FWU Life Rentenversicherung kündigen: Höhere Auszahlung erhalten
Autor:
Stephanie Prinz
Redaktion
|
helpcheck
Inhaltsübersicht
Das Wichtigste in Kürze
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre FWU Life Rentenversicherung jederzeit kündigen. Sie sind dabei lediglich an die Form- und Fristvorgaben des Versicherers gebunden, darüber hinaus kann dieser das Kündigungsrecht aber nicht einschränken
Die Kündigung führt zur Auszahlung des sogenannten Rückkaufswerts. Dieser wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet und steht grundsätzlich der bezugsberechtigten Person zu
Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen hat die Widerrufsfrist bei vielen Rentenversicherungen weder begonnen noch geendet. Diese Verträge lassen sich durch den „ewigen Widerruf“ mit hohen Gewinnen noch heute rückabwickeln
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1FWU Life Rentenversicherung kündigen: Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung
Private Rentenversicherungen gehören, wie etwa auch Berufsunfähigkeits- und Unfallpolicen, zu den Lebensversicherungen (Versicherungen auf biometrische Risiken und zur Altersvorsorge). Das versicherte Risiko ist die Versorgung im Alter. Der Aufbau der privaten Rentenversicherung unterscheidet sich daher nicht bedeutend von der klassischen Kapitallebensversicherung, allerdings erhalten Sie die Versicherungsleistung als lebenslange Rente und nicht in einer Summe.
Hinweis:
Immer mehr private Rentenversicherungen bieten neben der Verrentung auch eine Einmalauszahlung des angesparten Kapitals an.
Zunächst zahlen Sie entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Versicherer Beiträge in die Police ein. Am Ende der Beitragszahlungsdauer, etwa mit Erreichen des 62. Lebensjahres, steht ein gewisses Kapital zur Verfügung. Dieses rechnet der Versicherer anhand der aktuell gültigen Sterbetafel in eine monatliche und lebenslange Leibrente um, die Sie dann ausgezahlt bekommen.
Die Sterbetafel gibt an, wie lange Menschen verschiedenen Geschlechts durchschnittlich leben. Das individuelle Langlebigkeitsrisiko wird dadurch abgesichert, dass Sie die vereinbarte Rente grundsätzlich lebenslang und ohne zeitliche Beschränkung erhalten. Auch wenn das angesparte Kapital aufgebraucht ist, zahlt die Versicherungsgesellschaft die entsprechenden Leistungen weiterhin aus – oft sogar noch an die Angehörigen, wenn die bezugsberechtigte Person verstirbt.
Private Rentenversicherungen haben damit durchaus ihre Daseinsberechtigung, allerdings sollten Sie auf ein hohes Maß an Flexibilität, eine ordentliche Verzinsung und gleichzeitig niedrige Kosten achten.
2FWU Life Rentenversicherung kündigen: So gehen Sie richtig vor
Um Ihre FWU Life Rentenversicherung wirksam zu kündigen, müssen Sie die Form, die der Versicherer für eine Kündigung vorgibt, einhalten. Unterschieden wird dabei vor allem zwischen:
Schriftform: Sie können nur mit einem „echten Schreiben“, versendet entweder per Brief oder Fax, kündigen
Textform: Neben Brief und Fax haben Sie auch die Möglichkeit, auf elektronischem Wege (insbesondere per E-Mail oder über das Online-Portal der Versicherungsgesellschaft) zu kündigen
Wichtig:
Bei der FWU Life Rentenversicherung ist einheitlich die Schriftform vorgegeben. Um Ihre Police aufzulösen, muss dem Versicherer ein echtes Schreiben zugehen.
Denken Sie daran, dass der Versicherer in der Regel kein Interesse an Ihrer Kündigung hat. Er wird Sie daher nicht darauf hinweisen, dass sie beispielsweise einen Formfehler beinhaltete oder nicht fristgerecht eingereicht wurde. Vielmehr ist Ihre Kündigung dann schlichtweg unwirksam und hat keine Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag. Entscheiden Sie sich daher im Zweifel immer für eine schriftliche Kündigung, wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Form der Versicherer vorgibt!
Außerdem ist der Absender bei schriftlichen Kündigungen im Zweifel in der Beweispflicht. Im Klartext: Behauptet der Versicherer, Ihre Kündigung nicht erhalten zu haben, müssen Sie das Gegenteil beweisen. helpcheck empfiehlt daher, Kündigungsschreiben immer per Einschreiben, bestenfalls mit Rückschein, oder per Fax mit Faxbericht zu versenden. So halten Sie einen Nachweis in den Händen – entsorgen Sie diesen erst, wenn Ihnen die Kündigung bestätigt wurde.
Was den Inhalt der Kündigung angeht, gibt es in der Regel keine bestimmten Vorgaben – auch bei der FWU Life Rentenversicherung ist das nicht der Fall. Dennoch sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Schreiben alle benötigten Informationen enthält und nicht missverstanden werden kann. Gehen Sie daher auf folgende Punkte ein:
Nennen Sie Ihre persönlichen Daten. Dazu gehören Name, Anschrift, gegebenenfalls Geburtsdatum und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
Nennen Sie Ihre Vertragsdaten, insbesondere Kunden- und Versicherungsnummer, um dem Versicherer eine schnelle Zuordnung Ihrer Kündigung zu ermöglichen.
Verwenden Sie in jedem Fall den Begriff „Kündigung“, um zu vermeiden, dass Ihre Kündigung falsch ausgelegt wird.
Geben Sie einen konkreten Termin für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung an oder kündigen Sie alternativ schlicht zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“.
Fordern Sie den Versicherer auf, Ihnen die Kündigung am besten schriftlich zu bestätigen (Kündigungsbestätigung).
Bitten Sie um Berechnung und Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes. Geben Sie gegebenenfalls Ihre Bankverbindung an.
Unterschreiben Sie Ihre Kündigung händisch (nur bei schriftlichen Kündigungen, nicht bei E-Mails).
Sollten Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten, fragen Sie einfach beim Versicherer nach. In der Regel bekommen Sie auch am Telefon eine zufriedenstellende Auskunft.
3Geltende Fristen bei Kündigung der FWU Life Rentenversicherung
Möchten Sie Ihre FWU Life Rentenversicherung kündigen, müssen Sie neben der Form auch die Fristen, die der Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und im Versicherungsschein vorgibt, einhalten. Dabei unterscheiden Sie zwischen der ordentlichen auf der einen und der außerordentlichen Kündigung auf der anderen Seite.
Die ordentliche Kündigung der privaten Rentenversicherung
Wie alle Verträge, können Sie auch Ihre FWU Life Rentenversicherung ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist ist dabei in § 11 Absatz 3 VVG geregelt und kann vom Versicherer im Rahmen von einem bis drei Monaten selbst bestimmt werden.
Dazu:
Bei der FWU Life Rentenversicherung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Die Kündigungsfrist bezieht sich bei der ordentlichen Kündigung immer auf das Ende der sogenannten Versicherungsperiode (§ 168 Absatz 1 VVG). Sie wird auch „Versicherungsjahr“ genannt und dauert, sofern kein kürzerer Zeitraum vereinbart wurde, 12 Monate (§ 12 VVG). Das Versicherungsjahr beginnt grundsätzlich mit Abschluss der Lebens- oder Rentenversicherung. Viele Versicherer vereinbaren aus Einfachheitsgründen allerdings ein abgekürztes erstes Versicherungsjahr.
Beispiel: Sie schließen Ihre FWU Life Rentenversicherung am 01.05. ab. Das Versicherungsjahr würde grundsätzlich bis 30.04. des jeweiligen Folgejahres laufen. Allerdings vereinbaren Sie mit dem Versicherer, dass die erste Versicherungsperiode bereits am 31.12. des Abschlussjahres endet. Dies hat den Vorteil, dass alle weiteren Versicherungsjahre dem Kalenderjahr entsprechen, was die Fristberechnung erleichtert.
Ihre Kündigung muss innerhalb der entsprechenden Frist beim Versicherer eingehen. Endet die Versicherungsperiode, wie im genannten Beispiel, am 30.04., und dauert die Kündigungsfrist drei Monate, muss Ihr Schreiben den Versicherer spätestens am 31.01. des jeweiligen Jahres erreichen.
Maßgeblich ist dabei immer der Eingang bei der Versicherungsgesellschaft. Wann Sie die Kündigung absenden oder wann sie vom Versicherer bearbeitet wird, spielt hingegen keine Rolle. Im Zweifel gilt das auf dem Zugangsnachweis genannte Datum (Faxbericht oder Rückschein des Einschreibens).
FWU Life Rentenversicherung außerordentlich kündigen
Neben der ordentlichen gibt es auch bei der FWU Life Rentenversicherung die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung nach § 40 VVG. Sie ist immer dann möglich, wenn der Versicherer eine Anpassung des Vertrages zu Ihren Ungunsten vornimmt:
Beitragserhöhung ohne entsprechende Anpassung der Leistungen
Leistungseinschränkung ohne entsprechende Anpassung der Beiträge
Auf die entsprechende Änderung muss Sie der Versicherer einen Monat vor Wirksamwerden hinweisen (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Sie haben dann bis zur Wirksamkeit Zeit, Ihre FWU Life Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. Beachten Sie dabei die jeweiligen Vorgaben der Versicherungsgesellschaft und denken Sie daran, auch hier für einen Zugangsnachweis zu sorgen. Im Übrigen gibt es keine Unterschiede zur regulären Kündigung, Sie erhalten also auch bei der Sonderkündigung den Rückkaufswert der jeweiligen Versicherung ausgezahlt.
Bei Lebens- und Rentenversicherung ist das Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG in der Regel nur dann relevant, wenn sie gemeinsam mit einer Zusatzversicherung (etwa einem BU- oder Todesfall-Schutz) abgeschlossen wurden. Kommt es bei diesen Modulen zu einer Anpassung, ohne dass Sie sie getrennt von der Hauptversicherung kündigen können, gilt das Recht zur außerordentlichen Kündigung für die gesamte Kombipolice.
Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht nicht oder verpassen Sie die besondere Frist von einem Monat, läuft die Rentenversicherung mit den vereinbarten Änderungen weiter. Eine Kündigung ist dann erst wieder zum Ende der Versicherungsperiode unter den regulären Voraussetzungen möglich.
4FWU Life Rentenversicherung kündigen: Der Rückkaufswert
Wenn Sie Ihre FWU Life Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie nach § 169 Absatz 1 VVG den Rückkaufswert ausgezahlt. Bei ihm handelt es sich um den Wert der abgeschlossenen Police respektive des Vertragsvermögens, den die Versicherungsgesellschaft nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 169 Absatz 3 VVG) ermittelt. Die konkrete Ermittlungsformel finden Sie in den Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) der FWU Life.
Der Rückkaufswert wird an die bezugsberechtigte Person nach § 159 VVG ausgezahlt. Da er nach dem Stichtagsprinzip am Ende der Versicherungsperiode ermittelt wird, dauert es im Schnitt rund zwei Wochen, bis die Überweisung bei der Versicherungsnehmerin oder beim Versicherungsnehmer eingeht.
Aus Vereinfachungsgründen können Sie bei der Ermittlung des Rückkaufswerts von nachfolgender Formel ausgehen:
Formel:
Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge (ohne BU- oder Todesfallschutz) – Abschluss- und Verwaltungsgebühren + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale, soweit erhoben
Dabei gilt Folgendes:
Beitragsteile, die auf zusätzliche Versicherungen wie eine BU entfallen, werden nicht einbezogen, sondern sind verloren. Hintergrund ist, dass Sie als Gegenleistung bereits einen Versicherungsschutz erhalten haben; die Prämie war insoweit die entsprechende Leistung Ihrerseits
Eine Stornopauschale darf der Versicherer nach § 169 Absatz 5 VVG nur abziehen, soweit diese angemessen ist und im Vorfeld vereinbart wurde. Ohne entsprechende Vereinbarung im Versicherungsvertrag scheidet der Abzug einer zusätzlichen Gebühr für die Kündigung aus
Der Rückkaufswert muss nach allen Abzügen bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge, ebenfalls ohne Risikoanteile, liegen. Kommt der Versicherer bei der Berechnung nach § 169 Absatz 3 VVG auf einen niedrigeren Wert, muss er dennoch die 50-Prozent-Grenze beachten
Sollten Sie nach der Kündigung nichts vom Versicherer hören und/oder keinen Rückkaufswert überwiesen bekommen, fragen Sie einfach persönlich nach. In der Regel erhalten Sie so bereits eine verbindliche Auskunft zum Bearbeitungsstand.
5Todesfall beim Versicherungsnehmer: Was gilt für die Police?
Private Rentenversicherungen sehen eine Ein- und eine Auszahlungsphase vor. Verstirbt der Versicherungsnehmer aber bereits in der Einzahlungsphase, kommt es – so der verbreitete Irrglaube – gar nicht erst zu einer Auszahlung und das eingezahlte Kapital ist verloren. Auch Berufsunfähigkeits- und private Krankenversicherungen werden schlicht gekündigt, wenn die versicherte Person nicht mehr am Leben ist.
Bei Renten- und Lebensversicherungen ist dies allerdings nicht der Fall. Vielmehr geht die FWU LifeRentenversicherung im Todesfall auf die gesetzlichen oder im Testament bestimmten Erben über. Sie übernehmen die Police im Rahmen der Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge und führen sie mit allen Rechten und Pflichten fort. Die Erben zahlen also auf der einen Seite Beiträge, erhalten im Versicherungsfall aber auch die entsprechenden Leistungen (lebenslange Rente).
Ausnahmen gelten, wenn ein abweichendes Bezugsrecht vereinbart wurde. Denn dieses bleibt auch dann bestehen, wenn sich der Versicherungsnehmer selbst infolge eines Erbfalls ändert. Das Bezugsrecht kann durch die Versicherungsnehmerin oder durch den Versicherungsnehmer nur dann geändert werden, wenn es als widerruflich bestimmt ist. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht ist nur mit Zustimmung der bezugsberechtigten Person übertragbar (§ 159 Absatz 3 VVG).
Dennoch können Sie die geerbte FWU Life Rentenversicherung kündigen. Beachten Sie dabei die allgemeinen Grundsätze und zusätzlich folgende Punkte:
Informieren Sie den Versicherer rechtzeitig über den Erbfall und damit verbunden über die Tatsache, dass Sie neue Versicherungsnehmerin oder neuer Versicherungsnehmer sind
Legen Sie entsprechende Unterlagen vor, die den Erbfall beweisen – zum Beispiel den Erbschein des Gerichts
Teilen Sie der Versicherungsgesellschaft die Bankverbindung mit, um zu vermeiden, dass der Rückkaufswert auf ein nicht mehr existierendes Konto überwiesen wird
So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden zeitaufwendige Rückfragen der Versicherungsgesellschaft. Denken Sie im Übrigen auch bei der Kündigung einer geerbten Rentenversicherung an einen Zugangsnachweis, da hier dieselben Form- und Fristvorschriften gelten. Eine außerordentliche Kündigung ist im Todesfall nur möglich, wenn Ihnen dieses Recht durch den Versicherungsvertrag zugesprochen wurde.
6FWU Life Rentenversicherung kündigen – oder doch widerrufen?
Als Kundin oder Kunde entscheiden Sie grundsätzlich selbst, ob Sie Ihre FWU Life Rentenversicherungkündigen oder den Vertrag weiterlaufen lassen. Möchten Sie die Police auflösen, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit eines „ewigen Widerrufs“ – durch ihn erhalten Sie in der Regel eine deutlich höhere Auszahlung.
Lassen Sie die Widerrufsoption daher stets von erfahrenen Anwälten bei helpcheck prüfen. So stellen Sie sicher, dass Sie das Maximum aus Ihrer Police herausholen!
Kündigen Sie Ihre FWU Life Rentenversicherung, machen Sie damit in der Regel einen spürbaren Verlust. Grund sind vor allem die hohen Kosten, die die Versicherungsgesellschaft vom Vertragsvermögen respektive bereits bei Einzahlung von den Beiträgen abzieht.
Die insgesamt anfallenden Gebühren werden bereits bei Abschluss der Rentenversicherung auf Basis des voraussichtlichen Endvermögens im Versicherungsvertrag kalkuliert. In der Regel rechnet der Versicherer hier mit festen Prozentsätzen. Kündigen Sie Ihre Police nun frühzeitig, fallen die kalkulierten Kosten in voller Höhe an, das Vertragsvermögen ist aber deutlich niedriger als am geplanten Ende der Vertragslaufzeit. Die Folge sind hohe Verluste.
Übersteigen die entsprechenden Gebühren die erhaltenen Zinsen und Überschüsse, entsteht ein Verlust. Je früher Sie Ihre FWU Life Rentenversicherung nach dem Abschluss kündigen, desto höher fällt dieser tendenziell aus.
Unsere erfahrenen helpcheck-Partneranwälte fordern beim Versicherer eine umfassende Berechnung des Rückkaufswertes an. Im Anschluss vergleichen wir ihn mit der erzielbaren Auszahlung durch den Widerruf, sodass Sie am Ende eine für Sie günstige Entscheidung treffen können und möglichst wenig bis keine Verluste einfahren!
Reichen Sie Ihre Unterlagen noch heute online oder auf dem Postweg ein. Wir prüfen die FWU Life Rentenversicherung kostenfrei für Sie!
Nach § 152 Absatz 1 VVG beträgt die Widerrufsfrist bei Lebens- und Rentenversicherungen grundsätzlich 30 Tage. Maßgeblich ist der Zugang aller relevanten Vertragsunterlagen beim Versicherungsnehmer (§ 8 Absatz 2 Nummer 1 VVG). Hierzu gehören neben Versicherungsschein und Verbraucherinformationen auch eine Widerrufsbelehrung, die den Vorgaben des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG (Deutlichkeitsgrundsatz) entspricht.
Hat der Versicherer aber notwendige Angaben weggelassen oder entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den geltenden Vorgaben, kommt es zivilrechtlich nicht zu einem Beginn und damit auch nicht zum Ende der Widerrufsfrist. Der BGH hat das „ewige Widerrufsrecht“, das daraus resultiert, unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt.
Experten schätzen, dass rund 100 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 unwirksame Widerrufsbelehrungen enthalten. Diese Verträge können noch heute in vollem Umfang widerrufen und damit rückabgewickelt werden.
Der Widerruf hat für Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer gleich mehrere, im Vergleich zur Kündigung starke, Vorteile:
Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge sowie bereits entrichtete Gebühren wieder ausgezahlt; der Versicherer zahlt außerdem den Zins, den er mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, aus
Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende der Versicherungsperiode wirksam, dadurch sind Sie den Vertrag entsprechend schneller los
Zusätzliche Gebühren, insbesondere Pauschalen für die Stornierung, dürfen nicht vom Vertragsvermögen abgezogen werden
Zulässig ist allerdings der Einbehalt der Beitragsteile, die auf zusätzliche Risikoversicherungen wie den BU-Schutz entfallen. Denn hier gilt dasselbe wie bei der Kündigung: Sie haben den entsprechenden Versicherungsschutz und damit die Gegenleistung bereits erhalten, auch wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten ist.
Kunden, die ihre FWU Life Rentenversicherung nicht kündigen, sondern den Vertrag widerrufen, erhalten im Schnitt mehrere tausend oder sogar zehntausende Euro über dem eigentlichen Rückkaufswert. Der Widerruf ist damit eine echte und rentable Alternative, die Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer prüfen lassen sollten.
Ihr Vorteil bei helpcheck: Sie zahlen nur ein Honorar, wenn wir mit dem Widerruftatsächlicherfolgreich sind. Kommt er nicht infrage oder geht ein Gerichtsverfahren zu Ihren Ungunsten aus, zahlen Sie keinen Cent. So tragen Sie kein Kostenrisiko und erhalten im Gewinnfall trotzdem den überwiegenden Teil des Mehrwerts, den unsere Anwälte für Sie erstreiten konnten.
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