Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Ihre PB Rentenversicherung kündigen. Dabei sollten sie lediglich Form und Frist, zwei Vorgaben des Versicherers für die Kündigung, beachten – denn sonst riskieren Sie ihre Unwirksamkeit
Bei der Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert. Bei dessen Berechnung erfasst der Versicherer aber auch alle anfallenden Kosten, sodass Sie den Vertrag oft mit einem Verlust beenden
Der „ewige Widerruf“ ist eine der besten Alternativen zur meist teuren Kündigung. Er ist möglich, weil viele Versicherer in ihren Verträgen unwirksame Widerrufsbelehrungen genutzt haben – vor allem in den Jahren 1994 bis 2007
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Was unterscheidet eine Kapitallebens- von einer privaten Rentenversicherung?
Rechtlich gehören gleich mehrere Policen zu den Lebensversicherungen. Dies sind all jene Versicherungen, die biometrische Risiken wie Tod und Invalidität absichern, aber auch solche, die der Altersvorsorge dienen. Damit ist auch eine private Rentenversicherung eine Lebensversicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Der Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung besteht lediglich in der Auszahlung des Vertragsvermögens.
Denn bei der Kapitalversicherung erhalten Sie mit Erreichen eines vertraglich definierten Alters eine fest vereinbarte Leistung (Ablaufleistung). Diese zahlt der Versicherer in einer Summe aus, anschließend endet das Vertragsverhältnis. Bei der Rentenversicherung gibt es zwar ebenfalls eine Ablaufleistung, diese wird aber nicht in einer Summe, sondern als lebenslange Rente ausgezahlt. Das voraussichtliche Lebensalter berechnet der Versicherer anhand der sogenannten Sterbetafel.
Eine Rentenversicherung sichert damit das Langlebigkeitsrisiko – die Gefahr, dass einmal angespartes Vermögen nicht bis zum Tod ausreicht – ab. Sie hat damit durchaus eine Daseinsberechtigung, Sie sollten aber auf die nötige Flexibilität achten. Eine gute Rentenversicherung überzeugt neben Rendite unter anderem auch mit der Möglichkeit, Kapital bereits früher zu entnehmen oder ganz auf die Rente zu verzichten (Kapitalwahlrecht).
Tipp:
Vergleichen Sie mehrere private Rentenversicherungen und wählen Sie am Ende das Produkt aus, das am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Achten Sie dabei neben der Rendite auch auf die Kosten.
2Aus diesen Gründen möchten immer mehr Menschen ihre PB Rentenversicherung kündigen
Immer weniger Menschen schließen noch eine neue PB Rentenversicherung ab. Erschwerend für die Versicherer kommt noch hinzu, dass auch die Menge der Kündigungen weiter zunimmt. Viele Kündigungen haben eine persönliche Ursache, doch statistisch stechen auch drei andere Gründe zum Ausstieg aus der Rentenversicherung heraus:
Vielen Versicherten fehlt es bei der Rentenversicherung an Transparenz. Versicherer geben meist nicht an, wann und in welcher Höhe die Rendite anfällt – Kunden wissen also nie genau, wie viel sie mit der Police tatsächlich verdienen, und das schreckt sie ab. Die Versicherungen selbst begründen dies mit dem kollektiven Ansparen, bei dem alle einzahlen und auch gleich profitieren
Zusätzlich zu diesem Mangel an Transparenz sind Sie mit einer klassischen, zinsgebundenen Rentenversicherung auch nicht wirklich flexibel. Sie sind immer an die Vorgaben gebunden, die Ihr Versicherer Ihnen auferlegt. Es können keine Anpassungen – beispielsweise an eine Änderung der Lebenssituation – vorgenommen werden, auch die Auszahlungen werden vom Versicherer geregelt
Nicht zu vernachlässigen sind auch die Kosten für eine private Rentenversicherung. Während die Rendite meist nur bei einem Prozent liegt, schlagen die Kosten mit ca. zwei bis drei Prozent zu Buche – insgesamt also ein Minusgeschäft für Sie. Wenn dann noch die Inflation dazukommt, machen Sie als Kunde zwangsläufig einen hohen Verlust
Rechnen Sie einfach einmal selbst aus, wie viel von Ihren Einzahlungen sich tatsächlich noch in der Versicherung befindet. Natürlich gelten die oben genannten Punkte nicht für alle Arten von Rentenversicherungen, denn moderne Policen ermöglichen auch das Investieren in Aktien und ETFs. Mit diesen sind Sie deutlich besser und zukunftssicherer aufgestellt!
3PB Rentenversicherung kündigen – die geltenden Kündigungsfristen
Immer mehr Kunden entscheiden sich dazu, ihre PB Rentenversicherung zu kündigen. Dabei sollten Sie allerdings die jeweiligen Kündigungsfristen beachten. Nach dem VVG wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden. Wir geben einen kurzen Überblick und zeigen, welche Fristen Sie jeweils einhalten müssen. Grundsätzlich gilt, dass der Versicherer im Versicherungsscheinindividuelle Vorgaben machen kann.
Es gilt:
Das Versicherungsvertragsgesetz steckt nur den gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen sich der Versicherer frei bewegen kann, ab.
Ordentliche (fristgerechte) Kündigung der Rentenversicherung
Bei der ordentlichen Kündigung der PB Rentenversicherung müssen Sie die Kündigungsfrist zwischen ein und drei Monaten einhalten (§ 11 Absatz 3 VVG). Eine Kündigung ist dabei nur zum Ende der sogenannten Versicherungsperiode, auch als „Versicherungsjahr“ bekannt, möglich. Die Versicherungsperiode beginnt mit dem Abschluss der Rentenversicherung und endet ein Jahr (12 Monate) später, § 12 VVG.
Dazu:
Bei der PB Rentenversicherung dauert die im Falle der ordentlichen Kündigung einzuhaltende Kündigungsfrist drei Monate.
Beachten Sie, dass viele Versicherer abweichende (kürzere) Versicherungsperioden vereinbaren. Diese beginnen während des laufenden Jahres, in dem Sie die Versicherung abschließen, enden aber bereits am 31.12. dieses Jahres. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist müssen Sie Ihre PB Rentenversicherung entsprechend bis 30.09. kündigen.
Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es darauf an, wann Ihre Kündigung dem Versicherer zugeht. Relevant ist insbesondere nicht, wann Sie das Schreiben absenden oder wann es von der Versicherungsgesellschaft bearbeitet wird. Setzen Sie daher immer auf einen Zugangsnachweis (Faxbericht oder Rückschein beim Einschreiben), um den Zugang auch faktisch beweisen zu können.
Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung) der PB Rentenversicherung
Für die ordentliche Kündigung benötigen Sie keinen bestimmten Grund – anders sieht es bei der Sonderkündigung aus. Sie ist in § 40 VVG geregelt, wobei die Kündigungsgründe nicht abschließend sind, sondern nur das Minimum darstellen. Viele Versicherer gewähren ihren Kunden auch in anderen Fällen ein besonderes Kündigungsrecht, das von der regulären Versicherungsperiode abweicht. Grundsätzlich können Sie Ihre PB Rentenversicherung außerordentlich kündigen, wenn
der Versicherer die Beiträge erhöht, die Leistungen aber nicht im selben Umfang (gerechnet in Prozent) nach oben anpasst, und
der Versicherer die Leistungen reduziert, die zu zahlenden Beiträge aber gleich bleiben oder sogar steigen.
In beiden Situationen liegt eine Anpassung zu Ihren Ungunsten vor, da Sie schlechter als zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsabschlusses gestellt werden. Dieser Umstand löst das Sonderkündigungsrecht nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG aus. Nach § 40 Absatz 1 Satz 2 VVG ist der Versicherer verpflichtet, Sie einen Monat vorher auf die Anpassung der Beiträge und auf das damit verbundene Recht, die PB Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen, hinzuweisen.
Daraus folgt:
In der Regel haben Sie für die Sonderkündigung daher einen Monat Zeit. Verpassen Sie die Frist oder reagieren Sie nicht, gelten Sie als mit den Änderungen einverstanden. Der Vertrag läuft dann entsprechend angepasst weiter.
Im Übrigen entsprechen die Folgen der Sonderkündigung denen der ordentlichen Kündigung. Auch hier erhalten Sie also den Rückkaufswertausgezahlt, den der Versicherer auf den Stichtag der Wirksamkeit Ihrer Kündigung berechnet. Er wird an die bezugsberechtigte Person (§ 159 VVG) ausgezahlt, soweit sie im Versicherungsvertrag genannt ist.
4Form und Inhalt der Kündigung Ihrer PB Rentenversicherung
Wie mit Blick auf die Frist, müssen Sie auch die jeweils geltende Form beachten, wenn Sie Ihre PBRentenversicherung kündigen. Diese kann der Versicherer verbindlich in den AVB oder im Versicherungsschein, also der eigentlichen Police, vorgeben. Zu unterscheiden ist dabei zwischen schriftlichen Kündigungen und solchen in Textform:
Schriftform: Eine Kündigung ist nur per Brief und Fax („echte Schreiben“) an die Versicherungsgesellschaft möglich. Elektronische Kündigungen scheiden aus, sie sind also unwirksam
Textform: Neben Brief und Fax können Sie bei vorgeschriebener Textform auch elektronisch, vor allem also per Mail oder online, kündigen
Hinweis:
Bei neueren Verträgen der PB ist die Textform, bei älteren nur die Schriftform zulässig. Schauen Sie daher immer in den Versicherungsschein, um auf Nummer sicher zu gehen!
Halten Sie die Form generell unbedingt ein. Der Versicherer wird Sie in der Regel nicht darauf hinweisen, dass Ihre Kündigung aufgrund eines Formmangels unwirksam ist. Bis Sie den Fehler selbst bemerken, ist die geltende Kündigungsfrist möglicherweise bereits abgelaufen. Ihre Rentenversicherung läuft dann bis zur fristgerechten ordentlichen Kündigung, meist also mindestens ein Jahr, weiter (§ 12 VVG). Fragen Sie im Zweifel persönlich nach.
Relevant ist außerdem der Inhalt Ihres Kündigungsschreibens. Grundsätzlich ist dieser zwar keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung, Sie sollten aber beachten, dass der Versicherer Ihren Kündigungswunsch möglichst reibungslos bearbeiten können sollte. Um dies sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen, mindestens die folgenden Punkte – mehr oder weniger umfassend – in die Kündigung aufzunehmen:
Nennen Sie alle persönlichen sowie Ihre Vertragsdaten, vor allem aber Kunden- und Versicherungsnummer, damit Ihre Kündigung direkt zugeordnet werden kann.
Verwenden Sie den Begriff „Kündigung“, um Fehler bei der Auslegung Ihres Anliegens zu vermeiden.
Kündigen Sie entweder zum nächstmöglichen Zeitpunkt – das ist das Ende der Versicherungsperiode – oder zu einem von Ihnen gewünschten Termin.
Bitten Sie den Versicherer um eine Kündigungsbestätigung sowie um Berechnung und Überweisung des Rückkaufswertes. Denken Sie auch an die Bankverbindung, wenn sich die Daten beispielsweise geändert haben.
Unterschreiben Sie Ihre schriftliche Kündigung händisch.
Bei schriftlichen Kündigungen sind Sie als Absenderin oder Absender in der Beweispflicht, was den Zugang beim Versicherer angeht. Versenden Sie die Kündigung daher entweder per Fax und heben Sie den Faxbericht auf, oder entscheiden Sie sich alternativ für das Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis in der Hand. Bei elektronischen Kündigungen ist der Versicherer in der Beweispflicht.
Heben Sie die Zugangsbestätigung auf, bis Ihnen der Versicherer die Kündigung bestätigt hat. Prüfen Sie letztere auf ihre Richtigkeit, um sicherzustellen, dass alle weiteren Schritte im Sinne Ihrer Vorstellungen ablaufen.
5PB Rentenversicherung kündigen – Auszahlung des Rückkaufswerts
Wenn Sie Ihre PB Rentenversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert der Police ausgezahlt (§ 168 Absatz 1 VVG). Er spiegelt den Gesamtwert des Vertragsvermögens wider und ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (§ 169 Absatz 3 VVG) zu berechnen. Die Berechnung muss dabei für einen sachkundigen Dritten und vor allem auch für Gerichte nachvollzieh- und prüfbar sein.
Der Versicherer legt die konkrete Berechnung des Rückkaufswertes in seinen Technischen Berechnungsgrundlagen (TBG) nieder. Vereinfacht dargestellt, lautet die Formel dabei wie folgt:
Formel:
Summe der Beiträge (ohne Anteile für Risikobausteine wie einen BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale (Kündigungsgebühr) = Auszahlungsbetrag
Bei der Ermittlung des Rückkaufswertes selbst sowie des schlussendlichen Auszahlungsbetrages gelten die folgenden Grundsätze:
Risikoanteile, die etwa wegen eines zusätzlich abgeschlossenen BU-Schutzes im Beitrag enthalten sind, fließen in die Berechnung des Rückkaufswertes nicht mit ein. Hintergrund ist die Tatsache, dass Sie für diese Beiträge bereits Versicherungsschutz und damit die vereinbarte Gegenleistung erhalten haben
Der Rückkaufswert muss mindestens bei 50 Prozent der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) liegen (Untergrenze)
Eine Kündigungsgebühr oder Stornopauschale darf der Versicherer nur vom Vertragsvermögen abziehen, wenn dieser Abzug vertraglich vereinbart wurde und der Höhe nach angemessen ist
Die schlussendliche Auszahlungssumme überweist der Versicherer auf das Konto der bezugsberechtigten Person. Maßgeblich sind dabei die Vereinbarungen im Versicherungsschein.
Da die Berechnung des Auszahlungsbetrages am Ende der Versicherungsperiode, zu dem auch Ihre Kündigung wirksam wird, stattfindet, erfolgt auch die Auszahlung erst hier. Gerechnet ab dem genannten Zeitpunkt müssen Sie im Schnitt rund zwei Wochen warten, bis die Überweisung des Versicherers auf Ihrem Konto eingeht.
6Was passiert mit der Rentenversicherung, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Viele Versicherungsverträge werden, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, einfach aufgelöst. Dazu gehören unter anderem Kranken- und Unfallversicherung, nicht aber die private PB Rentenversicherung. Denn hier geht es nicht um die Absicherung eines individuellen, personenbezogenen Risikos, sondern um den Vermögensaufbau und die ergänzende Altersabsicherung mit monatlicher und lebenslanger Rente.
Daher geht der Vertrag im Todesfall des Versicherungsnehmers schlicht auf die Erben über. Sie führen die Police mit allen Rechten und Pflichten fort, müssen also auf der einen Seite Beiträge zahlen und erhalten auf der anderen Seite das Bezugsrecht für die spätere Rentenauszahlung. Denn dieses ist in vollem Umfang übertragbar, kann also sowohl im Rahmen der Erbschaft als auch durch Schenkung auf die Erben übergehen.
Ausnahmen gelten allerdings, wenn nach § 159 VVG ein abweichendes Bezugsrecht vereinbart wurde. In diesen Fällen ist nicht der Versicherungsnehmer selbst zum Bezug der versicherten Leistungen berechtigt, sondern nur versichert; im Versicherungsfall erhält aber eine andere Person die Rente. Beispiel: Sie haben eine Rentenversicherung in Ihrem Namen abgeschlossen, Ihr Partner erhält aber die Rente.
Ein solches abweichendes Bezugsrecht bleibt auch dann bestehen, wenn sich Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer durch Erbfolge ändern. Daher ist eine manuelle Anpassung der Bezugsberechtigung erforderlich, was bei einem unwiderruflich vereinbarten Recht aber nur mit Zustimmung der aktuellen bezugsberechtigten Person möglich ist (§ 159 Absatz 3 VVG).
Beachten Sie außerdem die folgenden Zusatzpunkte, wenn Sie eine geerbte PB Rentenversicherungkündigen:
Informieren Sie das Versicherungsunternehmen zeitnah über den Erbfall. Legen Sie, soweit sie Ihnen bereits selbst vorliegen, direkt entsprechende Nachweise (zum Beispiel den Erbschein) vor – ohne diese Dokumente kann der Versicherer die Kündigung nicht bearbeiten
Ändern Sie gegebenenfalls die gespeicherte Bankverbindung, da der verstorbene Versicherungsnehmer möglicherweise ein nicht mehr aktives Konto hat
Passen Sie das Bezugsrecht an, sofern nach § 159 Absatz 2 oder 3 VVG ein abweichendes vereinbart wurde. Denken Sie gegebenenfalls an die Zustimmung der aktuell bezugsberechtigten Person
Im Übrigen gelten die regulären Vorgaben zur ordentlichen Kündigung, da der Todesfall kein Sonderkündigungsrecht nach dem VVG auslöst. Fristen, die der Erblasser möglicherweise begonnen hat, führen die Erben fort.
7PB Rentenversicherung – kündigen oder widerrufen?
Klar – als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre PB Rentenversicherungkündigen oder nicht. Dabei sollten Sie aber die möglichen Alternativen im Hinterkopf behalten, denn vor allem durch den „ewigen Widerruf“ können Sie mitunter wesentlich mehr aus Ihrer Police herausholen. helpcheck gibt einen Überblick über die verschiedenen Wege, die Rentenversicherung aufzulösen!
Oft ein teures Vergnügen: Die Kündigung der Rentenversicherung
Zugegeben, die Kündigung einer privaten Rentenversicherung ist vergleichsweise komfortabel. Denn mehr als ein Schreiben an den Versicherer ist hier nicht erforderlich, um den Vertrag aufzulösen. Für diesen Komfort müssen Sie aber in der Regel spürbare Verluste in Kauf nehmen, da Sie vom Versicherer maximal den Rückkaufswert nach § 169 VVG erhalten. Eine höhere Auszahlung scheidet in der Praxis aus.
Die Verluste entstehen bei der Berechnung des Auszahlungsbetrags. Denn bei Abschluss der PB Rentenversicherung ermittelt der Versicherer bereits alle anfallenden Vertragskosten. Grundlage ist das voraussichtliche Endvermögen, das sich aus Ihren verzinsten Einzahlungen ergibt. Kündigen Sie Ihre Rentenversicherung nun frühzeitig, ist das Vertragsvermögen (besonders in den ersten Jahren) noch deutlich niedriger, die Gebühren fallen aber trotzdem in voller Höhe an.
Wichtig:
Je früher Sie Ihre PB Rentenversicherung kündigen, desto höher sind daher in der Regel die Verluste.
helpcheck rät daher von einer vorzeitigen Kündigung ab. Lassen Sie mögliche Alternativen zunächst von den erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht bei helpcheck prüfen. Im Anschluss treffen Sie Ihre Entscheidung auf einer fundierten Grundlage!
Ihr Ass im Ärmel: Der „Widerrufsjoker“ bei der Rentenversicherung
Im Allgemeinen ist der Widerruf einer Rentenversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage, nachdem Sie die Vertragsunterlagen vom Versicherer erhalten haben, möglich. Dies regeln die §§ 8 und 152 Absatz 1 VVG für alle Lebensversicherungen einheitlich. Allerdings beginnt die Widerrufsfrist nach § 8 Absatz 2 Nummer 1 und 2 VVG erst, wenn Ihnen die folgenden Unterlagen vollständig vorliegen:
Versicherungsschein (die eigentliche Police)
Auszug aus den aktuell gültigen AVB
Pflichtinformationen, vor allem zu den Kosten, nach der VVG-InfoV
Widerrufsbelehrung, die dem Deutlichkeitsgrundsatz (§ 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG) entspricht
Insbesondere die Widerrufsbelehrung ist dabei fehleranfällig. Denn sie muss nicht nur deutlich hervorgehoben sein, sondern auch alle notwendigen und korrekten Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts beinhalten. Mangelt es an einer dieser Voraussetzungen, ist die Belehrung unwirksam.
Da eine wirksame Widerrufsbelehrung für den Beginn der Widerrufsfrist zwingend notwendig ist, führt eine unwirksame Belehrung dazu, dass die Widerrufsfrist gar nicht erst beginnt. Ein allgemeiner zivilrechtlicher Grundsatz lautet dabei, dass Fristen, die nicht beginnen, auch kein Ende haben können. Die Folge ist ein zeitlich unbefristetes oder auch „ewiges Widerrufsrecht“.
Der BGH hat das „ewige Widerrufsrecht“ unter anderem mit Grundsatzurteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt.
Der Widerruf einer Rentenversicherung hat – vor allem im Vergleich zur in der Regel teuren und unrentablen Kündigung – gleich mehrere Vorteile:
Das Widerrufsschreiben wird sofort wirksam. Sie müssen nicht bis zum Ende der jeweils maßgeblichen Versicherungsperiode warten
Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen alle eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) wieder auszuzahlen. Hierzu gehören auch bereits einbehaltene Abschluss-, Verwaltungs- und gegebenenfalls Stornogebühren, da ein Abzug dieser Kosten unzulässig ist
Ihnen steht die tatsächlich erzielte Rendite des Versicherers zu. Ein eventuell im Vertrag vereinbarter Garantiezins spielt insoweit keine Rolle mehr
Hinweis:
In der Praxis erhalten Kunden, die ihre PB Rentenversicherung nicht kündigen und den Vertrag stattdessen widerrufen, tausende oder sogar zehntausende Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
helpcheck arbeitet bei der Prüfung von Rentenversicherungen mit erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht zusammen. Wir berechnen die mögliche Auszahlungssumme beim Widerruf und vergleichen sie mit dem möglichen Rückkaufswert. Lohnt sich der Widerruf gegenüber der Kündigung, machen wir das Recht beim Versicherer geltend. Ein Honorar fällt dabei nur an, wenn wir tatsächlich einen Mehrwert für Sie erzielen – so tragen Sie keinerlei Kostenrisiko!
Reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen noch heute ein – online oder per Post – und lassen Sie Ihre PB Rentenversicherung kostenfrei und unverbindlich prüfen. Es lohnt sich auch für Sie!
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