecta Rentenversicherung kündigen. Sie müssen dabei allerdings die vom Versicherer gemachten Vorgaben, vor allem zu Form und Frist der Kündigung, beachten
Die Kündigung einer privaten Rentenversicherung führt zur Auszahlung des Rückkaufswertes. Dabei entsteht in vielen Fällen ein erheblicher Verlust, weil der Versicherer lediglich 50 Prozent der eingezahlten Beiträge (Untergrenze) auszahlen muss
Der „ewige Widerruf“ ist in vielen Fällen die beste Alternative zur Kündigung, da Sie hier eine deutlich höhere Auszahlung erhalten. Infrage kommt er vor allem bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Was unterscheidet kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen?
Grundsätzlich gehören alle Versicherungen auf biometrischeRisiken und zur Altersvorsorge zu den Lebensversicherungen im rechtlichen Sinne. Damit ist auch Ihre private Aspecta Rentenversicherung eine Lebensversicherung, die den entsprechenden Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) unterfällt. Der wesentliche Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung besteht aber darin, dass Sie die sogenannte Ablaufleistung
bei der privaten Rentenversicherung als lebenslange und monatliche Rente
erhalten. Mit dem Ende der Einzahlungsphase endet also der Lebensversicherungsvertrag, während die Rentenversicherung bis zum Tod der versicherten Person weiterläuft.
Zusätzlich sichert nur die Rentenversicherung das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab. Es bezeichnet die Gefahr, dass die versicherte Person bereits das gesamte Vermögen aufgebraucht hat, aber noch am Leben ist. Da die Rentenversicherung die Rente immer lebenslang auszahlt, selbst wenn das Vermögen rechnerisch bereits verbraucht wurde, ermöglicht sie der versicherten Person, bis zum Tod den Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Dazu:
Bestenfalls schließen Sie daher beide Policen nebeneinander ab. Die private Rentenversicherung dient der Absicherung im Ruhestand, während die kapitalbildende Lebensversicherung den Aufbau von Vermögen zum Ziel hat.
2Warum immer mehr Kunden ihre Aspecta Rentenversicherung kündigen
In den letzten Jahren möchten immer mehr Kunden ihre Aspecta Rentenversicherung wieder loswerden. Das liegt unter anderem am demografischen Wandel, durch welchen das Rentenniveau immer weiter sinkt, auch persönliche Gründe bewegen mehr Menschen zur Kündigung. In der Statistik fallen drei Beweggründe für die Kündigung besonders auf:
Die meisten Versicherer sind bei den Angaben zur Police nicht wirklich transparent. Sie wissen also nie genau, wann Sie mit welcher Rendite rechnen können oder welche Kosten wirklich auf Sie zukommen. So passiert es schnell, dass Sie mehr für die Police zahlen als Sie schlussendlich daran verdienen. Begründen tun das die Versicherer mit dem Prinzip des kollektiven Ansparens, bei dem alle Kunden gleich verdienen – meist führt es jedoch nur zur Verunsicherung
Auf die in der Rentenversicherung vorhandene Summe gibt es bereits heute kaum noch Zinsen. Während der Leitzins der EZB im Jahr 200 noch bei vier Prozent lag, ist dieser in 2022 auf 0,25 Prozent abgesunken – durch Gebühren und sonstige Kosten machen Sie am Ende fast immer ein hohes Minus. Diese Aussichten lassen viele Menschen auf lukrativere Anlagemöglichkeiten wechseln
Mit einer zinsgebundenen Rentenversicherung haben Sie kaum Spielraum für Anpassungen. Sie können die Höhe ihrer späteren Rente nicht mehr im Nachhinein anpassen und auch bei den Auszahlungen müssen Sie sich an die Vorgaben des Versicherers halten. Besonders junge Menschen schrecken deshalb eher vor der klassischen Rentenversicherung zurück
Bei modernen Policen kann das ganz anders aussehen. Sie ermöglichen beispielsweise die Anlage in Aktien und ETFs, auch nachträgliche Anpassungen sind dank einer Nachversicherungsgarantie oft kein Problem mehr. Mit einer modernen Rentenversicherung haben Sie durchaus die Möglichkeit, auch heute noch bestens für die Zukunft gewappnet zu sein!
3Form und Inhalt bei Kündigung der Aspecta Rentenversicherung
Grundsätzlich bestimmt der Versicherer innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, wie Sie Ihre AspectaRentenversicherung kündigen können. Vorgeschrieben ist dabei vor allem die Form, die es bei der Kündigung einzuhalten gilt. In der Praxis wird zwischen schriftlichen Kündigungen und solchen in Textform unterschieden:
Bei der Schriftform benötigt der Versicherer ein „echtes Schreiben“ von Ihnen. Sie müssen Ihre Aspecta Rentenversicherung also entweder per Brief oder per Fax an die Versicherungsgesellschaft kündigen, andere Formen sind nicht zugelassen
Bei der Textform können Sie Ihre Aspecta Rentenversicherung auch elektronisch kündigen. „Elektronisch“ meint dabei neben der E-Mail auch ein eventuelles Online-Portal, das der Versicherer für die Kündigung anbietet
Hinweis:
Ältere Verträge der Aspecta Rentenversicherung können nur schriftlich gekündigt werden; bei neueren Policen ist eine Kündigung aber auch in Textform zugelassen.
Halten Sie diese Form unbedingt ein. Sie vermeiden damit eine Unwirksamkeit der Kündigung, auf die Sie nur von wenigen Versicherern hingewiesen werden. Am Ende bemerken Sie den Fehler zu spät – und zum entsprechenden Zeitpunkt ist die Kündigungsfrist bereits abgelaufen. Kündigen Sie Ihre Aspecta Rentenversicherung zur Sicherheit schriftlich, wenn Sie beispielsweise den Versicherungsschein (in dem die einzuhaltende Form genannt wird) nicht mehr finden, denn die Schriftform ist bei allen Versicherern zulässig.
Bei schriftlichen Kündigungen sollten Sie außerdem an einen Zugangsnachweis denken, da Sie als Absenderin oder Absender im Zweifel in der Beweispflicht sind, was den Zugang der Kündigung beim Versicherer angeht. helpcheck empfiehlt hier den Versand via Einschreiben mit Rückschein oder alternativ die Aufbewahrung des Faxberichts. Bei elektronischen Kündigungen, sofern sie möglich sind, liegt die Beweislast beim Versicherer.
Mit der Form halten Sie bereits die wesentlichste Vorgabe der Aspecta ein. Was den Inhalt der Kündigung Ihrer Aspecta Rentenversicherung angeht, machen die meisten Versicherungsgesellschaften keine besonderen Vorschriften. Dennoch empfehlen wir Ihnen, auf bestimmte Punkte einzugehen, um eine reibungslose, schnelle und zeitsparende Bearbeitung der Kündigung auf Seiten der Versicherungsgesellschaft sicherzustellen:
Nennen Sie Ihre Daten. Dazu gehören neben persönlichen Informationen wie Name, Anschrift und Erreichbarkeit auch Vertragsdaten, vor allem Kunden- und Versicherungsnummer. So stellen Sie sicher, dass der Versicherer Ihre Kündigung unmittelbar zuordnen kann.
Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“. Immer wieder kommt es vor, dass Versicherer das Schreiben bewusst oder unbewusst falsch auslegen. Dies gilt einmal mehr, wenn Sie Ihre Aspecta Rentenversicherung außerordentlich kündigen.
Geben Sie bei der Sonderkündigung nach § 40 VVG den Kündigungsgrund an. Bei ordentlichen Kündigungen ist kein bestimmter Grund notwendig, die Angabe somit freiwillig.
Nennen Sie einen konkreten Kündigungstermin. Alternativ kündigen Sie Ihre Police zum nächstmöglichen Zeitpunkt, der dem Ende der Versicherungsperiode entspricht.
Bitten Sie das Versicherungsunternehmen außerdem darum, Ihnen die (ordentliche wie außerordentliche) Kündigung am besten schriftlich zu bestätigen.
Unterschreiben Sie Ihre (schriftliche) Kündigung händisch – bei E-Mails oder einer Kündigung über das Portal der Aspecta ist natürlich keine Unterschrift notwendig.
Daraus folgt:
So gehen Sie auf Nummer sicher und vermeiden, dass es bei der Bearbeitung Ihrer Kündigung zu unnötigen Unklarheiten und Rückfragen kommt.
4Aspecta Rentenversicherung kündigen: Diese Fristen gilt es einzuhalten
Möchten Sie Ihre Aspecta Rentenversicherung kündigen, müssen Sie die jeweils geltenden Fristen einhalten. Nach dem VVG ist dabei zwischen der ordentlichen auf der einen und der außerordentlichen Kündigung auf der anderen Seite zu unterscheiden. Beiden gemein ist, dass der Versicherer eigene Vorgaben nur im Rahmen der Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes machen kann. Darüber hinaus hat er keinen Einfluss auf die Kündigungsfristen.
Es gilt:
Nur für die außerordentliche Kündigung der Aspecta Rentenversicherung wird ein Kündigungsgrund benötigt. Bei der ordentlichen Kündigung ist ein solcher nicht erforderlich.
Die ordentliche Kündigung der Rentenversicherung
Eine ordentliche Kündigung der Aspecta Rentenversicherung ist jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). Die Versicherungsperiode wird dabei auch als „Versicherungsjahr“ bezeichnet und beginnt mit dem Abschluss der Police. Sie dauert 12 Monate, endet also regelmäßig exakt ein Jahr nach dem Beginn des Versicherungsschutzes respektive des Vertrages mit dem Versicherer (§ 12 VVG).
Außerdem:
Sie müssen die jeweils geltende Kündigungsfrist einhalten (§ 11 Absatz 3 VVG). Bei der Aspecta dauert sie drei Monate. Die Kündigungsfrist bezieht sich immer auf das Ende des Versicherungsjahres.
Beispiel: Sie haben Ihre Aspecta Rentenversicherung am 01.05. abgeschlossen. Die Versicherungsperiode endet durch die Vorgabe des § 12 VVG am 30.04. des Folgejahres. Drei Monate vorher, also am 31.01., muss Ihre Kündigung spätestens beim Versicherer eingehen.
Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es ausschließlich auf den Eingangbeim Versicherer an. Dementsprechend spielt es keine Rolle, wann Sie die Kündigung absenden oder wann der Versicherer mit ihrer Bearbeitung beginnt. Im Zweifel gilt das auf Ihrem Zugangsnachweis geschriebene Datum, weshalb Sie ihn unbedingt ausreichend lange aufheben sollten.
Hinweis: Einige Versicherer vereinbaren mit ihren Kunden abweichende (kürzere) Versicherungsperioden. Das erste Versicherungsjahr beginnt dann zwar ebenfalls am 01.05. (im obigen Beispiel), endet aber bereits am 31.12. des Abschlussjahres. Dies hat den Vorteil, dass alle Versicherungsjahre dem Kalenderjahr entsprechen, führt aber auch dazu, dass Sie bei der individuell geltenden Kündigungsfrist genau aufpassen müssen.
Außerordentliche Kündigung der Aspecta Rentenversicherung
Abseits der ordentlichen ist eine außerordentliche Kündigung der Aspecta Rentenversicherung möglich, wenn der Versicherer eine Anpassung der Police vornimmt, die sich offensichtlich zu Ihrem Nachteil auswirkt. Dies ist nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG unter anderem dann der Fall, wenn eine Beitragserhöhung ohne entsprechende Anpassung der versicherten Leistungen stattfindet. Allerdings löst auch eine Reduzierung der Leistungen das Sonderkündigungsrecht aus.
Der Versicherer muss Sie als Kundin oder Kunde mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung darauf hinweisen, dass mit ihr ein Sonderkündigungsrecht verbunden ist (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Sofern Sie Ihre Aspecta Rentenversicherung dann rechtzeitig kündigen, endet der Versicherungsvertrag mit dem geplanten Wirksamwerden der Anpassungen. Die Versicherungsperiode ist entsprechend verkürzt.
Achtung:
Bezeichnen Sie Ihre außerordentliche Kündigung stets als solche. Der Versicherer wird sonst von einer ordentlichen Kündigung, die entsprechend später wirksam wird, ausgehen!
Außerordentliche Kündigungen sind regelmäßig bei Rentenversicherungen, die mit Risikobausteinen wie einem BU-Schutz kombiniert wurden, relevant. Sie führen ebenfalls zur Auszahlung des Rückkaufswertes nach § 169 VVG.
5Rückkaufswert: Auszahlung der Aspecta Rentenversicherung
Wenn Sie Ihre Aspecta Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert ausgezahlt. Der Versicherer ist hierzu nach § 169 Absatz 1 VVG verpflichtet und hat entsprechend wenig Gestaltungsspielräume. Nach § 169 Absatz 3 VVG erfolgt die Berechnung des Rückkaufswertes nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik, zu finden in den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) des Versicherers.
Dabei nutzen alle Versicherungsgesellschaften – je nach Police – weitgehend einheitliche Formeln. Vereinfacht können auch Sie von der folgenden Berechnungsformel für den Rückkaufswert ausgehen, wenn Sie Ihre Aspecta Rentenversicherung kündigen möchten.
Formel:
Summe der gezahlten Beiträge – Abschluss- und Verwaltungskosten – Risikoanteile im Beitrag + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag
Dabei gelten die folgenden Grundregeln und Einschränkungen:
Der Rückkaufswert muss mindestens bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge, ohne enthaltene Risikoanteile, liegen
Risikoanteile, also Teile der Prämie, die auf einen Risikoschutz – zum Bespiel eine BU-Versicherung – entfallen, bleiben bei der Berechnung des Rückkaufswertes stets außen vor. Zahlreiche Lebens- und Rentenversicherungen werden zum Beispiel mit einem zusätzlichen Todesfallschutz abgeschlossen
Eine Stornopauschale darf der Versicherer nach den Grundsätzen des § 169 Absatz 5 VVG nur abziehen, wenn sie vertraglich vereinbart wurde und der Höhe nach angemessen ist. Denn bei ihr handelt es sich um eine zusätzliche Kündigungsgebühr. Sie darf aber in keinem Fall dazu führen, dass die 50-Prozent-Untergrenze für den Rückkaufswert unterschritten wird
Der abschließende Auszahlungsbetrag fließt der bezugsberechtigten Person der Rentenversicherung zu. Dies ist regelmäßig die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer. Im Schnitt dauert es rund zwei Wochen, bis das Geld bei Ihnen eingeht, weil der Versicherer den finalen Auszahlungsbetrag erst am Ende der Versicherungsperiode, zu dem Ihre Kündigung wirksam wird, berechnen kann.
6Was gilt bei einem Todesfall für meine Rentenversicherung?
Stirbt der Versicherungsnehmer einer privaten Rentenversicherung, geht das Vertragsvermögen auf die Erben über. Dies gilt allerdings nur für Verträge, die einen Rückkaufswert haben, sodass beispielsweise reine Risikolebens- oder Unfallversicherungen bei Tod des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person schlicht aufgelöst werden. Die Erben führen den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten fort.
Einzige Ausnahme: Es wurde ein abweichendes Bezugsrecht vereinbart, durch das versicherte Person und Versicherungsnehmer voneinander abweichen. In diesen Fällen müssen Sie das Bezugsrecht zunächst ändern.
Allerdings können Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer auch eine geerbte Aspecta Rentenversicherung jederzeit kündigen. Beachten Sie dabei lediglich die folgenden (zusätzlichen) Punkte:
Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall und legen Sie entsprechende Nachweise, zum Beispiel den Erbschein, vor
Ändern Sie die Bankverbindung, falls das Konto der verstorbenen Person bereits aufgelöst wurde oder Sie keinen Zugriff darauf haben
Passen Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht an, sofern nach § 159 Absatz 2 oder 3 VVG ein abweichendes vereinbart wurde
So vermeiden Sie auch hier umständliche und zeitaufwendige Rückfragen der Versicherungsgesellschaft und stellen eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Kündigung sicher. Sollten Dokumente fehlen oder unpassend sein, wird der Versicherer auf Sie zukommen. Denken Sie für einen Nachweisbarkeit des Zugang Ihrer Kündigung an einen entsprechenden Nachweis, da der Todesfall kein Sonderkündigungsrecht auslöst.
7Aspecta Rentenversicherung kündigen oder widerrufen?
Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Aspecta Rentenversicherung kündigen möchten oder sich lieber für eine der Alternativen entscheiden. Dabei ist vor allem der „ewige Widerruf“ der privaten Rentenversicherung eine Option, denn bei ihm fallen – anders als bei der regulären Kündigung der Police – regelmäßig keinerlei Kosten an. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie eine wesentlich höhere Auszahlung erhalten können!
Lassen Sie Ihre Aspecta Rentenversicherung noch heute von erfahrenen Anwälten prüfen. helpcheck ist gerne für Sie da – jetzt Unterlagen einreichen!
Aspecta Rentenversicherung kündigen: Oft mit Verlusten verbunden
Bei der Kündigung einer Aspecta Rentenversicherung zahlt der Versicherer ausschließlich den Rückkaufswert nach § 169 VVG aus, da er hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Dabei ist die Kündigung zwar vergleichsweise komfortabel, Sie riskieren hier aber auch die höchsten Verluste. Hintergrund ist, dass alle Kosten bereits bei Abschluss der Police auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens berechnet und auch bei der vorzeitigen Kündigung in voller Höhe abgezogen werden.
Beispiel: Sie haben Ihre Rentenversicherung vor vier Jahren abgeschlossen, bisher 8.000 Euro eingezahlt, 1.000 Euro an Zinsen erhalten. Die Abschluss- und Verwaltungskosten, die innerhalb der ersten vier Jahre angefallen sind, belaufen sich auf 4.200 Euro. Am Ende erhalten Sie lediglich 4.800 Euro ausgezahlt – Inflation und eine eventuelle Stornopauschale haben wir noch gar nicht berücksichtigt!
Je früher Sie Ihre Aspecta Rentenversicherung dabei kündigen, desto höher die drohenden Verluste. Entscheiden Sie sich daher niemals vorschnell für die Kündigung und lassen Sie Ihren Vertrag von erfahrenen Experten prüfen. In allen anderen Fällen ist ein Widerruf aber auch noch nach erfolgter Kündigung möglich; der Versicherer muss die ausstehenden Beträge dann nachzahlen.
Aspecta Rentenversicherung widerrufen: Denken Sie an Ihren „Joker“!
Allgemein ist der Widerruf einer Rentenversicherung nur innerhalb von 30 Tagen nach Zugang aller relevanten Vertragsunterlagen möglich. Denn auf die private Rentenversicherung finden die für Lebensversicherungen allgemein geltenden §§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG entsprechende Anwendung. Die Dokumente, die Ihnen für einen wirksamen Beginn der Widerrufsfrist zugehen müssen, sind nach § 8 Absatz 2 VVG:
Ein Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
Der Versicherungsschein (die eigentliche Police)
Notwendige Informationen nach der VVG-InfoV (insbesondere zu den Kosten)
Eine dem Deutlichkeitsgrundsatz entsprechende Belehrung über das Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung)
Der „Joker“:
Zahlreiche Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Dadurch hat bei diesen Policen die Widerrufsfrist nie begonnen; in der Folge konnte sie auch bis heute nicht enden (BGH, Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).
Diese fehlerhaften Widerrufsbelehrungen führen zu einem „ewigen Widerrufsrecht“ der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers. Dieses ist – vor allem im Vergleich zur oft teuren Kündigung – mit zahlreichen Vorteilen verbunden:
Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt. Der Widerruf löst eine vollständige Rückabwicklung des Vertrages aus, sodass der Versicherer Ihre Beiträge rechtlich zu Unrecht einbehalten hat
Ihnen steht die tatsächliche Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, zu. Ein eventuell vereinbarter Garantiezins rückt in den Hintergrund
Der Widerruf wird sofort wirksam. Sie müssen das Ende der Versicherungsperiode gar nicht erst abwarten
Im Schnitt erhalten Kunden durch den Widerruf ihrer Aspecta Rentenversicherung mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bei helpcheck prüfen erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht ihre Aspecta Rentenversicherung. Nur wenn der Widerruf am Ende erfolgreich ist, fällt ein Honorar an. Ist der Widerruf hingegen nicht möglich oder verlieren wir gegen den Versicherer, sind alle Leistungen für Sie kostenfrei. So tragen Sie als Kundin oder Kunde keinerlei Kostenrisiko! Lebens- oder Rentenversicherung noch heute prüfen lassen und Geld zurückholen!
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