Versicherungsnehmer entscheiden selbst, ob und wann sie ihre Bayern Rentenversicherung kündigen. Zu beachten sind dabei lediglich Form und Frist, da der Versicherer diese Vorgaben verbindlich machen kann
Kündigen Sie Ihre Rentenversicherung, erhalten Sie vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Er spiegelt den Wert des Vertragsvermögens aus Sicht der Versicherungsgesellschaft wider, was insbesondere bedeutet, dass hier auch alle Kosten eingepreist sind
Mit dem „ewigen Widerruf“ haben Sie deutlich bessere Gewinnchancen. Denn hier darf der Versicherer nahezu keine Gebühren vom Vertragsvermögen abziehen
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Sinn und Zweck einer privaten Bayern Rentenversicherung
Sinn und Zweck einer privaten Rentenversicherung ist die Absicherung des sogenannten Langlebigkeitsrisikos. Hierzu sollten Sie wissen, dass eine Rentenversicherung ebenfalls zu den Lebensversicherungen gehört. Der wesentliche Unterschied zur „klassischen“ kapitalbildenden Lebensversicherung besteht daher lediglich in der Auszahlung des Vertragsvermögens. Denn während Sie von der Kapitallebensversicherung eine Einmalzahlung erhalten, überweist die Rentenversicherung eine lebenslange Leibrente.
Sie sichert damit das Langlebigkeitsrisiko ab. Denn Sie erhalten die Rente auch dann weiter, wenn das angesparte Vertragsvermögen rechnerisch bereits verbraucht wurde. Die entsprechende Gefahr geht auf das Versicherungsunternehmen über.
Kapitalbildende Lebens- und private Rentenversicherung sollten daher bestenfalls nebeneinander bestehen. Denn erstere dient dem Vermögensaufbau, während letztere die lebenslange Absicherung im Ruhestand sicherstellt. Achten Sie aber bei beiden Policen auf niedrige Kosten, ein ordentliches Maß an Flexibilität und gute Renditemöglichkeiten!
2Bayern Rentenversicherung kündigen: Form und Inhalt der Kündigung
Wenn Sie Ihre Bayern Rentenversicherung kündigen, sollten Sie zunächst einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie in den Versicherungsschein (die eigentliche Police) werfen. Denn hier regelt der Versicherer, welche Form Sie bei der Kündigung beachten müssen. Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen Schrift- und Textform:
Bei der Schriftform ist eine Kündigung nur auf dem klassischen Wege, also per Brief oder Fax („echte Schreiben“) möglich. Elektronische Kündigungen scheiden aus
Bei der Textform können Sie Ihre Bayern Rentenversicherung auch per Mail kündigen. Viele Versicherer bieten außerdem ein Online-Kundenportal an, über das eine wirksame Kündigung ebenfalls möglich ist
Dazu:
Bei der Bayern Rentenversicherung ist die Schriftform vorgegeben! Senden Sie daher einen Brief an den Versicherer oder kündigen Sie die Police per Fax.
Kündigen Sie, ohne dabei die vom Versicherer vorgegebene Form einzuhalten, ist die Kündigung unwirksam – auf eine große Kulanz sollten Sie hier nicht hoffen. Senden Sie daher im Zweifel einen Brief an den Versicherer, denn diese Form wird von allen Gesellschaften akzeptiert. Da Sie als Absenderin oder Absender außerdem im Zweifel in der Beweispflicht sind (Versicherer behauptet, er habe Ihre Kündigung nicht erhalten), sollten Sie stets das Einschreiben wählen. Auch ein Faxbericht reicht aus.
Es gilt:
Bei elektronischen Kündigungen (Textform) muss der Versicherer beweisen, dass er Ihre Kündigung nicht erhalten hat, sollte er dies behaupten. Hier können Sie sich entsprechend entspannt zurücklehnen.
Die Form ist eine der wenigen Vorgaben, die Versicherungsgesellschaften machen. Dementsprechend sind Sie beim Inhalt Ihres Kündigungsschreibens vergleichsweise frei. Sie sollten aber beachten, dass der Versicherer Ihre Kündigung verstehen sollte. Denn sonst kommt es zu Rückfragen und entsprechenden Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens. helpcheck empfiehlt, im Kündigungsschreiben daher mindestens auf die folgenden Punkte einzugehen:
Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“. So vermeiden Sie, dass es zu einer fehlerhaften Auslegung Ihres Wunsches kommt.
Geben Sie alle relevanten, persönlichen und vertragsbezogenen Daten an. Dazu gehören unter anderem Name, Anschrift, Kunden- und Versicherungsnummer. So ist eine schnelle Zuordnung Ihrer Kündigung möglich.
Geben Sie einen konkreten Kündigungstermin an. Sie können Ihre Bayern Rentenversicherung auch zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. In der Regel entspricht dieser dem Ende der Versicherungsperiode.
Bitten Sie den Versicherer um vertragsgemäße Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswertes.
Fordern Sie die Versicherungsgesellschaft auf, Ihnen die Kündigung zum entsprechenden Zeitpunkt zu bestätigen.
Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch, sofern Sie Ihre Bayern Rentenversicherung schriftlich kündigen.
Sobald die Kündigungsbestätigung zugeht, sollten Sie sie sorgfältig überprüfen. Relevant ist insbesondere, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung wirksam wird. Haben Sie fristgerecht gekündigt, sollte dies das Ende der aktuell laufenden Versicherungsperiode sein.
Bewahren Sie den Zugangsnachweis (Faxbericht oder Rückschein des Einschreibens) auf, bis Ihnen die Kündigungsbestätigung zugeht. So sind Sie auf der sicheren Seite und halten im Zweifel einen gerichtsfestenBeweis in den Händen.
3Warum immer mehr Kunden ihre Bayern Rentenversicherung kündigen
Bereits seit einigen Jahren entscheiden sich immer mehr Kunden dazu, ihre Bayern Rentenversicherung zu kündigen. Gründe dafür sind vor allem die folgenden:
Niedrige Zinsen und Überschüsse: Bedingt durch die Niedrigzinspolitik der EZB, werfen klassische Rentenversicherungen mit Garantiezins kaum mehr Zinsen ab. Auch die Überschussbeteiligungen gehen zurück, weil Versicherungsgesellschaften ihre Jahresgewinne in Rücklagen für besser verzinste Altverträge einstellen müssen.
Hohe Kosten: Lebens- und Rentenversicherungen verursachen vor allem in den ersten Jahren nach dem Abschluss Kosten, die bei 30 bis 40 Prozent der Beiträge liegen. Die dadurch entstehenden Verluste am Ende wieder auszugleichen, ist vor allem aufgrund der niedrigen Zinsen fast unmöglich.
Fehlende Flexibilität: Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie kaum Möglichkeiten, Ihre Bayern Rentenversicherung an den persönlichen Bedarf anzupassen. Sie sind vielmehr daran gebunden, was der Versicherer vorgibt – und das kann insbesondere bei der Anlage selbst auch nach hinten losgehen.
Im Ergebnis sind „klassische“ Rentenversicherungen kaum mehr rentabel. Allerdings gibt es immer mehr Produkte, die neben einer guten Rendite auch eine faire und transparente Struktur sowie ein ordentliches Maß an Flexibilität bieten.
Auch Geldnot ist für viele Versicherungsnehmer ein Kündigungsgrund. Allerdings raten wir Ihnen dringend davon ab, Ihre gegebenenfalls ordentlich verzinste und lebenslange Altersvorsorge für die Überbrückung eines kurzfristigen Engpasses aufs Spiel zu setzen. Entscheiden Sie sich hier lieber für den Widerruf, wenn sich der Vertrag ohnehin nicht lohnt, oder für eine Zwischenfinanzierung.
Vereinbaren Sie noch heute Ihre erste Beratung bei helpcheck. Reichen Sie Ihre Unterlagen ein und lassen Sie Ihre Bayern Rentenversicherung kostenfrei prüfen. Unsere Partneranwälte freuen sich bereits auf Sie!
4Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Bayern Rentenversicherung
Wie nahezu alle Verträge, können Sie auch Ihre Bayern Rentenversicherung ordentlich und außerordentlichkündigen. Maßgeblich sind dabei die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), wobei diese eine Mindestvorgabe darstellen. Der Versicherer hat selbst die Möglichkeit, abweichende Vorgaben zugunsten der Versicherungsnehmer zu erlassen. Achten Sie daher immer auf individuelle Vorschriften in den AVB und im Versicherungsschein.
Bayern Rentenversicherung ordentlich kündigen
Ordentliche Kündigungen sind immer zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). Zu beachten ist dabei die Kündigungsfrist, die zwischen einem und drei Monaten dauert (§ 11 Absatz 3 VVG). Die Versicherungsperiode wird auch „Versicherungsjahr“ genannt, beginnt mit dem Abschluss der Versicherung und endet 12 Monate später (§ 12 VVG). Allerdings kann auch eine kürzere Periode vorgegeben werden.
Hinweis:
Bei der Bayern Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist – wie bei den meisten Versicherern – drei Monate.
Haben Sie Ihre Police etwa am 01.06. abgeschlossen, endet das Versicherungsjahr am 31.05. des Folgejahres. Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten müssen Sie Ihre Bayern Rentenversicherung bis spätestens 28.02. des entsprechenden Jahres (drei Monate vorher) kündigen. Maßgeblich ist dabei der Eingang des Kündigungsschreibens beim Versicherer. Wann Sie es absenden, spielt keine Rolle.
Gegebenenfalls wurde eine abweichende Versicherungsperiode vereinbart. Sie beginnt dann zwar ebenfalls am 01.06., endet aber bereits am 31.12. des Abschlussjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre dauern dann 12 Monate und entsprechen dem Kalenderjahr. In diesen Fällen müssen Sie Ihre Bayern Rentenversicherung bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres, also drei Monate vor dem 31.12., kündigen. Versäumen Sie die Kündigungsfrist, wird die Kündigung erst zum Ende des folgenden Versicherungsjahres wirksam. Der Vertrag läuft dann für mindestens ein Jahr weiter.
Wichtig:
Achten Sie daher immer auf die individuellen Vorgaben im Versicherungsschein, um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen und auf Nummer sicher zu gehen!
Außerordentliche Kündigung der Bayern Rentenversicherung
Neben der ordentlichen gibt es noch die außerordentliche Kündigung der Bayern Rentenversicherung. Für sie benötigen Sie einen gesetzlichen Kündigungsgrund, den Sie § 40 Absatz 1 und 2 VVG entnehmen können. Eine Sonderkündigung der Rentenversicherung ist demnach möglich, wenn der Versicherer eine Anpassung zu Ihren Ungunsten vornimmt, also
die Beiträge erhöht, aber die Leistungen gleich bleiben oder in einem anderen Maße erhöht werden, oder
die Leistungen sinken, die Beiträge gleichzeitig aber steigen oder nicht im selben Maße reduziert werden.
Auf eine solche Änderung und das mit ihr verbundene Recht zur außerordentlichen Kündigung der Bayern Rentenversicherung müssen Sie einen Monat vorher hingewiesen werden (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Die Frist für die Sonderkündigung beträgt damit regelmäßig einen Monat, versäumen Sie diese, werden die entsprechenden Änderungen wirksam und das Sonderkündigungsrecht erlischt wieder.
Hinweis:
Auch bei der außerordentlichen Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert der Rentenversicherung ausgezahlt.
5Bayern Rentenversicherung kündigen: Der Rückkaufswert der Police
Wenn Sie Ihre Bayern Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswertder Police ausgezahlt (§ 169 Absatz 1 VVG). Dabei handelt es sich um den nach versicherungsmathematischen Methoden berechneten Wert der Gesamtversicherung aus Sicht der Versicherungsgesellschaft. Die konkrete Berechnungsformel finden Sie in den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) des Versicherers. Vereinfacht lautet sie:
Formel:
Auszahlungsbetrag = Summe der Versicherungsprämien (ohne Risikoanteile, etwa für den BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale
Der Rückkaufswert wird nur dann nach dieser Formel berechnet, wenn der Versicherer eine Stornopauschale (entspricht einer Kündigungsgebühr) in der Rechnung stellt. Dazu ist er nach § 169 Absatz 5 VVG nur berechtigt, wenn sie angemessen ist und im Vorfeld vereinbart wurde. Ist dies nicht der Fall, werden vom Rückkaufswert keine weiteren Kosten mehr abgezogen.
Beachten Sie außerdem, dass der Rückkaufswert immer bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen muss. Selbst wenn sich nach den Berechnungen des Versicherers ein niedrigerer Wert ergibt, ist er verpflichtet, Ihnen diese 50 Prozent als Minimum auszuzahlen.
Da die Kündigung Ihrer Bayern Rentenversicherung erst zum Ende des Versicherungsjahres wirksam wird, kann der Versicherer den Rückkaufswert erst hier berechnen und auszahlen. Im Schnitt warten Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer daher rund zwei Wochen auf die Überweisung des Versicherers.
Übrigens: Der Rückkaufswert wird an die oder den Bezugsberechtigten überwiesen. Das ist die Person, die im Rentenfall auch die monatliche Rente erhalten würde.
6Bayern Rentenversicherung kündigen: Beste Alternative Widerruf?
Grundsätzlich entscheiden Sie als Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft, ob Sie Ihre Bayern Rentenversicherung lieber kündigen oder auf andere Weise auflösen möchten. Da Sie gerade als Laie aber nur schwer versicherungsmathematische Berechnungen anstellen können, ist der richtige Weg für Sie oft nicht zu erkennen.
Lassen Sie Ihre Rentenversicherung der Bayern daher bei helpcheck von erfahrenen Anwälten prüfen!
Bei der Kündigung Ihrer privaten Rentenversicherung erhalten Sie in keinem Fall mehr als den Rückkaufswert. Oft zieht der Versicherer von dieser Summe sogar noch eine Kündigungsgebühr ab, die die Auszahlung weiter vermindert. Dabei ist die Kündigung zwar vergleichsweise komfortabel – immerhin reicht ein Schreiben an die Versicherungsgesellschaft aus – sie führt aber auch zu hohenVerlusten.
Denn der Versicherer berechnet alle Kosten bereits beim Abschluss der Police. Dabei geht er von einer bestimmten Vertragslaufzeit und einem Endvermögen in der Police aus. Diese Rechengrößen dienen zusammen mit einem vereinbarten Zins als Grundlage für die Kalkulation. Beenden Sie Ihren Vertrag nun vorzeitig, ist weder das Vermögen vorhanden noch wurde die Vertragslaufzeit erreicht. Allerdings zieht der Versicherer trotzdem sämtlicheKosten in voller Höhe vom Vertragsvermögen ab.
Beispiel: Sie haben Ihre Bayern Rentenversicherung vor fünf Jahren abgeschlossen und bisher 10.000 Euro eingezahlt sowie 1.000 Euro Zinsen erhalten. Abschluss- und Verwaltungskosten zieht der Versicherer bei der Kündigung nun mit insgesamt 4.500 Euro vom Vertragsvermögen ab. Als Rückkaufswert erhalten Sie gerade einmal 6.500 Euro.
helpcheck rät daher von einer Kündigung der privaten Rentenversicherung ab. Sinnvoller ist es, sich zunächst mit den möglichen Alternativen zu beschäftigen und diese – am besten anwaltlich – prüfen zu lassen. Denn nur so vermeiden Sie hohe Verluste, die bei einer vorzeitigen Kündigung entstehen können.
Bayern-Vertragsunterlagen noch heute bei uns einreichen und von erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht prüfen lassen. Es lohnt sich!
Bei privaten Lebens- und Rentenversicherungen besteht in vielen Fällen ein „ewiges Widerrufsrecht“. Grund dafür ist unter anderem eine Grundsatzentscheidung des BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11, die sich auf die Unwirksamkeit von Widerrufsbelehrungenund die Folgen für Kunden bezieht. Setzt der Versicherer auf eine Widerrufsbelehrung, die den gesetzlichen Vorgaben des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG (sogenanntes Deutlichkeitsgebot) nicht entspricht, beginnt und endet die Widerrufsfrist nicht.
Der „Joker“ :
Sie haben bei einer unwirksamen Widerrufsbelehrung ein zeitlich unbeschränktes, „ewiges“ Widerrufsrecht!
Das ewige Widerrufsrecht betrifft vor allem private Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007. Versicherungsgesellschaften haben hier häufig auf einheitliche, leider aber fehlerhafte, Textbausteine bei ihren Belehrungen gesetzt. Dadurch sind gleich mehrere Verträge unwirksam, wobei Experten davon ausgehen, dass insgesamt über 100 Millionen Policen betroffen sind.
Der Widerruf führt zu einer vollständigen Rückabwicklung der Police und hat für Sie gleich mehrere Vorteile:
Sie erhalten die tatsächliche Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erzielt hat, ausgezahlt. Auch alle eingezahlten Beiträge erhalten Sie zurück
Der Abzug von Abschluss-, Verwaltungs- oder Stornokosten ist unzulässig. Wurden diese Gebühren bereits in Abzug gebracht, hat sie der Versicherer zuzüglich Zinsen wieder auszuzahlen
Der Widerruf wird sofort und nicht erst am Ende einer Versicherungsperiode wirksam. Sie kommen so in der Regel schneller an Ihr Geld
Durch den Widerruf ihrer Police erhalten die meisten Kunden mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Bevor Sie Ihre Bayern Rentenversicherung kündigen, sollten Sie den „ewigen Widerruf“ zumindest einmal prüfen lassen.
helpcheck steht Ihnen dafür mit erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht zur Seite. Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen auf Fehler und ermitteln die voraussichtliche Auszahlung der Bayern Rentenversicherung, wenn ein Widerruf infrage kommt. Das Beste dabei: Für Sie fällt nur ein Honorar an, wenn wir mit dem Widerruf erfolgreich sind. Dies ist der Fall, wenn tatsächlich ein Mehrwert entsteht. Ist dies nicht der Fall, sind unsere Leistungen für Sie kostenfrei.
Anwalts- und Gerichtskosten werden in voller Höhe von helpcheck übernommen - abgesehen von einer möglichen Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Häufige Fragen zu Bayern Rentenversicherung kündigen
Wann erhalte ich die Auszahlung, wenn ich meine Bayern Rentenversicherung kündige?
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