Basisrente kündigen: Vertrag widerrufen und hohe Auszahlung erhalten!
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Möchten Sie Ihre Basisrente widerrufen, gelten auch hier die Grundsätze des „ewigen Widerrufs“. Der Versicherer muss beim Widerruf alle eingezahlten Prämien, Überschüsse sowie gegebenenfalls Verzugszinsen auszahlen
Die Basisrente ist eine Form der privaten, aber staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie gehört zur sogenannten ersten Säule und steht damit auf einer Ebene mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Dennoch wird sie von privaten Versicherern angeboten
Eine Basisrenteauszahlenzulassen, ist gesetzlich unmöglich. Der Versicherer darf den Vertragswert weder in bar überweisen, noch ist ein Verkauf der Police an sogenannte Ankäufer möglich. Sie können den Vertrag daher grundsätzlich nicht frühzeitig beenden
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1Die Basisrente – erste Säule der deutschen Altersversorgung
Mit der Basisrente hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge für Personen, die nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind, geschaffen. Die Zielgruppe besteht daher in erster Linie aus Selbständigen, Unternehmern und Freiberuflern, weil diese in der Regel keine Leistungen aus der gesetzlichen Altersvorsorge zu erwarten haben. Um die vollen steuerlichen Vorteile und Vergünstigungen ausschöpfen zu können, wurde die Basisrente damals mit der gesetzlichen Rente gleichgestellt. Sie gehört damit ebenfalls zur ersten Säule der deutschen Altersvorsorge.
Die Basisrente wurde vom Gesetzgeber aber auch in anderen Bereichen an die gesetzliche Rente angeglichen. So ist eine Auszahlung des angesparten Kapitals nur als lebenslange Rente, sogenannte Leibrente, möglich. Sie haben keine Möglichkeit, das entsprechende Geld in einer Summe zu erhalten – auch auf diese Weise unterscheidet sich die Rürup Rente von privaten Lebens- und Rentenversicherungen.
Möchten Sie sich Ihre Basisrente auszahlen lassen, geht dies also in der Regel nur über die monatliche Leibrente. Alternativ können Sie die Basisrente beitragsfrei stellen, erhalten aber auch dann keine sofortige Auszahlung. Vielmehr „friert“ der Versicherer das aktuelle Vertragsvermögen ein und zahlt es später als lebenslange Rente aus, wobei diese dann entsprechend niedriger ausfallen wird.
2Basisrente kündigen: So kommen Sie aus dem teuren Vertrag!
Immer mehr Versicherungsnehmer möchten ihre Basisrente kündigen. Grund dafür sind in erster Linie die immer weiter steigenden Kosten, die dazu führen, dass sich die meisten Verträge auch über viele Jahre kaum lohnen. Hinzu kommt die fehlende Flexibilität, denn eine Rürup Rente kann ausschließlich als lebenslange Leistung ausgezahlt werden. Einmalige Auszahlungen sind unter keinen Umständen möglich.
Daher können Sie Ihre Basisrente nicht kündigen. Einen „klassischen Rückkauf“, wie er bei üblichen Lebens- und Rentenversicherungen möglich ist, kann die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer nicht durchführen. Sie sind an den Vertrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit gebunden, auch wenn die Police nicht mehr zu Ihren Lebensumständen passt.
Besonders viele Menschen möchten dabei ihre Generali Basisrente kündigen, denn dieser Versicherer gehörte seinerzeit zu den größten im Bereich der privaten Altersvorsorge. Auch hier unterliegen die Verträge allerdings den gesetzlichen Vorschriften, sodass eine frühzeitige Auflösung der Police ausgeschlossen ist.
3Basisrente widerrufen: So holen Sie sich die höchstmögliche Auszahlung
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2014 (Az. IV ZR 76/11) steht fest: Enthalten Versicherungsverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, kann die Widerrufsfrist weder beginnen noch enden. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie in diesen Fällen ein „ewiges Widerrufsrecht“, das auch für Basisrenten gilt (LG Köln, Az. 12 O 115/21).
Die Basisrente zu widerrufen ist dabei häufig die einzige Möglichkeit, den Vertrag überhaupt aufzulösen. Denn weder Kündigung noch Verkauf sind bei Rürup Verträgen möglich oder gesetzlich zugelassen. Es bleibt daher für viele Kundinnen und Kunden nur der Weg über die Unwirksamkeit bestehender Widerrufsbelehrungen, die im Ergebnis zu einem „ewigen“, also zeitlich unbefristeten, Widerrufsrecht führen.
Beim Widerruf Ihrer Basisrente profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:
Sie erhalten die eingezahlten Prämien zurück. Da Sie beim Widerruf den gesamten Vertrag rückwirkend auflösen, hat der Versicherer Ihre Beiträge ohne Rechtsgrundlage einbehalten
Gegebenenfalls haben Sie einen Anspruch auf Verzugszinsen, in jedem Fall aber erhalten Sie die Überschussanteile und Zinsen ausgezahlt. Entsprechendes gilt auch für Abschluss- und Verwaltungskosten, die Ihr Vertragsvermögen gemindert haben
Der Widerruf wird sofort wirksam und ist gleichzeitig die einzige Möglichkeit, eine Basisrente ohne Kostennachteile aufzulösen
Lassen Sie sich jetzt zum Widerruf Ihrer Rürup Rente beraten, denn gegebenenfalls kann dieser auch auf Beratungsfehler gestützt werden (OLG Karlsruhe vom 07.12.2021, Az. 9 U 97/19).
Mit dem „ewigen Widerruf“ Ihrer Basisrente profitieren Sie von einem schnellen Vertragsende ohne Verluste und häufig sogar mit erheblichen Gewinnen. Lassen Sie Ihren Vertrag ganz einfach kostenfrei und unverbindlich prüfen.
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