Generali Münchener Lebensversicherung kündigen: Mehr erhalten

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Legal Tech Experte

Stephanie Prinz
Autor: 
Stephanie Prinz

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre Generali Münchener Lebensversicherung jederzeit kündigen. Dazu müssen Sie lediglich die Form- und Fristvorgaben einhalten
  • Infolge der Kündigung zahlt der Versicherer den vertraglichen Rückkaufswert aus, der in vielen Fällen unter den eingezahlten Beiträgen liegt und damit einen Verlust verursacht
  • Fehler in zahllosen Widerrufsbelehrungen sorgen dafür, dass ein Widerruf der Lebensversicherung auch heute – Jahrzehnte nach dem Abschluss – noch möglich sein kann. Hier erhalten Sie bis zu 150 Prozent Ihrer Beiträge und tausende Euro mehr als bei einer Kündigung zurück

Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.

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1Welche Fristen gelten für die Kündigung der Generali Münchener Lebensversicherung?

Wie bei allen Verträgen, gibt es auch bei Versicherungspolicen eine Kündigungsfrist. Sie ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers sowie dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Generali Münchener kann hier eine Frist zwischen einem und drei Monaten bestimmen (§ 11 Abs.1 VVG), wobei sie sich für die dreimonatige Kündigungsfrist entschieden hat.

Das bedeutet: Ihre Kündigung muss drei Monate vor dem Ende der Versicherungsperiode beim Versicherer eingehen. Die Periode dauert ein Jahr und beginnt mit dem Abschluss der Lebensversicherung (§ 12 und 168 Abs.1 VVG).

Beispiel: Sie haben Ihre Lebensversicherung am 01.08. abgeschlossen, hier beginnt also die Versicherungsperiode. Sie endet ein Jahr später am 31.07. und verlängert sich dann immer wieder um ein Jahr. Ihre Kündigung müsste in diesem Fall spätestens am 30.04. (drei Monate vorher) bei der Versicherungsgesellschaft eingehen.

Maßgeblich ist der Eingang Ihres Schreibens beim Versicherer. Wann dieser die Kündigung tatsächlich bearbeitet und Ihnen eine Bestätigung zukommen lässt, spielt keine Rolle. 

2Generali Münchener Lebensversicherung kündigen: So funktioniert es

Die Kündigung der Generali Münchener Lebensversicherung muss schriftlich (= Schriftform) erfolgen. Generell wird zwischen zwei Varianten unterschieden: 

  • Schriftform = Brief oder Fax
  • Textform = Brief, E-Mail oder Fax 

Hier ist also ein „echtes“ Schreiben notwendig, um die Generali Münchener Lebensversicherung wirksam zu kündigen. Halten Sie die in den AVB vorgegebene Form unbedingt ein, denn Ihre Kündigung wird bei einem Formmangel nicht wirksam. Auch wird Sie der Versicherer selten auf eine unwirksame Kündigung hinweisen, wenn Sie nicht aktiv nach dem Bearbeitungsstand fragen. 

Achten Sie bei Ihrer Kündigung außerdem auf folgende Punkte

  • Nennen Sie den Begriff „Kündigung in Ihrem Schreiben, um eine abweichende Auslegung durch den Versicherer zu vermeiden
  • Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie um Berechnung und Auszahlung des Rückkaufswertes
  • Nennen Sie den gewünschten Kündigungstermin; hier reicht die Nennung des „nächstmöglichen Zeitpunktes“ völlig aus
  • Unterschreiben Sie die Kündigung händisch, da die Unterschrift weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit ist

Tipp:

Sorgen Sie außerdem dafür, dass Sie im Zweifel beweisen können, dass Ihr Schreiben beim Versicherer angekommen ist. Beim Versand via Fax genügt hierfür der Faxbericht. Versenden Sie Ihre Kündigung auf dem Postweg, sollten Sie das Einschreiben wählen. Denn: Sie sind in der Pflicht, den Zugang zu beweisen – das ist ohne Eingangsbestätigung kaum möglich.

3Todesfall beim Versicherungsnehmer: Das gilt es zu beachten

Generell ist eine Lebensversicherung vererbbares Vermögen. Die Police kann sowohl durch den Tod des Versicherungsnehmers als auch durch Schenkung (= unentgeltliche Übertragung) auf eine andere Person übergehen. Diese tritt in die Rechtsstellung des früheren Versicherungsnehmers ein und übernimmt ohne Ausnahmen alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. 

Sie können Ihre geerbte Generali Münchener Lebensversicherung also kündigen, widerrufen, beitragsfrei stellen oder das (widerrufliche) Bezugsrecht ändern

Vorsicht: Wurde ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart, können Sie den Empfänger der Versicherungsleistung nur mit dessen Zustimmung anpassen. Wird diese nicht erteilt, kann das Bezugsrecht auch nicht auf eine andere Person übertragen werden. Ihre Rechte als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, etwa die Beitragsfreistellung, bleiben davon allerdings unberührt. 

Möchten Sie Ihre geerbte Generali Münchener Lebensversicherung kündigen, weisen Sie dem Versicherer gegenüber direkt nach, dass Sie neuer Versicherungsnehmer sind. Als Nachweis eignet sich insbesondere der Erbschein. 

4Wann erfolgt die Auszahlung?

Mit der Kündigung Ihrer Generali Münchener Lebensversicherung wird der Versicherer verpflichtet, den vertraglichen Rückkaufswert zu berechnen (§ 169 Abs.1 VVG). Dabei ist der Stichtag der Kündigung, also der letzte Tag der Versicherungsperiode, maßgeblich. Der Wert, den Ihre Lebensversicherung hier hat, zählt. Die Berechnung erfolgt dann nach folgender (vereinfacht dargestellter) Formel (§ 169 Abs.3 VVG):

Hilfsformel:

Rückkaufswert = Eingezahlte Beiträge (Investment-, nicht Risikoanteile) + erhaltene Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornogebühr/Kündigungspauschale

Durch die notwendige Berechnung auf den Kündigungsstichtag erfolgt die Auszahlung entweder mit ihm oder wenige Tage später. Haken Sie im Zweifel einfach beim Versicherer nach und fragen Sie nach dem konkreten Auszahlungstermin.

5Kündigungsgründe: Deshalb kündigen Kunden ihre Lebensversicherung

Immer mehr Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer entscheiden sich dafür, ihre Generali Münchener Lebensversicherung zu kündigen oder die Police beitragsfrei zu stellen. Gründe dafür sind in erster Linie: 

  1. Niedrige Zinsen: Der Garantiezins nahezu aller Lebensversicherungen wurde in den letzten Jahren immer wieder gesenkt. Viele Policen schaffen es mit ihren Erträgen nicht einmal mehr, die Inflation (= den Kaufkraftverlust) auszugleichen. Sind die Zinsen niedriger als die Inflationsrate, erzielen Sie mit Ihrer Lebensversicherung sogar einen Verlust – unattraktiver geht es nicht.
  2. Sinkende Überschüsse: Auch die Versicherungsunternehmen sind von der Niedrigzinspolitik der EZB betroffen. Die Folge sind niedrigere Gewinne, von denen zusätzlich ein Großteil in Rücklagen für gut verzinste Altverträge eingestellt werden muss. Für Überschussbeteiligungen, die an die Versicherungskunden ausgezahlt werden, bleibt da immer weniger übrig – und das bekommen Sie Jahr für Jahr zu spüren.
  3. Steigende Kosten: Eine Möglichkeit, sinkende Gewinne auszugleichen, ist die Anpassung der Kosten. Daher sind bei zahlreichen Versicherern die Abschluss- und Verwaltungskosten angestiegen oder es kommen neue Kostenfaktoren hinzu (etwa Ausgabeaufschläge bei Fonds). 
  4. Geldnot: In einer finanziell schwierigen Situation kommen vielen Menschen ihre Lebensversicherung in den Sinn – besonders, wenn sich in ihr ein größerer Betrag befindet. Allerdings raten wir davon ab, eine gut verzinste Lebensversicherung, die insbesondere für die Altersvorsorge notwendig ist, von heute auf morgen zu kündigen. Hier gibt es bessere Alternativen, etwa den Verkauf oder Widerruf der Police. Auch ein Policendarlehen kann eine vorübergehend sinnvolle Lösung sein.

Lassen Sie Ihre Lebensversicherung von unseren Partneranwälten auf Herz und Nieren prüfen. Sie wissen, welche Möglichkeiten es in Ihrem Fall gibt und wie Sie das Maximum aus Ihrer Police herausholen!

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6Generali Münchener Lebensversicherung: Kündigen oder widerrufen?

Eine Lebensversicherung können Sie auf verschiedene Arten loswerden. Besonders populär ist es, die Generali Münchener Lebensversicherung zu kündigen – auch wenn dieser Weg der mit Abstand teuerste ist. Etwas weniger bekannt, dafür aber deutlich vielversprechender, ist der Widerruf der Lebensversicherung. Wir stellen Ihnen Verkauf, Kündigung und Widerruf der Lebensversicherung etwas genauer vor.

Der Verkauf der Lebensversicherung

Beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung geht der Vertrag von Ihnen (= Verkäufer) auf eine andere Person (= Ankäufer) über. Im Schnitt liegt der erzielbare Ertrag rund zehn Prozent über dem Rückkaufswert, wodurch sich der Verkauf durchaus lohnen kann. Er ist in jedem Fall die bessere Alternative zur Kündigung, wenngleich ein Widerruf der Lebensversicherung noch deutlich mehr Gewinn verspricht.

Beachte:

Beim Verkauf Ihrer Police erlischt auch ein eventueller Todesfall- oder Berufsunfähigkeits-Schutz. Denn diese Zusatzleistungen sind nicht übertragbar und fallen damit ersatzlos weg.

Die Kündigung der Lebensversicherung

Wie bereits dargestellt, zahlt der Versicherer lediglich den Rückkaufswert aus, wenn Sie Ihre Generali Münchener Lebensversicherung kündigen. Dabei ist die Kündigung mit einem Schreiben an die Versicherungsgesellschaft erledigt und wirkt auf den ersten Blick wie der komfortabelste Weg, die Police loszuwerden. Allerdings gibt es einen spürbaren Haken: Die hohe Kostenquote, die bei vielen Kunden dazu führt, dass der Auszahlungsbetrag niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge.

Dafür gibt es einen entscheidenden Grund: Wenn die Kosten der Versicherung höher sind als die im selben Zeitraum erzielte Rendite, entsteht ein Verlust. 

Beispiel: Kündigung der Police 10 Jahre nach Abschluss. Eingezahlt: 20.000 Euro. Zinsen und Überschüsse: 4.000 Euro. Abschluss- und Verwaltungskosten im selben Zeitraum: 4.500 Euro. Stornokosten nach § 169 Abs.5 VVG: 1.000 Euro. Auszahlungsbetrag bzw. Rückkaufswert: 18.500 Euro – Verlust in Höhe von 1.500 Euro!

Achtung: Einen Stornoabschlag darf der Versicherer nach § 169 Abs.5 VVG nur vornehmen, wenn er im Vorfeld vereinbart wurde und angemessen ist. Außerdem muss der Rückkaufswert mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge betragen – das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass der Verlust bei bis zu 50 Prozent liegen kann!

So oder so ähnlich sieht es bei vielen Lebensversicherungen aus. Die Versicherer schaffen es nicht mehr, ihre eigenen Kosten durch die niedrigen Zinsen zu erwirtschaften. Daher sollten Sie sich den Neuabschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung nicht nur gut überlegen, sondern auch ausführlich durchkalkulieren. Im Optimalfall wählen Sie ein anderes, günstigeres Anlageprodukt, etwa eine fondsgebundene Lebensversicherung.

Der Widerruf der Lebensversicherung

Als Kundin oder Kunde können Sie Ihre Vertragserklärung, also den Abschluss der Generali Münchener Lebensversicherung, innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 8 Abs.1 VVG). Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist sind (§ 8 Abs.2 VVG):

  • Sie haben alle Dokumente, insbesondere die AVB und den Versicherungsschein, erhalten
  • Ihnen sind alle Zusatzinformationen nach der VVG-Infoverordnung zugegangen 
  • Sie wurden mit einer deutlich sichtbaren Widerrufsbelehrung über Ihr Widerrufsrecht, den Beginn und das Ende der Frist und die Form des Widerrufs belehrt

Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, beginnt die Widerrufsfrist. Fehlt eines der Dokumente oder ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann die Frist nie zu laufen beginnen – und in der Folge auch niemals enden. 

Und hier kommt der Clou: Zwischen 1994 und 2007 haben zahlreiche Versicherer – darunter auch die Generali Münchener – unwirksame Widerrufsbelehrungen in vielen Verträgen abgedruckt. BGH und EuGH haben mit mehreren Urteilen 2014 und 2015 entschieden, dass Sie als Verbraucherin oder Verbraucher dadurch ein „ewiges Widerrufsrecht“ haben. Dieses können Sie auch Jahrzehnte später noch geltend machen. 

Beim Widerruf darf der Versicherer nur bestimmte Kosten abziehen. Dazu gehören unter anderem die Verwaltungsgebühren und eventuelle Risikoanteile, etwa für den BU-Schutz der Lebensversicherung. Alle anderen Kosten, etwa die für den Abschluss oder die Stornopauschale, dürfen nicht abgezogen werden.

So erhalten Sie durch den Widerruf Ihrer Lebensversicherung bis zu 150 Prozent Ihrer eingezahlten Prämien zurück – das lohnt sich!

Eine Person nutzt ihrem Laptop

7Generali Münchener Lebensversicherung kündigen – jetzt Geld zurückholen!

Die Kündigung einer Lebensversicherung ist nahezu immer der teuerste Weg, diese loszuwerden, und sollte daher nur die letzte Alternative sein. Wenn Sie Ihre Generali Münchener Lebensversicherung kündigen, machen Sie schnell einen Verlust im zweistelligen Prozentbereich – und das, obwohl Sie jahrelang eingezahlt, Überschüsse und Zinsen erhalten haben.

Mit dem Widerruf fahren Sie hier deutlich besser. Er kann mit einem formlosen Schreiben und der entsprechenden Forderung, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen ist, geltend gemacht werden.

Nutzen Sie die kostenfreie Prüfung Ihrer Lebensversicherung durch unsere Kooperationsanwälte. Ist der Widerruf möglich, setzen wir ihn gegenüber dem Versicherer durch und berechnen auch den Auszahlungsbetrag. Ein Honorar für unsere Leistungen fällt nur an, wenn wir tatsächlich erfolgreich sind – wenn Sie also einen Mehrwert gegenüber der Kündigung ausgezahlt bekommen.

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Häufige Fragen zu Generali Münchener Lebensversicherung kündigen

Kann ich meine Generali Münchener Lebensversicherung selbst widerrufen?

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Kann ich auch eine Riester Lebensversicherung kündigen?

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Welchen Haken hat der Widerruf der Lebensversicherung?

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Über den Autor
Stephanie Prinz

Stephanie Prinz

Stephanie Prinz ist bei helpcheck seit 2018 im Bereich Business Development tätig. Bereits während Ihres abgeschlossenen Master Studiums der Kommunikationswissenschaften an der RWTH Aachen interessierte Sie sich für Verbraucherrechte und absolvierte im Zuge Ihres Auslandssemester in San Diego, Kalifornien, verschiedene Praktika in aufstrebenden Legal Tech-Unternehmen. Seit 2022 ist sie im Rahmen des helpcheck Online-Ratgebers für die Themen Arbeitsrecht und Finanzen zuständig und kümmert sich um die sprachliche Qualität aller Texte.

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