Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Ihre PrismaLife Rentenversicherung kündigen. Allerdings sind Sie dabei an die Vorgaben des Versicherers, vor allem zu Form und Frist der Kündigung, gebunden
Da Sie bei der Kündigung Ihrer Rentenversicherung nur den Rückkaufswert der Police erhalten, entsteht hier vergleichsweise oft ein hoher Verlust. Dies gilt einmal mehr, wenn Sie die PrismaLife Rentenversicherung bereits wenige Jahre nach ihrem Abschluss kündigen
Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen lassen sich viele Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 noch heute widerrufen. Die Auszahlung liegt hierbei in der Regel deutlich über dem Rückkaufswert, der Ihnen bei der Kündigung zustünde
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1Renten- und Lebensversicherungen – die rechtliche Situation
An vielen Stellen wird zwischen Lebens- auf der einen und Rentenversicherungen auf der anderen Seite unterschieden. Allerdings gehören auch private Rentenversicherungen zu den Lebensversicherungen. Denn sie umfassen alle Policen, die sogenannte biometrische Risiken wie Alter, Berufsunfähigkeit, Unfall oder Tod absichern. Bei der Rentenversicherung ist das sogenannte Langlebigkeitsrisiko versichert.
Exkurs:
„Langlebigkeitsrisiko“ ist ein Begriff aus der Versicherungsmathematik. Er beschreibt die Gefahr, dass die versicherte Person länger lebt, als das Vermögen ausreicht. Während Ihr privates Kapital dann möglicherweise aufgebraucht wäre, zahlt die Rentenversicherung die Rente weiter.
Hinsichtlich der Vertragsgestaltung und der Art der Investments unterscheiden sich kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen aber kaum voneinander. Relevante Unterschiede bestehen nur bei der Auszahlung, denn bei der klassischen Lebensversicherung erhalten Sie das Vertragsvermögen in einer Summe. Die Rentenversicherung zahlt es hingegen als lebenslange monatliche Leibrente aus.
2PrismaLife Rentenversicherung kündigen: Die Form Ihrer Kündigung
Möchten Sie Ihre PrismaLife Rentenversicherung kündigen, müssen Sie hierbei die Form, die Ihnen der Versicherer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorgibt, einhalten. Auch im Versicherungsschein (der eigentlichen Police) finden Sie in der Regel eine entsprechende Klausel. Unterschieden wird dabei zwischen Schrift- und Textform, wobei erstere nur Brief und Fax und letztere auch elektronische Kündigungen (etwa per Mail) einschließt.
Hinweis:
Bei der PrismaLife Rentenversicherung ist die Schriftform verbindlich vorgegeben.
Viele neuere Verträge sehen allerdings auch die Textform vor. Werfen Sie daher im Zweifel einfach einen Blick in den Versicherungsschein, um auf Nummer sicher zu gehen!
Entspricht Ihre Kündigung nicht der Form, die der Versicherer verbindlich vorgibt, ist sie unwirksam. Da die meisten Versicherungsgesellschaften ihre Kunden aber nicht auf diese Unwirksamkeit hinweisen, verpassen Sie mitunter die geltende Kündigungsfrist. Die Folge ist, dass Ihre Kündigung erst zum Ende der folgenden Versicherungsperiode wirksam wird – und dass der Vertrag mit allen Kosten für mindestens ein Jahr weiterläuft!
Bei schriftlichen Kündigungen sollten Sie außerdem für einen Zugangsnachweis sorgen. Heben sie dafür den Faxbericht auf oder versenden Sie die Kündigung direkt via Einschreiben mit Rückschein. Denn die Beweispflicht liegt im Zweifel beim Absender. Bei elektronischen Kündigungen geht der Gesetzgeber zu Ihren Gunsten davon aus, dass sie den Versicherer erreicht haben. Er muss im Zweifel entsprechende Gegenargumente darlegen.
Bewahren Sie den entsprechenden Zugangsnachweis mindestens bis zum Eingang der Kündigungsbestätigung Ihres Versicherers auf. So sind Sie hier auf der sicheren Seite.
3Warum immer mehr Kunden ihre PrismaLife Rentenversicherung kündigen
Vor allem in den letzten Jahren ist die Zahl der Kündigungen bei Lebensversicherungen immer weiter angestiegen. Umfragen zeigen dabei immer wieder, aus welchen Gründen Kunden ihre PrismaLife Rentenversicherung kündigen. Besonders auffällig sind drei Punkte, die stets die ersten Plätze belegen:
Schlechte Zinsaussichten: In den letzten 20 Jahren ist der Leitzins, den die EZB vorgibt, auf 0,25 Prozent gesunken. Die Versicherungsgesellschaften müssen mit diesen Werten kalkulieren und können ihren Kunden keine höheren Renditen mehr garantieren. Auch Überschüsse sind nicht garantiert. Versicherer mit vielen höher verzinsten Altverträge nutzen ihre Jahresgewinne für Rücklagen, um die teuren Verträge weiterhin bedienen zu können. Für Sie bleibt auch an dieser Stelle entsprechend weniger übrig.
Hohe und steigende Kosten: Zum einen sind die Kosten klassischer Rentenversicherungen mit Garantieverzinsung bereits hoch, zum anderen wurden sie nicht an die sinkenden Renditen angepasst. Kunden müssen also gleichzeitig steigende oder gleichbleibend hohe Kosten und fallende Zinsen in Kauf nehmen.
Kaum Anpassungsmöglichkeiten: Bei Unzufriedenheit mit der eigenen Police haben Sie besonders bei älteren Verträgen kaum Anpassungsmöglichkeiten. Sie können die Anlageform nicht oder nur mit Zusatzkosten wechseln. Auch Umschichtungen des investierten Vermögens sind nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Allerdings :
Es gibt unter den Versicherern sowohl schwarze Schafe als auch Positivbeispiele. Die Punkte treffen also nicht auf alle Rentenversicherungen, besonders aber auf ältere Verträge, zu.
4Ordentliche und außerordentliche Kündigung der PrismaLife Rentenversicherung
Grundsätzlich können Sie – wie die meisten Verträge – auch Ihre PrismaLife Rentenversicherung auf mehrere Arten kündigen. Infrage kommen dabei ordentliche und außerordentliche Kündigung, die beide im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt sind. Darüber hinaus kann der Versicherer in den AVB und in der Police selbst eigene Vorgaben machen, etwa zusätzliche Gründe für eine Sonderkündigung festlegen.
PrismaLife Rentenversicherung ordentlich kündigen
Die ordentliche Kündigung der PrismaLife Rentenversicherung ist immer zum Ende einer Versicherungsperiode, die auch „Versicherungsjahr“ genannt wird, möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). Sie dauert in der Regel 12 Monate, wobei der Versicherer eine kürzere Periode vorgeben kann (§ 12 VVG). Außerdem müssen Sie die Kündigungsfrist, die nach § 11 Absatz 3 VVG ein bis drei Monate dauert, einhalten.
Dazu:
Bei der PrismaLife Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate, jeweils bemessen am Ende der Versicherungsperiode.
Nun ermitteln Sie die Kündigungsfrist anhand des Versicherungsjahres. Haben Sie Ihre Police etwa am 01.04. abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode am 31.03. des Folgejahres. Spätestens drei Monate vorher, also am 31.12. des Vorjahres, muss Ihre Kündigung den Versicherer erreichen. Kommt sie später an, wird sie entsprechend zum Ende der folgenden Versicherungsperiode wirksam. Der Vertrag läuft in diesen Fällen erstmal weiter.
In vielen privaten Rentenversicherungen wird vereinbart, dass die erste Versicherungsperiode bereits am 31.12. des Jahres, in dem Sie die Police abgeschlossen haben, endet. Alle weiteren Versicherungsjahre entsprechen dadurch dem Kalenderjahr, was bedeutet, dass Sie Ihre PrismaLife Rentenversicherung bis 30.09. des jeweiligen Jahres kündigen müssen. Maßgeblich ist also stets das individuelle Ende der Versicherungsperiode, wie es sich aus dem Versicherungsschein ergibt.
Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang beim Versicherer. Keine Rolle spielt, wann Sie die Kündigung absenden oder wann sie bearbeitet wird. Im Zweifel gilt der Zugangsnachweis.
Für die außerordentliche Kündigung benötigen Sie – anders als für die ordentliche – zwingend einen der gesetzlich oder vertraglich normierten Kündigungsgründe. Details regelt § 40 Absatz 1 und 2 VVG, der Kunden insbesondere dann ein Sonderkündigungsrecht einräumt, wenn
der Versicherer die Beiträge, nicht aber die Leistungen erhöht, und
der Versicherer die Leistungen, nicht aber die Prämien reduziert,
also jeweils eine Anpassung zu Ihren Ungunsten vorgenommen wird. Hierauf muss Sie das Versicherungsunternehmen spätestens einen Monat vor Änderung hinweisen (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Entsprechend lange haben Sie dann auch Zeit, Ihre PrismaLife Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. Versäumen Sie die Kündigungsfrist, ist der Rückkauf nur im Rahmen der regulären Kündigung möglich. Der Vertrag läuft dann geändert weiter.
Von § 40 VVG sind vor allem Lebens- und Rentenversicherungen betroffen, die mit Zusatzbausteinen wie einem BU-Schutz kombiniert wurden. Denn hier kommt es immer wieder vor, dass der Zusatzbaustein nicht getrennt von der Hauptversicherung gekündigt werden kann. In diesen Fällen besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Bestanteile des Versicherungsvertrages, insbesondere also auch für die Rentenversicherung selbst.
Im Übrigen erhalten Sie auch bei der Sonderkündigung nach § 40 VVG den sogenannten Rückkaufswert der Rentenversicherung ausgezahlt. Maßgeblich für die Berechnung ist der Stichtag, zu dem Ihre Kündigung wirksam wird. In der Regel ist das der Tag, zu dem auch die vom Versicherer geplanten Anpassungen greifen würden.
5Der Rückkaufswert bei Kündigung der Rentenversicherung
Kündigen Sie Ihre PrismaLife Rentenversicherung, erhalten Sie nach § 169 Absatz 1 VVG den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dabei handelt es sich um den „Wert“ der Police aus Sicht des Versicherers, wobei er nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ermitteln ist (§ 169 Absatz 3 VVG). Festgehalten sind diese in den Technischen Berechnungsgrundlagen der Versicherungsgesellschaft (TBG).
helpcheck hat den Berechnungsweg kurz und knapp zusammengefasst:
Formel:
Rückkaufswert = Summe der Versicherungsbeiträge über die Laufzeit (ohne Anteile für BU-Schutz und Zusatzbausteine) – Abschlusskosten und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen
Alle Werte gelten jeweils bis zum Zeitpunkt der Kündigung, also dem Ende der Versicherungsperiode, zu dem die Wirksamkeit eintritt. Außerdem kann der Versicherer eine Stornopauschale abziehen, wenn sie der Höhe nach angemessen und vertraglich vereinbart ist (§ 169 Absatz 5 VVG).
Der Rückkaufswert muss mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) betragen. Er wird auf das Ende der Versicherungsperiode berechnet und im Schnitt nach rund 14 Tagen an den Bezugsberechtigten überwiesen.
6Todesfall beim Versicherten – das gilt jetzt für Ihre PrismaLife Rentenversicherung
Stirbt der Versicherungsnehmer einer Rentenversicherung, geht der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über. Wer dabei konkret erbt, ist von der Art der Erbfolge abhängig. Entweder gelten die allgemeinen, gesetzlichen Vorschriften oder der Inhalt eines Testaments.
Erbin oder Erbe übernehmen die Police dann mit allen Rechten und Pflichten. Während auf der einen Seite Beiträge fällig werden, zahlt der Versicherer auf der anderen Seite die vereinbarte Rente aus. Damit die PrismaLife die notwendigen Änderungen vornehmen kann, sollten Sie sie rechtzeitig über den Erbfall informieren.
Eine Besonderheit gilt bei einem unwiderruflich vereinbarten, abweichenden Bezugsrecht. Beispiel: Sie haben die Rentenversicherung auf Ihren Namen abgeschlossen, die Rente soll aber Ihre Ehefrau erhalten. Damit sind Sie Versicherungsnehmer und Ihre Ehefrau ist begünstigt bzw. bezugsberechtigt.
Wurde dieses Recht nun unwiderruflich vereinbart, kann es vom Erben nicht geändert werden. Der Versicherungsnehmer „wechselt“ dann zwar, die Ehefrau behält aber ihren Anspruch auf die Rentenzahlungen. Eine Änderung ist nur mit Zustimmung des oder der aktuellen Bezugsberechtigten zulässig.
Möchten Sie eine geerbte PrismaLife Rentenversicherung hingegen kündigen, sollten Sie zusätzlich folgende Punkte beachten:
Informieren Sie den Versicherer über den Todesfall und legen Sie direkt entsprechende Dokumente, etwa den Erbschein, vor
Ändern Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht, da es auch für den Rückkaufswert gilt
Sie beschleunigen und vereinfachen so das Verfahren. Gleichzeitig verhindern Sie zeitaufwendige Rückfragen des Versicherers.
7PrismaLife Rentenversicherung kündigen oder widerrufen?
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihre PrismaLife Rentenversicherung loszuwerden. Auf der einen Seite gibt es die Kündigung als wohl bekanntesten, aber auch teuersten Weg. Den „ewigen Widerruf“ kennen nur wenige Kunden, er lohnt sich aber in der Regel um ein Vielfaches mehr. helpcheck gibt einen Überblick über die Optionen für Versicherungsnehmer!
Komfortabel, aber mit Verlustrisiko – die Kündigung
Bei der Kündigung der Rentenversicherung erhalten Sie den Rückkaufswert – so weit, so bekannt. Damit verbunden sind aber in der Regel hohe Verluste, da der Versicherer alle Abschluss-, Verwaltungs- und Stornokosten vom Vertragsvermögen abzieht.
Die Gebühren werden bei Abschluss der Police auf Grundlage der Laufzeit und des Endvermögens berechnet. Das Endvermögen kann der Versicherer anhand Ihrer Einzahlungen und der garantierten Verzinsung vergleichsweise einfach ermitteln. Lösen Sie Ihren Vertrag nun vorzeitig auf, werden die vollen Gebühren fällig, auch wenn Gesamtlaufzeit und Endvermögen noch nicht erreicht wurden.
Damit ist die Kündigung zwar komfortabel – schließlich reicht ein einfacher Brief oder ein Fax aus – die wirtschaftlichen Folgen sind aber gravierend. Je früher Sie Ihre PrismaLife Rentenversicherung kündigen, desto höher wird auch der drohende Verlust. Das folgende Beispiel zeigt, wie er sich zusammensetzt:
Beispiel:
Sie haben Ihre Police vor fünf Jahren abgeschlossen und 10.000 Euro eingezahlt. Die Abschlussgebühren zieht der Versicherer über die ersten fünf Jahre mit jeweils 1.000 Euro pro Jahr ab. Zusätzlich sind Verwaltungsgebühren von 500 Euro zusammengekommen. Der Rückkaufswert liegt bei 4.500 Euro – durch die 50-Prozent-Untergrenze erhalten Sie allerdings 5.000 Euro. Dennoch ist die Hälfte Ihrer Beiträge verloren!
helpcheck rät daher von einer Kündigung der Rentenversicherung, vor allem in den ersten Jahren, ab. Hier verlieren Sie mit Abstand am meisten Geld.
Lassen Sie Ihre PrismaLife Rentenversicherung lieber auf die Widerrufsmöglichkeit und andere Optionen prüfen. Nur wenn es gar keinen Ausweg mehr gibt, kommt die Kündigung in Betracht!
Ihr „Joker“ in der Hinterhand – mit dem Widerruf mehr aus der Rentenversicherung herausholen!
Bei Versicherungsverträgen aller Art haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 8 Absatz 1 VVG. Die Widerrufsfrist dauert 14 Tage, verlängert sich bei Lebens- und Rentenversicherungen aber auf 30 Tage (§ 152 Absatz 1 VVG). Die Ausübung des Widerrufsrechts bewirkt eine vollständige Rückabwicklung des Vertrags mit allen Haupt- und Nebenbestimmungen. Alle Beiträge zahlt der Versicherer inklusive einbehaltener Kosten und ohne Risikoanteile wieder aus.
Die Widerrufsfrist beginnt nach § 8 Absatz 2 Nr.1 und 2 VVG aber nur zu laufen, wenn Sie alle Vertragsunterlagen erhalten haben und wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Ist die Belehrung unterblieben, nicht deutlich genug, unvollständig oder rechtlich fehlerhaft, kommt es nicht zu einem Beginn der Widerrufsfrist (BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).
Der „Joker“:
Sie haben dann ein „ewiges Widerrufsrecht“. Ein Widerruf der PrismaLife Rentenversicherung ist auch Jahrzehnte nach dem Abschluss der Police möglich!
Mit dem „ewigen Widerruf“ profitieren Sie besonders gegenüber der teuren Kündigung von zahlreichen Vorteilen:
Sie erhalten die gesamten Beiträge einschließlich der Abschluss- und Verwaltungskosten wieder ausgezahlt
Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen die Rendite, die er mit den Prämien erwirtschaftet hat, auszuzahlen. Der Garantiezins spielt keine Rolle mehr
Der Widerruf wird sofort und nicht erst – wie die Kündigung – erst zum Ende eines Versicherungsjahres wirksam
Stornokosten und andere Abzüge sind unzulässig, da es sich formal nicht um eine Kündigung der Police handelt
Der Versicherer darf lediglich Risikoanteile einbehalten, wenn Sie im Gegenzug von Versicherungsschutz profitiert haben. Dies ist etwa bei einer kombinierten Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall.
Kunden, die ihre PrismaLife Rentenversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, erhalten im Schnitt tausende oder sogar zehntausende Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Der „ewige Widerruf“ ist damit eine echte Chance, unrentable Policen sogar mit Gewinn loszuwerden!
Bei helpcheck nehmen erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht Ihren Tarif unter die Lupe. Ist ein Widerruf möglich und rentabel, setzen wir ihn für Sie durch. Ein Honorar fällt dabei nur auf den Mehrwert und auch nur an, wenn ein solcher erzielt wird. Es beträgt 29,75 oder 39,75 Prozent des erzielten Gewinns.
Sind wir hingegen nicht erfolgreich oder kommt der Widerruf nicht infrage, fallen keinerlei Kosten an. Sie können Ihre PrismaLife Rentenversicherung dann kündigen oder beitragsfrei stellen. So tragen Sie durch helpcheck keinerlei Kostenrisiko und sind immer auf der sicheren Seite.
Erfahren Sie noch heute mehr – schicken Sie uns Ihre Vertragsunterlagen einfach online oder per Post zu!
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